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Einleitung

Im Folgenden sollen die gravierenden Beeinträchtigungen in Bezug auf die Anzahl der wählbaren Berufe und auf die berufliche Eingliederung blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen aufgezeigt werden.

Zunächst sollen die speziellen Problemfelder beleuchtet werden, die sich aus der globalen Arbeitslosenproblematik ergeben.

Nachfolgend werden die äußeren Bedingungen erläutert, die sich aus den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, vornehmlich durch den rasanten technologischen Fortschritt, ergeben.

Die daraus resultierenden veränderten persönlichen Qualifikations- und Anforderungsprofile für Blinde und hochgradig Sehbehinderte werden anschließend aufgezeigt.

Im Anschluß daran gehe ich auf Begriffe wie Vernetzung, Kooperation und Aufklärungsarbeit ein und wie diese dem beruflichen Eingliederungsprozeß dienlich sein können.

Da Aufgrund der zunehmenden zusätzlichen Behinderungen, die neben der Sehschädigung auftreten können, weitere Probleme im beruflichen Eingliederungsprozeß bestehen, muß auch die Gruppe der mehrfachbehinderten Blinden berücksichtigt werden.

 

Kennzeichnung des Problemfeldes

Für Erziehung, Unterricht und Berufsausbildung Blinder und hochgradig Sehbehinderter müssen unterschiedlichste Konzepte bereitgestellt werden, die eine breite Palette von Möglichkeiten anbieten und damit sowohl den hochleistungsfähigen blinden und hochgradig sehbehinderten Schülern in Gymnasien differenzierte studienbezogene Bildungsgänge eröffnen, als auch den schwerstbehinderten sehgeschädigten Jugendlichen, für die "Werkstattfähigkeit" im Sinne von "geschützter Arbeit" nicht erreichbar ist, lebensbegleitende Anregung geben.

Zu Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, wie sie derzeit besteht und die eine breite Masse der Bevölkerung erfaßt, scheinen strukturelle Maßnahmen bezüglich selektiver Arbeitsmarktpolitik bestimmter Personengruppen irrelevant. Im Hinblick auf die Effizienzkosten besteht die Gefahr, derartige strukturelle Maßnahmen erst nach Lösung der globalen Arbeitsmarktproblematik zu berücksichtigen.

Da es sich bei dem Begriff Arbeitslosigkeit um keine homogene Erscheinung handelt, da sie sich schon in ihren Formen (vorübergehende Sucharbeitslosigkeit, Dauerarbeitslosigkeit) unterscheidet, ist auch zu Zeiten einer globalen Krise eine Strukturpolitik unumgänglich.

Ein Handlungsbedarf besteht vor allem bei den sog. Problemgruppen des Arbeitsmarktes. Dies sind insbesondere Personengruppen, die hinsichtlich der Dauer und/oder Häufigkeit der Arbeitslosigkeit einen hohen Betroffenheitsgrad aufweisen.

Gerade blinde Menschen sind bezüglich der Dauer der Arbeitslosigkeit besonders betroffen. Schätzungen zu Folge ist die Arbeitslosenquote bei dem angesprochenen Personenkreis etwa dreimal so hoch wie unter der übrigen Bevölkerung. Generell steigt die Arbeitslosigkeit auch unter den Schwerbehinderten stetig an. Betrachtet man diese Entwicklung in Verbindung mit dem speziell en gesetzlichen Kündigungsschutz Schwerbehinderter (§12-19 SchwbG) focussiert sich das Problem auf die Vermittlung arbeitssuchender Blinder und hochgradig Sehbehinderter in Beschäftigungsverhältnisse.

Dieser Prozeß wird von verschiedenen Kriterien negativ beeinflußt. Dies sind zum einen äußere Bedingungen, die vorrangig mit den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und den damit verbundenen Qualifikationen und Anforderungsprofilen zusammenhängen.

Zum anderen sind es Kriterien, die in der Person des Blinden uns Sehbehinderten zu suchen sind.

Letztlich bereitet die berufliche und soziale Eigliederung Blinder und hochgradig Sehbehinderter mit zusätzlichen Beeinträchtigungen enorme Schwierigkeiten.

 

Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt

 

Die hohe Arbeitslosigkeit, wie sie derzeit besteht und breite Massen der Bevölkerung betrifft, hat zweifellos viele Gründe unter denen einer in der sich rasant entwickelnden Technisierung der Arbeitswelt zu suchen ist. Die Quote der Erwerbslosen Blinden liegt etwa dreimal höher als in der übrigen Bevölkerung.

Der technische Fortschritt macht Arbeitsplätze entbehrlich, die bislang für Blinde und hochgradig Sehbehinderte geeignet waren. Dieser Fortschritt räumt jedoch auch neue Tätigkeitsfelder ein.

Die schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung, Maßnahmen der Berufsorientierung, Berufsberatung und Berufsfindung müssen sich unter dem Aspekt einer erfolgreichen Arbeitsvermittlung der zukünftigen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt bewußt sein. Auch die Suche nach neuen Berufs- und Tätigkeitsfeldern beruht auf diesem Wissen.

In Zusammenarbeit zwischen BfA und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) werden regelmäßig Projektionen erarbeitet, die die zukünftigen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt prognostizieren. Die aktuelle Studie von 1994 versucht die Zeit bis 2010 zu umfassen. Folgende Aussagen wurden getroffen:

Was bedeutet dies nun im Einzelnen für den Blinden?

Die unter Punkt 1 genannten Verschiebungen von der Mechanik zur Elektronik wirkt sich z.T. negativ auf bestehende Berufstätigkeiten aus. Für die industriell ausgerichteten Berufsfelder, die in Berufsbildungswerken für Blinde und hochgradig Sehbehinderte ausgebildet werden (Industrie-, Metall-, Maschinen-, Schlosserfachwerker/in, Dreher/in, Fräser/in, Bohrer/in) besteht mit der zunehmenden Nutzung von CNC-Maschinen abnehmender Bedarf. Diese programmgesteuerten setzen Aufgaben des Planenes, Leitens und Überwachens voraus, wobei die letzten beiden Aufgaben hohe visuelle Leistungen erfordern. Die Planung der Prozeß- und Maschinenabläufe erfordern hohe Facharbeiterqualifikationen und Kenntnisse über Mikroelektronik.

Neue Berufe sind in die Ausbildungsprogramme aufgenommen worden wie z.B. Industriemechaniker, NC-Anwendungsfachmann, Industrieelektroniker, Kommunikationselektroniker, Prozeßleitelektroniker und Mikroelektroniker.

Tätigkeiten wie taktile Gütekontrolle und geringfügige Nacharbeiten (entgraten, anpassen) entfallen ob der Präzision hochleistungsfähiger Maschinen und Anlagen.

Angesichts des veränderten Verbraucherverhaltens finden handwerklich gefertigte Produkte, wie sie in Blindenwerkstätten gefertigt werden, interessierte Abnehmer. Somit haben die sogenannten "klassischen" Blindenberufe wie Korb- und Stuhlflechter, Bürstenbinder, Weber und Polsterer nach wie vor berufliche Perspektiven.

Aufgrund der häufig in berufsbildenden Einrichtungen für Blinde und hochgradig Sehbehinderte angebotenen Ausbildungsmöglichkeiten in Verwaltungs- und Büroberufen (Telephonie, Phonotypie, Stenotypie, Kaufmann, Bürokaufmann, Kaufmann für Bürokommunikation) scheint die unter Punkt 2 angesprochene Entwicklung eher zu beruhigen.

Durch den Einsatz des Computers haben sich gerade in diesem Berufsbereich die Informations- und Kommunikationstechniken grundlegend verändert.

Zwar ist in den letzten Jahren viel Engagement in die Entwicklung und Bereitstellung sehgeschädigtengerechten Computerarbeitsplätze gesetzt worden. Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke bieten ein Bildungsprogramm an, das den Fähigkeiten und Fertigkeiten der Blinden entspricht und dem Wandel auf dem Arbeitsmarkt Rechnung trägt.

So hilfreich wie elektronische Blindenhilfsmittel, insbesondere der Computer und dessen Peripherie, für Blinde und hochgradig Sehbehinderte auch sind, darf folgendes nicht außer acht gelassen werden. Bildschirmgeräte ermöglichen dem Sehenden eine Simultanerfassung, ein "Überfliegen" von Texten, Tabellen und Grafiken, welches dem Blinden nicht möglich ist. Auch noch so optimierte technische Gerätschaften können nicht aus der Welt schaffen, daß die kompensatorisch angewendete haptische und akustische Wahrnehmung sequentiell verlaufen und sich zumindest in einem Punkt mit der visuellen Wahrnehmung nicht messen können: in der Effizienz am Arbeitsplatz.

Auch der Entwicklung unter Punkt 3 wird versucht mit neuen Berufsfeldern Schritt zu halten. So bietet die Gesellschaft zur Förderung der Berufsfortbildung in Berlin und Brandenburg die Weiterbildungsmaßnahme zum Marketing-Assistenten an. Schwerpunkte hierbei sind: EDV, Betriebswirtschaft, Marketing und Telephonmarketing. Weitere Möglichkeiten sind z.B. Atem- Stimm- und Sprechlehrer und Fremdsprachenkorrespondenten.

Dieser Trend macht deutlich, daß die Tendenz zum Einsatz von qualifizierten und hochqualifizierten Arbeitskräften geht. Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer ohne Berufsabschluß werden sich deutlich verschlechtern.

Insgesamt bleibt es schwer, an die rasante Entwicklung der Computerindustrie den Anschluß zu bewahren. Zudem können viele sehgeschädigte Berufseinsteiger wie auch Weiterbildungswillige den hohen Anforderungen nicht mehr gerecht werden und die geforderten Qualifikationen leistungsmäßig nicht mehr erreichen.

Die steigenden Arbeitsanforderungen verdrängen diejenigen Blinden und hochgradig Sehbehinderten in Blindenwerkstätten, deren Leistungsvermögen zwischen einer Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen (nach §25 HwO, §25 BBiG und §48 BBiG) und den Anforderungen der Blindenwerkstätten liegt.

 

Persönliche Bedingungen

Den Schulen für Blinde und hochgradig Sehbehinderte kommt im Bezug auf die berufliche Erstausbildung eine große Bedeutung zu. Fast die Hälfte der Blindenschulen bietet berufsbezogene Bildungsgänge an, so daß ca. 70 % aller blinden Jugendlichen diese Bildungsmöglichkeiten an ihren Stammschulen wahrnehmen. Das bedeutet aber, daß viele Jugendliche ihre Interessen bezüglich eines bestimmten Aufgabenfeldes zurückstecken, und sich eher von der Nähe zur bisher besuchten Schule, zum Elternhaus und zum Freundeskreis, also ihrer vertrauten Umgebung, leiten lassen.

Der Umzug in eines der drei Berufsbildungswerke, in denen nachweislich die besseren Ausbildungsbedingungen herrschen, bedeutet für sie eine Neuorientierung an einen anderen Ort, intensives Orientierungs- und Mobilitätstraining, ungewohnte Abläufe am Ausbildungsplatz und neue berufliche wie private Kontakte.

Dieses "abgesicherte" Verhalten ist die Folge von mangelhafter sozialer Kompetenz. Aber gerade die soziale Kompetenz ist im beruflichen Eingliederungsprozeß Blinder von elementarer Bedeutung. Aus diesem Grunde sind in den letzten Jahren Forderungen an die Blindenschulen gestellt worden, neben der fachlichen Ausbildung und Berufsorientierung auf folgende Inhalte besonderes Gewicht zu legen:

Nicht nur für die Berufsorientierung, sondern auch für die berufliche Ein- und Wiedereingliederung bekommen diese extrafunktionalen, fachübergreifenden sogenannten Schlüsselqualifikationen zunehmend an Bedeutung. Auf dem freien Arbeitsmarkt geht die Entwicklung immer mehr zu multifunktionalen Arbeitsplätzen, die Anforderungen an Flexibilität, Kreativität und vor allem Eigenverantwortung steigen ständig.

Die Ausbildung dieser Art von Qualifikationen endet keineswegs mit der erfolgten beruflichen Eingliederung. Das Erlangen von Fachkompetenz, Methodenkompetenz und Sozialkompetenz stellt somit nicht allein ein Ziel, sondern einen Prozeß dar.

 

Vernetzung, Kooperation, Aufklärung

Die Berufswahl ist ein Prozeß, der über viele Stationen vorbereitet werden muß. Dabei ist die Koordinierung und enge Zusammenarbeit von vielen Fachkräften von Entscheidender Bedeutung.

In den letzten Jahren ist im Zusammenhang mit den Berufswahl- und Berufsausbildungsprozessen immer häufiger die Rede von sozialen Netzwerken gewesen. Gerade in der heutigen Zeit, in der die berufliche Eingliederung jugendlicher Blinder und Sehbehinderter (und sowie die Umschulung Erwachsener) unter oben genannten Problemen, aber auch durch sinkende finanzielle und personelle Mittel, sich zunehmend verkompliziert, die intensive Vernetzung aller Hilfen möglich und notwendig ist.

Die engen Kooperationsbeziehungen zwischen behördlichen Diensten wie Arbeitsverwaltungen und Hauptfürsorgestellen und den schulischen und berufsvorbereitenden Einrichtungen für Blinde und hochgradig Sehbehinderte sind lobenswert und erfüllen geforderte Ziele. Jedoch bleiben oft die engeren Knotenpunkte dieser Vernetzung, nämlich Personen aus den privaten Umfeld des Betroffenen außen vor.

Erfahrungen und Entwicklungen vor allem aus den USA zeigen, daß sich die stärkere Einbeziehung des unmittelbaren Netzwerkes, welches den Betroffenen umgibt, also Eltern, Verwandte, Bekannte und Freunde, außerordentlich positiv bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz auswirken kann.

Gerade in dieser Hinsicht ergeben sich für Schulen, Berufsausbildungswerke und Berufsförderungswerke im Rahmen der Elternberatung und Elternarbeit besondere Aufgaben, um in jedem individuellen Fall den bestmöglichen Ausbildungsweg zu ermitteln.

Eine neue Idee unter den Rehabilitationsdiensten verfolgen die derzeit 80 Integrationsfachdienste in Deutschland. Diese wohnortnahen, ambulanten Dienste vermitteln die Arbeitsplätze nicht nach dem bekannten Prinzip "Ausbilden und Vermitteln" sondern umgekehrt "Vermitteln und Ausbilden". Dabei werden Arbeitgeber direkt angesprochen und über die Möglichkeit der Eingliederung eines Behinderten aufmerksam gemacht. Ausgehend von den Fähigkeiten und Fertigkeiten der Betroffenen wird eine ausgiebige Beratung mit Arbeitnehmer und Arbeitgeber realisiert, und über Zwischenschritte wie Praktika und Probebeschäftigungen eine berufliche Eingliederung sorgfältig vorbereitet. Diese Dienste unterstützen den Behinderten vor der Vermittlung (beispielsweise Bewerbungstraining) sowie eine gewisse Zeit nach vollzogener Vermittlung am Arbeitsplatz.

Die Erfolge dieser Integrationsfachdienste sind beträchtlich und weisen auf ein weiteres Problem hin: Die wenigsten Arbeitgeber können sich vorstellen, wie beispielsweise ein Blinder eine qualifizierte Tätigkeit ausüben kann. Die Praxis zeigt jedoch, daß sie zu weit mehr Leistung imstande sind als man ihnen zutraut, letztlich als sie sich selbst zutrauen.

Noch vor wenigen Tagen hat die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) gefordert, den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtsatz zur Beschäftigung Schwerbehinderter von sechs Prozent um einen Prozentpunkt zu senken.

Die Realisierung dieses Pflichtsatzes war in den Jahren vor 1994 stets rückgängig. Die 1994 ermittelten 4% konnten auch im Jahr 1995 gehalten werden (neueste Untersuchungen der Bundesanstalt f. Arbeit).

Gründe für die Senkung sieht das BDA in der Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte, die es gar nicht gibt. So soll die Zahl der nicht Erwerbstätigen Schwerbehinderten geringer sein, als die geforderten sechs Prozent überhaupt zulassen. Das Bundesarbeitsministerium bestätigte diese Zahlen nicht und wies die Forderungen ab.

Daraus wird deutlich, daß neben der Vernetzung der Aufklärungsarbeit von Bevölkerung, Arbeitgebern und eben auch Arbeitgeberverbänden eine große Bedeutung zukommt.

 

Problematik der Mehrfachbehinderungen

Mit großer Sorge wird derzeit die berufliche und soziale Eingliederung der wachsenden Zahl Blinder und Sehbehinderter mit zusätzlichen Beeinträchtigungen (Lernbehinderungen, Mehrfachbehinderungen) beobachtet. Die Auswirkungen einer Lernbehinderung erhöhen sich um ein Vielfaches durch eingeschränktes Sehen oder Blindheit.

Durch die steigenden beruflichen Anforderungen und den oben erwähnten Verdrängungseffekt an Blindenwerkstätten, wird es immer schwieriger, einen normalen beruflichen Ausbildungsabschluß für diese Personengruppe zu erreichen. Aus diesen Gründen scheint es erforderlich, Prüfungsordnungen und –erlasse in der Weise zu verändern, daß auch bei Teilleistungsschwächen graduelle Ausbildungsabschlüsse erreicht werden können.

Zusammenfassung

Zusammenfassend kann man sagen, daß die berufliche Eingliederung Blinder und hochgradig Sehbehinderter vor dem Hintergrund länger anhaltender und vermutlich noch steigender Arbeitslosigkeit als außerordentlich problematisch zu betrachten ist.

Durch die rasante technologische Entwicklung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vollziehen sich enorme strukturelle Veränderungen welche das Berufsangebot dieser Personengruppe erheblich reduziert. Die Ansprüche von Anforderungen und Qualifikationen verschärfen sich ständig.

Die Suche neuer Tätigkeitsfelder und die zeitgemäße Ausbildungsqualität stellt Betroffenen und Beteiligte vor große Aufgaben.

Um alle Ressourcen für eine erfolgreiche berufliche Eingliederung optimal zu nutzen, kommt der Kooperation und Vernetzung aller Beteiligter, aber auch der Aufklärung der Bevölkerung, speziell den Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden, bei diesem Prozeß eine große Bedeutung zu.

Zunehmende Probleme bereitet die berufliche und soziale Eingliederung Blinder und Sehbehinderter mit zusätzlichen Beeinträchtigungen auch unter dem Aspekt sinkender finanzieller und personaler Mittel.