#!/usr/bin/perl print qq§Content-Type: text/html §;

Gliederung

1. Einleitung
1.1. Zielsetzung meiner Arbeit
1.2. Kommunale Sozialplanung als gesetzlicher Auftrag
1.3. Lebensraum Detmold
1.4. Operationalisierungen
1.4.1. Hauswirtschaftliche Dienste
1.4.2. Häusliche Alten- und Krankenpflege
1.4.3. Tagespflege
1.4.4. Kurzzeitpflege
1.4.5. Stationäre Pflege
1.4.6. Zum Begriff "Älterer Mensch" 10

2. Ist - Zustand der Altenhilfe in Detmold
2.1. Datenherkunft
2.2. Altersstruktur der Bevölkerung der Stadt Detmold
2.3. Einrichtungen und Institutionen in Detmold
2.3.1. Hauswirtschaftliche Dienste
2.3.2. Häusliche Alten- und Krankenpflege
2.3.3. Tagespflege
2.3.4. Kurzzeitpflege
2.3.5. Stationäre Pflege
2.3.6. Weitere ergänzende Angebote
2.3.6.1. Notdienste
2.3.6.2. Ärztliche Versorgung
2.3.6.3. Versorgung im Krankenhaus
2.3.6.4. Stationäre Psychiatrische Versorgung
2.3.6.5. Kultur und Kommunikation
2.3.6.6. Selbsthilfepotential und Gremien
2.3.6.7. Ehrenamtlichkeit
2.3.5.8. Öffentlicher Personennahverkehr
2.3.6.9. Beratung

3. Anforderungen in Detmold
3.1. Indikatorengestützte Bedarfserfassung
3.1.1. Basiszahlen
3.1.2. Hauswirtschaftliche Dienste
3.1.3. Häusliche Alten- und Krankenpflege
3.1.4. Tagespflege
3.1.5. Kurzzeitpflege
3.1.6. Stationäre Pflege
3.1.7. Bedarf im Jahre 2010
3.1.8. Soll-Ist Vergleich
3.2. Anforderungen an die Altenhilfe in Detmold
3.2.1. Wohnen
3.2.2. Sicherheit in der eigenen Wohnung
3.2.3. Medizinische Versorgung
3.2.4. Kultur und Kommunikation
3.2.5. Selbsthilfe
3.2.6. Ehrenamtlichkeit
3.2.7. Öffentlicher Personennahverkehr
3.2.8. Beratung

4. Kreisaltenheim "Haus Hoheneichen"
4.1. Struktur
4.1.1. Bausubstanz und technische Ausstattung
4.1.2. Organisationsstruktur
4.1.3. Konzeption
4.1.4. Bewohnerstruktur
4.1.5. Personalstruktur
4.1.6. Aktivitäten des Gruppenübergreifenden Dienstes
4.1.7. Anbindung an Detmold
4.2. Entwicklungsmöglichkeiten
4.2.1. Stationärer Bereich
4.2.2. Kurzzeitpflege
4.2.3. Tagespflege
4.2.4. Häusliche Alten- und Krankenpflege
4.2.5. Umwandlung der Altenwohnungen des Kreises
4.2.6. Beratung
4.2.7. Konzeptionelle Weiterentwicklung

5. Schlußforderung
Literaturverzeichnis

Anlage 1: Indikatorengestützte Bedarfsberechnung für den Kreis Lippe

Anlage 2: Indikatorengestützte Bedarfsberechnung für die Stadt Detmold als Prognose für das Jahr 2010
Anlage 3: Verzeichnis der Anbieter


1. Einleitung
1.1. Zielsetzung meiner Arbeit
In meiner Abschlußarbeit werde ich mich mit der Sozialplanung für ältere Menschen in der Stadt Detmold beschäftigen.
Nachdem durch die Einführung der Pflegeversicherung Teil 1 auch die Nutzung teilstationärer und komplementärer Dienste finanzierbarer geworden ist, haben sich gleichermaßen die Anforderungen an eine Sozialplanung für alte Menschen verändert.
Zum einen werden durch die Klientel andere Dienstleistungen angefordert, zum anderen sind die Träger traditionell konzipierter stationärer Einrichtungen zunehmend in eine Konkurrenzsituation mit ihren Mitbewerbern geraten.
Weiterhin sind die Politiker, welche uns mit der Pflegeversicherung statt der versprochenen Vollkasko- eher eine Teilkaskoversicherung mit hoher Selbstbeteiligung beschert haben, gezwungen, eine zufriedenstellende, effiziente und finanzierbare Dienstleistungspalette anzubieten.
Hauptanliegen jedweder Planung für ältere Menschen muß auch eine Planung mit älteren Menschen sein.
Ziel einer effizienten Planung ist, die Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Klientel bis ins hohe Alter zu erhalten und die Voraussetzungen für ein zufriedenes Leben zu schaffen.
Nach einer Operationalisierung der in meiner Arbeit verwandten Termini werde ich mich zunächst mit der Darstellung der Situation in der Altenhilfe befassen. Im Anschluß daran werde ich den tatsächlichen Bedarf anhand von indikatorengestützter Planung ermitteln und Wünsche von Betroffenen, welche mir aus meiner langjährigen Tätigkeit als Altenheimleiter sowie aus meiner Zeit als Initiator und Gründungssprecher der trägerübergreifenden Arbeitsgemeinschaft der Heimleiter im Kreisgebiet Lippe bekannt sind, formulieren. Im letzten Schritt werde ich hieraus Handlungsmodelle für die Altenhilfe in Detmold - unter besonderem Augenmerk auf die sich für das von mir geleitete Kreisaltenheim bietenden Möglichkeiten und Chancen- zu entwickeln suchen.

1.2. Kommunale Sozialplanung als gesetzlicher Auftrag[1]
Sozialplanung als dynamisches, interdisziplinäres Handlungskonzept ist nicht nur zur Schaffung marktgerechter Angebote sowohl für Anbieter als auch für Konsumenten unabdingbar, sondern stellt sich auch als gesetzliche Verpflichtung dar.
Zunächst gilt als Grundlage der Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes, der die Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland begründet.
Weitere Ausführungen finden sich in:
§ 1 Absatz 1 Bundesraumordnungsgesetz
"Das Bundesgebiet ist in seiner allgemeinen räumlichen Struktur einer Entwicklung zuzuführen, die der freien Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft am besten dient. Dabei sind die natürlichen Gegebenheiten sowie die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Erfordernisse zu beachten."
§ 17 Absatz 1 Ziffer 1 und 2 Sozialgesetzbuch, Allgemeiner Teil (SGB-AT)
"Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß
1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und schnell erhält,
2. die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen."
§ 93 Absatz 1 Satz 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
"Die Träger der Sozialhilfe sollen darauf hinwirken, daß die zur Gewährung der Sozialhilfe geeigneten Einrichtungen ausreichend zur Verfügung stehen."
§ 18 Absatz 1 der Gemeindeordnung für NRW
"Die Gemeinden schaffen innerhalb der Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen."

1.3. Lebensraum Detmold
Detmold, eine an der Werre in Nordrhein-Westfalen gelegene Stadt mit 78.560 Einwohnern, ist Verwaltungssitz sowohl des Regierungsbezirkes Detmold als auch des Kreises Lippe, der zum Typ "Verdichteter Kreis in Regionen mit großen Verdichtungsräumen" gehört.
Hier haben die Bundesforschungsanstalt für Getreideverarbeitung, das Staats-
archiv sowie das Evangelische Landeskirchenamt ihren Sitz.
Bildungspolitisch sind die Lippische Fachhochschule für Architektur und Bauwesen sowie die Hochschule für Musik erwähnenswert.
Weiterhin existieren Fachschulen für Baudenkmalpflege, Holzbetriebstechnik, Kosmetik und Kunststoffverarbeitung.
Zwei Altenpflegeschulen sowie eine Krankenpflegeschule sind im Rahmen des Blickwinkels dieser Arbeit von Interesse.
In der Region sind Möbel-, Metall-, Leder-, Getränke- und Elektroindustrie beheimatet.
Das Detmold nächstgelegene Oberzentrum ist Bielefeld.
Von kultureller Bedeutung sind das Landestheater sowie das Landes-Freilicht-
museum und Konzertveranstaltungen.
Etwa 78% der 129,39 qkm großen Fläche Detmolds werden land- oder forst-
wirtschaftlich genutzt.
Die Bevölkerung in Lippe ist zum überwiegenden Teil evangelisch; ihr wird neben Bodenständigkeit eine gesteigerte Sparsamkeit nachgesagt.

1.4. Operationalisierungen
Gerade im Bereich der Altenhilfe sind, wie ich auch bei den entsprechenden Umfragen festgestellt habe, Begrifflichkeiten durch den Sprachgebrauch stark verwischt worden. Folgende Operationalisierungen, die zum Teil stark an das "Naegele-Gutachten"[2] angelehnt sind, erscheinen mir daher unabdingbar.

1.4.1. Hauswirtschaftliche Dienste
Mobile Soziale Dienste sind in Nordrhein-Westfalen die tradierten Anbieter von Diensten, welche Einschränkungen in der Mobilität und in den Fähigkeiten im körperlichen und sozialen Bereich zu kompensieren suchen.
Im Einzelnen stellen sich die Dienste wie folgt dar:
Hilfe im hauswirtschaftlichen Bereich wie Reinigung und Einkaufshilfen
Mahlzeitendienst bzw. dessen Vermittlung
Begleitung bei Arztbesuchen, kulturellen Veranstaltungen, Behördengängen,...
Hol- und Bringedienste sowie Behindertenfahrdienst
Diese Betreuung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Sozialstationen vor Ort.

1.4.2. Häusliche Alten- und Krankenpflege
In meiner Arbeit verstehe ich als häusliche Alten- und Krankenhilfe eine professionell - in Abgrenzung zu Ehrenamt, Nachbarschaftshilfe und Angehörigenarbeit - durch Fachkräfte erbrachte Dienstleistung.
Diese erfolgt derzeit durch Sozialstationen und privat-gewerbliche Anbieter im Rahmen ambulanter Dienste.
Zu ihrem Grundangebot gehören:
Grundpflege
Behandlungspflege
Schwerpflege
Sterbebegleitung
Zunehmend werden auch Beratungsangebote sowie Fortbildungsmaßnahmen - besonders durch pflegende Angehörige - eingefordert.
Dadurch, daß die ambulanten Dienste und Sozialstationen den ersten professionellen Kontakt zu dem Hilfebedürftigen haben, sollten sie aus verschiedenen Angeboten diverser Dienstleister ein dem jeweiligen Bedarf gerecht werdendes Bündel schnüren können.

1.4.3. Tagespflege
Tagespflege ist eine komplementäre Form der Versorgung. Sie kann nur neben einer sonstigen wie auch immer gearteten häuslichen Versorgung des Hilfebedürftigen erfolgen. Sie hat rehabilitativen ( z.B. nach oder zur Verkürzung von Krankenhausaufenthalten ) und für die pflegenden Angehörigen entlastenden Charakter.
Für den Betroffenen bietet sie die Förderung psychosozialer Fähigkeiten sowie Aktivierung, Mobilisierung und Tagesstruktur. Sie findet an einem oder mehreren Wochentagen statt.

1.4.4. Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege findet vollstationär statt, sie ist entweder in einem Altenheim oder in einer Solitäreinrichtung beheimatet.
Wie auch die Tagespflege ist sie komplementär und dient neben ihrem rehabilitativen Charakter hauptsächlich der ein- bis mehrmaligen jährlichen Entlastung der Pflegenden zu Hause.

1.4.5. Stationäre Pflege
Stationäre Pflege wird in den Altenheimen klassischer Prägung geleistet.
Altenheime treten als ein- oder mehrgliedrige Einrichtungen auf. Folgende Kategorien werden angeboten:

Altenwohnheim
Im Altenwohnheim wird dem älteren Menschen, welcher in der Lage ist, seinen Haushalt selbständig zu führen, ein in sich abgeschlossener, auf die Bedürfnisse der Klientel ausgerichteter Wohnraum zur Verfügung gestellt.
Im Bedarfsfall ist Verpflegung, Betreuung und -zeitlich begrenzt- Pflege möglich. Bei dauerhaft erforderlicher Pflege ist ein Umzug in eine Pflegeabteilung unvermeidbar.
Meist wird eine bevorzugte Behandlung bei der Vergabe von Pflegeplätzen zugesichert.

Altenheim
Das Altenheim hat als Zielgruppe ältere Menschen, welche nicht pflegebedürftig sind, aber ihren Haushalt nicht mehr selbst versorgen können.
Hauswirtschaftliche Versorgung und Verpflegung sind Grundbestandteil des Heimvertrages.
Pflegerische Dienstleistungen können in höherem Maße erbracht werden.

Pflegeheim
Das Pflegeheim dient der Versorgung älterer pflegebedürftiger Menschen.
Der Grad der Pflegebedürftigkeit ist hier kein Ausschlußkriterium. Der Anteil des examinierten Pflegepersonals muß nach Heimpersonalverordnung 50% des gesamten Pflegepersonals betragen.
In den mehrgliedrigen Einrichtungen vermischen sich die Begriffe Altenheim und Pflegeheim sehr stark; eine Trennung ist kaum noch möglich. Der Gesundheitszustand der Klienten, welche bei Einzug nicht pflegebedürftig waren, verschlechtert sich im Laufe des Heimaufenthaltes naturgegeben. Die wenigsten Träger muten ihren Kunden in dieser Situation den Umzug in eine sogenannte Pflegeabteilung zu. Der ältere Mensch verbleibt im Regelfall bis zu seinem Tod oder Auszug in dem Zimmer, welches er bei Heimeinzug gemietet hat.
Ich werde daher im weiteren Verlauf meiner Arbeit von Pflegebetten bzw. Pflegeplätzen sprechen und damit sowohl den Bereich Altenheim als auch den Bereich Pflegeheim ansprechen

1.4.6. Zum Begriff "Älterer Mensch"
Rein pragmatisch werde ich den Begriff "älter" am Nutzungsverhalten des Klienten festmachen. Ein älterer Mensch ist der, welcher Angebote der Altenhilfe in Anspruch nimmt.
Zur Bedarfsberechnung benutze ich den Begriff für die Gruppe von Menschen, welche 65 Jahre und älter ist, da bereits ab dem fünfundsechszigsten Lebensjahr zumindestens die Nutzung hauswirtschaftlicher Dienste nicht ungewöhnlich ist.

2. Ist - Zustand der Altenhilfe in Detmold
Zur Beschreibung des Ist-Zustandes ist zunächst die Sammlung von Datenmaterial erforderlich.
Da Detmold keine Insel sondern in Strukturen des Kreises Lippe eingebunden ist, sind auch Daten des Kreises mit einzubeziehen.

2.1. Datenherkunft
Die demographischen Daten für Detmold wurden von der statistischen Abteilung der Stadtverwaltung Detmold zur Verfügung gestellt. Sie werden monatlich aktualisiert, die in dieser Arbeit verwandten Daten entsprechen dem Stand November 1995.
Die Bevölkerungszahlen für den Kreis Lippe sind dem Sachstandsbericht zur Bedarfsplanung in der kommunalen Altenarbeit, Vorlage im Sozial- und Gesundheitsausschuß am 30.11.95, entnommen.
Das "Importsaldo" von Heimbewohnern sowie die Zahl der Sozialhilfeempfänger unter den Heimbewohnern wurde bei der Heimaufsicht des Kreises Lippe, welche diese im Rahmen einer Umfrage aus Mai 1995 erhoben hat, erfragt.
Die in den Bedarfsberechnungen für die Indikatoren eingesetzten Werte entstammen der vom MAGS herausgegebenen Studie "Bedarfsplanung in der kommunalen Altenpolitik und Altenarbeit in Nordrhein-Westfalen".
Alle Angaben über stationäre Pflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege und ambulante Dienste wurden von mir selbst kreisweit im Rahmen von Fragebogenaktionen erfaßt; neben der Nutzung in dieser Arbeit stellte ich das Material der trägerübergreifenden Arbeitsgemeinschaft der Heimleiter, deren Datenbank ich aufgebaut habe und welche von mir ständig aktualisiert wird, zur Verfügung.
Die Datenbank wird alle sechs Monate an einen interessierten Kreis in ihrer neuesten Fassung kostenlos versandt.
Das in diesem Sektor dem Kreis Lippe vorliegende Datenmaterial wurde aus Aktualitätsgründen nicht verwandt; weiterhin fußt mein Material auf Insiderwissen und es können so Aussagen über private Anbieter ambulanter Dienste, deren Daten dem Kreis nicht vorliegen, getroffen werden.

2. 2. Altersstruktur der Bevölkerung der Stadt Detmold








Stand: November 1995










Männer

Alter

Frauen

Männer

Alter

Frauen

-348

0

362

-451

51

442

-384

1

396

-475

52

464

-410

2

410

-451

53

414

-425

3

418

-538

54

566

-414

4

433

-557

55

608

-445

5

423

-533

56

596

-446

6

393

-534

57

594

-411

7

426

-490

58

472

-460

8

431

-494

59

520

-440

9

443

-445

60

478

-440

10

387

-447

61

431

-419

11

412

-350

62

367

-397

12

399

-323

63

381

-436

13

400

-377

64

389

-392

14

416

-327

65

429

-412

15

416

-338

66

424

-406

16

411

-327

67

418

-397

17

363

-319

68

449

-407

18

367

-258

69

442

-433

19

436

-291

70

476

-414

20

436

-266

71

461

-396

21

495

-244

72

371

-430

22

485

-210

73

478

-495

23

488

-217

74

447

-563

24

607

-215

75

442

-589

25

655

-170

76

359

-675

26

705

-103

77

222

-721

27

726

-90

78

221

-720

28

709

-105

79

228

-742

29

710

-120

80

283

-731

30

716

-161

81

359

-693

31

729

-127

82

348

-693

32

707

-131

83

377

-711

33

669

-130

84

269

-698

34

649

-89

85

249

-623

35

630

-63

86

234

-639

36

653

-71

87

214

-551

37

613

-45

88

165

-582

38

569

-57

89

134

-582

39

569

-35

90

108

-561

40

574

-27

91

79

-509

41

534

-20

92

65

-499

42

542

-10

93

59

-542

43

519

-12

94

50

-507

44

507

-7

95

34

-523

45

531

-6

96

17

-516

46

479

-3

97

14

-471

47

491

-3

98

13

-435

48

439

-1

99

6

-387

49

373

-3

100

11

-295

50

351




Frauen:

41679


Gesamt:

78560


Männer:

36881






Es ergibt sich eine Gesamtbevölkerung von 78.560 Personen; davon sind 41.679 (53,1%) weiblich und 36.881 (46,9%) männlich.

Die Gruppe der 65-jährigen und älteren Einwohner umfaßt 13.556 Personen, davon
8.955 ( 66,1%) Frauen und 4.601 (33,9%) Männer.

Unter den 6.364 Personen von 75 Jahren und älter gibt es 1804 (28,3%) Männer und
4560 (71,7%) Frauen.

Bei den 4209 Bürgern, die 80 Jahre und älter sind, stellt sich das Verhältnis der 3088 (73,4%) Frauen zu den 1121 (26,6%) Männern wie folgt dar:

Prozentual ergibt sich für das Verhältnis der Alterskohorten zur gesamten Wohnbevölkerung:
Gruppe der 65-jährigen und älteren Einwohner = 17,3%
Gruppe der 75-jährigen und älteren Einwohner = 8,1%
Gruppe der 80-jährigen und älteren Einwohner = 5,4%
Übernehme ich die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik für den Kreis Lippe errechneten Steigerungszahlen für das Jahr 2010 auch für die Stadt Detmold, kann prognostiziert werden:
Gesamtbevölkerung: 80900 Personen
Gruppe der 65-jährigen und älteren Einwohner: 16500 Personen = 20,4 %
Gruppe der 75-jährigen und älteren Einwohner: 7440 Personen = 9,2%
Gruppe der 80-jährigen und älteren Einwohner: 4360 Personen = 5,4%

2.3. Einrichtungen und Institutionen
Wie bereits angeschnitten kann Detmold nicht ohne Berücksichtigung seiner Einbindung in den Kreis Lippe betrachtet werden, da auch von Detmolder Bürgern Einrichtungen der Nachbargemeinden genutzt werden. Dies trifft besonders den Sektor der Kurzzeitpflege.
Ich gebe daher auch jeweils die Daten für das Kreisgebiet Lippe an.

2.3.1. Hauswirtschaftliche Dienste
Es ist derzeit nicht möglich, Zahlen über existente hauswirtschaftliche Dienste
zu nennen.
Sämtliche ambulanten Dienste bieten allerdings entweder selbst diese Form der Dienstleistung mit an oder vermitteln an externe Anbieter. Das Leistungsspektrum kann also hier, wenn auch nicht in der quantitativen Nutzung so jedoch im qualitativen Angebot erfaßt werden.

2.3.2. Häusliche Alten- und Krankenpflege
Im Kreis Lippe sind 22 gemeinnützige und 10 gewerbliche Anbieter am Markt.
Die Dienste in Lippe lassen sich wie folgt zuordnen:

In Detmold selbst sind ein Dienst der AWO, ein Dienst des Diakonischen Werkes, ein Dienst mit dem DPWV als Spitzenverband sowie drei gewerbliche Anbieter tätig.
Sämtliche Dienste bieten als klassisches Spektrum an:
- Grundpflege
- Behandlungspflege bis einschließlich Schwerstpflege und Sterbebegleitung
- Beratung
Weiterhin sind entweder im eigenen Angebot enthalten oder werden vermittelt:
- Hilfe im Haushalt
- Einkaufshilfen
- Mobilitätshilfen
- Essen auf Rädern
- Besuchsdienste
- Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
- Unterstützung bei (Fach-) Arztbesuchen
- Verleih von Pflegehilfsmitteln
Nach Angaben der einzelnen Institutionen werden in Detmold derzeit etwa zwischen 700 und 750 Kunden pflegerisch betreut. Bei der Gewichtung der Anzahl der gepflegten Personen ist zu berücksichtigen, daß teilweise nur ein Einsatz pro Woche
( Hilfe beim Baden etc. ) erforderlich ist. Personell stehen etwa 40 Mitarbeiter/innen zur Verfügung.
Bei Untersuchungen lassen sich aufgrund der Vielschichtigkeit und Unterschiedlichkeit der Angebotspalette die einzelnen Parameter nur sehr schwer fassen; ich habe daher im Einzelgespräch versucht, weitere Klärung zu erreichen.
Gerade im expandierenden Bereich der ambulanten Dienste zeigten sich jedoch Berührungsängste. Ich hatte das Gefühl, daß -im Fall des Kreisaltenheimes "Haus Hoheneichen" sicherlich zu Recht- neu entstehende Konkurrenz gefürchtet wird.
Klare Gebietsteilungen liegen derzeit nicht vor.
Eine direkte Zusammenarbeit mit den einzelnen Heimen in Detmold erfolgt derzeit noch nicht.
Die Umsetzung einer stufenweisen Versorgung des Klientel zeigt noch erhebliche Lücken.

2.3.3. Tagespflege
Tagespflege und Nachtpflege sind teilstationäre Einrichtungen.
Nachtpflege wird im gesamten Kreisgebiet nicht angeboten, für Tagespflege stehen derzeit 22 Plätze zur Verfügung.
Die Plätze nach Anbietern:

Die 12 Plätze der AWO in Bad Salzuflen stellen eine Solitär-Einrichtung dar; 6 Plätze in Augustdorf sind als in sich selbständig funktionierende Einheit an ein Altenheim angegliedert.
Bei den übrigen Plätzen ( 1 Platz Detmold, 1 Platz Barntrup, 2 Plätze Kalletal ) handelt es sich um eingestreute Plätze, welche meines Erachtens nur eingerichtet
wurden, um sich bei Bedarf Marktzugriffschancen zu sichern.
Die Hol- und Bringedienste in Augustdorf und Bad Salzuflen werden über die jeweilige
Institution organisiert.
Bei den eingestreuten Plätzen sind für jeden Einzelfall erneut Regelungen zu treffen.
Das Angebot umfaßt drei Mahlzeiten ( Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee ) sowie eine aktivierende Pflege und Betreuung.
Tagespflege findet nur an Werktagen statt.
Die Tagespflege in Lippe stellt nicht nur kapazitätsmäßig -hierzu in einem späteren Kapitel- sondern auch rein geographisch eine absolute Unterversorgung dar.

2.3.4. Kurzzeitpflege
Im Kreis Lippe bieten 18 Einrichtungen 79 Plätze in der Kurzzeitpflege an.
Die Kurzzeitpflegeplätze werden eingestreut in den einzelnen vollstationären Einrichtungen vorgehalten bzw. erst bei Unterbelegung im vollstationären Sektor genutzt, es existiert nur eine Solitäreinrichtung mit 9 Plätzen.
Die einzelnen Träger halten folgende Anteile:

In Detmold selbst stehen 8 Plätze in vier Einrichtungen, die dem Diakonischen Werk angeschlossen sind, zur Verfügung.
Wie mir bekannt ist, haben etliche Träger versäumt, unter dem Aspekt der Besitz-
standswahrung im Rahmen der Pflegeversicherung entsprechende Genehmigungsverfahren einzuleiten. Im Zuge einer weiterhin nachlassenden Auslastung der Heime werden etliche Anbieter versuchen, in den Altenheimen vermehrt Kurzzeitpflege zu integrieren.
Die geographische Verteilung, nicht die Quantität, erscheint ausreichend, da Kurzzeitpflege nicht unbedingt in engem räumlichen Zusammenhang zum Wohnort stehen muß.

2.3.5. Stationäre Pflege
Im Kreisgebiet werden durch 53 Heime Plätze vorgehalten, welche in folgenden Kategorien angeboten werden:
Altenwohnheim: 556
Altenheim: 632
Pflegeheim: 2134
Relevant für die stationäre Pflege sind nur die Plätze "Altenheim" und "Pflegeheim", welche ich im folgenden als Pflegeplätze bezeichnen werde (siehe hierzu Kapitel 1.3. Operationalisierungen).
Diese 2766 Plätze verteilen sich nach Zugehörigkeit zu den Spitzenverbänden wie folgt:

In Detmold werden von 15 Heimen folgende Plätze angeboten:
Altenwohnheim: 354
Altenheim: 189
Pflegeheim: 510
Für die 699 Pflegebetten gilt:

Nur das Augustinum, welches 290 Betten in der Kategorie "Altenwohnheim" anbietet, ist eingliedrig, alle weiteren Heime bieten den Typus "Pflegheim" an und sind bereit, auch Wünsche bezüglich des Types "Altenheim" zu erfüllen.
Die Grenzen zwischen den letzten beiden Kategorien sind fließend, kaum noch Häuser muten ihren Kunden einen hausinternen Umzug aufgrund gesundheitlicher Verschlechterung zu. Die in Untersuchungen angegebenen Zahlen sind nur als Spiegelung des momentanen Zustandes anzusehen und werden daher in meiner Arbeit in dem Begriff Pflegeplätze, d.h. Plätze mit Pflegemöglichkeit bis hin zur Schwerstpflege, zusammengefaßt.
Die Kosten eines Heimplatzes in der höchsten Pflegekategorie liegen zwischen 4000 und 6000 DM pro Monat, aus diesem Grunde sind von den 699 Heimbewohnern 440
(= 63%) Sozialhilfeempfänger.
Von den 15 Detmolder Heimen liegen vier gut erreichbar im Kern der Stadt. Sie sind höchstens 500 Meter Luftlinie vom angenommenen Mittelpunkt des Geschehens, dem Marktplatz, entfernt.
Vier weitere liegen im Radius bis 1000 Meter Entfernung zum Marktplatz, weitere drei sind maximal 1500 Meter Luftlinie entfernt.
Die übrigen Häuser liegen nahe ( zwischen 500 und 1000 Meter Luftlinie ) an den "Zentren" der jeweiligen Ortsteile.
Auffallend ist, daß kein Haus eine eigene Tagespflege, die eingestreuten Plätze können hier nicht gelten, besitzt. Auch eigene soziale Dienste sind vor Ort nicht vorhanden.
Angebote der Häuser für extern lebende ältere Menschen bestehen nur rudimentär in der teilweise vorhandenen Möglichkeit, am Mittagessen teilzunehmen.
Großveranstaltungen der Häuser sind halböffentlich, Gruppenangebote stehen dagegen nur intern zur Verfügung.
Nur ein Haus wirbt mit dem Angebot einer übergreifenden Beratung.
Nach der Gründung der trägerübergreifenden Arbeitsgemeinschaft der Heimleiter im Frühjahr 1993 bestehen allerdings Verbindungen zwischen den einzelnen Häusern.
Bei Überbelegung wird auf andere Einrichtungen hingewiesen und auf Wunsch auch der Kontakt hergestellt. Eine Gesamtinformation über aktuell nicht belegte Plätze in Detmold existiert derzeit nicht. Die Heime machen aus Statusgründen Unterbelegungen ungern offen und befürchten eine Einmischung durch andere Häuser. Das geht soweit, daß im Erstkontakt mit Interessenten selten der Nachweis eines freien Platzes erfolgt. In der Regel werden zunächst Besichtigungstermine vereinbart, in deren Verlauf der freie Platz angeboten wird.
Als besonders beliebt gelten Plätze in Häusern, die zentrumsnah gelegen sind.

2.3.6. Weitere ergänzende Angebote
Unter dem Anspruch, daß die Versorgung des älteren Menschen vorzugsweise in seiner häuslichen Umgebung erfolgen und seine Selbständigkeit gefördert und
- solange wie irgend möglich - erhalten bleiben soll, wird die Betrachtung weiterer Gegebenheiten erforderlich:

2.3.6.1. Notdienste
In Detmold existieren nebeneinander verschiedene Notrufzentralen mit unterschiedlichem Leistungsspektrum:
Rettungsleitstelle der Feuerwehr
Ärztlicher Notdienst (für die Wochenenden)
Apothekennotdienst
Krisentelefon des Vereins "Hilfe zum Weiterleben"
Notdienst des Ordnungsamtes ( über Feuerwehr )
Hausnotrufdienst des Deutschen Roten Kreuzes
Hausnotrufdienst der Johanniter-Unfall-Hilfe
Durch das Seniorenbüro Detmold ist eine ehrenamtliche Telefonkette gegründet worden.

2.3.6.2. Ärztliche Versorgung
Stadtteilorientiert arbeiten in Detmold 28 Praxen von Allgemeinmedizinern. Eine ausreichende Flächendeckung ist gegeben.
In den einzelnen Fachgebieten steht folgendes Praxenpotential zur Verfügung:
Anästhesie 2
Augenheilkunde 7
Chirurgie 3
Frauenheilkunde 8
Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde 5
Hautkrankheiten 3
Innere Medizin 11
Kardiologie 1
Kinderheilkunde 1
Kinder- und Jugendpsychiatrie 1
Lungenheilkunde 1
Mund- und Kieferchirurgie 1
Nervenheilkunde 5
Nuklearmedizin 1
Orthopädie 5
Radiologie 2
Urologie 2
Zahnheilkunde 35
Kieferorthopädie 4
Nach Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung ist die Versorgung ausreichend; für Detmold werden keine weiteren Niederlassungen empfohlen.
Im Gesamtgebiet des Kreises fehlen allerdings noch Allgemeinmediziner.

2.3.6.3. Versorgung im Krankenhaus
Detmold verfügt über ein eigenes Klinikum mit 813 Betten, die sich wie folgt aufteilen:
Chirurgie 109 Betten
Orthopädie 94 Betten
Medizinische Klinik I (Innere) 109 Betten
Medizinische Klinik II (Innere) 99 Betten
Kinder- und Jugendpsychiatrie 24 Betten
Kinder- und Jugendmedizin 67 Betten
Urologie 69 Betten
Unfallchirurgie 98 Betten
Intensivmedizin 6 Betten
Gynäkologie 79 Betten
Radiologie 4 Betten
Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie 4 Betten 1
HNO 10 Betten 1
Augenheilkunde 13 Betten 1
Intensiv 21 Betten 2
Infektion 7 Betten 2
Eine geriatrische Abteilung existiert nicht!!
1 Belegbetten 2angegliedert an andere Abteilungen
An medizin-technischen Großgeräten sind Computertomograph, Gammakamera, Links-Herzkathetermeßplatz und Nierenlithotriptor vorhanden. Einzig zur Kernspintomographie werden Patienten nach Lemgo in eine Privatpraxis überwiesen.
An Operationen werden bis auf Herzoperationen (Bad Oeynhausen) und Neurochirurgie (Bielefeld) alle gängigen Operationen im Haus ausgeführt.

2.3.6.4. Stationäre Psychiatrische Versorgung
Detmold hat keine eigene stationäre psychiatrische Versorgung. Derzeit werden die Patienten von den Psychiatrien in Gütersloh (Pflichtversorgung), Spernau, Paderborn und Bad Driburg versorgt.
Die Anfahrtszeit für Besucher beträgt jeweils etwa eine Stunde.
Die Notwendigkeit einer Versorgung ist bekannt und wird allerseits akzeptiert ( nur nicht vor der eigenen Haustür ). Die bisherigen Bemühungen, einen geeigneten Standort für eine gemeindenahe Psychiatrie in Anbindung an das Klinikum Lippe zu finden, erinnern stark an die Bemühungen des Sisyphos.
Der Standort Hiddessen scheiterte an den Berührungsängsten der benachbarten Wohnbevölkerung, der nicht klargemacht werden konnte, daß von der geplanten Psychiatrie keineswegs eine Gefährdung ausgeht, da sie nicht forensisch ist und folglich keine Personen, welche ein erhöhtes Gefährdungspotential bilden könnten,
betreut würden.
Im zweiten Akt des Dramas wurde das ehemalige Bundeswehrkrankenhaus in Detmold als Standort auserkoren. Es bietet neben der üblichen Krankenhausstruktur ein parkähnliches Gelände und ist fußläufig etwa dreihundert Meter von der Innenstadt entfernt. Räumliche Nähe zum Klinikum Lippe ist gegeben. Standortgegner führen eine nahegelegene Bahnlinie mit sehr geringer Auslastung als Hinderungsgrund an.
Es konnte ein Gutachten folgenden Inhalts vorgelegt werden:
Psychiatriepatienten weisen ein höheres Suizidrisiko auf
In der Nähe von Bahnlinien werden diese häufig als Suizidmittel benutzt
Diese Punkte sind für mich einsichtig. Weiterhin wird in dem Gutachten unterstellt, daß in Bahnliniennähe der Gleiskörper nicht nur Hauptsuizidmittel sei, sondern daß die Gesamtzahl der Suizidopfer unter der Psychiatrieklientel gegenüber Einrichtungen ohne nahegelegene Schienenstrecke erheblich erhöht sei. Dies erscheint nicht nur mir, sondern auch einigen Entscheidungsträgern eher unwahrscheinlich. Da das Gutachten jedoch öffentlich in der Presse diskutiert wurde, ist die politische Ebene nicht bereit, das Risiko zu tragen, da sie bei jedem Eisenbahnsuizid in der Öffentlichkeit angreifbar wäre.
Eine allerdings nicht speziell für ältere Menschen konzipierte psychiatrische Tagesklinik ist vorhanden.

2.3.6.5. Kultur und Kommunikation
Detmold besitzt, Mobilität des Interessenten vorausgesetzt, ein vielfältiges kulturelles Angebot mit dem Lippischen Landestheater als Höhepunkt.
Auf Stadtteilebene wird klientenorientierte Arbeit durch 27 Seniorentreffs geleistet.
Die Treffs sind in der Regel den Spitzenverbänden angegliedert.
Die Öffnungstage variieren stark von einem Termin im Monat (1 Einrichtung) bis
zu sechs Terminen in der Woche (1 Einrichtung). Die Mehrzahl der Treffs hat zweimal in der Woche geöffnet. Die Öffnungszeiten betragen 2-3 Stunden am Nachmittag.
Weitere Kommunikationsmöglichkeiten bietet das Seniorenbüro in Detmold, welches als eines von 33 Modellprojekten in der Bundesrepublik vom Ministerium gefördert wird. Als Trägergemeinschaft treten AWO, DPWV und DRK auf.
Das Büro bietet Beratung, ein Begegnungscafé mit Informations- und Erfahrungsbörse, ein eigenes Kursprogramm sowie in einem alle zwei Monate erscheinenden Periodikum unter anderem auch einen Kleinanzeigenteil mit dem Schwerpunkt Kommunikation, Selbsthilfe und Ehrenamt.
Ein breitgefächertes Angebot an Kursen enthält auch das Programm der Volkshochschule Detmold, seniorenspezifische Angebote sind allerdings selten. Zu bemängeln ist, daß die Angebote nur zentral stattfinden.
Kurse zur Vorbereitung auf das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben fehlen.
Die einzelnen Sportvereine bieten in noch zu geringem Maße Sportprogramme an.

2.3.6.7. Selbsthilfepotential und Gremien
Das Selbsthilfepotential der Betroffenen wird im Seniorenbüro ( siehe Seite 30 ) organisiert und verstärkt. Derzeit werden z.B. Telefonketten aufgebaut.
Detmold hat als einzige Kommune im Kreis Lippe einen Seniorenbeirat installiert.
Seine Aufgabe wird in §4 seiner Geschäftsordnung beschrieben:
"Der Seniorenbeirat ist die Interessenvertretung älterer Mitbürger. Seine spezielle Aufgabe ist es, den Sozialausschuß der Stadt zu beraten. Der Seniorenbeirat handelt in eigener Verantwortung. Die Mitarbeit ist ehrenamtlich."
Der aus zehn Personen bestehende Beirat wird aus 96 Delegierten, die sich je zur Hälfte aus den 5 Wohlfahrtsverbänden und freien Gruppen rekrutieren, gebildet.
Ihm fehlt ein wirklich demokratisches Mandat; auf politischer Ebene hat er aufgrund seiner rein beratenden Funktion wenig wirkliche Macht.

2.3.6.8. Ehrenamtlichkeit
Ehrenamtlichkeit in der Altenarbeit ist in Detmold nur in geringem Maße institutionell organisiert. Neben den an den einzelnen Kirchengemeinden angesiedelten ehrenamtlich tätigen Menschen sind nur die Besuchsdienste der "SPD-Frauen" und der "Ökumenischen Krankenhaus- und Altenheimhilfe" speziell in der Altenhilfe tätig. Das Seniorenbüro leistet derzeit Aufbauarbeit.

2.3.6.9. Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr in Detmold wird durch die Stadtverkehr Detmold GmbH sichergestellt, welche vier Linien betreut.
Auf der Hauptlinie werden Niederflurbusse mit folgenden Sondereinrichtungen eingesetzt:
Kneelingeinrichtung zur Absenkung des Fahrzeuges
ausfahrbare Rampe für die wenigen noch nicht für das Kneelingverfahren eingerichteten Haltestellen
Rollstuhlplatz mit Gurtsicherung
Induktionsanlage für Hörgeräte ( nach Aussage des Geschäftsführers technisch noch nicht ausgereift )
Vollmatrixanlage an Front, Seite und Heck des Fahrzeuges, Liniennummer an linker Fahrzeugseite; die Beschriftung erfolgt in weiß auf schwarzem Grund, um die Lesbarkeit für Sehbehinderte zu erhöhen
Fahrstreckenverlaufsanzeige
Digitale Haltestellenansage
Haltestellenanzeige
Eine behindertengerechte Ausstattung der Haltestellen erfolgt durch Anpassung der Bordsteinkantenhöhe an das Kneelingverfahren.
Für sehbehinderte Fahrgäste ist durch Spezialpflasterung in Reliefform die Haltestelle sowie der Einsteigepunkt taktil gut gestaltet.
Die drei weiteren Linien sollen umgerüstet werden. Räumlich wird Detmold mit seinen Stadtteilen sehr gut erschlossen.
Die Linie 701 verkehrt montags bis freitags von 5:00 Uhr bis 21:00 Uhr und samstags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr viertelstündlich, samstags von 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr halbstündlich und an Sonn- und Feiertagen von 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr stündlich.
Die Linien 702, 703 und 704 verkehren montags bis freitags von 5:00 Uhr bis 21:00 Uhr und samstags von 5:00 Uhr bis 14:30 Uhr halbstündlich, samstags von 14:30 Uhr bis 20:00 Uhr stündlich und an Sonn- und Feiertagen von 12:00 Uhr bis 21:00 Uhr stündlich.
In den Abendstunden und an Sonn- und Feiertagen besteht für ältere Menschen eine Unterversorgung.
Sammeltaxen gibt es in Detmold (noch) nicht.

2.3.6.9. Beratung
Beratung wird durch jede Institution im stationären und ambulanten Bereich durchgeführt.
Weiterhin berät das Sozialamt, das Seniorenbüro, die Heimaufsicht, der Sozialdienst des Klinikums sowie die Abteilung Altenhilfe der Stadt Detmold.
Gestaltet sich der Zugriff der Hilfesuchenden auf kompetente Beratung bei der Gewährung von finanziellen Hilfen noch relativ einfach, zeigt es sich, daß bei der Zusammenstellung eines individuellen Paketes an trägerübergreifenden Hilfen kaum
kompetente Beratung vor Ort greifbar ist. Die einzelnen Institutionen haben, wenn überhaupt, nur geringe Kontakte untereinander und sind nicht in der Lage, Angebote anderer Anbieter zu erschließen. Eine Ausnahme ist hier der Krankenhaussozialdienst, welcher Kontakte zu allen Anbietern unterhält.
Gut gelöst ist in Detmold der Zugriff des Bürgers auf einzelne Ämter.
Im Bereich der Fußgängerzone wurde eine Bürgerberatung mit den kundenfreundlichen Öffnungszeiten ( montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr, donnerstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr) eingerichtet. Sämtliche Dienstleistungen können bei jedem Mitarbeiter des auch optisch hervorragend gestalteten Großraumbüros abgefragt werden.

3. Anforderungen in Detmold
Anforderungen an die Gestaltung der Hilfsmöglichkeiten für ältere Bürger in Detmold müssen aus zwei Blickwinkeln heraus betrachtet werden. Rein zahlenmäßig lassen sie sich am besten aus dem Band II Planungshilfen für Kommunen der unter der Projektleitung von Prof. Dr. G. Naegele vom MAGS herausgegebenen Bedarfsplanung in der kommunalen Altenpolitik und -arbeit in Nordrhein-Westfalen entwickeln. Der qualitative Ansatz begründet sich in Gesprächen mit Betroffenen und mit in dem Bereich Altenhilfe tätigen Personen.
Dem alten Menschen muß die Gelegenheit gegeben werden, erfolgreich alt zu werden.

3.1. Indikatorengestützte Bedarfserfassung
Wurden im 2. Landesaltenplan für Nordrhein-Westfalen noch Bedarfsmargen rein aus der Größe der jeweiligen Alterskohorten grob entwickelt, ist es durch die Arbeit von Prof. Dr. Naegele nunmehr möglich, erheblich detaillierter zu arbeiten.3.1.1. Basiszahlen

A. Indikatorengestützte Bedarfsplanung




Recherchiertes Zahlenmaterial


Gesamtbevölkerung

78560

Anzahl der 65jährigen und älteren

13556

Anzahl der 75jährigen und älteren

6364

Anzahl der 80jährigen und älteren

4209

Anzahl der Frauen von 50 - 75 Jahren

11910

häusliche Pflegekapazität =Anzahl der Frauen von 50 - 75 Jahren


dividiert durch Anzahl der 80jährigen u.ä.

2,83

Anzahl der vorhandenen Pflegeplätze

699

Importsaldo

-96

Planunungshilfen für Kommunen


1. Anzahl der 65jährigen u.ä. Pflegebedürftigen =7,7% der 65j. u.ä.

1043,81

2. Hilfebedarf der 65jährigen und älteren = 10,8%

1464,05

3. Inanspruchnehmer sozialer Dienste unter den 65jährigen u.ä.


Hilfebedürftigen = 13% der 65jährigen u.ä. Hilfebedürftigen

190,33

4. Anzahl der Hilfebedürftigen im Alter von 65 Jahren u.ä.,


die unterversorgt sind = 5% der 65jährigen u.ä. Hilfebedürftigen

73,20

5. Nichtinanspruchnehmer sozialer Dienste


= Anzahl der 65j. u.ä. Hilfebedürftigen

1464,05

minus Inanspruchnehmer sozialer Dienste

-190,33

minus der Unterversorgten

-73,20


1200,52

6. Zusätzlicher professioneller Hilfebedarf unter den Nichtinanspruch-


nehmern der 65jährigen und älteren Hilfebedürftigen


= 20% der Nichtinanspruchnehmer unter den 65j. u.ä. Hilfebedürftigen

240,10

bei Berücksichtigung von 6a und 6b

216,09

6a.Gewichtungsanteil Einpersonenhaushalte der 65j. u.ä. Hilfebedürftigen


am zusätzlichen professionellen Hilfebedarf


Anteil der Einpersonenhaushalte Gewichtung


42,5% - 47,4% - 2,0%


47,5% - 52,4% - 1,0%


52,5% - 57,5% 0,0%


57,6% - 62,5% + 1,0%


62,6% - 67,5% + 2,0%


In Lippe:50% =-1,0%

-12,01

6b.Gewichtungsanteil der Wohneigentumsquote am zusätzlichen


professionellen Hilfebedarf


Wohnungseigentumsanteil Gewichtung


7,6% - 17,5% + 2,0%


17,6% - 27,5% + 1,0%


27,6% - 37,6% 0,0%


37,7% - 47,6% - 1,0%


47,7% - 57,6% - 2,0%


57,7% - 67,6% - 3,0%


In Lippe: 44,9% = -1,0%

-12,01

7. Pflegebedürftige im Alter von 65 Jahren und älter mit zusätzlichem


professionellen hauswirtschaftlichen Hilfebedarf


= 10% der 65j. u.ä. Pflegebedürftigen

104,38







8. Durchschnittlicher Stundeneinsatz im Jahr pro Hilfebedürftigen


= 5 Einsätze pro Woche á 1,5h X 52 Wochen = 390 h pro Jahr

390,00

9. Jahresnettoarbeitszeit einer Vollzeitkraft


= nach Umlageverordnung zur Altenpflegeausbildung in NRW 1.553h

1553,00

10. Pflegebedürftige im Alter von 75 Jahren u.ä.


= 13,6% der 75jährigen u.ä.

865,50

11. Inanspruchnahmequote von professioneller häuslicher Alten- und


Krankenpflege bei den 75jährigen u.ä. Pflegebedürftigen = 41,5%

41,50

bei Berücksichtigung der Gewichtungsanteile 11a bis 11c

40,50

a.Gewichtungsanteil Einpersonenhaushalte der 75j. u.ä. Pflege-


bedürftigen auf die landesweite Inanspruchnahmequote


Anteil der Einpersonenhaushalte Gewichtung


20,4% - 25,3% - 2,0%


25,4% - 30,3% - 1,0%


30,4% - 35,4% 0,0%


35,5% - 40,4% + 1,0%


40,5% - 45,4% + 2,0%


In Lippe:20% =-2,0%

-2,00

b.Gewichtungsanteil der Wohneigentumsquote auf die landesweite


Inanspruchnahmequote


Wohnungseigentumsanteil Gewichtung


7,6% - 17,5% + 2,0%


17,6% - 27,5% + 1,0%


27,6% - 37,6% 0,0%


37,7% - 47,6% - 1,0%


47,7% - 57,6% - 2,0%


57,7% - 67,6% - 3,0%


In Lippe: 44,9% = -1,0%

-1,00

c.Gewichtungsanteil des häuslichen Pflegepotentials auf die landesweite


Inanspruchnahme ( Verhältnis der 80j. u.ä. zu den 50-70 j. Frauen )


häusliches Pflegepotential Gewichtung


1 : 3,5 bis 1: 3,1 + 2,0%


1 : 4,0 bis 1: 3,6 + 1,0%


1 : 4,1 0,0%


1 : 4,2 bis 1: 4,6 - 1,0%


1 : 4,7 bis 1: 5,1 - 2,0%


In Detmold: 1 : 2,83= +2,0%

2,00

12.Pflegeaufwand =4,7h pro regelmäßig Pflegebedürftigem pro Woche

4,70

13.Wochennettoarbeitszeit

30,00

14.Ambulant Versorgte, für die eine Tagespflege eine adäquatere


Versorgung bedeutet = 10% in %

10,00

15. Pflegebedürftige von 75 J. u.ä. mit einem ständigen Pflegebedarf


=12% der regelmäßig Pflegebedürftigen 75j. u.ä.

103,86

16.Pflegebedürftige von 75 Jahren u.ä., mit täglichem oder mehrfach


wöchentlichem Pflegebedarf


=88% der regelmäßig Pflegebedürftigen 75j. u.ä.

761,64

17.Pflegehaushalte mit der Notwendigkeit einer einmal jährlichen


Entlastung duch Kurzzeitpflege


=89% der Summe aus allen ständig Pflegebedürftigen und der Hälfte der


der pflegebedürftigen mit täglichem oder mehrfach wöchentlichen


Pflegebedarf

431,37

18.Pflegehaushalte mit der Notwendigkeit einer jährlich mindestens


zweimaligen Entlastung im Jahr


= 1/5 der Haushalte mit der Notwendigkeit einer einmal jährl. Entlastung

86,27

19.Dauer der einmaligen Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege-


einrichtung im Jahr in Tagen

28,00

20.Auslastungsgrad einer Kurzzeitpflegeeinrichtung bzw. -platzes in %

85,00

21.Anzahl der stationär Unterversorgten


= 5% der regelmäßig pflegebedürftigen 65j. u.ä.

52,19

22.Gewichtungsanteile der Einpersonenhaushalte


unter den 65jährigen u.ä. (EHP)


Anteil der Einpersonenhaushalte Gewichtung


22,4% - 27,3% - 0,8%


27,4% - 32,3% - 0,4%


32,4% - 42,2% 0,0%


42,3% - 47,2% + 0,4%


47,3% - 52,2% + 0,8%


In Lippe:36,2% = 0,0%

0,00

23.Gewichtungsanteil Wohnungseigentum (WE)


Wohnungseigentumsanteil Gewichtung


2,7% - 12,6% + 0,8%


12,7% - 22,6% + 0,4%


22,7% - 42,5% 0,0%


42,6% - 52,5% - 0,4%


52,6% - 62,5% - 0,8%


In Lippe: 44,9% = -0,4%

-0,40

24.Gewichtungsanteil häusliches Pflegepotential (HP)


1 : 3,5 bis 1: 3,1 + 0,8%


1 : 4,0 bis 1: 3,6 + 0,4%


1 : 4,1 0,0%


1 : 4,2 bis 1: 4,6 - 0,4%


1 : 4,7 bis 1: 5,1 - 0,8%


In Detmold: 1 : 2,83= + 0,8%

0,80



B. Bisherige Planungsgrundlagen


Erforderlich waren für diese Planung nur drei Parameter:




1. Anzahl der 65jährigen und älteren

13556

2. Anzahl der 75jährigen und älteren

6364

3. Anzahl der 80jährigen und älteren

4209

Regionale Unterschiede konnten bei dieser Planung nicht berücksichtigt werden.



3.1.2. Hauswirtschaftliche Dienste

A. Indikatorengestützte Bedarfsplanung




Folgende Indikatoren sind für die Berechnung des Bedarfes erforderlich:




1. Anzahl der 65jährigen und älteren

13556

2. Anzahl der 65jährigen u.ä. Pflegebedürftigen

1044

3. Hilfebedarf der 65jährigen und älteren

1464

4. Inanspruchnehmer sozialer Dienste unter den 65jährigen u.ä. Hilfebedürftigen

190

5. Anzahl der Hilfebedürftigen im Alter von 65 Jahren u.ä., die unterversorgt sind

73

6. Gewichteter zusätzlicher professioneller Hilfebedarf unter


den Nichtinanspruchnehmern

216

7. Pflegebedürftige im Alter von 65 Jahren und älter mit zusätzlichem


professionellen hauswirtschaftlichen Hilfebedarf

104

8 Durchschnittlicher Stundeneinsatz im Jahr pro Hilfebedürftigen

390

9. Jahresnettoarbeitszeit einer Vollzeitkraft

1553





Es gilt:


Inanspruchnehmer sozialer Dienste unter den 65jährigen u.ä. Hilfebedürftigen

190

+ Anzahl der unterversorgten 65jährigen und älteren Hilfebedürftigen

73

+ Gewichteter Anteil der Nichtinanspruchnehmer mit professionellem Bedarf

216

+ Pflegebedürftige mit zusätzlichem professionellen hauswirtschaftlichen Bedarf

104

=Anzahl an Hilfebedürftigen mit einem professionellen Hilfsbedarf

584



Es gilt:


Anzahl der Hilfebedürftigen mit einem professionellen Hilfebedarf

584

X durchschnittlicher jährlicher Stundenaufwand

390

/ Jahresarbeitszeit einer Vollkraft

1553

=Personalbedarf

147



Es gilt:


65jährige u.ä.

13556

/ Personalbedarf

147

=Bedarfsindex

92



Für 92 Einwohner, welche 65 Jahre und älter sind, wird eine professionelle


hauswirtschaftliche Kraft benötigt.






B. Bisherige Planungsgrundlagen




Der Bedarf an Hauswirtschaftlichen Diensten ließ sich bei dieser Planung nicht erfassen.



3.1.3. Häusliche Alten- und Krankenpflege

A. Indikatorengestützte Bedarfsplanung




Folgende Indikatoren sind für die Berechnung des Bedarfes erforderlich:




1. Anzahl der 75jährigen und älteren Pflegebedürftigen

865,50

2. Gewichtete Inanspruchnahmequote von professioneller häuslicher


Alten- und Krankenpflege bei 75jährigen u.ä. Pflegebedürftigen

40,50

3. Pflegeaufwand

4,70

4. Wochennettoarbeitszeit

30,00

5. Anzahl der 75jährigen u.ä.

6364



Es gilt:


Pflegebedürftige

865,504

X Inanspruchnahme

40,50

X Pflegeaufwand

4,7

/ Wochennettoarbeitszeit

30

/ 100

100

=Personalbedarf

54,92



Es gilt:


Anzahl der 75jährigen u.ä.

6364

/ Personalbedarf

54,916229

= Bedarfsindex

115,89



Für 116 Einwohner, welche 65 Jahre und älter sind, wird eine


professionelle Pflegekraft benötigt.










B. Bisherige Planungsgrundlagen




Der Bedarf an Häuslicher Alten- und Krankenpflege ließ sich bei dieser


Planung nicht erfassen.



3.1.4. Tagespflege

A. Indikatorengestützte Bedarfsplanung




Folgende Indikatoren sind für die Berechnung des Bedarfes erforderlich:




1. Pflegebedürftige im Alter von 75J. u.ä. in privaten Haushalten

865,50

2. Gewichtete Inanspruchnahmequote von häusl. Alten- und Krankenpflege

40,50

3. Ambulant Versorgte, für die eine Tagespflege eine adäquatere


Versorgung bedeutet

10,00

4. Anzahl der 75jährigen und älteren

6364



Es gilt:


Pflegebedürftige 75Jährige und ältere

865,504

X Inanspruchnahme

40,5

/ Ambulant Versorgte, für die eine Tagespflege eine adäquatere


Versorgung bedeutet

10,00

/ 100

100

= Platzbedarf

35,052912



Es gilt:


Platzbedarf

35,05

X 100

100

/ 75jährige und ältere

6364

= Bedarfsindex

0,55



Für 100 Einwohner, welche 75 Jahre und älter sind, werden 0,55


Tagespflegeplätzebenötigt.












B. Bisherige Planungsgrundlagen




Für die Tagespflege galt ein Bedarf von 0,25 bis 0,30 Plätzen auf 100 Einwohner


im Alter von 65 Jahren und älter.


Es ergab sich für Detmold ein Bedarf von 34 bis 41 Plätzen.



3.1.5. Kurzzeitpflege

A. Indikatorengestützte Bedarfsplanung




Folgende Indikatoren sind für die Berechnung des Bedarfes erforderlich:




1. Anzahl der 75jährigen und älteren

6364

2. Pflegebedürftige von 75 J. u.ä. mit einem ständigen Pflegebedarf

103,86

3. Pflegebedürftige von 75 Jahren u.ä., mit täglichem oder mehrfach


wöchentlichem Pflegebedarf

761,64

4. Pflegehaushalte mit der Notwendigkeit einer einmal jährlichen


Entlastung duch Kurzzeitpflege

431,37

5. Pflegehaushalte mit der Notwendigkeit einer jährlich mindestens


zweimaligen Entlastung

86,27

6. Dauer der einmaligen Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege-


einrichtung im Jahr

28,00

7. Auslastungsgrad einer Kurzzeitpflegeeinrichtung bzw. -platzes

85,00





Es gilt:


Pflegehaushalte, die eine einmalige und zweimalige Entlastung


über Kurzzeitpflege benötigen

517,64

X Dauer der einmaligen Inanspruchnahme

28

X 100

100

/ 365 Tage

365

/ Auslastungsgrad

85

= Platzbedarf

46,72



Es gilt:


Platzbedarf

46,72

X 100

100

/ Anzahl der 75jährigen und älteren

6364

= Bedarfsindex

0,73





Für je 100 Einwohner, welche 75 Jahre und älter sind, werden 0,73


Kurzzeitpflegeplätze benötigt.








B. Bisherige Planungsgrundlagen




Für die Kurzzeitpflege galt ein Bedarf von 0,20 bis 0,30 Plätzen auf 100 Einwohner


im Alter von 75 Jahren und älter.


Es ergab sich für Detmold ein Bedarf von 13 bis 19 Plätzen.



3.1.6. Stationäre Pflege

A. Indikatorengestützte Bedarfsplanung






Folgende Indikatoren sind für die Berechnung des Bedarfes erforderlich:






1. Anzahl der Heimplätze

699


2. Anzahl der stationär Unterversorgten

52,19


3. "Import-" Saldo

-96


4. Gewichtungsanteile der Einpersonenhaushalte



unter den 65jährigen u.ä. (EHP)

0,00


5. Gewichtungsanteil Wohnungseigentum (WE)

-0,40


6. Gewichtungsanteil häusliches Pflegepotential (HP)

0,80


7. Anzahl der 80jährigen u.ä.

4209





Es gilt:



Anzahl der Heimplätze

699


./. "Import-" Saldo

-96


+ Unterversorgte

52,19


/ 80jährige u.ä.

4209


X 100



= Versorgungsgrad

15,57





Es gilt:



Versorgungsgrad

15,57


+ Gewichtungsanteile ( EHP + WE + HP )

0,4


= Bedarfsindex

15,97








Es gilt:



Bedarfsindex

15,97


X Anzahl der 80jährigen u.ä.

4209


/ 100

100


= Stationärer Pflegeplatzbedarf

672,03














B. Bisherige Planungsgrundlagen









Für die stationäre Pflege galt ein Bedarf von 21 bis 24 Plätzen auf 100 Einwohner



im Alter von 80 Jahren und älter.



Es ergab sich für Detmold ein Bedarf von 884 bis 1010 Plätzen.




3.1.7. Bedarf im Jahr 2010
Bei Verwendung der für das Jahr 2010 prognostizierten Bevölkerungszahlen für Detmold ( vgl. Gliederungspunkt 2.2 ) ergibt sich folgender Bedarf:
Hauswirtschaftliche Dienste 179 Kräfte
Häusliche Alten- und Krankenpflege 64 Kräfte
Tagespflege 41 Plätze
Kurzzeitpflege 55 Plätze
Stationäre Pflege 684 Plätze

3.1.8. Soll-Ist Vergleich
Für Detmold ergibt sich folgender Bedarf:

Dienstleistung

vorhanden

benötigt

aktueller
Bedarf

Plätze in Planung*

weiterer Bedarf

benötigt in 2010

Bedarf in 2010

Hausw. Dienste

nicht meßbar

147

nicht
bekannt

nicht
bekannt

nicht
bekannt

179

nicht
bekannt

Häusliche Alten-
und Krankenpflege

ca 40

55

15

nicht
bekannt

nicht
bekannt

64

24

Tagespflege

1

35

34

39

-5

41

1

Kurzzeitpflege

8

47

39

22

17

55

25

Stationäre Pflege

699

672

-27

152

-179

684

-167

Bei den hauswirtschaftlichen Diensten und der Häuslichen Alten- und Krankenpflege wurde der Personalbedarf, bei Tagespflege, Kurzzeitpflege und Stationärer Pflege der Platzbedarf angegeben.



In der stationären Pflege ist ein erhebliches Überangebot an Heimplätzen vorhanden.
In der Tagespflege ist der Bedarf nach Realisierung der existenten Planung abgedeckt.
Der Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen kann durch Umstrukturierung vorhandener überzähliger Heimplätze kurzfristig gedeckt werden.
.

* Angaben aus:
Kreis Lippe

Altenhilfeplanung für den Kreis Lippe,Detmold November 1995
Nach den Bedarfsmargen des 2. Landesaltenplanes für Nordrhein - Westfalen ergab sich ein völlig anderes Bild:

Dienstleistung

vorhanden

benötigt

aktueller
Bedarf

Plätze in Planung*

weiterer Bedarf

Tagespflege

1

34 - 41

33 - 40

39

-7 bis 0

Kurzzeitpflege

8

13 - 19

5 - 11

22

-11 bis -17

Stationäre Pflege

699

884 - 1010

185 - 311

152

33 bis 159


Aufgrund dieses bis Januar 1995 gültigen Berechnungsmodells hält sich auch heute noch selbst in Fachkreisen die irrige Ansicht, daß erheblich zu wenig Heimplätze vorhanden sind.
Um absehen zu können, ob die übrigen Gemeinden eventuell Versorgungsbedarf haben und überschüssige Plätze so extern belegt werden können, habe ich den Gesamtbedarf für den Kreis Lippe berechnet:

Dienstleistung

vorhanden

benötigt

aktueller
Bedarf

Plätze in Planung*

weiterer Bedarf

Hausw. Dienste

nicht meßbar

653

nicht
bekannt

nicht
bekannt

nicht
bekannt

Häusliche Alten-
und Krankenpflege

nicht
meßbar

232

nicht
bekannt

nicht
bekannt

nicht
bekannt

Tagespflege

22

148

126

102

24

Kurzzeitpflege

79

197

118

74

44

Stationäre Pflege

2766

2453

-313

758

-1071

Bei den hauswirtschaftlichen Diensten und der Häuslichen Alten- und Krankenpflege wurde der Personal-
bedarf, bei Tagespflege, Kurzzeitpflege und Stationärer Pflege der Platzbedarf angegeben.



Auch im Kreisgebiet zeigt sich eine erhebliche Überdeckung an stationärer Versorgung. Die benötigten Kurzzeitpflegeplätze können durch Umwandlung überhängiger Heimplätze ortsnah zur Verfügung gestellt werden.
Tagespflegekunden außerhalb der Stadt Detmold sind aufgrund der längeren Beförderungswege für die Planung in Detmold nicht relevant.
.
* Kreis Lippe,Altenhilfeplanung für den Kreis Lippe, Detmold November 19953.2. Anforderungen an die Altenhilfe in Detmold
Der reine Vergleich der Soll-Zahlen aus der indikatorengestützten Bedarfsermittllung ergibt, daß in Detmold erheblicher Erweiterungsbedarf in Bezug auf die häusliche Alten- und Krankenpflege sowie auf die hauswirtschaftlichen Dienste besteht.
Nach Realisierung der existenten Planungen werden Tagespflegeplätze in leichter Überdeckung vorhanden sein.
Der Bedarf nach weiteren 22 Kurzzeitpflegeplätzen wird durch Umwandlung nicht benötigter Heimplätze kurzfristig problemlos zu decken sein.
Ein Abbau der überflüssigen Heimplätze sollte auch im Kundeninteresse durch Umwandlung von Mehrbettzimmern in Einzelzimmer erfolgen.
Unter der Prämisse, daß ambulante Versorgung der stationären Pflege vorzuziehen ist, ergibt sich aber erheblicher Bedarf in der Ausgestaltung der Lebensumstände.
Hier werden nach Aussage der älteren Mitbürger, welche mir aus über 100 Beratungs-
gesprächen vorliegen, folgende Mängel genannt:
keine entsprechenden altengerechten Wohnungen
keine Versorgungssicherheit, da mangelhaftes Notrufsystem
mangelnde spezielle Kulturangebote für ältere Menschen
zu geringe Möglichkeiten im öffentlichen Personennahverkehr an den Wochenenden und in den Abendstunden
Mangel an sinnvoller (-gebender?) Freizeitbeschäftigung
Auch in Heimaufnahmegesprächen wird sehr deutlich gemacht, daß man es vorziehen würde, in einer eigenen Wohnung zu leben, dies aber aufgrund der ungewissen Versorgungssicherheit nicht mehr kann. Das Klientel erwartet vom Heim die Sicherstellung der Versorgung in medizinischer, hauswirtschaftlicher und betreuerischer Hinsicht. Ein Einzelzimmer wird immer gewünscht, selbst bei Ehepaaren gilt der gemeinsame Bezug eines Doppelzimmers als Zumutung, hier werden zwei verbundene Zimmer vorgezogen. Die hier getroffenen Aussagen wurden auf meine Rückfrage hin vom Seniorenbeirat der Stadt Detmold, dem Sprecher aller Heimbeiräte in Detmold sowie Heimleitern als generell für Detmold gültig bestätigt.
Eine Umfrage unter den Heimleitern in Lippe ergab, daß es unter Außerachtlassung betriebswirtschaftlicher Belange der Häuser als sinnvoll erachtet wird, mindestens 90% der Heimplätze in Einzelzimmern anzubieten.
Der alte Mensch hat einen Anspruch auf Selbständigkeit und Selbstbestimmung um sein Altern erfolgreich gestalten zu können. Als erfolgreiches Altern ist die gelungene Herstellung eines Gleichgewichtes zwischen den Anforderungen der jeweiligen Lebenslage und den Bedürfnissen der Betroffenen zu verstehen.[3]
Die Bedürfnisse von Menschen lassen sich gut in Form einer Pyramide darstellen[4].

Um die nächsthöhere Stufe zu erreichen, muß das Bedürfnis der jeweiligen Stufe erfüllt sein. Als erfolgreiche Synthese der vier Basisbedürfnisse auf einer intrapsychischen Ebene steht die Selbstverwirklichung als Endziel.

3.2.1. Wohnen
Die eigene Wohnung wird durch den Wegfall der Erwerbstätigkeit und die zunehmende Immobilität zum Mittelpunkt des Lebens. Ein Verbleib in der eigenen Wohnung ist vorrangiges Ziel der Altenhilfe. Wohnen ist in verschiedenen Wohnformen organisierbar.
Klassisch sind hierbei die Typen
freifinanzierte Privatwohnung
Sozialwohnung
Altenwohnung
welche sich in einem "normalen" Wohngebiet befinden. Alle drei Typen bieten weitestgehende Eigenständigkeit. Eventuell besteht informelle Nachbarschaftshilfe oder es können ambulante Dienste eingeschaltet werden.
Altenwohnungen ( außer denen des Kreises Lippe, siehe hierzu Kapitel 4.2.5. ) zeichnen sich durch altengerechte Ausstattung aus.
Bei einer Kumulierung von etwa 20 dieser Wohnungen lassen sich Gemeinschaftsräume und Therapieeinrichtungen verwirklichen. Es ergibt sich ein dem Altenwohnheim ähnlicher Charakter.
Zur Versorgung der älteren Menschen lassen sich ambulante und mobile soziale Dienste organisieren. Auch ein Versorgungsvertrag mit einem nahegelegenen Altenheim ist von Vorteil.
Neben dem dringenden Neubau derartiger Wohnungen muß der Sektor "Wohnraumanpassungsmaßnahmen im Modellprojekt Wohnraumberatung", dem der Kreistag für 1995 400.000 DM zur Verfügung gestellt hat, erweitert werden.
Generell sollte beim Freiwerden von Sozialwohnungen, welche zentrumsnah und ebenerdig und somit geeignet sind, geprüft werden, ob diese nicht in alten- und behindertengerechte Wohnungen umgebaut werden können.
Vom Kreis geförderte Wohnraumanpassung beinhaltet:[5]
Beseitigung von Gefahrenquellen
Befestigung von Stolperfallen
Beseitigung von Türschwellen
Verbesserung der Beleuchtung
Einsatz von Hilfsmitteln
Montage von Griffen in Bad und WC
Erhöhung des Bettes
Montage von Handläufen und -griffen
Erhöhung des WC-Sitzes
Verbesserung der Raumausnutzung und Ausstattung
Austausch Badewanne gegen Dusche
Montage ebenerdiger Dusche mit Bodenabfluß (ohne Duschtasse)
Installation von Treppenlift etc.
Der Bau von behinderten- und rollstuhlgerechten Wohnungen muß initiiert werden.
Weiterhin müssen innovative Wohnformen wie Wohngemeinschaften, Hausgemeinschaften und Nachbarschaftsgemeinschaften, welche bei altersgemischter Zusammensetzung ein erhebliches Selbsthilfepotential innehaben,
besonders gefördert werden.
Eine weitere neue Wohnform ist die Pflegewohnung, die die Rolle einer Miniaturtages- und Kurzzeitpflege einnimmt und durch die überschaubare Größe eher dem gewünschten Familiencharakter nahekommt. Eine Pflegewohnung ist in Detmold noch nicht vorhanden. Diese Wohnform sollte zur Sammlung von Erfahrungen als Modell eingerichtet werden.
Erst wenn die oben beschriebenen Wohnformen keine ausreichende Versorgung des Betroffenen sicherstellen können, bietet der Umzug in ein Altenheim Vorteile.
Von den Altenheimen muß hier gefordert werden, daß die Mieterrolle des Bewohners besser erkannt und seine Eigenständigkeit soweit wie irgend möglich erhalten wird.
Heimplätze sollten generell in Einzelzimmern zur Verfügung gestellt werden.
Ein Umzug innerhalb des Heimes wegen Veränderung des Gesundheitszustandes des Bewohners ist generell abzulehnen, eine Ausnahme ist einzig bei stark weglaufgefährdeten Bewohnern mit hohem Selbstgefährdungspotential im Einzelfall andenkbar.

3.2.2. Sicherheit in der eigenen Wohnung
Sicherheit ist nicht nur bauseitig zu gewährleisten, sondern bedeutet hier sichere, schnell verfügbare Dienstleistung und Hilfe. Hier kommt die 2. Stufe der Pyramide, das Sicherheitsbedürfnis, zum Tragen.
Sicherheit bedeutet hier, rund um die Uhr -auch am Wochenende- professionelle Hilfe herbeirufen zu können.
Hilfe wird von verschiedenen Systemen, siehe Kapitel 2.3.6.1., angeboten.
Es ist dringend erforderlich, für die Betroffenen die Nutzung zu vereinfachen.
Eine zentrale Leitstelle ist notwendig.
Der Kostenfaktor stellt eine erhebliche Belastung für die Nutzer dar. Für den Ankauf der erforderlichen Geräte zur Nutzung der Angebote des Deutschen Roten Kreuzes und der Johanniter-Unfallhilfe werden etwa 2700,- DM benötigt. Es entstehen zusätzlich monatliche Nutzungskosten von etwa 25,- DM. Die Basisgeräte lassen sich auch für etwa 75,- DM in Monat anmieten. Die Kosten sind nicht durch die Krankenkassen refinanzierungsfähig, gegebenenfalls sollte der Kreis als örtlicher Träger der Sozialhilfe in Leistung treten.
Das Bedürfnis nach Sicherheit ist bei vielen Betroffenen kein objektives, sondern ein eher im psychischen Bereich anzusiedelndes Problem.
Hier läßt sich Abhilfe durch die Schaffung weiterer Telefonketten und durch die Mobilisierung von Nachbarschaftshilfe schaffen.

3.2.3. Medizinische Versorgung
Die Anzahl der Ärzte und Fachärzte sowie die Krankenhausversorgung sind ausreichend (vergleiche 2.3.6.2./2.3.6.3.).
Zusätzlich sollte allerdings eine geriatrische Abteilung an das Klinikum angegliedert werden.
Eine gemeindenahe psychiatrische Versorgung auch im stationären Bereich ist zwingend. Durch die räumliche Entfernung der Pflichtversorgungseinrichtung in Gütersloh erfolgt eine Ausgliederung des Betroffenen aus seinem Umfeld. Besuche durch Angehörige und Nachbarn sind zu selten.
In der Diskussion um den Standort ist eine zentrumsnahe Lösung zu finden; eine Anbindung an das Klinikum Detmold mit seiner Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie
an die existente Tagesklinik ist wünschenswert.
Zur optimalen Versorgung der älteren Psychiatriepatienten sind enge Kontakte zu
Organisationen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich zu knüpfen.
Patenschaften mit einzelnen Einrichtungen, das Kreisaltenheim hat bereits öffentlich sein Interesse kundgetan, sind sinnvoll.
Eine Tagesklinik für gerontopsychiatrisch veränderte Menschen sollte angeboten werden, dies kann in Anbindung an die Psychiatrie erfolgen. Sinnvoller erscheint mir jedoch auch die Anbindung an ein Altenheim.

3.2.4. Kultur und Kommunikation
Zur Befriedung der sozialen Bedürfnisse der Stufe 3 der Pyramide gehören die Bereiche Kultur und Kommunikation.
Hilfen im kommunikativen und kulturellen Bereich sind dort erforderlich, wo eigene Systeme wie Familie und Nachbarschaft nicht ausreichen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn der ältere Mensch durch körperliche und/oder geistige Einschränkungen in der Kontaktpflege behindert ist. Das Ausscheiden aus dem Beruf stellt eine zusätzliche Einschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten dar.
Die in Detmold zahlreich vertretenen Seniorentreffs können dem Bedürfnis allerdings nicht allein gerecht werden. Sie haben den entscheidenden Nachteil, zeitlich nur begrenzt zur Verfügung zu stehen.
Reine Altenbegegnungsstätten bieten zwar den Vorteil, über eigene Räumlichkeiten zu verfügen und somit täglich geöffnet zu sein, sind aber nicht integrativ.
Eine Integration von Altenbegegnungsstätten in Jugendzentren erweist sich als problematisch. Altenarbeit kann hier nur sporadisch stattfinden. In einem von mir geleiteten Jugendzentrum wurde der Versuch integrativer Arbeit als erfolglos erlebt. Die baulichen Gegebenheiten waren hier wie in fast allen Jugendzentren nicht behindertengeeignet. Es gab beständige Auseinandersetzungen zwischen den Jugendlichen, welche die Älteren als Eindringlinge erlebten, und den älteren Kunden, welche die Geräuschkulisse als unangenehm bezeichneten. Möglich war in diesem Projekt einzig ein Altennachmittag mit geringer Beteiligung der Jugendlichen. Die Nachmittage hatten reinen Konsumcharakter. Gemeinschaftsprojekte zwischen Altenhilfe und Jugendarbeit erscheinen sinnvoller.
Es besteht Bedarf an Begegnungszentren mit Schwerpunkt Altenarbeit, die nachrangig auch anderen Nutzergruppen offenstehen. Begegnungszentren sind stadtteilbezogen einzurichten. Neben einer reinen Kommunikationsfläche wie zum Beispiel einem Café müssen Räumlichkeiten zur projektorientierten Arbeit zur Verfügung stehen. Wichtig ist es, nicht nur klassische Angebote wie Vorträge, Filme, Malgruppen, Lesegruppen, Theatergruppen, Kurse etc. zu stellen.
Gerade Angebote, welche nach dem allgemeinen Meinungsbild nicht altenspezifisch sind, führen in der Realität zur Nachfrage.
Das Kreisaltenheim hat Erfahrungen in Gemeinschaftsprojekten mit Jugendgruppen und Kindern.
Gerade für ältere Männer existieren kaum Angebote, die deren Interessenlage widerspiegeln. Handwerklich orientierte Projekte -nicht Basteln auf niedrigem Level sind mir nicht bekannt.
Möglich wären zum Beispiel:
Ton- und Filmstudio
Computer Club
Zeitungsredaktion
Zu einem Begegnungszentrum gehören selbstverständlich auch Beratungsmöglichkeiten. Die Initiierung einer Tausch- und Kontaktbörse, an der nicht nur Gegenstände sondern auch Wissen, Einsatzmöglichkeiten für Ehrenamtliche, Dienstleistungen und Partnerschaften "gehandelt" werden, ist sinnvoll.
Begegnungszentren sollten nach Möglichkeit im Rahmen der Selbstverwaltung durch die älteren Menschen gemanagt werden und Selbsthilfegruppen eine Ausgangsbasis für ihr Handeln und Hilfen beim Aufbau bieten. Die Autonomie der Selbsthilfegruppen darf dabei nicht in Frage gestellt werden.
Externen Angebotsträgern wie Volkshochschulen und Sportvereinen sind Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Trotz der Stadtteilbezogenheit ist eine enge Zusammenarbeit mit anderen Begegnungsstätten erforderlich, um gemeinsam Großprojekte entwickeln zu können.

3.2.5. Selbsthilfe
Selbsthilfegruppen befriedigen Bedürfnisse auf drei Ebenen. Zum einen kann die persönliche Sicherheit gestärkt werden ( z. B. Telefonketten), weiterhin werden in Gruppen soziale Bedürfnisse befriedigt und in einem letzten Schritt führt Engagement in einer derartigen Gruppe zur Wertschätzung durch das Umfeld.
Ich beziehe mich in diesem Zusammenhang auf die soziale Selbsthilfegruppe, deren Mitglieder zwar selbst betroffen sind, aber ohne direkte Gegenleistung auch einem
größeren Kreis die Hilfe der Gruppe zukommen läßt.[6]
Modellhaft sollten Selbsthilfegruppen in den Begegnungsstätten ihre Heimat haben.
Im Rahmen von derartigen Institutionen können Wissens- und Fertigkeitsressourcen älterer Mitbürger genutzt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Baby-Sitter-Dienste, Beratung bei Firmenneugründung und ein Altenservice ( ähnlich der Arbeitskraftvermittlung durch studentische Organisationen ) sind bereits in einigen Städten vorhanden. Der Aufbau einer durch ältere Menschen betriebenen Werkstatt, welche kleinere Reparaturaufträge durchführen könnte, würde auch den in vielen Modellen vergessenen Männern eine sinnvolle Beschäftigung bieten.

3.2.6. Ehrenamtlichkeit
Bei der Schaffung neuer Dienste und Dienstleistungen muß die Ressource Ehrenamtlichkeit genutzt werden, nicht nur weil einige Angebote sonst nicht finanzierbar wären, sondern auch um die Ungebundenheit und Flexibilität außerhalb festgezurrter Handlungsschemata der externen Mitarbeiter zu nutzen.
Ehrenamtliche Tätigkeit bietet auch Menschen in der Phase der Entberuflichung eine sinnvolle Tätigkeit. Sie befriedigt Bedürfnisse der Ebenen drei und vier.
Organisierte "Ehrenamtlichkeit" ist in Detmold nur in den klassischen Besuchsdiensten und der Arbeit in der Kirchengemeinde vorhanden.
Um hier Ausweitungen zu schaffen, ist eine "Kultur der Ehrenamtlichkeit[7]" zu schaffen. Die Tätigkeit ist weder durch den Begriff Ehre, welcher synonym mit hohem gesellschaftlichen Ansehen verknüpft wird, noch durch die Bezeichnung Amt, welche auf eine institutionell gebundene Aufgabe im Bereich der staatlichen Gewalt verweist,
hinreichend gekennzeichnet. Ein Amt hat in der Altenhilfe nur der amtlich bestellte Betreuer inne. Der ehrenamtlich tätige Mensch kann aber auch nicht generell als Laie -zur Abgrenzung professioneller Dienstleistung- bezeichnet werden, da häufig professionelle Kenntnisse mit eingebracht werden. Außerdem besteht nicht der Wunsch, als Hilfskraft des Profis eingesetzt zu werden. Der im anglo-amerikanischen Bereich geprägte Begriff voluntarism ist hier deutlicher.
Die derzeitige Form der Ehrenamtlichkeit in Detmold weist folgende Mängel auf:
Ehrenamtliche werden als Hilfskräfte für als wenig schwierig angesehene Aufgabenbereiche eingesetzt.
Ehrenamtliche haben keine eigene Entscheidungsbefugnis, sie sind in extern bestimmte Hierarchien eingebunden.
Solange der Ehrenamtliche sich nicht deutlich abgrenzt, wird von ihm eine ständige Erweiterung seines Aufgabenspektrums bei permanenter Erhöhung der Einsatzzeit gefordert.
Die haftungsrechtliche Seite ist häufig ungeklärt.
Eine Unfallversicherung besteht in der Regel nicht.
Eine Kostenerstattung erfolgt selten.
Fortbildung findet, wenn überhaupt, nur in äußerst begrenztem Rahmen und auf niedrigem Niveau statt.
Eine öffentliche Anerkennung fehlt.
Zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher ist es erforderlich, eine Koordinationsstelle zu schaffen, welche an ehrenamtlicher Tätigkeit interessierten Stellen bei diversen Organisationen, die einen Mindestleistungsstandard erfüllen, vermittelt.
Der Leistungsstandard muß umfassen:
Tätigkeitsfeld
Einsatzzeit
Haftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Kostenerstattung bei Einzelnachweis
generelle Aufwandsentschädigung
Fortbildungsanspruch
Es muß für den ehrenamtlich Tätigen jederzeit die Möglichkeit bestehen, seine Einsatzzeit zu verringern oder sein Amt ganz aufzugeben, ohne daß dieses zu einem Gesichtsverlust führt.
Eine öffentliche Anerkennung muß erfolgen, dies kann geschehen durch Presse, Ehrungen verdienter Bürger etc..
Es muß erreicht werden, daß die "Profis" Ehrenamt nicht als minderwertig oder gar als Konkurrenz erleben. Ehrenamt ist eine sinnvolle komplementäre Dienstleistung.
Sobald sich Ehrenamtlichkeit nicht mehr in der bedauerlicherweise eher den Frauen zugeschriebenen Ebene der sozialen Hilfstätigkeit ansiedelt, ist zu erwarten, daß sich auch mehr Männer, welche derzeit ein Ehrenamt in hohen administrativen Ebenen vorziehen, angesprochen fühlen.

3.2.7. Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr in Detmold ist gut ausgebaut (vgl.: 2.3.5.8.) und zeigt sich behindertenfreundlich. Weiterentwicklungen sind in Planung.
Es fehlt allerdings ein adäquates Angebot in den Abendstunden und an Wochenenden und Feiertagen.
Sollte eine Auslastungsanalyse eine weitere Verstärkung der Verkehrsfrequenz als nicht sinnvoll erscheinen lassen, müßte ein Sammeltaxensystem aufgebaut werden.

3.2.8. Beratung
Die Schaffung einer träger- und angebotsübergreifenden Beratungsstelle ist unabdingbar.
Häufig wird in Aufnahmegesprächen von Betroffenen über eine Odyssee durch verschiedenste Institutionen berichtet.
Eine derartige Beratungsstelle muß unabhängig, eine Bevorzugung einzelner Träger oder Einrichtungen bei der Vermittlung von Dienstleistungen ausgeschlossen sein.
Die Öffnungszeiten müssen die üblichen Zeiten überschreiten, um berufstätigen Angehörigen eine Nutzungsmöglichkeit zu garantieren.
Neben der zentralen, ebenerdigen Lage ist es erforderlich, den Standort so zu wählen, daß für den Kunden keine Nutzungsschwelle entsteht.
Eine Unterbringung im Sozialamt wäre z. B. unsinnig, da der Besuch des Sozialamtes für viele ältere Menschen als ehrenrührig angesehen wird.
Ein optimaler Standort in Detmold wäre das Kaufhaus Karstadt mit seiner zentralen Lage und hohem Kundenaufkommen. Bereits andere Dienstleister wie Friseure haben in Kaufhäusern einen kundennahen Standort gefunden, dies könnte auch bei einer derartigen Beratungsstelle der Fall sein.

4. Kreisaltenheim "Haus Hoheneichen"
Von besonderem Interesse ist für mich die Rolle, welche das von mir geleitete Haus im Rahmen der notwendigen Umstrukturierungsmaßnahmen und bei der Initiierung neuer Dienstleistungssysteme einnehmen kann.
Zunächst muß die Struktur erfaßt werden, um Möglichkeiten einschätzen zu können.

4.1. Struktur
Das Kreisaltenheim "Haus Hoheneichen" ist eine Einrichtung der stationären Altenhilfe mit 98 Plätzen, welche sich auf 40 Einzelzimmer und 29 Doppelzimmer verteilen.
Direkt angrenzend an das Gelände des Altenheimes betreibt der Kreis Lippe in zwei 1960 erstellten mehrstöckigen Flachbauten 30 Altenwohnungen.
Die Struktur des Hauses wird bestimmt durch die Bausubstanz, die Konzeption, die Aktivitäten des Gruppenübergreifenden Dienstes, die Organisationsstruktur, die Bewohner, das Personal und die Einbindung in die Kommune.

4.1.1. Bausubstanz und technische Ausstattung
Das Haus wurde 1959 auf einer 6606 qm großen Grundstücksfläche erbaut.
Die Komplettrenovierung wurde 1993 erfolgreich abgeschlossen. Nach dieser Baumaßnahme sind 2793 qm des Grundstückes bebaut; es steht eine Nutzfläche von 4614 qm zur Verfügung. Im Rahmen der Renovierung wurden die Zimmer und Pflegearbeitsräume komplett neu ausgerüstet. Die Ausrüstung entspricht dem neuesten Stand und ist im Bereich der Stationsbadezimmer überdimensioniert.
Da bei der Altbausanierung keine maximale Raumauslastung durch hohes Angebot an Pflegeplätzen angestrebt wurde, stehen erheblich mehr Nebenräume zur Verfügung als unbedingt erforderlich.
Als nachteilig erweist sich, daß zwei der vier Organisationsbereiche in der Pflege sich über jeweils drei Etagen erstrecken, wodurch die Wege für das Pflegepersonal ungewöhnlich lang werden.
Ab Januar 1996 wird die Pflegedokumentation sowie die gesamte hausinterne Verwaltung über ein internes EDV-Netzwerk abgewickelt.

4.1.2. Organisationsstruktur
Es existiert eine Heimverwaltung, welche für die kreiseigenen vier Altenheime zentrale Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, ohne allerdings den Häusern vorgesetzt zu sein.
Bisher untersteht die Zentralverwaltung der Kämmerei; da dies als unbefriedigend erlebt wurde, gehört die Heimverwaltung ab 01.01.96 zum Sozialamt.
Damit wurde der untragbare Zustand erreicht, daß der Träger der Sozialhilfe als Kostenträger, die Heimaufsicht als Kontrollorgan und die Heime in einem gemeinsamen Amt angesiedelt sind.
Auch die übrige Organisationsstruktur weist erhebliche Mängel auf.
Das Haus untersteht zwar de jure direkt der Dezernentin ( Kämmerin ) als Werkleiterin, in anstehenden Entscheidungsprozessen sind allerdings zusätzlich
folgende Ämter eingebunden:
Bauamt
Gesundheitsamt
Hauptamt
Personalamt
Rechtsamt
Presseamt
Durch die teilweise unerwünschten Dienstleistungen dieser Querämter -sicherlich ist jedes Heim in der Lage, selbst Personal einzustellen, Zeugnisse zu schreiben, Abmahnungen auszusprechen, mit dem Personalrat zu verhandeln, technische und bautechnische Fragen zu klären etc.- entstehen für die Heime immense zentrale Verwaltungskosten. Da diese Kosten in Personalanteile umgerechnet werden, ist das Verwaltungspersonal vor Ort nur in äußerst geringem Umfang vorhanden,.
Dem Kreisaltenheim "Haus Hoheneichen" stehen neben der Heimleiterstelle 3,4 weitere Verwaltungsplanstellen zur Verfügung, hiervon sind 0,5 besetzt.
Verwaltungswege werden durch die beschriebene Struktur erheblich verkompliziert, zeitnahes Handeln und flexibles Reagieren auf Marktentwicklungen sind sehr eingeschränkt.

4.1.3. Konzeption
Das Haus versteht sich als marktwirtschaftlich orientiertes, soziales Dienstleistungsunternehmen, bei dem der ältere Mensch im Mittelpunkt aller Überlegungen steht. Der Bewohner wird als Kunde angesehen, der Anspruch auf eine dem Preis gerecht werdende Leistung hat. Das Personal handelt nicht aufgrund barmherziger Nächstenliebe sondern als professioneller Dienstleister im sozialen Bereich.
Als Kunde hat der Bewohner Anspruch auf maximale Selbstbestimmung. Bewußt wurde auf die Aufstellung einer Hausordnung verzichtet. Der Bewohner ist in erster Linie Mieter, der als Zusatzleistung "Pflege" gekauft hat. Folgerichtig hat der Bewohner Hausrecht in seinem Zimmer und auf Wunsch einen Schlüssel des Hauses. Besuchszeitregelungen bestehen nicht.
Die Identität des Hauses zeigt sich auch in den Werbebroschüren:
"Wir wollen unsere Bewohner zur Selbsthilfe in der Gestaltung ihres Lebensbereiches anregen, um dadurch ihre Selbständigkeit zu erhalten und zu erweitern.
Wir führen im Sinne einer ganzheitlichen Pflege bei Erkrankungen und Behinderungen Reaktivierungs- und Mobilisierungsmaßnahmen durch.
Psychisch veränderte und körperlich vermindert leistungsfähige Bewohner schützen wir vor Vereinsamung und helfen ihnen bei der Wahrung ihrer Identität, ihrer persönlichen Bedürfnisse und ihrer Rechtsinteressen.
Neue Bewohner führen wir bei der Aufnahme in unser Pflegeheim in den neuen Lebensbereich ein und bemühen uns gleichzeitig darum, daß die Beziehungen zu ihren früheren Bekannten nicht abreißen.
Bei der Pflege und Begleitung Sterbender sorgen wir dafür, daß die Würde des Sterbenden nicht verletzt wird und daß sich unsere Bewohner in dieser Zeit nicht verlassen fühlen."
Normen wie "Aktivierende Pflege" und "Pflegen mit der Hand in der Tasche" sind Voraussetzungen zur Erhaltung der Selbständigkeit des Bewohners.
Hieraus entwickelt lautet das Motto des Hauses "Fördern durch Fordern".

4.1.4. Bewohnerstruktur
Die Bewohnerstruktur vom 01.12.95 stellt sich wie folgt dar:


Damen

in Prozent

Herren

in Prozent

Gesamt

in Prozent

Anzahl

68

72%

27

28%

95

100%

Durchschnittsalter

85,25


75,83


82,57


Pflegestufe 1

6

9%
der Damen

4

15%
der Herren

10

11%

Pflegestufe 2

17

25%
der Damen

3

11%
der Herren

20

21%

Pflegestufe 3

45

66%
der Damen

20

74%
der Herren

65

68%

Selbst

24

35%
der Damen

9

33%
der Herren

33

35%


Tendenziös zeigt sich nach Inkrafttreten der ersten Stufe der Pflegeversicherung
eine weitere Verschiebung zur Schwerstpflege hin. Die Verweildauer neu eingezogener Bewohner ist erheblich gesunken. Viele Herrschaften ziehen erst in der letzten Lebensphase ein. Doppelzimmerbelegung erweist sich als zunehmend schwieriger.
Die Bewohnerstruktur entspricht größenmäßig vergleichbaren mehrgliedrigen Einrichtungen in Lippe.
Die Heimbewohner werden durch einen Heimbeirat vertreten; es zeigt sich aber, daß aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen immer weniger Bewohner bereit oder in der Lage sind, für ein Mandat zu kandidieren.

4.1.5. Personalstruktur
Personal nach Planstellen : 63 ohne ZIVIs
Leitung : 1
Verwaltung : 0,5
Technik : 1
Gruppenübergreifender Dienst : 2,5
Hauswirtschaft : 15,5
Pflege : 37,5
davon examiniert : 27,5 ( 73 % )
Zivildienstleistende : 5
Das Haus ist personell gut genug ausgerüstet, um die Aufgaben der stationären Altenhilfe erfüllen zu können.
Im Pflegebereich wird die Anforderung der Heimpersonalverordnung, welche einen Anteil von 50% examinierten Kräften unter dem Pflegepersonal vorschreibt, bei weitem überschritten.
Das Personal im Pflegebereich ist durch Fortbildungen sehr gut qualifiziert.
Dadurch, daß noch nicht klar ist, welche Auswirkungen die Pflegeversicherung auf die innere Struktur des Hauses haben wird und der Träger sich in Bezug auf Prognosen nicht äußert, ist das Personal derzeit verunsichert.

4.1.6. Aktivitäten des Gruppenübergreifenden Dienstes
Der Gruppenübergreifende Dienst des Hauses gilt in Detmold als modellhaft.
Wie auch in anderen Häusern üblich, finden diverse Gruppenangebote statt.
Jeder Heimbewohner hat die Möglichkeit, seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechend, Angebote für sich auszuwählen.
Die Aktivitäten sind nicht auf Kindergartenniveau angesiedelt, wie dies sonst leider häufig der Fall ist. Sämtliche Angebote finden themenorientiert statt und sind in einen jahreszeitlichen Zusammenhang eingebunden.
Die Besonderheit unseres Gruppenübergreifenden Dienstes ist seine Öffnung nach außen.
Es existiert ein Gemeinschaftsprojekt mit der Gesamtschule, in dessen Rahmen ein praxisorientierter Lernprozeß zwischen den Schülern und den Bewohnern initiiert und begleitet wird. Projekte werden gemeinsam erarbeitet und durchgeführt.
Mit der LOBBY, einem Jugend- und Begegnungszentrum, wird eine Arbeitsgemeinschaft Fotografie durchgeführt, hierbei wurde im Rahmen des Bundeswettbewerbs "Seniorenfreundliche Gemeinde 1993" ein Sonderpreis erzielt.
Es besteht eine Patenschaft zu einem Kindergarten.
Im Café finden öffentliche Tanztees und Kulturveranstaltungen statt.
Auch sämtliche anderen Veranstaltungen des Hauses sind öffentlich.

4.1.7. Anbindung an Detmold
Das Altenheim befindet sich etwa 1000 Meter Luftlinie, 1400 fußläufig, vom als Ortsmittelpunkt angenommenen Marktplatz entfernt in einer Wohnsiedlung.
Das Haus steht jederzeit interessierten Besuchern offen und bietet diversen, in der Altenarbeit engagierten Gruppen Tagungsmöglichkeiten.
Der Gruppenübergreifende Dienst des Hauses hat Projekte mit Fremdorganisationen initiiert und leistet Gremienarbeit.
Eine Anbindung an andere Organisationen wird dadurch begünstigt, daß der Leiter Gründer und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Heimleiter in Lippe war. Dadurch, daß der Kreis Lippe Träger der Einrichtung ist, bestehen gute Kontakte zu Verwaltung und Politik.

4.2. Entwicklungsmöglichkeiten
Erweiterungen im originären stationären Bereich des Heimes sind nachfragebedingt nicht erforderlich. Es ist also opportun, über Strukturverbesserungen und Erweiterungen der Angebotspalette nachzudenken und das Kreisaltenheim zum Dienstleistungszentrum weiterzuentwickeln.

4.2.1. Stationärer Bereich
Da sich in 1995 bereits Probleme bei der Belegung von Doppelzimmern zeigten und aufgrund der sich in Planung befindlichen weiteren Heimplätze langfristig ein Überhang von 179 Heimplätzen - das sind 21% der dann vorhandenen Heimplätze- ergibt, müssen Plätze abgebaut werden. Nicht nur aus marktrelevanten Gründen, sondern vor allem weil das Leben in Doppelzimmern eine Zumutung für ältere Menschen darstellt, sollte Pflege generell in Einzelzimmern angeboten werden.
Das Kreisaltenheim sollte seine 98 Plätze um 29% auf 70 Plätze reduzieren.
Hierzu stehen 69 Bewohnerzimmer sowie der durch das Heimgesetz vorgeschriebene
"Absonderungsraum" zur Verfügung.
Exkurs: Der "Absonderungsraum" soll nach der Intention des Gesetzgebers
dazu benutzt werden, sterbende Bewohner aus Doppelzimmern zu verlegen.
In den Heimen herrscht Einigkeit darüber, daß keinesfalls der sterbende
Bewohner verlegt wird, sondern dem gesunden Mitbewohner angeboten wird,
für eine gewisse Zeit ein anderes Zimmer zu nutzen.
In den sechs Jahren, in denen ich als Heimleiter tätig bin, habe ich allerdings
nie erlebt, daß der Raum benötigt wurde. Aussage der Heimbewohner:
"Ich habe mit meinem Zimmernachbarn gelebt, ich werde ihn im Sterben
nicht im Stich lassen."
Sollte bei Paaren der Wunsch bestehen, ein gemeinsames Zimmer zu nutzen, auch dies ist nicht unbedingt die Regel, so entsprechen alle Zimmer des Hauses auch den Minimalanforderungen der Heimmindestbauverordnung an Doppelzimmer und könnten im Einzelfall so genutzt werden.
Die Umwandlung müßte nach und nach geschehen, um gleichzeitig Personal durch die normale Fluktuation abbauen zu können. Hierbei ist darauf zu achten, daß ein hoher Anteil an Fachpersonal gehalten werden muß.

4.2.2. Kurzzeitpflege
Die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen im Kreisaltenheim war 1995 gering.
Allerdings sollte aus werbetechnischen Gründen trotzdem ein Angebot mit geringer Platzzahl bestehen. Die Plätze sollten nicht festgeschrieben werden, sondern je nach Erfordernis flexibel als eingestreute Plätze angeboten werden können.
Da Kurzzeitpflege aufgrund der Eingewöhnungsphase eine erhebliche Belastung für das Personal darstellt, müssen die Plätze im Haus verteilt werden.
Auch diese Form der Pflege muß in Einzelzimmern stattfinden.

4.2.3. Tagespflege
Wenn die Planungen von Tagespflegeplätzen realisiert werden besteht zwar quantitativ kein Bedarf. Da das Kreisaltenheim aber aufgrund seines bereits gut ausgebauten Gruppenübergreifenden Dienstes in der Lage ist, Tagespflegegäste in das Heimgeschehen zu integrieren und somit ein vielfältiges Programm bieten kann, sehe ich trotzdem eine Marktchance.
Es besteht die Möglichkeit, dem Kreisaltenheim ohne hohe Investitionskosten eine Tagespflege mit sechs Plätzen anzugliedern. Die vorhandenen Räumlichkeiten müssen nur umgestaltet werden.
Die geplante Tagespflege sollte integrativ sein, d.h. die Gäste sollten in das "normale" Geschehen des Hauses eingebunden werden. Die Tagesgäste könnten an allen Gruppenaktivitäten des Hauses teilnehmen und in die bereits laufenden Gruppen eingebunden werden.
Personell müßten eine Therapeutenstelle, eine Zivi-Stelle sowie eine 0,5 Stelle in der Pflege geschaffen werden.
Sollte die Beförderung der Tagesgäste durch das Haus erfolgen, würden zwei weitere Zivi-Stellen sowie die Anschaffung eines geeigneten Fahrzeuges erforderlich. Die erforderlichen Planstellen sollten, nach geringfügiger Erhöhung der bereits in der stationären Pflege vorhandenen, aus dem Gesamtpool des Hauses bereitgestellt werden. Ausnahme: eine Therapeutenstelle muß neu geschaffen werden.

Tagesablauf in der Tagespflege

Uhrzeit

Aktivität

Ort

Personal

09:00 10:00

Eintreffen der Gäste
Frühstück

Therapie
Café

Therapeut
Zivi

10:00 12:00

Gruppenangebote
-integrativ

Therapie
Medienraum
Aufenthaltsräume
Therapieküche

alle Therapeuten des Hauses
Zivi

12:00 13:00

Mittagessen

Speisesaal oder
Café oder
Therapieküche auf Ebene 6

Therapeut
Zivi

13:00 14:00

Ruhezeit

Ruheraum

im Wechsel
Therapeut
Zivi

14:00 15:30

Gruppenangebote
-integrativ

Therapie
Medienraum
Aufenthaltsräume
Therapieküche

alle Therapeuten des Hauses
Zivi

15:30 15.45


Therapie
Café

Therapeut
Zivi

dann

Heimfahrt der Gäste




Während der Gruppenangebote findet die erforderliche pflegerische Betreuung parallel statt.
Gleichzeitig muß durch externe Dienstleister auf ärztliches Rezept hin Krankengymnastik etc. angeboten werden.

4.2.4. Häusliche Alten- und Krankenpflege
Trotz der schlecht beurteilbaren Kapazität privater Anbieter bin ich der Auffassung, daß das Kreisaltenheim auch diese Dienstleistung in ihr Angebotsspektrum aufnehmen sollte. Schon durch die benachbarten Altenwohnungen ist ein Bedarf vorhanden.
Generell ist eine Unterscheidung zwischen Sozialstation und ambulantem Dienst zu treffen.
Eine Sozialstation wird gefördert, wobei nach inoffiziellen Aussagen für die nächsten 1,5 Jahre keine neuen Projekte gefördert werden sollen.
Aufgrund der Förderungsmöglichkeiten werden an die Genehmigung einer Sozialstation erhebliche Auflagen in Bezug auf personelle Ausstattung geknüpft.
Da eine organische Verflechtung mit dem Altenheim nur bei der Schaffung eines ambulanten Dienstes möglich ist, sollte diese Organisationsform gewählt werden.
Genehmigungsvoraussetzung ist der Nachweis geeigneten Pflegepersonals, wobei hier keine Mindestpersonalschlüssel vorgeschrieben sind, weiterhin gelten hier auch Altenpflegerinnen und Altenpfleger als voll qualifiziert.
Parallel kann das Personal auch in der stationären Einrichtung beschäftigt sein.
Neben den Dienstfahrzeugen sind lediglich kleinere medizinische Gerätschaften zu beschaffen.
Üblicherweise wird als kostenpflichtige Zusatzleistung der Verleih von Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten etc. angeboten. Folgende weitere Dienstleistungen sollten angeboten werden:
Haushaltshilfen
Einkaufshilfen
Mobilitätshilfsdienste oder Mobile Soziale Dienste
Hausnotrufsysteme mit 24h Bereitschaftsdienst
Pflegekurse für Angehörige
Pflegehilfsmittelverleih
Haushaltsfortführungen im Krankheitsfall
Beratung
Familienpflege und Kinderkrankenpflege
Allgemeine Krankenpflege

4.2.5. Umwandlung der Altenwohnungen des Kreises
Die direkt an das Gelände des Heimes angrenzenden Altenwohnungen, welche in zwei Gebäuden mit 10 und 20 Wohneinheiten untergebracht sind, tragen ihren Namen völlig zu Unrecht. Seit den 60er Jahren beschränkten sich die Renovierungsarbeiten auf das Einsetzen neuer Fenster. Die Ein- und Zweizimmerappartements sind weder behindertengerecht noch behindertenfreundlich; bereits die Benutzung eines Rollators ist problematisch, die eines Rollstuhles ausgeschlossen; Aufzüge sind nicht vorhanden.
Das Altenheim hat der Verwaltung, welche die Gebäude nicht abreißen und neu bauen lassen will, obwohl diese Lösung am vernünftigsten wäre, vorgeschlagen, die Zahl der Wohnungen drastisch zu reduzieren und nach und nach völlig zu renovieren und zu vergrößern. Gemeinschaftsräume sind einzuplanen.
Unter Verwendung der alten Bausubstanz kann zwar keine behindertengerechte Lösung realisiert werden, es ist aber zumindest möglich, Behindertenfreundlichkeit zu erzielen.
Die verbliebenen Wohnungen sind organisatorisch an das Altenheim anzubinden; ein Notrufsystem muß installiert werden.
Den Wohnungsmietern muß neben dem reinen Mietvertrag ein modular aufgebauter Versorgungsvertrag mit dem Heim angeboten werden, in dem einzelne Versorgungsleistungen wie Versorgung mit Mahlzeiten, hauswirtschaftliche Hilfe, technische Dienste, pflegerische Betreuung etc. je nach Bedarf zugekauft werden können.
Die verbleibende nicht genutzte Bausubstanz -ein Wohnhaus mit jetzt 10 Wohnungen- sollte zu einem Begegnungszentrum umgebaut werden.
Auf dem Restgrundstück könnte problemlos eine Altenwerkstatt errichtet werden.
Sollte man sich wider Erwarten doch zu einem kompletten Neubau entschließen, müssen behindertengerechte Wohnungen gebaut werden, welche durch organische Verflechtung mit dem Heim den Charakter "betreutes Wohnen" mit der Möglichkeit der zeitlich unbegrenzten Pflege erhalten könnten.

4.2.6. Beratung
Das Kreisaltenheim bietet neben der allgemein üblichen Beratung in Bezug auf eine bevorstehende Heimaufnahme sowie Angehörigenkreisen jeden Montag von 17:00 bis 20:00 Uhr eine heimübergreifende Beratung in allen Fragen des Alters an.
Bisher waren die Mitarbeiter des Haus in der Lage, alle anstehenden Fragen selbst zu beantworten. Bei Spezialfragen kann zumindest der Kontakt zu anderen Stellen hergestellt werden.
Die jetzige Form der Beratung wird schlecht angenommen, es wird vermutet, daß dies in der dezentralen Lage des Heimes begründet ist.
Trotzdem muß das Angebot beibehalten und weiterhin angeworben werden.
Ein noch breiter gefächertes Beratungsangebot erscheint sinnvoll, wenn weitere eigene Dienste eingerichtet werden.
Hausbesuche müßten dann zum Leistungsspektrum gehören.

4.2.7. Konzeptionelle Weiterentwicklung
Grundvoraussetzung zur Erreichung der oben angeführten Ziele ist eine Änderung der Rechtsform des Unternehmens. Die Gründung einer gGmbh mit dem Kreis Lippe als einzigem Gesellschafter ist zwingend erforderlich.
Das Kreisaltenheim "Haus Hoheneichen" muß sich zum Dienstleister mit Komplettangebot in der Altenhilfe entwickeln. Das Haus, welches dann in Altenzentrum umbenannt werden sollte, muß für den Hilfesuchenden und dessen Angehörige erster Ansprechpartner sein und weitere Sonderdienstleistungen zumindest vermitteln können.
Kooperationsverträge mit anderen Anbietern sind abzuschließen.
Im Rahmen von Beteiligungen sollte das Haus an der Initiierung neuer Wohnformen mitwirken.
Im Bereich Bildung und Kommunikation könnte durch Mehrfachnutzung des hauseigenen Kulturcafés sowie der angrenzenden multifunktionalen Räume eine Nachbarschaftsbegegnungsstätte geschaffen werden.
Aufgrund der nicht völlig zentralen Lage kann nur stadtteilorientiert gearbeitet werden.
Das bedeutet, daß sämtliche neuen Angebote nur kleine Organisationseinheiten darstellen und mit dem Altenheim einem übergreifenden Management zugeordnet werden. Angebote und Dienstleistungen müssen in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. In Bezug auf Werbung besteht allerdings in der gesamten Altenhilfe noch erheblicher Nachholbedarf, besonders der Kreis als Träger zeichnet sich durch Berührungsängste aus.

5. Schlußforderung
Nachdem in den vorhergegangenen Kapiteln ein Soll/Ist-Vergleich stattgefunden hat und Anforderungen entwickelt worden sind, muß eine Basis für weiteres koordiniertes Handeln geschaffen werden.
Sozialplanung und vor allem deren Umsetzung in Zusammenarbeit mit den älteren Menschen erfordert ein gemeinsames Gremium.
An Arbeitsgruppen existieren bereits:
Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege
Planungsgruppe Altenhilfe der Freien Wohlfahrtspflege
Arbeitsgruppe Altenhilfe der Städte und Gemeinden
Arbeitskreis der Koordinatoren der Städte und Gemeinden
Arbeitsgruppe Modellprojekte
Arbeitsgruppe Mobile Soziale Dienste
Arbeitsgruppe Sozialstationen
Sozialplanungskonferenz für den Kreis Lippe
Arbeitsgruppe Gerontopsychiatrie
Arbeitsgruppe Frauen in der Altenhilfe
Arbeitsgemeinschaft der Heimleiter in Lippe
Da jeweils kreisübergreifend ohne enge Querverbindungen gearbeitet wird, hat diese Vielzahl von Gruppierungen sicherlich nicht zur Transparenz der Altenhilfe in Detmold beigetragen.
Zu fordern ist ein informelles Gremium, dessen Arbeit sich nur auf Problematiken in Detmold bezieht. Teilnahmeberechtigt sollten alle in Detmold vertretenen Einrichtungen, Initiativen und Selbsthilfegruppen, welche sich speziell mit Altenhilfe beschäftigen, sowie der Seniorenbeirat der Stadt Detmold sein.
Teilnehmer sollten nicht hochkarätige Politiker oder Vorstände sondern Leitungskräfte aus der Praxis sein, welche die Finger noch am Puls des Geschehens haben.
Ziel ist die Verbesserung der Transparenz des existierenden Angebotes, Vernetzung der Dienstleistungen und Entwicklung von Vorschlägen für die einzelnen Träger sowie für die Stadt Detmold.
Eine starre Struktur des Arbeitskreises sollte vermieden werden, außer der Wahl eines Sprechers/Koordinators ohne hierarchisch wirksame Kompetenz sollten keine weiteren Posten geschaffen werden. Nur so ist ein flexibles und schnelles Agieren möglich.

Literaturverzeichnis
Asam, Walter H. (Hrsg.) Neue Altenpolitik
Freiburg im Breisgau 1992
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge(Hrsg)
Fachlexikon der sozialen Arbeit Frankfurt am Main 1980
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Öffentlicher-Personen-Nahverkehr
Anforderungen älterer Menschen an öffentliche Verkehrssysteme Köln 1994

Howe, Jürgen Bedingungen erfolgreichen Alterns in: Lehrbuch der psychologischen und sozialen Alternswissenschaften Band 1, Seite 214 - 226
Heidelberg 1993

Kühn, Dietrich u.a. Leitfaden für kommunale Sozialplanung Frankfurt am Main 1982
LBS-Bausparkasse der Sparkassen Altersgerechtes Wohnen Düsseldorf 1993
Kreis Lippe Modellprojekt "Sozialgemeinde Lippe" Detmold 1995 Kreis Lippe
Altenhilfeplanung für den Kreis Lippe Detmold 1993


Kreis Lippe Altenhilfeplanung für den Kreis Lippe Detmold November 1995

MAGS Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ältere Menschen in Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf 1989
MAGS Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Altenpolitik 2000
Düsseldorf 1989
MAGS
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Politik für ältere Menschen
2. Landesaltenplan für Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf 1991
MAGS
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Prof. Dr. G. Naegele (Projektleiter)
Bedarfsplanung in der kommunalen Altenpolitik und Altenarbeit in Nordrhein-Westfalen
Band 1 und 2
Dortmund 1995

Maslow, Abraham H.
Motivation and Personality
2nd Edition
Seite 35 - 47
New York 1970
Schmelz, Claus
Selbsthilfebewegung und Alter
in: Lehrbuch der psychologischen und sozialen Alternswissenschaften

Band 3, Seite 78 - 94
Heidelberg 1991

ZAPS - Zentrum für angewandte Sozialforschung und Praxisberatung GmbH
Gutachten zur Sozialberichterstattung und Sozialplanung für den Kreis Lippe
Kreis Lippe 1992
ZAPS - Zentrum für angewandte Sozialforschung und Praxisberatung GmbH
Gutachten zur Altenplanung für den Kreis Lippe
Kreis Lippe 1991

Broschüren und Werbematerial
Innungskrankenkassen und Lipp. landwirtschaftl. Krankenkasse in Lippe
Verzeichnis der zugelassenen Ärzte und Zahnärzte Kreis Lippe
Detmold 1995
Kreis Lippe
Leben im Alter in Lippe - Angebotspalette für ältere Menschen
Detmold 1993
Kreis Lippe
Haus Hoheneichen - Altenheim des Kreises Lippe
Detmold 1993
Seniorenbüro Detmold
Prospekt "Seniorenbüro Detmold"
Periodikum "ANNA"
Stadtverkehr Detmold GmbH
Linienverlaufspläne 1995
Stadt Detmold
Der Service Ihrer Bürgerberatung
Detmold 1994
eigenes Material
Datenbank der Arbeitsgemeinschaft der Heimleiter im Kreisgebiet Lippe
Ergebnis meiner Wehrübung Januar 1993
Möglichkeiten der zivil-militärischen Zusammenarbeit der Reservelazarettgruppe 7319 mit dem Klinikum Detmold

Anlage 1

Indikatorengestützte Bedarfsberechnung für den
Kreis Lippe


Basiszahlen für Lippe

A. Indikatorengestützte Bedarfsplanung




Recherchiertes Zahlenmaterial


Gesamtbevölkerung


Anzahl der 65jährigen und älteren

60379

Anzahl der 75jährigen und älteren

26893

Anzahl der 80jährigen und älteren

17596

Anzahl der Frauen von 50 - 75 Jahren


häusliche Pflegekapazität =Anzahl der Frauen von 50 - 75 Jahren


dividiert durch Anzahl der 80jährigen u.ä.


Anzahl der vorhandenen Pflegeplätze

2766

Importsaldo

-615

Planunungshilfen für Kommunen


1. Anzahl der 65jährigen u.ä. Pflegebedürftigen =7,7% der 65j. u.ä.

4649,18

2. Hilfebedarf der 65jährigen und älteren = 10,8%

6520,93

3. Inanspruchnehmer sozialer Dienste unter den 65jährigen u.ä.


Hilfebedürftigen = 13% der 65jährigen u.ä. Hilfebedürftigen

847,72

4. Anzahl der Hilfebedürftigen im Alter von 65 Jahren u.ä.,


die unterversorgt sind = 5% der 65jährigen u.ä. Hilfebedürftigen

326,05

5. Nichtinanspruchnehmer sozialer Dienste


= Anzahl der 65j. u.ä. Hilfebedürftigen

6520,93

minus Inanspruchnehmer sozialer Dienste

-847,72

minus der Unterversorgten

-326,05


5347,16

6. Zusätzlicher professioneller Hilfebedarf unter den Nichtinanspruch-


nehmern der 65jährigen und älteren Hilfebedürftigen


= 20% der Nichtinanspruchnehmer unter den 65j. u.ä. Hilfebedürftigen

1069,43

bei Berücksichtigung von 6a und 6b

962,49

6a.Gewichtungsanteil Einpersonenhaushalte der 65j. u.ä. Hilfebedürftigen


am zusätzlichen professionellen Hilfebedarf


Anteil der Einpersonenhaushalte Gewichtung


42,5% - 47,4% - 2,0%


47,5% - 52,4% - 1,0%


52,5% - 57,5% 0,0%


57,6% - 62,5% + 1,0%


62,6% - 67,5% + 2,0%


In Lippe:50% =-1,0%

-53,47

6b.Gewichtungsanteil der Wohneigentumsquote am zusätzlichen


professionellen Hilfebedarf


Wohnungseigentumsanteil Gewichtung


7,6% - 17,5% + 2,0%


17,6% - 27,5% + 1,0%


27,6% - 37,6% 0,0%


37,7% - 47,6% - 1,0%


47,7% - 57,6% - 2,0%


57,7% - 67,6% - 3,0%


In Lippe: 44,9% = -1,0%

-53,47

7. Pflegebedürftige im Alter von 65 Jahren und älter mit zusätzlichem


professionellen hauswirtschaftlichen Hilfebedarf


= 10% der 65j. u.ä. Pflegebedürftigen

464,92







8. Durchschnittlicher Stundeneinsatz im Jahr pro Hilfebedürftigen


= 5 Einsätze pro Woche á 1,5h X 52 Wochen = 390 h pro Jahr

390,00

9. Jahresnettoarbeitszeit einer Vollzeitkraft


= nach Umlageverordnung zur Altenpflegeausbildung in NRW 1.553h

1553,00

10. Pflegebedürftige im Alter von 75 Jahren u.ä.


= 13,6% der 75jährigen u.ä.

3657,45

11. Inanspruchnahmequote von professioneller häuslicher Alten- und


Krankenpflege bei den 75jährigen u.ä. Pflegebedürftigen = 41,5%

41,50

bei Berücksichtigung der Gewichtungsanteile 11a bis 11c

40,50

a.Gewichtungsanteil Einpersonenhaushalte der 75j. u.ä. Pflege-


bedürftigen auf die landesweite Inanspruchnahmequote


Anteil der Einpersonenhaushalte Gewichtung


20,4% - 25,3% - 2,0%


25,4% - 30,3% - 1,0%


30,4% - 35,4% 0,0%


35,5% - 40,4% + 1,0%


40,5% - 45,4% + 2,0%


In Lippe:20% =-2,0%

-2,00

b.Gewichtungsanteil der Wohneigentumsquote auf die landesweite


Inanspruchnahmequote


Wohnungseigentumsanteil Gewichtung


7,6% - 17,5% + 2,0%


17,6% - 27,5% + 1,0%


27,6% - 37,6% 0,0%


37,7% - 47,6% - 1,0%


47,7% - 57,6% - 2,0%


57,7% - 67,6% - 3,0%


In Lippe: 44,9% = -1,0%

-1,00

c.Gewichtungsanteil des häuslichen Pflegepotentials auf die landesweite


Inanspruchnahme ( Verhältnis der 80j. u.ä. zu den 50-70 j. Frauen )


häusliches Pflegepotential Gewichtung


1 : 3,5 bis 1: 3,1 + 2,0%


1 : 4,0 bis 1: 3,6 + 1,0%


1 : 4,1 0,0%


1 : 4,2 bis 1: 4,6 - 1,0%


1 : 4,7 bis 1: 5,1 - 2,0%


In Detmold: 1 : 2,83= +2,0%

2,00

12.Pflegeaufwand =4,7h pro regelmäßig Pflegebedürftigem pro Woche

4,70

13.Wochennettoarbeitszeit

30,00

14.Ambulant Versorgte, für die eine Tagespflege eine adäquatere


Versorgung bedeutet = 10% in %

10,00

15. Pflegebedürftige von 75 J. u.ä. mit einem ständigen Pflegebedarf


=12% der regelmäßig Pflegebedürftigen 75j. u.ä.

438,89

16.Pflegebedürftige von 75 Jahren u.ä., mit täglichem oder mehrfach


wöchentlichem Pflegebedarf


=88% der regelmäßig Pflegebedürftigen 75j. u.ä.

3218,55

17.Pflegehaushalte mit der Notwendigkeit einer einmal jährlichen


Entlastung duch Kurzzeitpflege


=89% der Summe aus allen ständig Pflegebedürftigen und der Hälfte der


der pflegebedürftigen mit täglichem oder mehrfach wöchentlichen


Pflegebedarf

1822,87

18.Pflegehaushalte mit der Notwendigkeit einer jährlich mindestens


zweimaligen Entlastung im Jahr


= 1/5 der Haushalte mit der Notwendigkeit einer einmal jährl. Entlastung

364,57

19.Dauer der einmaligen Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege-


einrichtung im Jahr in Tagen

28,00

20.Auslastungsgrad einer Kurzzeitpflegeeinrichtung bzw. -platzes in %

85,00

21.Anzahl der stationär Unterversorgten


= 5% der regelmäßig pflegebedürftigen 65j. u.ä.

232,46

22.Gewichtungsanteile der Einpersonenhaushalte


unter den 65jährigen u.ä. (EHP)


Anteil der Einpersonenhaushalte Gewichtung


22,4% - 27,3% - 0,8%


27,4% - 32,3% - 0,4%


32,4% - 42,2% 0,0%


42,3% - 47,2% + 0,4%


47,3% - 52,2% + 0,8%


In Lippe:36,2% = 0,0%

0,00

23.Gewichtungsanteil Wohnungseigentum (WE)


Wohnungseigentumsanteil Gewichtung


2,7% - 12,6% + 0,8%


12,7% - 22,6% + 0,4%


22,7% - 42,5% 0,0%


42,6% - 52,5% - 0,4%


52,6% - 62,5% - 0,8%


In Lippe: 44,9% = -0,4%

-0,40

24.Gewichtungsanteil häusliches Pflegepotential (HP)


1 : 3,5 bis 1: 3,1 + 0,8%


1 : 4,0 bis 1: 3,6 + 0,4%


1 : 4,1 0,0%


1 : 4,2 bis 1: 4,6 - 0,4%


1 : 4,7 bis 1: 5,1 - 0,8%


In Detmold: 1 : 2,83= + 0,8%

0,80







B. Bisherige Planungsgrundlagen




Erforderlich waren für diese Planung nur drei Parameter:




1. Anzahl der 65jährigen und älteren

60379

2. Anzahl der 75jährigen und älteren

26893

3. Anzahl der 80jährigen und älteren

17596



Regionale Unterschiede konnten bei dieser Planung nicht berücksichtigt werden.









Hauswirtschaftliche Dienste in Lippe


A. Indikatorengestützte Bedarfsplanung




Folgende Indikatoren sind für die Berechnung des Bedarfes erforderlich:




1. Anzahl der 65jährigen und älteren

60379

2. Anzahl der 65jährigen u.ä. Pflegebedürftigen

4649

3. Hilfebedarf der 65jährigen und älteren

6521

4. Inanspruchnehmer sozialer Dienste unter den 65jährigen u.ä. Hilfebedürftigen

848

5. Anzahl der Hilfebedürftigen im Alter von 65 Jahren u.ä., die unterversorgt sind

326

6. Gewichteter zusätzlicher professioneller Hilfebedarf unter


den Nichtinanspruchnehmern

962

7. Pflegebedürftige im Alter von 65 Jahren und älter mit zusätzlichem


professionellen hauswirtschaftlichen Hilfebedarf

465

8 Durchschnittlicher Stundeneinsatz im Jahr pro Hilfebedürftigen

390

9. Jahresnettoarbeitszeit einer Vollzeitkraft

1553





Es gilt:


Inanspruchnehmer sozialer Dienste unter den 65jährigen u.ä. Hilfebedürftigen

848

+ Anzahl der unterversorgten 65jährigen und älteren Hilfebedürftigen

326

+ Gewichteter Anteil der Nichtinanspruchnehmer mit professionellem Bedarf

962

+ Pflegebedürftige mit zusätzlichem professionellen hauswirtschaftlichen Bedarf

465

=Anzahl an Hilfebedürftigen mit einem professionellen Hilfsbedarf

2601



Es gilt:


Anzahl der Hilfebedürftigen mit einem professionellen Hilfebedarf

2601

X durchschnittlicher jährlicher Stundenaufwand

390

/ Jahresarbeitszeit einer Vollkraft

1553

=Personalbedarf

653



Es gilt:


65jährige u.ä.

60379

/ Personalbedarf

653

=Bedarfsindex

92



Für 92 Einwohner, welche 65 Jahre und älter sind, wird eine professionelle


hauswirtschaftliche Kraft benötigt.






B. Bisherige Planungsgrundlagen




Der Bedarf an Hauswirtschaftlichen Diensten ließ sich bei dieser Planung nicht erfassen.







Häusliche Alten- und Krankenpflege in Lippe

A. Indikatorengestützte Bedarfsplanung




Folgende Indikatoren sind für die Berechnung des Bedarfes erforderlich:




1. Anzahl der 75jährigen und älteren Pflegebedürftigen

3657,45

2. Gewichtete Inanspruchnahmequote von professioneller häuslicher


Alten- und Krankenpflege bei 75jährigen u.ä. Pflegebedürftigen

40,50

3. Pflegeaufwand

4,70

4. Wochennettoarbeitszeit

30,00

5. Anzahl der 75jährigen u.ä.

26893



Es gilt:


Pflegebedürftige

3657,448

X Inanspruchnahme

40,50

X Pflegeaufwand

4,7

/ Wochennettoarbeitszeit

30

/ 100

100

=Personalbedarf

232,07



Es gilt:


Anzahl der 75jährigen u.ä.

26893

/ Personalbedarf

232,06508

= Bedarfsindex

115,89



Für Einwohner, welche 65 Jahre und älter sind, wird eine


professionelle Pflegekraft benötigt.










B. Bisherige Planungsgrundlagen




Der Bedarf an Häuslicher Alten- und Krankenpflege ließ sich bei dieser


Planung nicht erfassen.



Tagespflege in Lippe

A. Indikatorengestützte Bedarfsplanung




Folgende Indikatoren sind für die Berechnung des Bedarfes erforderlich:




1. Pflegebedürftige im Alter von 75J. u.ä. in privaten Haushalten

3657,45

2. Gewichtete Inanspruchnahmequote von häusl. Alten- und Krankenpflege

40,50

3. Ambulant Versorgte, für die eine Tagespflege eine adäquatere


Versorgung bedeutet

10,00

4. Anzahl der 75jährigen und älteren

26893



Es gilt:


Pflegebedürftige 75Jährige und ältere

3657,448

X Inanspruchnahme

40,5

/ Ambulant Versorgte, für die eine Tagespflege eine adäquatere


Versorgung bedeutet

10,00

/ 100

100

= Platzbedarf

148,13



Es gilt:


Platzbedarf

148,12664

X 100

100

/ 75jährige und ältere

26893

= Bedarfsindex

0,55



Für 100 Einwohner, welche 75 Jahre und älter sind, werden 0,55


Tagespflegeplätze benötigt.












B. Bisherige Planungsgrundlagen




Für die Tagespflege galt ein Bedarf von 0,25 bis 0,30 Plätzen auf 100 Einwohner


im Alter von 65 Jahren und älter.


Es ergab sich für Lippe ein Bedarf von 151 bis 181 Plätzen.





Kurzzeitpflege in Lippe

A. Indikatorengestützte Bedarfsplanung




Folgende Indikatoren sind für die Berechnung des Bedarfes erforderlich:




1. Anzahl der 75jährigen und älteren

26893

2. Pflegebedürftige von 75 J. u.ä. mit einem ständigen Pflegebedarf

438,89

3. Pflegebedürftige von 75 Jahren u.ä., mit täglichem oder mehrfach


Wöchentlichem Pflegebedarf

3218,55

4. Pflegehaushalte mit der Notwendigkeit einer einmal jährlichen


Entlastung duch Kurzzeitpflege

1822,87

5. Pflegehaushalte mit der Notwendigkeit einer jährlich mindestens


Zweimaligen Entlastung

364,57

6. Dauer der einmaligen Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege-


einrichtung im Jahr

28,00

7. Auslastungsgrad einer Kurzzeitpflegeeinrichtung bzw. -platzes

85,00





Es gilt:


Pflegehaushalte, die eine einmalige und zweimalige Entlastung


über Kurzzeitpflege benötigen

2187,45

X Dauer der einmaligen Inanspruchnahme

28

X 100

100

/ 365 Tage

365

/ Auslastungsgrad

85

= Platzbedarf

197,42



Es gilt:


Platzbedarf

197,42

X 100

100

/ Anzahl der 75jährigen und älteren

26893

= Bedarfsindex

0,73





Für je 100 Einwohner, welche 75 Jahre und älter sind, werden 0,73


Kurzzeitpflegeplätze benötigt.








B. Bisherige Planungsgrundlagen




Für die Kurzzeitpflege galt ein Bedarf von 0,20 bis 0,30 Plätzen auf 100 Einwohner


im Alter von 75 Jahren und älter.


Es ergab sich für Lippe ein Bedarf von 54 bis 81 Plätzen.



Stationäre Pflege in Lippe

A. Indikatorengestützte Bedarfsplanung




Folgende Indikatoren sind für die Berechnung des Bedarfes erforderlich:




1. Anzahl der Heimplätze

2766

2. Anzahl der stationär Unterversorgten

232,46

3. "Import-" Saldo

-615

4. Gewichtungsanteile der Einpersonenhaushalte


unter den 65jährigen u.ä. (EHP)

0,00

5. Gewichtungsanteil Wohnungseigentum (WE)

-0,40

6. Gewichtungsanteil häusliches Pflegepotential (HP)

0,80

7. Anzahl der 80jährigen u.ä.

17596



Es gilt:


Anzahl der Heimplätze

2766

./. "Import-" Saldo

-615

+ Unterversorgte

232,46

/ 80jährige u.ä.

17596

X 100


= Versorgungsgrad

13,55



Es gilt:


Versorgungsgrad

13,55

+ Gewichtungsanteile ( EHP + WE + HP )

0,4

= Bedarfsindex

13,95





Es gilt:


Bedarfsindex

13,95

X Anzahl der 80jährigen u.ä.

17596

/ 100

100

= Stationärer Pflegeplatzbedarf

2453,84









B. Bisherige Planungsgrundlagen






Für die stationäre Pflege galt ein Bedarf von 21 bis 24 Plätzen auf 100 Einwohner


im Alter von 80 Jahren und älter.


Es ergab sich für Lippe ein Bedarf von 3695 bis 4223 Plätzen.





Anlage 2

Indikatorengestützte Bedarfsberechnung für
die Stadt Detmold
als Prognose für das Jahr 2010


Basiszahlen Prognose für 2010

Indikatorengestützte Bedarfsplanung




Recherchiertes Zahlenmaterial


Gesamtbevölkerung

80900

Anzahl der 65jährigen und älteren

16500

Anzahl der 75jährigen und älteren

7440

Anzahl der 80jährigen und älteren

4360

Anzahl der Frauen von 50 - 75 Jahren

11910

häusliche Pflegekapazität =Anzahl der Frauen von 50 - 75 Jahren


dividiert durch Anzahl der 80jährigen u.ä.

2,73

Anzahl der vorhandenen Pflegeplätze

699

Importsaldo

-96

Planunungshilfen für Kommunen


1. Anzahl der 65jährigen u.ä. Pflegebedürftigen =7,7% der 65j. u.ä.

1270,50

2. Hilfebedarf der 65jährigen und älteren = 10,8%

1782,00

3. Inanspruchnehmer sozialer Dienste unter den 65jährigen u.ä.


Hilfebedürftigen = 13% der 65jährigen u.ä. Hilfebedürftigen

231,66

4. Anzahl der Hilfebedürftigen im Alter von 65 Jahren u.ä.,


die unterversorgt sind = 5% der 65jährigen u.ä. Hilfebedürftigen

89,10

5. Nichtinanspruchnehmer sozialer Dienste


= Anzahl der 65j. u.ä. Hilfebedürftigen

1782,00

minus Inanspruchnehmer sozialer Dienste

-231,66

minus der Unterversorgten

-89,10


1461,24

6. Zusätzlicher professioneller Hilfebedarf unter den Nichtinanspruch-


nehmern der 65jährigen und älteren Hilfebedürftigen


= 20% der Nichtinanspruchnehmer unter den 65j. u.ä. Hilfebedürftigen

292,25

bei Berücksichtigung von 6a und 6b

263,02

6a.Gewichtungsanteil Einpersonenhaushalte der 65j. u.ä. Hilfebedürftigen


am zusätzlichen professionellen Hilfebedarf


Anteil der Einpersonenhaushalte Gewichtung


42,5% - 47,4% - 2,0%


47,5% - 52,4% - 1,0%


52,5% - 57,5% 0,0%


57,6% - 62,5% + 1,0%


62,6% - 67,5% + 2,0%


In Lippe:50% =-1,0%

-14,61

6b.Gewichtungsanteil der Wohneigentumsquote am zusätzlichen


professionellen Hilfebedarf


Wohnungseigentumsanteil Gewichtung


7,6% - 17,5% + 2,0%


17,6% - 27,5% + 1,0%


27,6% - 37,6% 0,0%


37,7% - 47,6% - 1,0%


47,7% - 57,6% - 2,0%


57,7% - 67,6% - 3,0%


In Lippe: 44,9% = -1,0%

-14,61

7. Pflegebedürftige im Alter von 65 Jahren und älter mit zusätzlichem


professionellen hauswirtschaftlichen Hilfebedarf


= 10% der 65j. u.ä. Pflegebedürftigen

127,05







8. Durchschnittlicher Stundeneinsatz im Jahr pro Hilfebedürftigen


= 5 Einsätze pro Woche á 1,5h X 52 Wochen = 390 h pro Jahr

390,00

9. Jahresnettoarbeitszeit einer Vollzeitkraft


= nach Umlageverordnung zur Altenpflegeausbildung in NRW 1.553h

1553,00

10. Pflegebedürftige im Alter von 75 Jahren u.ä.


= 13,6% der 75jährigen u.ä.

1011,84

11. Inanspruchnahmequote von professioneller häuslicher Alten- und


Krankenpflege bei den 75jährigen u.ä. Pflegebedürftigen = 41,5%

41,50

bei Berücksichtigung der Gewichtungsanteile 11a bis 11c

40,50

a.Gewichtungsanteil Einpersonenhaushalte der 75j. u.ä. Pflege-


bedürftigen auf die landesweite Inanspruchnahmequote


Anteil der Einpersonenhaushalte Gewichtung


20,4% - 25,3% - 2,0%


25,4% - 30,3% - 1,0%


30,4% - 35,4% 0,0%


35,5% - 40,4% + 1,0%


40,5% - 45,4% + 2,0%


In Lippe:20% =-2,0%

-2,00

b.Gewichtungsanteil der Wohneigentumsquote auf die landesweite


Inanspruchnahmequote


Wohnungseigentumsanteil Gewichtung


7,6% - 17,5% + 2,0%


17,6% - 27,5% + 1,0%


27,6% - 37,6% 0,0%


37,7% - 47,6% - 1,0%


47,7% - 57,6% - 2,0%


57,7% - 67,6% - 3,0%


In Lippe: 44,9% = -1,0%

-1,00

c.Gewichtungsanteil des häuslichen Pflegepotentials auf die landesweite


Inanspruchnahme ( Verhältnis der 80j. u.ä. zu den 50-70 j. Frauen )


häusliches Pflegepotential Gewichtung


1 : 3,5 bis 1: 3,1 + 2,0%


1 : 4,0 bis 1: 3,6 + 1,0%


1 : 4,1 0,0%


1 : 4,2 bis 1: 4,6 - 1,0%


1 : 4,7 bis 1: 5,1 - 2,0%


In Detmold: 1 : 2,83= +2,0%

2,00

12.Pflegeaufwand =4,7h pro regelmäßig Pflegebedürftigem pro Woche

4,70

13.Wochennettoarbeitszeit

30,00

14.Ambulant Versorgte, für die eine Tagespflege eine adäquatere


Versorgung bedeutet = 10% in %

10,00

15. Pflegebedürftige von 75 J. u.ä. mit einem ständigen Pflegebedarf


=12% der regelmäßig Pflegebedürftigen 75j. u.ä.

121,42

16.Pflegebedürftige von 75 Jahren u.ä., mit täglichem oder mehrfach


wöchentlichem Pflegebedarf


=88% der regelmäßig Pflegebedürftigen 75j. u.ä.

890,42

17.Pflegehaushalte mit der Notwendigkeit einer einmal jährlichen


Entlastung duch Kurzzeitpflege


=89% der Summe aus allen ständig Pflegebedürftigen und der Hälfte der


der pflegebedürftigen mit täglichem oder mehrfach wöchentlichen


Pflegebedarf

504,30

18.Pflegehaushalte mit der Notwendigkeit einer jährlich mindestens


zweimaligen Entlastung im Jahr


= 1/5 der Haushalte mit der Notwendigkeit einer einmal jährl. Entlastung

100,86

19.Dauer der einmaligen Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege-


einrichtung im Jahr in Tagen

28,00

20.Auslastungsgrad einer Kurzzeitpflegeeinrichtung bzw. -platzes in %

85,00

21.Anzahl der stationär Unterversorgten


= 5% der regelmäßig pflegebedürftigen 65j. u.ä.

63,53

22.Gewichtungsanteile der Einpersonenhaushalte


unter den 65jährigen u.ä. (EHP)


Anteil der Einpersonenhaushalte Gewichtung


22,4% - 27,3% - 0,8%


27,4% - 32,3% - 0,4%


32,4% - 42,2% 0,0%


42,3% - 47,2% + 0,4%


47,3% - 52,2% + 0,8%


In Lippe:36,2% = 0,0%

0,00

23.Gewichtungsanteil Wohnungseigentum (WE)


Wohnungseigentumsanteil Gewichtung


2,7% - 12,6% + 0,8%


12,7% - 22,6% + 0,4%


22,7% - 42,5% 0,0%


42,6% - 52,5% - 0,4%


52,6% - 62,5% - 0,8%


In Lippe: 44,9% = -0,4%

-0,40

24.Gewichtungsanteil häusliches Pflegepotential (HP)


1 : 3,5 bis 1: 3,1 + 0,8%


1 : 4,0 bis 1: 3,6 + 0,4%


1 : 4,1 0,0%


1 : 4,2 bis 1: 4,6 - 0,4%


1 : 4,7 bis 1: 5,1 - 0,8%


In Detmold: 1 : 2,83= + 0,8%

0,80


Hauswirtschaftliche Dienste Prognose für 2010

Indikatorengestützte Bedarfsplanung




Folgende Indikatoren sind für die Berechnung des Bedarfes erforderlich:




1. Anzahl der 65jährigen und älteren

16500

2. Anzahl der 65jährigen u.ä. Pflegebedürftigen

1271

3. Hilfebedarf der 65jährigen und älteren

1782

4. Inanspruchnehmer sozialer Dienste unter den 65jährigen u.ä. Hilfebedürftigen

232

5. Anzahl der Hilfebedürftigen im Alter von 65 Jahren u.ä., die unterversorgt sind

89

6. Gewichteter zusätzlicher professioneller Hilfebedarf unter


den Nichtinanspruchnehmern

263

7. Pflegebedürftige im Alter von 65 Jahren und älter mit zusätzlichem


professionellen hauswirtschaftlichen Hilfebedarf

127

8 Durchschnittlicher Stundeneinsatz im Jahr pro Hilfebedürftigen

390

9. Jahresnettoarbeitszeit einer Vollzeitkraft

1553





Es gilt:


Inanspruchnehmer sozialer Dienste unter den 65jährigen u.ä. Hilfebedürftigen

232

+ Anzahl der unterversorgten 65jährigen und älteren Hilfebedürftigen

89

+ Gewichteter Anteil der Nichtinanspruchnehmer mit professionellem Bedarf

263

+ Pflegebedürftige mit zusätzlichem professionellen hauswirtschaftlichen Bedarf

127

=Anzahl an Hilfebedürftigen mit einem professionellen Hilfsbedarf

711



Es gilt:


Anzahl der Hilfebedürftigen mit einem professionellen Hilfebedarf

711

X durchschnittlicher jährlicher Stundenaufwand

390

/ Jahresarbeitszeit einer Vollkraft

1553

=Personalbedarf

179



Es gilt:


65jährige u.ä.

16500

/ Personalbedarf

179

=Bedarfsindex

92

Häusliche Alten- und Krankenpflege Prognose 2010

A. Indikatorengestützte Bedarfsplanung




Folgende Indikatoren sind für die Berechnung des Bedarfes erforderlich:




1. Anzahl der 75jährigen und älteren Pflegebedürftigen

1011,84

2. Gewichtete Inanspruchnahmequote von professioneller häuslicher


Alten- und Krankenpflege bei 75jährigen u.ä. Pflegebedürftigen

40,50

3. Pflegeaufwand

4,70

4. Wochennettoarbeitszeit

30,00

5. Anzahl der 75jährigen u.ä.

7440



Es gilt:


Pflegebedürftige

1011,84

X Inanspruchnahme

40,50

X Pflegeaufwand

4,7

/ Wochennettoarbeitszeit

30

/ 100

100

=Personalbedarf

64,20



Es gilt:


Anzahl der 75jährigen u.ä.

7440

/ Personalbedarf

64,20

= Bedarfsindex

115,89

Tagespflege Prognose für 2010

Indikatorengestützte Bedarfsplanung




Folgende Indikatoren sind für die Berechnung des Bedarfes erforderlich:




1. Pflegebedürftige im Alter von 75J. u.ä. in privaten Haushalten

1011,84

2. Gewichtete Inanspruchnahmequote von häusl. Alten- und Krankenpflege

40,50

3. Ambulant Versorgte, für die eine Tagespflege eine adäquatere


Versorgung bedeutet

10,00

4. Anzahl der 75jährigen und älteren

7440



Es gilt:


Pflegebedürftige 75Jährige und ältere

1011,84

X Inanspruchnahme

40,5

/ Ambulant Versorgte, für die eine Tagespflege eine adäquatere


Versorgung bedeutet

10,00

/ 100

100

= Platzbedarf

40,98



Es gilt:


Platzbedarf

40,97952

X 100

100

/ 75jährige und ältere

7440

= Bedarfsindex

0,55



Kurzzeitpflege Prognose für 2010

Indikatorengestützte Bedarfsplanung




Folgende Indikatoren sind für die Berechnung des Bedarfes erforderlich:




1. Anzahl der 75jährigen und älteren

7440

2. Pflegebedürftige von 75 J. u.ä. mit einem ständigen Pflegebedarf

121,42

3. Pflegebedürftige von 75 Jahren u.ä., mit täglichem oder mehrfach


wöchentlichem Pflegebedarf

890,42

4. Pflegehaushalte mit der Notwendigkeit einer einmal jährlichen


Entlastung duch Kurzzeitpflege

504,30

5. Pflegehaushalte mit der Notwendigkeit einer jährlich mindestens


zweimaligen Entlastung

100,86

6. Dauer der einmaligen Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege-


einrichtung im Jahr

28,00

7. Auslastungsgrad einer Kurzzeitpflegeeinrichtung bzw. -platzes

85,00





Es gilt:


Pflegehaushalte, die eine einmalige und zweimalige Entlastung


über Kurzzeitpflege benötigen

605,16

X Dauer der einmaligen Inanspruchnahme

28

X 100

100

/ 365 Tage

365

/ Auslastungsgrad

85

= Platzbedarf

54,62



Es gilt:


Platzbedarf

54,62

X 100

100

/ Anzahl der 75jährigen und älteren

7440

= Bedarfsindex

0,73

Stationäre Pflege Prognose für 2010

Indikatorengestützte Bedarfsplanung




Folgende Indikatoren sind für die Berechnung des Bedarfes erforderlich:




1. Anzahl der Heimplätze

699

2. Anzahl der stationär Unterversorgten

63,53

3. "Import-" Saldo

-96

4. Gewichtungsanteile der Einpersonenhaushalte


unter den 65jährigen u.ä. (EHP)

0,00

5. Gewichtungsanteil Wohnungseigentum (WE)

-0,40

6. Gewichtungsanteil häusliches Pflegepotential (HP)

0,80

7. Anzahl der 80jährigen u.ä.

4360



Es gilt:


Anzahl der Heimplätze

699

./. "Import-" Saldo

-96

+ Unterversorgte

63,53

/ 80jährige u.ä.

4360

X 100


= Versorgungsgrad

15,29



Es gilt:


Versorgungsgrad

15,29

+ Gewichtungsanteile ( EHP + WE + HP )

0,4

= Bedarfsindex

15,69





Es gilt:


Bedarfsindex

15,69

X Anzahl der 80jährigen u.ä.

4360

/ 100

100

= Stationärer Pflegeplatzbedarf

683,97

Anlage 3

Verzeichnis
der Anbieter:
Häusliche Alten- und Krankenpflege
Kurzzeitpflege
Tagespflege
Stationäre Pflege


Gemeinnützige Häusliche Alten- und Krankenpflege in Lippe
Nr Name der Firma Straße PLZ Stadt Spitzen-Verband
1 Sozialstation Augustdorf Pastorenweg 26 32828 Augustdorf Diakonisches Werk
2 Sozialstation des Caritas-Verbandes Im Gänsefeld 33 32108 Bad Salzuflen Caritas
3 Diakoniestation Bad Salzuflen Schloßstr. 33 32108 Bad Salzuflen Diakonisches Werk
4 Ambulante Tagespflege Otto-Künne-Promenade 1 32105 Bad Salzuflen AWO
5 Sozialstation Lipp. Südosten Im Seligen Winkel 12 32825 Blomberg Diakonisches Werk
6 Pflegeteam Nachtigallenweg 3 32756 Detmold DPWV
7 Diakoniestation Detmold Leopoldstr. 10 32756 Detmold Diakonisches Werk
8 AWO Elisabeth-Str. 38 32756 Detmold AWO
9 Diakonieverband Barntrup-Dörentrup Bundesstr. 54 32694 Dörentrup Diakonisches Werk
10 Diakoniestation Extertal Kirchstr. 6 32699 Extertal Diakonisches Werk
11 Diakoniestation Horn-Bad Meinberg Kolberg Str. 2b 32805 Horn-Bad Meinberg Diakonisches Werk
12 Diakonieverband Kalletal Auf dem Felde 2 32689 Kalletal Diakonisches Werk
13 Pflegeservice R. Pollmann Billinghauser Str. 173 32791 Lage freigemeinnützig
14 Sozialstation Lage Friedrich-Petri-Str. 65 32791 Lage Diakonisches Werk
15 Sozialstation Freie Altenhilfe e.V. Leopoldstr. 40 32657 Lemgo DPWV
Nr Name der Firma Straße PLZ Stadt Spitzen-Verband
16 Deutsches Rotes Kreuz Pagenhelle 17 32657 Lemgo DRK
17 Sozialstation Lemgo Heutotstr. 16 32657 Lemgo Diakonisches Werk
18 Diakoniestation Leopoldshöhe-Oerlinghausen Danziger Str. 2 33818 Leopoldshöhe Diakonisches Werk
19 Gemeindepflegestation Lügde-Elbrinxen Ginsterweg 2 32676 Lügde Diakonisches Werk
20 Gemeindepflegestation Lügde-Falkenhagen Falkenhagen 25 32676 Lügde Diakonisches Werk
21 AWO-Pflegedienst Am Kalderberg 2 33813 Oerlinghausen AWO
22 Diakoniestation Schlangen Kirchplatz 4 33189 Schlangen Diakonisches Werk
Gewerbliche Häusliche Alten- und Krankenpflege in Lippe
Nr Name der Firma Firmenzusatz Straße PLZ Stadt
1 Frau Petra Kusch Poststr. 16 a 32107 Bad Salzuflen
2 Zum Bergfrieden Heldmannstr. 196 32108 Bad Salzuflen
3 Help-Team Hilfe und Pflege zu Hause Heldmannstr. 196 32108 Bad Salzuflen
4 Ambulanter Kranken- und Altenpflegedienst Sperlingweg 93 32758 Detmold
5 Freie Alten- und Gesundheitspflege Elisabethstr. 8 32756 Detmold
6 LIMA Individuelle Krankenpflege zu Hause Azaleenweg 9 32758 Detmold
7 Häusl. Kranken- u. Seniorenpflegedienst Daheim Unter den Linden 1 32805 Horn-Bad Meinberg
8 Frau Annegret Dettmar Am Sternberg 2 32791 Lage
9 Pflegestation Lange Str. 43 32791 Lage
10 Private Kurzzeitpflege GbR Milser Heide 27 33818 Leopoldshöhe
Kurzzeitpflege in Lippe
Nr.: Name des Heimes Straße PLZ Stadt Kurzzeit
1 Altenpflegeheim Haus Birke Sofienstr. 39 32756 Detmold 2 Diakonisches Werk
4 Haus am Weinberg I Palaisstr. 39 32756 Detmold 2 Diakonisches Werk
5 Haus am Weinberg II Allee 25 32756 Detmold 2 Diakonisches Werk
6 Seniorensitz Altenbuchen Untere Schanze 25 32756 Detmold 2 Diakonisches Werk
16 Haus bei dem Pastorengarten Pastorenweg 26 32832 Augustdorf 4 Diakonisches Werk
18 Altenzentrum Bethesda Moltkestr. 22 32105 Bad Salzuflen 10 Diakonisches Werk
19 AWO Feierabendhaus Wenkenstr. 65 32105 Bad Salzuflen 1 AWO
21 Ev. Stift zu Wüsten Langenbergstr. 14 32108 Bad Salzuflen 2 Diakonisches Werk
22 Salzestift Gröchteweg 112-116 32105 Bad Salzuflen 4 gewerblich
23 Zum Bergfrieden Heldmanstr. 196 32108 Bad Salzuflen 1 gewerblich
24 Elisenstift Am Frettholz 13 32683 Barntrup 4 Diakonisches Werk
26 Elisenstift Bundesstr. 54 32694 Dörentrup 4 Diakonisches Werk
30 Haus Schliepstein Schliepsteinweg 2 32805 Horn - Bad Meinberg 1 gewerblich
35 Pflegeheim Ackermann Varenholzer Str. 14 32689 Kalletal 2 gewerblich
Nr.: Name des Heimes Straße PLZ Stadt Kurzzeit Trägerschlüssel
39 Alten- und Kurzzeitpflegeheim Weberhof Teutoburger-Wald-Str. 14 32791 Lage 20 Diakonisches Werk
44 Krankenheim St. Loyen Steinmüllerweg 32 32657 Lemgo 8 DPWV
50 Christliches Sozialwerk Haus Tabor e.V. Bahnhofstr. 29 32816 Schieder-Schwalenberg 1 gewerblich
100 Haus Flake Brunnenstr. 69 32805 Horn - Bad Meinberg 9 gewerblich
Altenheime in Lippe
Nr. Name des Heimes Straße PLZ Stadt Alten- Alten- Pflege-
Wohnheim Heim heim Plätze Verband
1 Altenpflegeheim Haus Birke Sofienstr. 39 32756 Detmold 0 34 34 Diakonisches Werk
2 Ev. Diakonissenhaus Sofienstr. 41 a 32756 Detmold 0 73 73 Diakonisches Werk
3 Feierabendhaus -alt- Sofienstr. 43 32756 Detmold 0 24 24 Diakonisches Werk
4 Haus am Weinberg I Palaisstr. 39 32756 Detmold 0 106 106 Diakonisches Werk
5 Haus am Weinberg II Allee 25 32756 Detmold 16 66 82 Diakonisches Werk
6 Seniorensitz Altenbuchen Untere Schanze 25 32756 Detmold 28 0 28 Diakonisches Werk
7 Herberge zur Heimat Mühlenstr. 9 32756 Detmold 28 0 28 Diakonisches Werk
8 Wohnstift Augustinum Römerweg 9 32760 Detmold 290 0 0 0 Diakonisches Werk
9 Bonifatiushaus Wallgraben 8-12 32756 Detmold 31 0 31 Caritas
10 Altenzentrum Dolzer Teich Am Dolzer Teich 8 32756 Detmold 64 31 36 67 Caritas
11 Haus Hoheneichen Friedrich-Richter-Str. 17 32756 Detmold 0 98 98 öffentlich
12 Blindenwohnheim Maiweg 31 32760 Detmold 20 11 31 DPWV
13 Haus Daheim Hülsenweg 2 32760 Detmold 19 19 38 gewerblich
14 Haus Brigitte Brendel Georgstr. 27 a/b 32756 Detmold 16 8 24 gewerblich
15 Waldschlößchen Oerlinghauser Str. 114 32758 Detmold 0 35 35 gewerblich
16 Haus bei dem Pastorengarten Pastorenweg 26 32832 Augustdorf 0 40 40 Diakonisches Werk
17 Alten- und Pflegeheim Buchenhof Riestestr. 2 u. 4 32105 Bad Salzuflen 12 78 90 gewerblich
18 Altenzentrum Bethesda Moltkestr. 22 32105 Bad Salzuflen 60 82 132 214 Diakonisches Werk
19 AWO Feierabendhaus Wenkenstr. 65 32105 Bad Salzuflen 35 54 89 AWO
20 Bergfrieden Freiligrathstr. 11 32105 Bad Salzuflen 3 0 3 Diakonisches Werk
21 Ev. Stift zu Wüsten Langenbergstr. 14 32108 Bad Salzuflen 49 26 94 120 Diakonisches Werk
22 Wohnstift am Vierenberg Alte Vlothoer Str. 45/51 32105 Bad Salzuflen 67 0 3 3 DPWV
23 Zum Bergfrieden Heldmanstr. 196 32108 Bad Salzuflen 9 23 32 gewerblich
24 Elisenstift Am Frettholz 13 32683 Barntrup 0 35 35 Diakonisches Werk
25 Haus Abendfrieden Hohenrennerweg 12 32825 Blomberg 0 82 82 öffentlich
26 Elisenstift Bundesstr. 54 32694 Dörentrup 0 137 137 Diakonisches Werk
27 Friedrich-Winter-Haus Pagenhelle 3 32699 Extertal 33 60 93 AWO
28 Altenheim Weißes Haus Parkstr. 39 32805 Horn - Bad Meinberg 23 0 23 Diakonisches Werk
29 Haus am Park Lange Str. 16 32805 Horn - Bad Meinberg 0 40 40 gewerblich
30 Haus Schliepstein Schliepsteinweg 2 32805 Horn - Bad Meinberg 0 51 51 gewerblich
31 Parkresidenz Lärchenweg 4-6 32805 Horn - Bad Meinberg 0 54 54 gewerblich
32 Parkresidenz 1 Unter den Linden 23 32805 Horn - Bad Meinberg 5 0 5 gewerblich
33 Seniorenwohnheim Meinberger Hof Gartenstr. 22 32805 Horn - Bad Meinberg 26 8 18 26 gewerblich
34 Frau Charlotte Schnormeier Almenaer Str. 2 32689 Kalletal 5 0 5 gewerblich
35 Pflegeheim Ackermann Varenholzer Str. 14 32689 Kalletal 0 45 45 gewerblich
36 Haus Sylvia Varenholzer Str. 48 32689 Kalletal 25 25 50 gewerblich
37 Zur Abendsonne Detmolder Str. 33 32689 Kalletal 6 5 11 gewerblich
38 Zur Rose Brinkgarten 21 32689 Kalletal 0 39 39 gewerblich
39 Alten- und Kurzzeitpflegeheim Weberhof Teutoburger-Wald-Str. 14 32791 Lage 0 20 20 Diakonisches Werk
40 Haus der Diakonie Friedrich-Petri-Str. 65 32791 Lage 42 75 117 Diakonisches Werk
41 Krankenheim Karolinenstraße Karolinenstr. 5 32791 Lage 0 69 69 Diakonisches Werk
42 Seniorenheim Waldblick Am Sternberg 2 32791 Lage 0 39 39 gewerblich
43 Seniorenresidenz Flurstr. 50 32791 Lage 0 52 52 gewerblich
44 Krankenheim St. Loyen Steinmüllerweg 32 32657 Lemgo 0 114 114 DPWV
45 Kreisaltenheim Echternstr. 126 32657 Lemgo 0 94 94 öffentlich
46 Rosenheim Greste Ginsterweg 9 33818 Leopoldshöhe 0 35 35 gewerblich
47 Seniorenruhesitz Sielemann's Hof Herforder Str. 31 33818 Leopoldshöhe 28 0 28 gewerblich
48 Alten- und Pflegeheim Oerlinghausen Robert-Koch-Str. 19 33813 Oerlinghausen 0 8 8 Diakonisches Werk
49 Müllerburg Am Kaldenberg 2 33813 Oerlinghausen 54 28 82 AWO
50 Christliches Sozialwerk Haus Tabor e.V. Bahnhofstr. 29 32816 Schieder-Schwalenberg 12 22 34 gewerblich
51 Haus Daheim Auf der Mühlenbreite 24 32816 Schieder-Schwalenberg 2 27 29 gewerblich
52 Haus Fahrenbusch" Siekholzer Str. 27 32816 Schieder-Schwalenberg 4 26 30 gewerblich
53 Kreisaltenheim Oesterholz Im kleinen Bruch 1 33189 Schlangen 29 0 29 öffentlich
Summen: 556 632 2134 2766

Ich versichere, daß ich die Arbeit selbständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe.
Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen oder anderen Quellen entnommen sind, sind als solche kenntlich gemacht.
Bad Lippspringe, im Januar 1996


[1] siehe: Dietrich Kühn u.a. Leitfaden für kommunale Sozialplanung Frankfurt am Main 1982
[2] Prof. Dr. G. Naegele (Projektleiter) Bedarfsplanung in der kommunalen Altenpolitik und Altenarbeit in Nordrhein-Westfalen
Band 1 und 2 Dortmund 1995
[3] vergleiche: Howe, Jürgen Bedingungen erfolgreichen Alterns in: Lehrbuch der psychologischen und sozialen Alternswissenschaften

Band 1, Seite 214 - 226 Heidelberg 1993
[4] vergleiche: Maslow, Abraham H. Motivation and Personality 2nd Edition Seite 35 - 47 New York 1970
[5] vergleiche: Kreis Lippe Modellprojekt "Sozialgemeinde Lippe" Detmold 1995
[6] vergleiche: Schmelz, Claus Selbsthilfebewegung und Alter in: Lehrbuch der psychologischen und sozialen Alternswissenschaften Band 3, Seite 78 - 94 Heidelberg 1991

[7] Schmelz, Claus Seminar Sozialplanung .... Vechta 08.04.1995