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Jochen Bannasch

 

Flüchtlinge im Spiegel der Akten des Landes Oldenburg -

Die Flüchtlingsverwaltung des Landes Oldenburg und ihre Einbindung innerhalb der britischen Besatzungszone in den Jahren 1945 bis 1946

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

1.Einleitung

 

2. Kurzer Abriß über die alliierten Planungen für die Verwaltung des besetzten Deutschlands

 

3. Britische Militärregierung und deutsche Verwaltung in der britischen Besatzungszone – Die

   Einbindung des Landes Oldenburg in die Organisation der Militärverwaltung in der britischen   

   Besatzungszone 1945/46

 

3.1. Die britische Kontrollkommission und der "Zonenbeirat der britischen Besatzungszone"

 

3.2. Die Provinzmilitärregierung 229 (P) MilGovDet HANNOVER REGION und der

      "Gebietsrat Hannover - Oldenburg - Braunschweig"

 

3.3. Die Bezirksmilitärregierung 821 (L/R) MilGovDet LAND OLDENBURG und das

       Oldenburger Staatsministerium

 

3.4. Zuweisung und Verwaltung der Flüchtlinge innerhalb der britischen Besatzungszone

 

4. Bevölkerungs- und Wohnraumentwicklung im Land Oldenburg von 1939 bis zum

    1. September 1946

 

4.1. Zuzug in das Land Oldenburg von Mai 1945 bis September 1946

 

4.2. Verteilung der Zugezogenen auf die Städte und Landkreise

 

4.3. Die Rolle der Militärregierungen und des Staatsministeriums Oldenburg bei der

       Unterbringung der Zugezogenen

 

5. Flüchtlingsverwaltung im Land Oldenburg 1945/1946

 

5.1. Die Abteilung D »Landesplanung, Bau- und Wohnungswesen«

 

5.2. Die Abteilung B »Komunale Angelegenheiten und Soziale Fürsorge«

 

6. Das Verhältnis »Militärregierung - Flüchtlingsverwaltung - Stadtkreis Delmenhorst« am

    Beispiel der Auflösung des Delmenhorster Flüchtlingslagers "Flugplatz Adelheide"

 

6.1. Die Rolle der Bezirksmilitärregierung

 

6.2. Die Rolle der Stadt Delmenhorst

 

6.3. Die Rolle der Flüchtlingsverwaltung des Landes Oldenburg

 

7. Schlußbetrachtung

 

8. Literatur-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

 

 

 

 

 

 

 

1. Einleitung

 

Das Thema zu dieser Arbeit entwickelte sich aus einem Referat zum Thema "Flüchtlinge im Spiegel der Akten des Landes Oldenburg". In diesem Zusammenhang wurden Akten des Landes Oldenburg aus den Jahren 1945 bis 1946, hauptsächlich der Aktenbestand 136, im Niedersächsischen Staatsarchiv in Oldenburg gesichtet. Dabei wurde schnell deutlich, daß eine Auswertung dieser Akten hinsichtlich der Rolle der Landesverwaltung bei der Flüchtlingsaufnahme erhebliche Probleme mit sich brachte, weil Literatur über die Struktur und Tätigkeit der Flüchtlingsverwaltung des Landes Oldenburg nicht vorhanden war.

Für das Fehlen einer solchen Untersuchung sind mehrere Gründe denkbar. Ein Grund mag, neben einem grundsätzlichen Unwillen sich mit Verwaltungen zu beschäftigen, darin liegen, daß die Landesbehörden eher übergeordnete Aufsichtsbehörden waren, während die konkret zu bewältigenden Probleme durch den Zuzug der Flüchtlinge in den Gemeinden und Stadtteilen der einzelnen Stadt- und Landkreise auftraten. So gibt es eine Reihe von mehr oder weniger ausführlichen Darstellungen über die Tätigkeit der Verwaltungen zur Bewältigung des Flüchtlingszuzugs in den aufnehmenden Stadt- und Landkreisen[1]. Darüber hinaus ist ein Aktenbestand zur Struktur und Organisation der Landesverwaltung kaum vorhanden[1]. Zur Bearbeitung dieses Themas ist man also im wesentlichen auf eine Interpretation der einzelnen Aktenvorgänge angewiesen. Schließlich findet sich das Land Oldenburg, das nach dem Krieg nur für neunzehn Monate bestand, in einem Großteil der Literatur, die sich mit den deutschen Ländern in der Nachkriegszeit befasst, nur als "Fußnote" zur Gründung des Landes Niedersachsen wieder. Es lag deshalb nahe, die Organisation und Tätigkeit der Flüchtlingsverwaltung des Landes Oldenburg unter Berücksichtigung ihrer Einbindung innerhalb der Britische Besatzungszone, genauer zu untersuchen um so eine Grundlage für weitergehende Betrachtungen zu schaffen.

 

Bei der Untersuchung dieses Themas stößt man dabei auf zwei wesentliche Probleme. Im Vordergrund steht ein wissenschaftstheoretisches Problem bei der Untersuchung von Flüchtlingsverwaltungen.

Thomas Ellwein spricht dabei von einer "Kombination von Defiziten"[1] die sich folgendermaßen äußert:

 

 

"Es fehlt an einer überzeugenden Definition von ,Verwaltung‘, es fehlt an einer nachvollziehbaren Abgrenzung zwischen der Verwaltung der öffentlichen Hand und der anderen Einrichtungen (z.B. der Kirche), mit denen immer Aufgabenteilung bestanden hat, und es fehlt damit an sinnvollen Möglichkeiten, das jeweilige Thema einzugrenzen. Verwaltung ist ubiquitär; sie ausschnitthaft zu untersuchen fällt dementsprechend schwer. Das gilt auch für die öffentlichen Verwaltungen, die sich nach 1945 mit den Flüchtlingen und Vertriebenen befaßt haben."[1]

 

 

Das zweite Problem ergibt sich aus der Interpretation der Quellen. Diese Arbeit stützt sich ganz wesentlich auf den Aktenbestand des Landes Oldenburg. Verwaltungsakten können jedoch immer nur einen Teil der Realität, nämlich den, der von der Verwaltung selbst für relevant gehalten wird, abbilden. Thomas Ellwein weist auf die Probleme hin, die aus Darstellungsformen resultieren, "... die gern Verwaltung gegen ihr Umfeld isolieren, indem sie die Organisation und das Personal in den Mittelpunkt stellen...".[1] Bei einer solchen Betrachtung der Flüchtlingsverwaltung der Nachkriegszeit besteht die Gefahr, "... die Primitivität des unmittelbaren Zwangs konzeptionell zu überhöhen...".[1] So heißt es beispielsweise in einer Entschließung des Oldenburger Landtags:

 

 

"Die Verwaltung des Landes Oldenburg ist einfach, übersichtlich und volksnah. Sie kann in Sparsamkeit und Leistung einen Vergleich mit jeder anderen Landes- oder Provinzial-Verwaltung aushalten. Ihre Leistungs-fähigkeit hat sie besonders seit der Besetzung des Landes eindrucksvoll unter Beweis gestellt."[1]

 

 

Noch weiter geht Werner Middelmann, der Ende der fünfziger Jahre die deutschen Flüchtlingsverwaltungen als ordnungspolitische Institutionen deutete, die versuchten, das Chaos bei der Zuwanderung der Flüchtlinge gegen Eigeninteressen und Inkompetenz der Besatzungsmächte in Zeiten des sich entwickelnden kalten Kriegs, zu bändigen[1].

 

Diese Theorieprobleme müssen in dieser Arbeit berücksichtigt werden, wenngleich sie nicht vollends aufzulösen sein werden. Gleichwohl bietet sich eine Untersuchung zur Oldenburger Flüchtlingsverwaltung und zu ihrer Einbindung in der britischen Besatzungszone aus drei Gründen an:

1.) Eine solche Untersuchung ist noch nicht vorhanden.

2.) Eine sinnvolle Themenabgrenzung ergibt sich aus der Tatsache, das die Existenz des Landes Oldenburg nach dem Krieg lediglich ein kurzzeitiges Intermezzo blieb, daß nach neunzehn Monaten beendet war[1]. Dieser kurze Betrachtungszeitraum ermöglicht es, die Rahmenbedingungen, vor denen sich die Oldenburger Flüchtlingsverwaltung innerhalb der britischen Besatzungszone vollzog, einzubeziehen Darüber hinaus bleibt das themenrelevante Aktenmaterial aus dieser Zeit überschaubar. So ist es möglich, anhand der Akten über das konkrete Vorgehen der Flüchtlingsverwaltung zu Aussagen über ihrer Tätigkeit und Qualität zu kommen.

3.) Eine weitere Abgrenzung ergibt sich schließlich auch aus der Tatsache, daß es sich um die Behörde eines relativ kleinen Landes handelt. Die Flüchtlingsverwaltung, als Teil der Landesverwaltung im Land Oldenburg, war Aufsichtsbehörde für lediglich drei Stadt- und sechs Landkreise.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Bearbeitung des Themas in solchen Schritten sinnvoll, die eine isolierte Darstellung der "Flüchtlingsverwaltung des Landes Oldenburg" verhindern. Deshalb soll die Behörde in einen Gesamtzusammenhang zwischen Besatzungsmacht, Landesverwaltung und nachgeordneten deutschen Behörden gestellt werden. Dazu wurde folgende Vorgehensweise gewählt: Einleitend wird ein kurzer Abriß über die Grundlagen der Besatzungspolitik gegeben. Daraus resultierend wird die Einbindung des Landes Oldenburg in die Strukturen der Militärregierungen und deutscher Zivilinstitutionen in der britischen Besatzungszone geschildert. Es folgt ein statistischer Abriß über die Auswirkungen der Flüchtlingszuwanderung für das Land Oldenburg. Aufgrund dieser Ausführungen werden die Organisation und die Handlungsfelder der Flüchtlingsverwaltung des Landes Oldenburg vorgestellt. Vor diesem Hintergrund wird schließlich anhand eines Aktenvorgangs verdeutlicht, wie die Flüchtlingsverwaltung in der Praxis arbeitete. Abschließend werden schließlich weiterführende Fragestellungen aus dieser Untersuchung entwickelt.

 

 

2.

Kurzer Abriß über die alliierten Planungen für die Verwaltung des besetzten Deutschlands

 

Anfang April 1945 begann der Angriff der 21. Armeegruppe, unter Führung des britischen Feldmarschalls Montgomery, auf Nordwestdeutschland. Dieser endete mit der Unterzeichnung der Teilkapitulation Nordwestdeutschlands am 4. Mai 1945 - 4 Tage vor der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945.

Die Siegermächte verstanden sich dabei nicht lediglich als militärische "Gewinner". Mit dem alliierten Kriegsziel der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands war nicht nur der militärische Sieg über Deutschland verbunden, sondern auch der Wille einer gründlichen Zerschlagung aller nationalsozialistischen Strukturen und ein umfassender Neuaufbau Deutschlands. Daraus ergab sich auch die Frage, wie die besetzten Gebiete konkret regiert und verwaltet werden sollten. Vorstellungen dazu waren bereits während des Krieges erarbeitet worden. Im Nachgang zur Außenministerkonferenz in Moskau im Oktober 1943 und zur Konferenz der "Großen Drei" in Teheran im November 1943 begannen die Westmächte, Pläne für den Aufbau lokaler Militärregierungen in den westlichen Besatzungszonen zu erarbeiten. Mitte 1944 standen dabei deren Planungen für die Zeit bis zu Kapitulation Deutschlands fest. Mit der Direktive CCS 551 des Alliierten Oberkommandos wurden zur Militärregierung Deutschlands, hinsichtlich der öffentlichen Verwaltung, folgende Kernpunkte festgelegt :

 

-

In allen eroberten Gebiete wird eine Militärregierung errichtet.

-

Der alliierte Oberbefehlshaber wird mit der obersten gesetzgebenden, vollziehenden und rechtssprechenden Gewalt ausgestattet

-

Die Militärregierung wird nach dem Grundsatz einer »indirect rule« regieren. [1]

 

Zur Umsetzung dieser Ziele in praktische Politik wurde ein Handbuch des alliierten Oberkommandos - Handbook of Military Government - für die Militärregierung Deutschlands verfaßt. Die Briten hatten für ihre Besatzungszone darüber hinaus ein weiteres Handbuch - Policy Directives to the Allied Commanders-in-Chief - vorbereitet, das, wenn auch nicht offiziell genehmigt, die praktische Besatzungspolitik weitgehend prägte.[1] Etwa zur gleichen Zeit wurden in Großbritannien Offiziere für diese Aufgabe ausgebildet.

Nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands erklärten die vier Militärbefehlshaber am 5. Juni 1945 in Berlin hinsichtlich der Regierung und Verwaltung des besiegten Landes, daß "... die oberste Regierungsgewalt in Deutschland, einschließlich aller Befugnisse der deutschen Regierung, des Oberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen oder Behörden der Länder, Städte und Gemeinden ...[1]" von den Siegermächten übernommen werden sollte.[1] Im folgenden soll betrachtet werden, wie diese Maxime in der britischen Besatzungszone, in die das Land Oldenburg eingegliedert war, umgesetzt wurde.

 

 

3.

Britische Militärregierung und deutsche Verwaltung in der britischen Besatzungszone - Die Einbindung des Landes Oldenburg in die Organisation der Militärverwaltung in der britischen Besatzungszone 1945/46

 

Im Zuge der militärischen Besetzung ihrer Zone errichteten die Briten in den Monaten von April bis Juni 1945 ein dichtes Netz von Militärverwaltungsstellen. In Folge des angestrebten Prinzips der »indirect rule«, wurden den Militärbehörden auf allen Ebenen deutsche Gremien zugeordnet. Dabei konnten die Briten auf vorhandene Strukturen der deutschen Verwaltungen auf Länder-, Kreis- und Gemeindeebene zurückgreifen. Diese konnten sich jedoch nicht als eigenständige exekutive Organe verstehen, sondern sollten britische Instruktionen in die Praxis umzusetzen.

 

 

"In verschiedenen Anordnungen rief die Besatzungsmacht den deutschen Beamten ihre loyale Pflichterfüllung gegenüber der Militärregierung ins Bewußtsein. Die deutschen Amtsinhaber wurden nachdrücklich darauf hingewiesen, daß sie ihr Amt allein der Besatzungsmacht zu verdanken hätten. Die Militärregierung werde die deutsche Verwaltung zwar kontrollieren, aber kaum in ihre tägliche Praxis eingreifen. Die deutschen Verwaltungen handelten als Auftragsverwaltungen »im Auftrage der Militärregierung«."[1]

 

 

Im folgenden soll in kurzen Zügen dargestellt werden, wie das Land Oldenburg in die Strukturen der Militärbehörden und deutscher Zivilinstitutionen in der britischen Besatzungszone eingebunden war.

 

 

3.1.

Die britische Kontrollkommission und der "Zonenbeirat der britischen Besatzungszone"

 

An der Spitze der britischen Militärregierung (BAOR), die der Control Commission for Germany / British Element (im folgenden: CCG/BE) zugeordnet war, stand der Militärgouverneur der britischen Besatzungszone[1]. Auf deutscher Seite initiierten die Chefs der Länder und Provinzen in der britischen Besatzungszone, unter Duldung der Militärregierung, seit September 1945[1] regelmäßige Konferenzen. Die Hoffnung dieses Gremiums, zu einem von den Länder- und Provinzchefs getragenen überzonalen Organ zu werden, zerschlug sich jedoch. Die britische Kontrollkommission wollte verhindern, daß auf deutscher Seite eine übergreifende Zonenregierung entstand. Stattdessen wurde am 15. Februar 1946 die Gründung des "Zonenbeirats der britischen Besatzungszone" verfügt.[1] Der Einfluß der Länderchefs wurde dadurch erheblich zurückgedrängt. Der Zonenbeirat, dem neben Vertretern der Länder und Provinzen auch Delegierte aus Parteien, Gewerkschaften und Fachvertreter angehörten[1], sollte die Kontrollkommission lediglich unterstützen und beraten. Ausdrücklich wurde festgestellt, daß sie keinerlei exekutive Befugnisse habe. Gleichzeitig mit der Einsetzung dieses Gremiums erklärte die oberste Militärbehörde, daß sie künftig "... die "Konferenz der Chefs der Länder und Provinzen" nicht mehr als offizielles Gremium ansehe und sich nur noch vom Zonenbeirat beraten lassen wolle."[1] Die Möglichkeit des Oldenburger Ministerpräsidenten, in diesem Gremium im Sinne seines Landes Einfluß zu nehmen, wurde dabei noch durch die Tatsache erschwert, daß die vier kleineren Länder Oldenburg, Braunschweig, Bremen und Lippe alternierend nur mit einem Vertreter im Zonenbeirat vertreten waren.

 

 

3.2.

Die Provinzmilitärregierung 229 (P) MilGovDet HANNOVER REGION[1] und der "Gebietsrat Hannover - Oldenburg - Braunschweig"

 

Die gesamte britische Zone wurde in drei Großbezirke, die sogenannten Corps Districts untergliedert, die dem Hauptquartier des Militärgouverneurs unterstanden. Das Land Oldenburg wurde - zusammen mit dem Land Braunschweig und der Provinz Hannover - in den XXX. Corps District eingegliedert. Dem XXX. Corps District stand dabei die Provinzmilitärregierung, 229 (P) Military Government Detachement[1] HANNOVER REGION, mit Sitz in Hannover, vor. Die Militärregierung stellte dabei relativ schnell fest, daß diese Aufteilung ihres Detachements, verwaltungstechnisch erhebliche Probleme nach sich zog, da sie faktisch mit drei eigenständigen Länderregierungen verhandeln bzw. diese anweisen mußte. Auf Anordnung des Kommandanten der Provinzmilitärregierung vom 17. September 1945, wurden deshalb Hannover, Oldenburg und Braunschweig, unter ausdrücklicher Bestätigung ihrer Selbständigkeit, verwaltungsmäßig als "Gebiet Hannover" zusammengefasst.[1] In Hannover wurde eine Zentralbehörde der Länder Braunschweig, Oldenburg und der Provinz Hannover, der sogenannte "Gebietssrat" eingesetzt. Dieser sollte "... durch die Hand seines Vorsitzenden (Oberpräsidenten) Anordnungen der Militärregierung für die drei Länder entgegennehmen und für sie Gesuche einreichen [...]. Materiell sind dadurch Oldenburg und Braunschweig aktiv und passiv vom direkten Verkehr mit der Militärregierung ausgeschaltet; aller Verkehr mit der Militärregierung läuft über den Oberpräsidenten Hannover."[1] Durch das Fehlen eines kontinuierlichen direkten Zugangs zu den übergeordneten Militärbehörden war es dem Land Oldenburg, wie schon im Zonenbeirat, erheblich erschwert, auf Entscheidungen der Provinzmilitärregierung Einfluß zu nehmen.

 

 

3.3.

Die Bezirksmilitärregierung 821 (L/R) MilGovDet LAND OLDENBURG[1] und das Oldenburger Staatsministerium

 

Die Stadt Oldenburg, als Regierungssitz und Oberzentrum für das Land Oldenburg, war vom 2. auf den 3. Mai 1945 kampflos von den deutschen Truppen verlassen worden und an britische und kanadische Truppen[1] übergeben worden. Die Militärverwaltung des Landes Oldenburg wurde der Bezirksmilitärregierung, 821 (L/R) MilGovDet LAND OLDENBURG, unterstellt. Innerhalb der Bezirksmilitärregierung wurden wiederum Stabsstellen eingerichtet, die für alle Fragen der Militärverwaltung und der öffentlichen Verwaltung des Landes Oldenburg zuständig waren. Darüber hinaus wurden für die einzelnen Stadt- und Landkreise Kreismilitärregierungen eingesetzt, so für die Stadt Oldenburg das 624 (L/K) MilGovDet, den Landkreis Oldenburg das 617 (L/K) MilGovDet, den Landkreis Cloppenburg das 512 (L/K) MilGovDet, den Landkreis Wesermarsch das 1106 (L/K) MilGovDet, den Landkreis Ammerland das 621 (L/K) MilGovDet[1] und die Stadt Delmenhorst das 811 (L/K) MilGovDet.[1]

Im Zusammenhang mit der bereits angesprochenen Maxime der "indirect-rule" begannen die Briten zügig mit dem Aufbau einer Verwaltungsstruktur für das Land Oldenburg. Der erste Schritt dazu war die Ernennung von Theodor Tantzen zum vorläufigen Ministerpräsidenten des Landes Oldenburg.[1]

 

Die Betrachtung der folgenden, zusammenfassenden Abbildung soll den Leser nicht dazu verführen, die deutschen Zivilstellen als gleichberechtigte Partner der Militärbehörden zu verstehen. Die Briten hatten ihre Zone zentralistisch konzipiert. Zu Versuchen deutscher Vertreter auf Zonen- oder Provinzebene neue staatliche Organisationsformen zu bilden, nahmen sie eine eher "abwartende und restriktive Haltung"[1] ein. Grundsätzlich akzeptierten die Briten keinerlei deutsche Vorschläge, die am Status quo innerhalb der britischen Besatzungszone Änderungen vorsahen. Die deutschen Stellen waren mit keinen legislativen und exekutiven Befugnissen ausgestattet und sollten nach Vorstellung der Briten lediglich beratende und, von der Länderebene hinab, ausführende Organe darstellen. So scheiterte auch der Versuch der Länder Oldenburg, Braunschweig und der Provinz Hannover, sich zur Erhöhung der administrativen Wirksamkeit mittels Staatsvertrag eine gemeinsame "Länderregierung für Reichsaufgaben in Niedersachsen" zu geben.[1]

 

 

 

 

Abbildung 1:

Einbindung des Landes Oldenburg in die Militärverwaltung und die deutschen Zivilgremien in der der britischen Besatzungszone 1945-1946

 

 

CCG/BE

Control Commission for Germany /

British Element

 

 

 

 

 

Militärregierung der britischen

 

Zonenbeirat

Besatzungszone

Military Government Staff BAOR

der britischen Besatzungszone

seit 15.02.1946

 

 

 

Gebietsrat

Provinzmilitärregierung

229 (P) MilGovDet Hannover Region

der Länder Braunschweig, Oldenburg und der Provinz Hannover

seit 22. Oktober 1945

Bezirksmilitärregierung

821 (L/R) MilGovDet Land Oldenburg

Oldenburgischer Ministerpräsident

Oldenburgische Staatsministerien

Kreismilitärregierungen

MilGovDet (L/K)

Stadtkreise

Landkreise

 

 

Vor diesem Hintergrund ist auch die Rolle des Landes Oldenburg in den "übergeordneten" deutschen Organen zu betrachten. Versuchten die Briten ohnehin alles zu vermeiden, was den Eindruck erweckte, die Deutschen könnten "...von sich aus die Verhältnisse regeln..."[1], so muß die Einflußmöglichkeit des Landes Oldenburg im Zonenbeirat und Gebietsrat wohl auch als gering eingeschätzt werden. Für diese Einschätzung sprechen zwei Indizien. Zum einen repräsentierte der Oldenburger Ministerpräsident ein so kleines Land, daß er nur alternierend mit drei anderen Länderchefs an den Sitzungen des Zonenbeirats teilnehmen konnte. Dies erschwerte sicherlich die Einflußnahme in Diskussionen, die von den Vertretern der großen Länder und Provinzen kontinuierlich geführt werden konnten. Zum anderen war der Einfluß Oldenburgs auf Provinzebene durch die Einsetzung des Gebietsrats unter Federführung des Oberpräsidenten von Hannover ebenfalls zurückgedrängt worden. Durch diese Organisationsform war dem Oldenburger Ministerpräsidenten der direkte Zugang zum Militärkommandaten der Provinzregierung, den der Oberpräsidenten Hannovers Hinrich Wilhelm Kopf hatte, versperrt. Anträge Oldenburgs gelangten so nur nach vorheriger Filterung an die Militärregierung. So konnte Oldenburg seinen Einfluß nicht in dem Maße geltend machen, daß dadurch im Jahre 1946 die Eingliederung in das neue Land Niedersachsen, zu dessen Gründung Kopf maßgeblich beigetragen hatte, verhindert oder verzögert werden konnte.[1]

 

 

3.4.

Zuweisung und Verwaltung der Flüchtlinge innerhalb der britischen Besatzungszone

Die Organisationsform der britischen Militärbehörden hatte auch Auswirkungen auf die Zuweisung und Verwaltung der Flüchtlinge. Kam es im Zusammenhang mit dem unmittelbaren Kriegsende zu einer ersten Welle wilder Vertreibungen im Osten, so folgte im Nachgang zum Potsdamer Abkommen, die Phase der organisierten Zwangsumsiedlungen aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn [1]. Die Zuweisung von Flüchtlingen innerhalb der britischen Besatzungszone lag dabei ausschließlich in der Hand der Militärbehörden. Die Verteilung des Zuzugs innerhalb der Gebiete der einzelnen Corps in der britischen Besatzungszone wurde vom CCG/BE[1] vorgenommen. Dort wurden zentral für die Städte und Landkreise sogenannte "Sättigungsgrenzen", d.h. Höchstgrenzen für die Zahl aufzunehmender Flüchtlinge, festgelegt.[1] Organisatorisch wurde der Zuzug der Flüchtlinge im Rahmen sogenannter "Aktionen" vorgenommen. So erfolgte die Aufnahme von Vertriebenen aus der sowjetischen Zone im Rahmen der Aktion "Honeybee"[1], die Aufnahme aus den Gebieten östlich der Oder-Neisse-Linie als Aktion "Schwalbe"[1], die Aufnahme Berliner Kinder als Aktion "Storch"[1] und schließlich die Rückführung von Personen, die in Folge der Kriegshandlungen evakuiert wurden oder geflüchtet waren, innerhalb der westlichen Besatzungszonen als Aktion "Wespe".[1]

Die weitere Zuweisung und Verteilung auf die einzelnen Stadt- und Landkreise wurde dann zentral von der Provinzmilitärregierung »HANNOVER REGION« vorgenommen[1], die Festlegung der Zuweisung in die einzelnen Gemeinden von der Bezirksmilitärregierung »LAND OLDENBURG«.[1] Letztlich waren die Militärregierungen in Hannover und Oldenburg dabei auch nur ausführende Organe, die dafür Sorge zu tragen hatten, daß die Flüchtlinge, die ihnen als Auswirkung eines politischen Abkommens, zugewiesen wurden, innerhalb ihrer Gebiete untergebracht und integriert wurden. Die deutschen Zivilbehörden sollten ihnen bei der reibungslosen Abwicklung dieses Problems weisungsgebunden helfen.

 

An diese Ausführungen muß sich nun eine genauere Betrachtung der Landesverwaltung Oldenburgs, unter dem Kommando der Bezirksmilitärregierung LAND OLDENBURG«, anschließen. Bevor diese Frage jedoch aufgenommen wird, folgt erst ein Einschub über die konkrte Bevölkerungs- und Wohnraumsituation der Jahre 1945/1946 im Land Oldenburg, um so ein Bild vom Handlungsbedarf für die Flüchtlingsverwaltung zu bekommen.

 

4.

Bevölkerungs- und Wohnraumentwicklung im Land Oldenburg von 1939 bis zum 1. September 1946

 

Bereits während der Kriegsjahre 1942/1943 kam es zum Zuzug Bombengeschädigter aus dem Rheinland und aus Hamburg ins Land Oldenburg. Deren Unterbringung war jedoch auf erhebliche Probleme gestoßen und mußte mittels Zwangszuweisung erfolgen, weil die Oldenburger Bevölkerung nicht zu einer Aufnahme bereit war.[1] Im Zusammenhang mit dem unmittelbaren Kriegsende kam es zu einer ersten Welle wilder Vertreibungen, später zur organisierten Zwangsumsiedlung. Die Zahl von Evakuierten und "wilden" Flüchtlingen in das Land Oldenburg konnte aus dem Aktenbestand nicht genau ermittelt werden. Für die Betrachtung der Bevölkerungs- und Wohnraumentwicklung im Land Oldenburg nach dem Kriegsende, stellte es sich jedoch als Glücksfall heraus, daß im Aktenbestand eine Aufstellung gefunden wurde, die wahrscheinlich als Tischvorlage zu einer Besprechung im Referat 4 der Abteilung B im Innenministerium (Wiederaufbauplanung) im September/Oktober 1946 erstellt wurde. In diesem Papier wurden statistische Werte über die Bevölkerungs- und Wohnraumentwicklung für alle Stadt- und Landkreise des Landes Oldenburg, jeweils in Gegenüberstellung der Zahlen von 1939 und dem 1. September 1946, zusammengetragen. In diesem Papier wurde darüber hinaus auch die Bevölkerungsentwicklung des Landes seit Mai 1945 berücksichtigt.[1] Diese Zahlen wurden zur Grundlage der folgenden Ausführungen, wobei von einer tendenziösen Verfälschung nicht auszugehen war, da die Endwerte im wesentlichen mit denjenigen Werten übereinstimmten, die im Rahmen der Volkszählung 1946 und der Flüchtlingserhebung in Niedersachsen von 1948 erhoben wurden.[1]

 

 

4.1.

Zuzug in das Land Oldenburg von Mai 1945 bis September 1946

 

Die Einwohnerzahl des Landes Oldenburg erhöhte sich von etwa 577.500 Einwohnern im Jahr 1939[1] auf etwa 785.000 im September 1946.[1] Diese "Bevölkerungsexplosion" war kein kontinuierlicher Prozeß seit 1939, sondern resultierte unmittelbar aus der Evakuierung, Flucht oder Vertreibung von Deutschen durch die Kriegsauswirkungen. Dies wurde bei der Betrachtung des Flüchtlingszustroms zwischen dem 1. September 1945 und dem 29. Oktober 1946 deutlich. Waren bis zum 1. September 1945 in das Land Oldenburg 76.476 Personen[1] zugezogen, so erhöhte sich diese Zahl bis zum Dezember 1945 auf etwa 93.000[1], bis zum Januar 1946 auf 128.883[1], bis zum April 1946 auf 146.800[1] und schließlich auf 157.144 Flüchtlinge bis zum 29. Oktober 1946[1].

Neben den Flüchtlingen aus den "... unter polnischer Verwaltung stehenden Gebieten östlich der Oder und Neisse"[1] und der sowjetischen Besatzungszone, gab es noch einen Zuzug von 23.024 Personen durch den Umzug innerhalb der britischen (20.395) und der amerikanischen und französischen Besatzungszone (2.629). Dazu kamen noch 38.173 Personen aus anderen Gebieten[1] und aus dem Ausland und Übersee.[1]

 

Insgesamt zogen in der Zeit von Mai 1945 bis August 1946 212.211 Personen in das Land Oldenburg zu.[1] Wie im Punkt 3.4. bereits angesprochen, lag die Zuweisung von Flüchtlingen in das Land Oldenburg ausschließlich in der Hand der Militärbehörden. Sie hatten Sorge dafür zu tragen hatten, daß die Flüchtlinge, die ihnen zentral aus Berlin zugewiesen wurden, innerhalb ihrer Gebiete untergebracht wurden. Die deutschen Zivilbehörden sollten bei der reibungslosen Abwicklung dieses Problems weisungsgebunden helfen.

In der Folge soll betrachtet werden, in welchem Umfang dem Land Oldenburg Flüchtlinge zugewiesen wurden, wie sie auf die einzelnen Stadt- und Landkreise verteilt wurden und welche Probleme aus dieser zentralen Zuweisung resultierten.

 

 

4.2.

Verteilung der Zugezogenen auf die Städte und Landkreise

 

Mit Ausnahme der Stadt Wilhelmshaven, die im Rahmen der erheblichen Kriegsschäden, kein Zuzugsgebiet war[1], wurden die Zugezogenen auf alle Städte und Landkreise des Landes Oldenburg verteilt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Tabelle 1: Bevölkerungszunahme in den Städten und Landkreisen des Landes Oldenburg (ohne Wilhelmshaven) [1]

Gebiet

Bevölkerungszunahme von 1939 - Sept. 1946

Gebiet

Bevölkerungszunahme von 1939 - Sept. 1946

absolut

in %

absolut

in %

Stadt Oldenburg

+ 38.602

50%

LKreis Friesland

+ 39.672

66%

Stadt Delmenhorst

+ 17.000

48%

LKreis Wesermarsch

+ 40.827

56%

 

 

 

 

 

 

LKreis Oldenburg

+ 27.145

60%

LKreis Vechta

+ 24.540

48%

LKreis Ammerland

+ 23.535

49%

LKreis Cloppenburg

+ 24.420

36%

 

Aus diesem erheblichen Zuzug resultierte unmittelbar das Problem, die geflüchteten Menschen mit Wohnraum zu versorgen. Die kriegsbedingten und nicht reparablen Zerstörungen von Wohnraum waren im Land Oldenburg mit durchschnittlich 6% eher geringfügig. Die Ausnahme stellte die ehemalige Kriegshafenstadt Wilhelmshaven dar, in der etwa 75% der Wohnungen zerstört waren.

 

 

 

 

 

 

 

 

Tabelle 2: Reduzierung der Wohnungen im Land Oldenburg von 1939 bis 1946 (ohne Wilhelmshaven) [1]

Gebiet

Reduzierung von  Wohnungen in %

Gebiet

Reduzierung von Wohnungen in %

 

Stadt Oldenburg

9,9 %

LKreis Friesland

0 %

Stadt Delmenhorst

4,8 %

LKreis Wesermarsch

3,9 %

LKreis Oldenburg

6,1 %

LKreis Vechta

           0 % (*)

 

LKreis Ammerland

11,7 %

LKreis Cloppenburg

9 %

(*) im Landkreis Vechta waren in der Zeit von 1939 bis 1946 zusätzlich 279 Wohnungen (entspricht einem Plus 2,9%) entstanden.

 

Die Probleme, die hinsichtlich der Wohnungssituation durch die Aufnahme von Zugezogenen auftraten, resultierten also nicht aus Kriegszerstörungen im Land. Nach dem Willen der britischen Besatzungsmacht sollten die Flüchtlinge keinesfalls in Sammellagern separiert werden, sondern in Privathaushalte einquartiert werden. So sollte sichergestellt werden, daß keine "Flüchtlingskolonien" entstanden und eine langfristige Integration der Flüchtlinge in den Zuzugsgebieten sichergestellt wurde.[1] Aus der Zunahme der Bevölkerung, bei gleichzeitig reduziertem Wohnungsangebot, resultierte zwangsläufig ein deutlicher Anstieg der durchschnittlichen Wohnungsbelegung im Land Oldenburg.

 

 

 

 

 

 

 

 

Tabelle 3: Zunahme der Anzahl der durchschnittlichen Bewohner pro Wohnung von 1939 bis 1946 im Land Oldenburg (ohne Wilhelmshaven) [1]

 

Gebiet

Durchschnittl. Bewohner pro Wohnung

Gebiet

Durchschnittl. Bewohner pro Wohnung

1939

1946

1939

1946

Stadt Oldenburg

3,5

5,8

 

LKreis Friesland

5,7

6,3

 

Stadt Delmenhorst

3,5

5,2

LKreis Wesermarsch

3,8

6,1

LKreis Oldenburg

4,0

6,8

LKreis Vechta

5,2

7,5

LKreis Ammerland

4,2

7,1

 

LKreis Cloppenburg

5,1

7,6

 

 

Lebten im Jahre 1939 im Land Oldenburg (ohne Wilhelmshaven) durchschnittlich 4,375 Einwohner in einer Wohnung, so stieg diese Zahl im Jahr 1946 auf 6,175 an. Durchschnittlich wurde also jede Wohnung mit 1,8 zusätzlichen Personen belegt. Daraus ergab sich natürlich ein erheblicher Unmut bei der eingesessenen Bevölkerung, die durch diesen Zuzug den Wegfall etwa eines Drittels, des ihr bis dahin zur Verfügung stehenden Wohnraums zu verkraften hatte. Aber selbst bei dieser Zahl der Zuweisungen in Privatwohnungen, deren weitere Steigerung kaum möglich erschien, konnte nicht allen Flüchtlingen ein Quartier in Privathaushalten angeboten werden. Stellt man dem prozentualen Bevölkerungsanstieg die prozentuale Steigerung der Wohnungsbelegung gegenüber, so zeigt sich, daß nicht alle Zugezogenen in Privathaushalten einquartiert wurden.

 

 

 

 

 

Tabelle 4: Gegenüberstellung der Bevölkerungszunahme, Anstieg der Wohnungsbelegung und Anzahl nicht in Privathaushalten untergebrachter Zugezogener (ohne Wilhelmshaven)

 

 

 

Gebiet

Bevölkerungszunahme von 1939 - Sept. 1946 in % (1)

Anstieg der durchschnittl. Bewohner pro Wohnung

Nicht in Privatwohnungen untergebrachte Zugezogene

 

 

Plus

in % von (1)

in % von (1)

absolut

Stadt Oldenburg

50%

2,3

39,7

10,3

3940

Stadt Delmenhorst

48%

1,7

32,7

15,3

2600

LKreis Oldenburg

 

60%

 

2,8

41,2

 

19,8

5374

 

LKreis Ammerland

49%

2,9

40,8

8,2

1929

LKreis Friesland

66%

0,6

9,5

56,5

22431

LKreis Wesermarsch

 

56%

 

2,3

37,7

 

16,3

6654

 

LKreis Vechta

48%

2,3

30,7

17,3

4245

LKreis Cloppenburg

36%

2,5

32,9

3,1

757

 

Die Unterbringung der Zugezogenen wurde also auch in anderen Quartieren vorgenommen. In den Landkreisen, die weitgehend durch die Landwirtschaft geprägt wurde, konnte diese Unterbringung in Funktionsräumen der Bauernhöfe geschehen. Dies geschah auch, wobei die Unterbringung in Stallungen, Scheunen und ähnlichen Räumen häufig so schlecht war, daß sich Flüchtlinge über diese Zustände beim Oldenburger Staatsministerium beklagten.[1]

Schwieriger war die Situation in den Städten. Die Stadt Oldenburg war durch Wohnraumbeschlagnahmung durch gleich zwei Militär-Detachements besonders betroffen. Innerhalb der Städte Oldenburg und Delmenhorst konnten neben den vorhandenen Wohnungen kaum Behelfsquartiere für kleinere Parteien geschaffen werden. So wurden zur Unterbringung von Zugezogenen, die nicht in Privatquartieren untergebracht werden konnten, größere Gebäude zu Sammelquartieren umfunktionieren. Hierzu dienten Kasernen, Gaststätten, Schulen, Turnhallen und vieles mehr. Welche Probleme dies auch für die Vertriebenenverwaltung im Hinblick auf die britischen Vorstellungen zur Unterbringung von Flüchtlingen mit sich brachte, wird im Kapitel 6. ausführlich am Beispiel der Stadt Delmenhorst dargestellt. Die Militärregierung hat dieses Problem frühzeitig erkannt und dadurch zu lösen versucht, daß der Kommandant der Provinzmilitärregierung Dillon bereits im Juni 1945 anordnete, "... daß den Stadtkreisen keine Ausgewiesenen zuzuweisen seien, da sie ihre Höchstbevölkerung (saturation population) erreicht hätten und als "schwarzer Punkt" zu bezeichnen seien."[1]

 

 

4.3.

Die Rolle der Militärregierungen und des Staatsministeriums Oldenburg bei der Unterbringung der Zugezogenen

 

Über die Rolle der Militärregierungen bei der Zuweisung von Flüchtlingen wurde bereits in Punkt 3.4. eingegangen. Es stellte sich jetzt die Frage, ob diese Zuweisungen gerecht oder willkürlich vorgenommen wurden. An den o.g. Zahlen wurde deutlich, daß die Verteilung der Flüchtlinge auf die einzelnen Städte und Landkreise nicht proportional vorgenommen wurde, sondern teilweise erheblich voneinander abwich. Dies führte auch immer wieder zur Kritik aus den Stadt- und Landkreisen am Staatsministerium[1]. Diese Kritik am Ministerium war dabei unberechtigt. So stellte der Militärkommandant der Bezirksmilitärregierung, anläßlich einer Besprechung vor dem Oberbürgermeister von Delmenhorst in aller Deutlichkeit klar, daß die Flüchtlingszuweisung einzig den Militärbehörden oblag. Mit ihnen gab es darüber keine Verhandlungsmöglichkeiten. So scheiterten sowohl der Kommandant der Bezirksmilitärregierung[1] als auch der Oldenburger Ministerpräsident mit Versuchen, die Zuzugsquote und -verteilung der Provinzmilitärregierung Hannover zu beeinflussen.[1] Aber auch eine grundsätzliche Kritik an den britischen Militärbehörden stellte sich bei näherer Betrachtung der Zahlen als ungerechtfertigt dar. Die Flüchtlingszuweisung durch die Militärbehörden wurde nicht willkürlich vorgenommen, sondern unter Berücksichtigung von Zahlenmaterial aus den Gemeinden. Diese wurden über die Stadt- und Landkreise an das Staatsministerium weitergegeben und von dort über die Militärdienststellen an die CCG/BE weitergegeben. Anhand dieser Zahlen wurde von den Briten die Zuweisung von Flüchtlingen auf die Stadt- und Landkreise geplant. Anhand der o.g. Zahlen war zu erkennen, daß diese Zuweisungen sehr wohl differenziert anhand von Parametern wie Bevölkerungsanzahl, vorhandenen oder zerstörten Wohnraum und Unterbringungsmöglichkeiten vorgenommen wurden. Dies verdeutlicht ein Vergleich zwischen der Stadt Delmenhorst und dem Landkreis Ammerland, die beiden einen ähnlich hohen Bevölkerungszuwachs hatten. Auf den ersten Blick war der Landkreis Ammerland gegenüber der Stadt Delmenhorst benachteiligt. Im Ammerland war die Zerstörung mit 11,7% mehr als doppelt so hoch wie in Delmenhorst. Die Zahl der durchschnittlichen Bewohner pro Wohnung stieg um 2,9 im Ammerland, in Delmenhorst jedoch nur um 1,7. Trotzdem ist die unterschiedlich hohe Zuweisung aus den vorhandenen Aufnahmekapazitäten gerechtfertigt. So konnte die Stadt Delmenhorst trotz geringerer Zerstörungen und geringerer Wohnungsbelegung, etwa 15,3% der Zugezogenen nicht in Privatwohnungen einquartieren, während dies im Landkreis Ammerland nur bei 8,3% der Zugezogenen der Fall war.

Aus diesen Ausführungen konnte eine der zentralen Aufgaben der Flüchtlingsverwaltung des Landes Oldenburg abgeleitet werden. Sie war zuständig für die Sammlung und Weiterleitung von statistischen Werten aus den Gemeinden und Stadt.- und Landkreisen an die Militärbehörden. Den nachgeordneten deutschen Behörden übermittelte sie die neusten Zuzugszahlen, die die britischen Militärregierungen festgelegt hatten. Sie gab Informationen über eintreffende Flüchtlingstransporte weiter, und trug die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung durch die nachgeordneten deutschen Stellen.

Im folgenden soll nun die organsatorische Einbindung der Flüchtlingsverwaltung innerhalb des Staatsministeriums des Landes Oldenburg betrachtet werden.

 

5.

Flüchtlingsverwaltung im Land Oldenburg 1945/1946

 

Mit der Ernennung von Theodor Tantzen zum vorläufigen Ministerpräsidenten für das Land Oldenburg begann die Wiederaufnahme einer ziviler oldenburgischen Landesver-waltung. Dabei griff man auf die bekannte dreistufige Hierarchie öffentlicher Landesverwaltungen, mit den Ebenen Landesverwaltung, Kreisverwaltung und Gemeindeverwaltung, zurück.

Oberster Repräsentant der Oldenburgischen Landesregierung war der Ministerpräsident, der in dieser Funktion auch dem Staatsministerium vorstand. Dieses wurde in die Staatsministerien für Inneres, Finanzen sowie Kirchen und Schulen untergliedert. Den einzelnen Ministerien standen jeweils die Staatsminister vor. Im Rahmen der Geschäftsverteilung innerhalb des Staatsministeriums wurde die Flüchtlingsverwaltung grundsätzlich dem Ressort des Innenministers zugeordnet.[1] Der Zuzug der Flüchtlinge stellte die Verwaltung dabei im wesentlichen vor drei Problemkomplexe: Die Frage des Wohnraums, der Fürsorge für die Flüchtlinge und die Frage der Ernährung.

Auf die Verwaltung für die Aufgaben "Ernährung" wird in dieser Arbeit nicht näher eingegangen, weil diese nicht im Staatsministerium selbst, sondern als Landes-ernährungsamt, bei der Landwirtschaftskammer Weser-Ems angesiedelt war.[1] Den Kontakt zwischen dem Innenministerium und der Landwirtschaftskammer hielt der Referent von der Hellen.

 

 

5.1.

Die Abteilung D »Landesplanung, Bau und Wohnungswesen«

 

Die Verwaltung für alle Fragen des Wohnraums war im Innenministerium in der "Abteilung D: Landesplanung, Bau und Wohnungswesen" angesiedelt. Innerhalb dieser Abteilung waren besonders die Referate Nr. 1 »Wohnungswesen, Wohnungspolitik, allgemeine Fragen, Verwaltung« und Nr. 2 »Wohnraumbewirtschaftung, Wohnungs- und Mietrecht« mit Problemen, die sich aus der Unterbringung der Vertriebenen ergaben, befaßt.[1] Insgesamt enthielt der Aktenbestand relativ wenig Material über die Arbeit dieses Referats. Dies lag wahrscheinlich darin begründet, daß die Aufgaben dieser Abteilung als Landesplanungsverwaltung durch den konkreten Wohnraummangel in den Bezirken und Gemeinden in den Hintergrund trat. Der Problemkomplex, vor dem diese Abteilung hinsichtlich der Wohnraumbewirtschaftung stand, konnte aus einem Tagungsprotokoll der Leiter der Wohnungs- und Planungsämter des Landes Oldenburg am 3. Oktober 1946 entnommen werden.[1] In diesem Protokoll waren die Aussagen des Vertreters des Landes Oldenburg, über die Flüchtlingsunterbringung in den einzelnen Gemeinden am interessantesten. Aus diesen Aussagen konnte ein Rückschluß auf die Gemeindewohnungsämter vorgenommen werden, der diese in keinem guten Licht darstehen läßt. Diese Äußerungen des Vertreters des Landeswohnungsamtes resultierten dabei aus Beschwerden von Flüchtlingen an das Staatsministerium und aus Besichtigungen, die dieser zusammen mit einem Referenten der Abteilung B vorgenommen hatte. So wurde, ohne nennenswerten Wiederspruch durch die Anwesenden, eine ganze Mängelliste vorgetragen. Diese enthielt Vorwürfe über Wohnungsämter die bei der Unterbringung der Flüchtlinge die eingesessenen Einwohner weitestgehend schonten, über Beamte, die taktlos mit den Flüchtlingen umgingen und schließlich über ein überbürokratisches Vorgehen beim Zuzug von Flüchtlingen, denen eine ordnungsgemäße Zuzugsgenehmigung fehlte. Diese Vorhaltungen gipelten in dem Eindruck der Landesverwaltung, daß viele Wohnungsämter versuchten, mit allen Mitteln die Zuweisung von Flüchtlingen zu verhindern, um so in der Zukunft vom Flüchtlingszuzug verschont zu bleiben. An dieser Stelle wurde jedoch auch deutlich, daß das Landesplanungsamt kaum über echte Repressionsmechanismen verfügte. Zwar wurde auf die Gefahr aufmerksam gemacht, die dadurch drohte, daß die Militärbehörden in eklatanten Fällen hart durchgriffen. Darüber hinaus appellierte das Landeswohnungsamt lediglich an die Veratwortlichen, gegen Mißstände auf Kreis- und Gemeindeebene hart durchzugreifen.[1] Dies warf ein bezeichnendes Licht auf das Verhältnis zwischen Aufsichts- und nachgeordneten Behörden. Die Landesverwaltung vermied es soweit wie möglich, auf die nachgeordneten Behörden Druck auszuüben. Ihr war vielmehr daran gelegen, mittels Appellen und Erklärungen, die nachgeordneten Behörden zur Arbeit zu motivieren. Erst wenn diese Mittel derart versagten, daß sich die Militärbehörden einschalteten, sah sich die Landesverwaltung aufgefordert, direkt einzugreifen.

 

 

5.2.

Die Abteilung B »Kommunale Angelegenheit und Soziale Fürsorge «

 

Die eigentliche Flüchtlingsverwaltung war im Innenministerium in der "Abteilung B: Kommunale Angelegenheiten und Soziale Fürsorge (Kommunalabteilung)" angesiedelt. Innerhalb dieser Abteilung gab es das Arbeitsgebiet Nr. 13 »Flüchtlingsfürsorge«, unterteilt in Gebiet Nr. 13 a) »Allgemeine Betreuung« und Nr. 13 b) »Verteilung«. Dem Referenten des Gebiets Nr. 13 b), Oberstleutnant a. D. von der Hellen, kam darüber hinaus noch die Funktion als eine Art "Feuerwehrmann" für besondere Aufgaben, z.B. die "Flüchtlingsaktionen" zu.[1] Das gesamte Arbeitsgebiet »Flüchtlingsfürsorge« verfügte über lediglich fünf Mitarbeiter, die darüber hinaus noch Aufgaben in anderen Arbeitsbereichen wahrzunehmen hatten.[1]

Schon aus dem Titel des Referats, nämlich "Soziale Fürsorge" konnte man entnehmen, daß dessen Aufgabengebiet nicht scharf abgegrenzt war. Unter diesem Titel subsummierten sich alle sozialen und fürsorgerischen Probleme, die aus dem Zuzug der Flüchtlinge resultierten. Neben den statistischen und organisatorischen Aufgaben, die in Punkt 4.3. bereits angesprochen wurden, lassen sich diese im wesentlichen unter vier  Themenblöcken zusammenfassen:

 

1. Privatinitiativen zum Zuzug in das Land Oldenburg.

Standen Ende des Jahres 1945 die konkreten Probleme, die durch die Zuweisungen der Flüchtlinge in den Gemeinden entstanden, im Vordergrund, so häuften sich Anfang 1946 Anfragen von Flüchtlingen zur Möglichkeit der Rückkehr und Zusammenführung in die "alte Heimat". Dies blieb jedoch nur eine kurze Zwischenstation. Etwa ab Mai 1946 häuften sich dann Anträge von Einzelpersonen an das Staatsministerium auf Zuzug in das Land Oldenburg. Da zu dieser Zeit bereits von der Militärregierung der nichtorganisierte "private" Zuzug für das Land gesperrt worden war, oblag es dem Referat den Antragstellern die Ablehnungsbescheide zuzustellen.[1]

 

2. Kontakte zu Kirchen und Verbänden der Wohlfahrtspflege

Die Rolle der Kirchen bei der Aufnahme von Flüchtlingen soll hier nicht weiter betrachtet werden. Hierzu sei auf die Arbeit von Peter Zocher verwiesen.[1] Viele Probleme des täglichen Lebens konnten von der Flüchtlingsverwaltung aufgrund der Aufgabenhäufung in diesem Ressort aus Zeitmangel nicht bearbeitet werden oder waren klassischerweise anderen Trägern überlassen. Deshalb wurde der Kontakt zu den Verbänden der Wohlfahrtspflege gesucht und auch gefunden. Diese entlasteten die Flüchtlingsverwaltung bei der Bereitstellung von Gebäuden für die Alten-, Seuchen- und Siechenpflege[1], dem Unterhalt und der Pflege von Flüchtlingsbaracken[1], der Einrichtung von Gemeinschaftsküchen und Wärmeräumen[1] und der Betreuung Berliner Kinder im Rahmen der "Aktion Storch".[1]

Organisatorisch fand diese Zusammenarbeit mit Verbänden, Kirchen und Parteien seit Sommer 1945 im Rahmen des sogenannten "Flüchtlingsausschusses" unter Vorsitz eines leitenden Mitarbeiters des Ministeriums statt.[1] Auf die Tätigkeit dieses Gremiums und die Einbeziehung von Flüchtlingsvertretern kann an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden. Dies würde sich jedoch als Themenstellung für eine weiterführende Arbeit anbieten.

 

3. Einzelfälle

Der Aktenbestand enthielt eine Vielzahl von Einzelanfragen von Flüchtlingen an den Ministerpräsidenten oder das Staatsministerium. Vielen dieser Anfragen ist die erhebliche existentielle Not der Flüchtlinge zu entnehmen. Niemand würde heute auf die Idee kommen, einen Ministerpräsidenten oder ein Landesministerium anzuschreiben und um Kinderbekleidung bitten oder den Verbleib eines verlorenen silbernen Löffels zu erfragen[1]. Aus anderen Anfragen konnte wiederum der Wille der Flüchtlinge, sich neu zu integrieren, abgelesen werden. So gab es Anträge auf Existenzgründungen und Landzuweisungen[1], die deutlich machten, daß die Flüchtlinge nicht in Abhängigkeit leben, sondern ihre Energie beim Wiederaufbau einbringen wollten.

 

4. Kontakte zu den nachgeordneten Behörden.

Das Land Oldenburg war Aufsichtsbehörde und damit direkt weisungsbefugt an die Oberbürgermeister und Landräte der Stadt- und Landkreise. Diese wiederum waren weisungsbefugt gegenüber der Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Eine direktes Weisungsrecht des Landes an die politischen Stadt- und Gemeinderäte bestand aufgrund des § 59 der revidierten Gemeindeordnung[1] nicht. Im Zusammenspiel mit den nachgeordneten Behörden stand die Flüchtlingsverwaltung des Landes Oldenburg im Spannungsfeld zwischen den Forderungen der Militärregierung und denen der nachgeordneten Behörden. Verpflichtete die Militärregierung das Land dafür zu sorgen, daß die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge sichergestellt wurde, so forderten die Städte, Landkreise und Gemeinden vom Land, den Zuzug von Flüchtlingen in ihre Bezirke zu stoppen. Wie das Land Oldenburg in diesem Spannungsfeld seine Aufgaben gegenüber den Stadt- oder Landkreisen wahrnehmen konnte, wird im folgenden Kapitel ausführlich dargestellt.

 

Auch wenn man berücksichtigt, daß die Zuweisung der Flüchtlinge durch die Militärregierungen und die Unterbringung und Versorgung in den Gemeinde und Bezirken der Stadt- und Landkreise vorgenommen wurden, so hatte die Flüchtlingsverwaltung im Land Oldenburg eine Fülle von Aufgaben zu bewältigen. Der weitaus größte Teil dieser Aufgaben war dabei der "Abteilung B: Kommunale Angelegenheiten und Soziale Fürsorge (Kommunalabteilung)" und dort dem Referat Nr. 13 »Flüchtlingsfürsorge« zugeordnet. Gegenüber der Militärregierung standen dabei statistische und organisatorische Aufgaben, die durch die Erhebung, Zusammenfassung und Meldung der Flüchtlingszahlen anfielen, im Vordergrund. Darüber hinaus war die Flüchtlingsverwaltung der Militärregierung dafür verantwortlich, daß deren Weisungen zur Unterbringung und Verteilung der Flüchtlinge von den nachgeordneten Behörden ausgeführt wurden. Dazu kamen Aufgaben aus dem Kontakt zu den nachgeordneten Behörden, der Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden, der Bearbeitung von "privaten" Anträgen auf Zuzugsgenehmigungen und die Einzelfallbearbeitung.

Die Flüchtlingsverwaltung stand dabei immer vor dem Problem die unterschiedlichen Interessen der Militärregierung, der nachgeordneten Behörden und der Flüchtlinge so weit wie möglich in Einklang miteinander zu bringen. Wie dies geschah, soll im folgenden an einem Vorgang zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Delmenhorst dargestellt werden.

 

 

6.

Das Verhältnis »Militärregierung – Landesverwaltung - Stadtkreis« am Beispiel der Auflösung des Delmenhorster Flüchtlingslagers "Flugplatz Adelheide"

 

Im Aktenbestand des Landes Oldenburg war ein gesammelter Vorgang zur Räumung des Flüchtlingslagers "Flugplatz Adelheide" erhalten, der das Spannungsverhältnis zwischen der Bezirksmilitärregierung, der Flüchtlingsverwaltung des Landes Oldenburg und der Stadtverwaltung bzw. dem Stadtrat der Stadt Delmenhorst verdeutlichte.

Am 13., 20. und 24. August 1946 trafen drei Flüchtlingstransporte mit 5232 Flüchtlingen in Delmenhorst ein[1]. Diese wurden im Sammellager "Flugplatz Adelheide" untergebracht. Da es der britischen Besatzungspolitik widersprach, Flüchtlinge in Lagern zu separieren, wurde die Stadt von den Militärbehörden angewiesen, das Sammellager aufzulösen und die Flüchtlinge in Privatunterkünften einzuquartieren. Die Stadt räumte daraufhin zwar das Lager, brachte die Flüchtlinge jedoch nicht in Privatquartieren, sondern in Sammelunterkünften (Gaststädten, Schulen, Turnhallen) in der Stadt unter. Darauf hin wies die Militärregierung die Stadt erneut an, auch diese Sammelunterkünfte zu räumen. Da die Umquartierung in Privatquartiere nur schleppend voran ging und die Besatzungsmacht vermutete, die Stadt leiste passiven Widerstand gegen ihre Anweisungen, beauftragte die Militärregierung das Oldenburger Staatsministerium mit der Lösung der Angelegenheit. Dieses entsandte eine Kommission nach Delmenhorst, die innerhalb von etwa 10 Tagen dafür sorgte, daß die Massenunterkünfte geräumt und die betroffenen Flüchtlinge weitestgehend in Privatquartieren untergebracht wurden.

 

 

6.1.

Die Rolle der Bezirksmilitärregierung

 

Von den Zuständen im Sammellager Adelheide hatte die Militärregierung in Oldenburg spätestens nach Zugang einer Abschrift eines Anschreibens des Innenministeriums vom 12. September 1946 an den Oberbürgermeister von Delmenhorst Kenntnis[1]. Am 20. September 1946 wurde das Sammellager Adelheide durch den Kommandanten der Oldenburger Militärregierung und den Innenminister[1] besichtigt. Im Nachgang zu dieser Besichtigung kam die Militärregierung zum Ergebnis, daß die Verhältnisse in diesem Lager so schlecht waren, daß dieses Sammellager aufgelöst werden müsse. Die Auflösung des Lagers sollte dabei nicht durch die Bezirksmilitärregierung in Oldenburg oder die Kreismilitärregierung in Delmenhorst vorgenommen werden, sondern durch die deutschen Behörden. So wies die Bezirksmilitärregierung den Kommandanten der Kreismilitärregierung am 25. September 1946 an, dem Bürgermeister von Delmenhorst zu befehlen, das Lager Adelheide bis zum 1.Oktober 1946 zu räumen und die Flüchtlinge in Privatquartieren in der Stadt Delmenhorst unterzubringen[1]. Dieser Befehl wurde von der Stadtverwaltung der Stadt Delmenhorst nur teilweise umgesetzt. Zwar war das Lager Adelheide am 1. Oktober 1946 geräumt, die Flüchtlinge waren jedoch nur in anderen Massenunterkünfte in der Stadt verschoben worden. Daraufhin gab die Militärregierung in Oldenburg am 1. Oktober 1946 eine ausführliche Anweisung an die Kreismilitärregierung für das weitere Vorgehen. Die deutschen Behörden sollten angewiesen werden, die Flüchtlinge aus den Sammelunterkünften in private Wohnungen einzuquartieren. Diese Aktion sollte bis spätestens 14. Oktober 1946 abgeschlossen sein.[1] Einem Anschreiben des Oberstadtdirektors von Delmenhorst an den Innenminister ist zu entnehmen, daß bis zum 11. Oktober weniger als die Hälfte, nämlich 2268 Flüchtlinge aus den Sammelunterkünften in Privatquartiere gelegt wurden[1]. Der britischen Militärregierung ging die Ausführung ihrer Anweisung zu schleppend voran, ja sie vermutete sogar "passive Resistenz" beim Vorgehen der Delmenhorster Behörden[1]. Daraufhin wurde das Oldenburger Staatsministerium eingeschaltet. Der Ministerpräsident wurde am 19. Oktober 1946 durch die Militärregierung angewiesen, den Delmenhorster Stadtdirektor Burgert und den Leiter des Wohnungsamtes Gottfried zu entlassen und einen Beamten nach Delmenhorst abzuordnen, "...to take such messures in Stadtkreis DELMENHORST to rectify the present refugee position."[1] Vom Innenministerium wurde daraufhin am 21. Oktober eine Kommission nach Delmenhorst entsandt, die erreichte, daß bis zum Ende der letzten Oktoberwoche 1946 die Masse der Flüchtlinge bis auf einen Rest von etwa 300, in Privatwohnungen einquartiert wurde[1]. Die Arbeit der Kommission wurde von der Militärregierung "most satisfied" zur Kenntnis genommen[1].

An diesem Vorgehen der britischen Militärregierung wird das Prinzip der "indirect-rule" deutlich. Die Auflösung des Sammellagers Adelheide und der späteren Massenunterkünfte wurde auf Anweisung der Militärregierung des Landes Oldenburg, ausschließlich von deutschen Behördenvertretern durchgeführt. Die Bezirksmilitär-regierung verhandelte dabei nicht direkt mit den nachgeordneten deutschen Behörden in Delmenhorst, sondern wies die zuständige Kreismilitärregierung an, den deutschen Behörden Befehle zu erteilen. Als dieses Vorgehen nicht den erhofften Erfolg zeigte, wandte sich die Bezirksmilitärregierung an das Oldenburger Staatsministerium, also die ihr zugeordnete Behörde, und wies diese an, das Problem mit den nachgeordneten deutschen Behörden zu erledigen.

Die Militärregierung erwartete von den deutschen Behörden dabei die konsequente Umsetzung ihrer Anweisungen. An diesem Vorgang wird jedoch auch deutlich, daß sie nichts Unmögliches erwartete, sondern realistische Vorgaben machte. Der Stadt Delmenhorst war in zwei Schritten ein Zeitraum vom 25. September bis zum 14. Oktober zur Verfügung gestellt worden, um die Flüchtlinge aus Adelheide in Privatquartieren unterzubringen. In dieser Zeit brachte die Stadt Delmenhorst jedoch nur 2268 von 5232 Flüchtlingen, also etwa 43% in Privatquartieren unter. Dem gegenüber gelang es der Kommission des Oldenburger Staatsministeriums in etwa der Hälfte der Zeit, vom 21. bis zum 31. Oktober, von den verbliebenen 2964 Flüchtlingen 2664, also ca. 51%, unterzubringen. Dabei muß auch noch berücksichtigt werden, daß die Arbeit der Kommission unter schwierigeren Umständen erfolgte, da der Wohnraum in der Stadt Delmenhorst durch die bereits erfolgten Einquartierungen knapper geworden war.

Schließlich war der Militärregierung nicht zu unterstellen, daß sie die konkreten Probleme innerhalb der Stadt Delmenhorst ignorierte. Aber sie schloß sich nicht der einseitigen Betrachtung der Problematik, wie sie die Stadtverwaltung vornahm, an, sondern berücksichtigte auch die Verhältnisse der Flüchtlinge. So unterstützte die Militärregierung den Umquartierungsprozeß durch verschiedene Maßnahmen. Das Quaker Relief Team wurde zur Hilfeleistung in der Stadt Delmenhorst konzentriert[1], von der Militärregierung beschlagnahmte aber nicht benutzte Gebäude wurden freigegeben und Strohsäcke, Matratzen und Bettgestelle wurden zur Verfügung gestellt.[1] Darüber hinaus wies sie die Landesverwaltung auf eine mangelhafte Betreuung der Flüchtlinge durch das DRK und Delmenhorster Behörden hin[1] und gab schließlich Anweisungen zugunsten der unterzubringenden Flüchtlinge. So sollte berücksichtigt werden, daß große Familien große Zimmer bekamen, getrennte Familien in möglichst nahe beieinander liegenden Wohnungen untergebracht wurden, genügend Betten für die Erwachsenen zur Verfügung standen und schließlich Kinder zusammen mit ihren Eltern untergebracht wurden.[1]

Insgesamt betrachtet war das Vorgehen der Bezirksmilitärregierung als ausgesprochen moderat einzustufen. Sie erkannte sehr wohl, daß die Unterbringung der Flüchtlinge in den Sammelunterkünften äußerst schlecht und deren Unterstützung durch die ortsanwesenden Behörden dürftig war und die Stadt gleichzeitig versuchte, Anweisungen der Militärregierung zu unterlaufen. Dennoch erhielt die Stadt genug Zeit und Unterstützung, die geforderte Maßnahme im Sinne der Militärregierung umzusetzen. Erst nachdem die Stadt Delmenhorst durch ihre Verweigerungshaltung ihren Widerstand gegen die Anweisungen der Militärbehörde offensichtlich machte, griff diese ein und beauftragte die Landesverwaltung das Problem zu lösen.

 

 

6.2.

Die Rolle der Stadt Delmenhorst

 

Auch wenn die Stadt Delmenhorst in einem späteren Schreiben geltend machte, sie habe in der Frage der Umquartierung der Flüchtlinge aus dem Sammellager Adelheide keinesfalls Widerstand geleistet[1], so mußte anhand des Vorgangs genau das Gegenteil festgestellt werden. Dies galt um so mehr, als zu berücksichtigen war, daß die Stadt als "schwarzer Punkt" galt und somit eine weitaus geringere Flüchtlingszuweisung zu verkraften hatte als die Landkreise. Von allen Stadt- und Landkreisen hatte die Stadt Delmenhorst bei nur geringer Zerstörung die niedrigste Bewohnerzahl pro Wohnung.

Bereits am 12. September hatte das Oldenburger Innenministerium die Stadt Delmenhorst aufgefordert, die Unterbringung der Flüchtlinge aus dem Lager Adelheide in Privatquartiere vorzunehmen.[1] Dieses Anschreiben nahm nicht nur die Stadtverwaltung zum Anlaß, über konkrete Probleme durch den Flüchtlingszuzug zu berichten und sich außerstande zu erklären, weitere Einquartierungen in Privathaushalte vorzunehmen.[1] Auch der Oberbürgermeister, verfaßte ein scharfes Anschreiben, in dem er dem Staatsministerium die Schuld für die erneute Flüchtlingszuweisung gab, auf die Struktur der eingesessenen Einwohner verwies und schließlich dem Staatsministerium Inkompetenz und Ignoranz in der Flüchtlingsfrage unterstellte.[1] Auch eine Besichtigung des Lagers durch den Kommandanten der Bezirksmilitärregierung und den Oldenburger Innenminister, in der der Oberbürgermeister von Delmenhorst auf das alleinige Zuweisungsmonopol der Militärbehörden aufmerksam gemacht wurde und die Aufforderung der Kreismilitärbehörde vom 25. September, das Lager bis zum 1. Oktober zu räumen, brachte kein Einlenken mit sich. Im Gegenteil beschloß der Stadtrat am 27. September die Verantwortung für Umquartierung der Flüchtlinge in Privathaushalte abzulehnen[1], was dazu führte, daß diese in Sammelunterkünften innerhalb der Stadt untergebracht wurden. Die Umquartierung aus diesen Sammelunterkünften wurde dann so schleppend vorgenommen, daß die Militärregierung zurecht "passiven Widerstand" unterstellte und mit der Entlassung des verantwortlichen Bürgermeisters und Wohnungsamtleiters und der Entsendung eines Kommissars der Landesverwaltung reagierte. In dem gesamten Vorgehen der Stadt Delmenhorst bestätigte sich die Einschätzung des Landeswohnungsamts, daß hier versucht wurde, mit allen Mitteln die Zuweisung von Flüchtlingen zu verhindern, um so in der Zukunft vom Flüchtlingszuzug verschont zu bleiben.

 

 

6.3.

Die Rolle der Flüchtlingsverwaltung des Landes Oldenburg

 

Die Landesverwaltung vermied es soweit wie möglich, auf die nachgeordneten Behörden Druck auszuüben. In diesem konkreten Fall konnte sogar von einem besonderen Verständnis für die nachgeordnete Behörde gesprochen werden.

Hatte der Innenminister bereits am 12. September die Auflösung des Lagers Adelheide gefordert, so verband er diese Aufforderung mit der Anregung, in einer Sitzung des Stadtrats alle zu ergreifenden Maßnahmen zu beraten. Als diese Anregung nicht aufgenommen wurde, sondern der Oberbürgermeister in einem impertinenten Schreiben schwerste Vorwürfe gegen das Innenministerium erhob, appellierte dieses in einem ausführlichen Schreiben, in dem noch einmal auf die Gesamtlage bei der Flüchtlingszuweisung verwiesen wurde, erneut an die Einsicht der Stadt Delmenhorst.[1] Etwa zur gleichen Zeit war im Ministerium eine Beschwerde von Flüchtlingen aus dem Lager Adelheide zugegangen.[1] Die Flüchtlingsverwaltung des Landes Oldenburg verzichtete, wohl in Anbetracht der gespannten Lage, darauf, diese Beschwerden von der Stadt Delmenhorst weiter prüfen zu lassen.[1] Statt dessen vertröstete sie die Antragsteller mit einer Schilderung der Gesamtsituation und der Hoffnung auf Besserung zu einem späteren Zeitpunkt.[1] Auch im weiteren Verfahren versuchte die Flüchtlingsverwaltung die Stadt Delmenhorst zum Einlenken zu bewegen. So wurde vorgeschlagen, innerhalb der Stadtteile Flüchtlingsausschüsse einzurichten, die eine Überprüfung des Wohnraums und Verbesserungsvorschläge vornehmen sollten. Darüber hinaus machte sich die Flüchtlingsverwaltung bei der Militärregierung für die Freigabe von Gebäuden stark[1], befürwortete die Zuweisung zusätzlicher Lebensmittel für die Flüchtlinge[1] und schickte den Referenten von der Hellen nach Delmenhorst, der nach seinem Aufenthalt eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen unterbreitete.[1] Alle diese Maßnahmen fruchteten jedoch nicht. Das Eingreifen des Landes erfolgte jedoch erst aufgrund der Anweisung durch die Militärregierung. Die Flüchtlingsverwaltung ordnete einen Kommissar nach Delmenhorst ab, der diese Anweisungen ausführte. Dieser erledigte seine Aufgabe dabei sehr erfolgreich, wobei er weitestgehender die Delmenhorster Behörden mit einbezog.[1]

An diesem Beispiel konnte das Vorgehen und die Tätigkeit der Flüchtlingsverwaltung im Land Oldenburg in ihrem Spannungsverhältnis zwischen der Militärregierung und den nachgeordneten Behörden gut nachvollzogen werden. Die Flüchtlingsverwaltung versuchte, durch Vorschläge und Hilfestellungen die nachgeordneten Behörden dazu zu bewegen, den Flüchtlingszuzug möglichst reibungslos zu vollziehen. Aus ihrer behutsamen Vorgehensweise erwartete sich die Verwaltung nicht nur eine nachhaltige Überzeugung der nachgeordneten Behörden, sondern wollte auch erreichen, daß die Militärregierung so wenig wie möglich in die Angelegenheiten der deutschen Behörden eingriff. Dies konnte jedoch nur solange funktionieren, wie die Stadt- und Landkreise mitzogen. Geschah dies nicht und vermutete die Militärregierung "passiven Widerstand" gegen ihre Anweisungen, so griff sie ein und nutzte die Landesflüchtlingsverwaltung als weisungsgebundene Behörde zur Durchsetzung ihrer Befehle.

 

7.

Schlußbetrachtung

 

Als wesentliche Grundlagen der Tätigkeit und Organisation der Flüchtlingsverwaltung des Landes Oldenburg ergibt sich:

Die Flüchtlingsverwaltung des Landes Oldenburg war nicht losgelöst von den Rahmenbedingungen der Flüchtlingszuweisung innerhalb der britischen Besatzungszone zu verstehen. Durch die Organisation innerhalb der Militärbehörden waren die Provinzmilitärregierung HANNOVER REGION und die Bezirksmilitärregierung LAND OLDENBURG in dieser Frage letztlich ausführende Organe, die Sorge dafür zu tragen hatten, daß die Flüchtlingsmassen, die ihnen aufgrund des Potsdamer Abkommens zugewiesen wurden, untergebracht wurden. Bei der Unterbringung dieser Menschen standen dabei zwei Forderungen im Vordergrund: Da die Flüchtlinge endgültig in den westlichen Zonen verbleiben würden, sollten sie in Privatwohnungen untergebracht werden, um so das Entstehen von "Flüchtlingskolonien" zu verhindern. Mit dieser Art der Unterbringung sollte darüber hinaus eine langfristige Integration der Flüchtlinge in der "neuen Heimat" sichergestellt werden. Eine gerechtfertigte Kritik an den Militärbehörden hinsichtlich der Zuweisung an die einzelnen Stadt- und Landkreise bzw. die Gemeinden konnte im Fall des Landes Oldenburg nicht nachvollzogen werden. Viel eher konnte festgestellt werden, daß die Provinzmilitärregierung durchaus bemüht war, auf die konkreten Gegebenheiten der einzelnen Stadt- und Landkreise Rücksicht zu nehmen. Auch eine rein bürokratische Sicht der Flüchtlingsfrage konnte der Besatzungsmacht nicht unterstellt werden. Das Beispiel der Auflösung des Sammellagers Adelheide machte deutlich, daß sie durchaus moderat im Umgang mit den deutschen Behörden war und versuchte unterstützend einzugreifen. Im Land Oldenburg setzte die Bezirksmilitärregierung, im Rahmen der Maxime einer "indirect-rule", dabei ganz wesentlich auf die Unterstützung durch die Flüchtlingsverwaltung des Landes. Natürlich hatte die Flüchtlingsverwaltung nicht die Möglichkeit die Zuweisungen von Flüchtlingen in die Stadt- und Landkreise zu verhindern. Daraus war aber nicht abzuleiten, daß sie reine Erfüllungsverwaltung für die Besatzungsmacht war. Sie stand in einem Spannungsfeld zwischen den Erwartungen der Militärregierung und der zur Flüchtlingsaufnahme verpflichteten Stadt- und Landkreise. Dabei versuchte sie die Interessen beider Seiten so weit wie möglich in Einklang zu bringen. Sie versuchte dies, indem sie den nachgeordneten Behörden ein helfender und beratender Ansprechpartner war, wohl wissend, daß sie die Probleme der aufnhemenden Gemeinden nicht lösen konnte. Mit diesem Vorgehen gelang es dennoch, die Militärregierung weitestgehend aus den Angelegenheiten der deutschen Behörden herauszuhalten und diese zu motivieren, daß Flüchtlingsproblem möglichst effektiv zu bewältigen. Vorfälle, wie der in Delmenhorst, blieben die Ausnahme. Insofern stand in Frage, ob eine autoritärer organisierte Flüchtlingsverwaltung diese Spannungsfeld besser hätte lösen können. Gleichwohl konnte nicht übersehen werden, daß die Flüchtlingsverwaltung ihre Aufgaben im Rahmen einer, aus heutiger Sicht völlig unzureichenden Organisationsform und Mitarbeiterzahl, wahrnahm. Dies konnte nur auf den ernormen Einsatzwillen der dort eingesetzen Personen zurückgeführt werden.

 

Im Rahmen dieser Arbeit, die als Einstieg in die Untersuchung der Flüchtlingsverwaltung des Landes Oldenburg angelegt war, ergaben sich noch eine Reihe von Fragestellungen, die einer weitere Untersuchung bedürfen. Die Rolle des Landes Oldenburg im Zonenbeirat und Gebietsrat wäre anhand der Protokolle dieser Gremien eingehender zu untersuchen. Anhand der stenographischen Berichte des ernannten Oldenburger Landtags wäre die Frage nach der Wertigkeit der Landesflüchtlingsverwaltung vor dem Hintergrund des Kampfes des Landes Oldenburg um die Eigenstaatlichkkeit zu untersuchen. Die Zusammenarbeit der Flüchtlingsverwaltung mit den Wohlfahrtsverbänden konnte nicht anhand des Aktenspiegel des Landes Oldenburg abschließend geklärt werden. Hier bietete es sich ein Rückgriff auf die Archive der Wohlfahrtsverbände zurückzugreifen. Und schließlich steht die Betrachtung der Landesflüchtlingsverwaltung aus der Sicht der Flüchtlinge ebenfalls noch aus.

 

8. Literatur-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

 

Quellen:

 

Niedersächsisches Staatsarchiv in Oldenburg

Nds. STAO Best.  39 - 21329

Nds. STAO Best.  39 - 21253

Nds. STAO Best. 136 - 7201

Nds. STAO Best. 136 - 7202

Nds. STAO Best. 136 - 7205

Nds. STAO Best. 136 - 7206

Nds. STAO Best. 136 - 7213

Nds. STAO Best. 136 - 7214

Nds. STAO Best. 136 - 7221

Nds. STAO Best. 136 - 7223

Nds. STAO Best. 136 - 7227

Nds. STAO Best. 231, 2 A

 

Niedersachsen und das Flüchtlingsproblem

Heft 2, Tabellenteil, Ergebnisse der Sonderauszählung der Volks- und Berufszählung vom 29. Oktober 1946 und der Flüchtlingserhebung in Niedersachsen vom 10. Oktober 1948, Veröffentlichungen des Niedersächsischen Amtes für Landesplanung und Statistik, Reihe F Band 6 Heft 2, Hannover 1950

 

Akten zur Vorgeschichte der Bundesrepublik Deutschland 1945 - 1949

Band 1, September 1945 - Dezember 1946, bearbeitet von Vogel, W. und Weisz, C., Bundesarchiv und Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.), München - Wien 1976.

 

Sekundärliteratur:

 

Ellwein, T.: Zum Problem der Flüchtlingsverwaltung

in: Schulte, R., von Brelie-Lewien, D., Grebing, H. (Hrsg.): Flüchtlinge und Vertriebene in der westdeutschen Nachkriegsgeschichte, Bilanzierung der Forschung und Perspektiven für die künftige Forschungsarbeit, Hildesheim 1987

 

Grotjahn, K.-H.: Demontage, Wiederaufbau, Strukturwandel

Aus der Geschichte Niedersachsens 1946 - 1996, unter der Mitarbeit von Reinhard Oberschelp, Veröffentlichungen der Niedersächsischen Landesbibliothek 15, Hameln 1996

 

Kleßmann, C.: Die doppelte Staatsgründung, Deutsche Geschichte 1945-1955

Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Band 193, Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Bonn

 

Lembeck, A: Befreit aber nicht in Freiheit - Displaced Persons im Emsland 1945 -

1950, DIZ-Schriften, Dokumentations- und Informationszentrum Emslandlager (Hrsg.), Band 10, Bremen 1997

 

Middelmann, W.: Entstehung und Aufgaben der Flüchtlingsverwaltung

in: Lemberg, E., Edding, F. u.a. (Hrsg.): Die Vertriebenen in Westdeutschland, Ihre Eingliederung und ihr Einfluss auf Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Geistesleben, Band I, Kiel 1959

 

Reusch, U.: Der Verwaltungsaufbau der britischen Kontrollbehörden und der

Militärregierung in der britischen Besatzungszone, in: Birke, A. M. und Mayring, E. M. (Hrsg.): Britische Besatzung in Deutschland - Aktenerschließung und Forschungsfelder, Deutsches Historisches Institut London, London 1992

 

Schaap, K. und Willenborg, R.: Der Weg zum Land Niedersachsen

in: Gründung des Landes Niedersachsen - Darstellungen und Quellen, Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Hannover 1986

 

Schneider, U.: Niedersachsen 1945/46 - Kontinuität und Wandel

unter britischer Besatzung, Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Hannover 1984

 

Zocher, P.: Die Neuordnung der ev.-luth. Landeskirche in Oldenburg in der

Nachkriegszeit, Oldenburg, 1995

 

Geschichte der Stadt Oldenburg 1830 - 1995

Reinders-Düselder, C.,von Reeken, D., Nistal, M., Sommer, K.-L-., Düselder, H.:, Band 2, Stadt Oldenburg (Hrsg.), Oldenburg 1996

 

Gründung des Landes Niedersachsen -

Darstellungen und Quellen, Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Hannover 1986

 

 

 

 

Verzeichnis der Abbildungen:

 

Abbildung 1: Einbindung des Landes Oldenburg in die Militärverwaltung und die

deutschen Zivilgremien in der britischen Besatzungszone 1945-1946

 

Abbildung 2: Organigram : Flüchtlingsverwaltung im Land Oldenburg

 

Verzeichnis der Tabellen:

 

Tabelle 1: Bevölkerungszunahme in den Städten und Landkreisen des Landes

Oldenburg (ohne Wilhelmshaven)

 

Tabelle 2: Reduzierung der Wohnungen im Land Oldenburg von 1939 bis 1946

(ohne Wilhelmshaven)

 

Tabelle 3: Zunahme der Anzahl der durchschnittlichen Bewohner pro Wohnung von

1939 bis 1946 im Land Oldenburg (ohne Wilhelmshaven)

 

Tabelle 4: Gegenüberstellung der Bevölkerungszunahme, Anstieg der

Wohnungsbelegung und Anzahl nicht in Privathaushalten untergebrachter Zugezogener (ohne Wilhelmshaven)

 



[1] Eine Auswahl: Paffrath, F.: Wilhelmshaven 1945 bis 1952, Ein Bericht über den Wiederaufbau unserer kommunalen Verwaltung und des Wirtschaftslebens unserer Stadt, Wilhelmshaven 1952; Baha, N.: Die Stadt Delmenhorst nach 1945, Eine Fallstudie zur Problematik der Stadtentwicklung und Vertriebeneneingliederung, Delmenhorst 1983; Koch, F.: Oldenburg 1945, Erinnerungen eines Bürgermeisters, Oldenburg 1984; Brendel, S.: Das war die neue Heimat, Die Integration der Vertriebenen in die Stadt Oldenburg am Beispiel der Städtischen Siedlung Kreyenbrück, Magisterarbeit im Studiengang Geschichte an der C.v.O.-Universität Oldenburg 1995; von Seggern, A.: Die unfreiwillige Großstadt, Ein Beitrag zur Geschichte der Flüchtlingsaufnahme und - integration in der Stadt Oldenburg zwischen 1945 und 1961, in : Meyer, L. (Hrsg.) : Zuhause war anderswo, Flüchtlinge und Vertriebene in Oldenburg, Oldenburg 199

7

[2] Bezeichnenderweise findet sich ein Geschäftsverteilungsplan des Oldenburger Staatsministeriums des Inneren nicht in den Akten des Landes, sondern im Bestand des Landkreises Ammerland

.

[3] Ellwein, T.: Zum Problem der Flüchtlingsverwaltung, in: Schulte, R., von Brelie-Lewien, D., Grebing, H. (Hrsg.): Flüchtlinge und Vertriebene in der westdeutschen Nachkriegsgeschichte, Bilanzierung der Forschung und Perspektiven für die künftige Forschungsarbeit, Hildesheim 1987, S. 20

8

[4] ebd

.

[5] a.a.O., S. 20

7

[6] a.a.O., S. 20

8

[7] Entschließung des Oldenburger Landtags vom 26.7.1946, Niedersächsisches Staatsarchiv in Oldenburg, Bestand 39 - 21329, Nr. 68 [im folgenden abgekürzt mit Nds. STAO Best., Nr.

]

[8] vgl. Middelmann, W.: Entstehung und Aufgaben der Flüchtlingsverwaltung, in: Lemberg, E., Edding, F. u.a. (Hrsg.): Die Vertriebenen in Westdeutschland, Ihre Eingliederung und ihr Einfluss auf Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Geistesleben, Band I, Kiel 1959, S. 277 - 28

0

[9] Dieser Zeitraum ergibt sich aus der Ernennung Theodor Tantzens zum vorläufigen Ministerpräsi-denten des Landes Oldenburg am 16. Mai 1945 und der Auflösung und Eingliederung des Landes in das neuzugründende Land Niedersachsen mit der Verordnung Nr. 55 der britischen Militärregierung zum 1. November 194

6

[10] vgl. Schneider, U.: Niedersachsen 1945/46 - Kontinuität und Wandel unter britischer Besatzung, Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Hannover 1984, S. 15 - 17 [im folgenden zitiert als: Schneider, U.: Niedersachsen 1945/46...

]

[11] vgl. Reusch, U.: Der Verwaltungsaufbau der britischen Kontrollbehörden und der Militärregierung in der britischen Besatzungszone, in: Birke, A. M. und Mayring, E. M. (Hrsg.): Britische Besatzung in Deutschland - Aktenerschließung und Forschungsfelder, Deutsches Historisches Institut London, London 1992, S. 3

6

[12] Lembeck, A: Befreit aber nicht in Freiheit - Displaced Persons im Emsland 1945 - 1950, DIZ-Schriften, Dokumentations- und Informationszentrum Emslandlager (Hrsg.), Band 10, Bremen 1997, S. 32, zitiert nach: Documents on Germany under Occupation 1945-1954, ed. by Ruhm von Oppen, B., London 1955, S.3

0

[13] Zu den Zielsetzungen der britischen Besatzungspolitik ist eine reiche Literatur vorhanden. Deren Entwicklung steht dabei in engem Zusammenhang mit der Öffnung des Archivs des Foreign Office gemäß der Thirty-Years-Rule. Hier sei verwiesen auf: Rudzio, W.: Die Neuordnung des Kommunal-wesens in der Britischen Zone, Stuttgart 1968; Thies, J.: Britische Militärverwaltung in Deutschland 1945/46 und Jürgensen, K.: Elemente britischer Deutschlandpolitik... , in:  Scharf, C. und Schröder, H.-J. (Hrsg.): Die Deutschlandpolitik Grossbritanniens und die britische Zone 1945-1949, Wiesbaden 1979, S. 29 f. und S. 103 f.; Kettenacker, L.: Britische Besatzungspolitik im Spannungsverhältnis von Planung und Realität, und Reusch, U.: Der Verwaltungsaufbau der britischen Kontrollbehörden und der Militärregierung in der britischen Besatzungszone, in Birke, A. M. und Mayring, E. M. (Hrsg.): Britische Besatzung in Deutschland..., London 1992,: S. 17 f. und S. 35 f

.

[14] Schneider, U.: Niedersachsen 1945/46..., S. 49

[15] vgl. Akten zur Vorgeschichte der Bundesrepublik Deutschland 1945 - 1949, Band 1, September 1945 - Dezember 1946, bearbeitet von Vogel, W. und Weisz, C., Bundesarchiv und Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.), München - Wien 1976, S. 44 [im folgenden zitiert als: Akten zur Vorgeschichte der Bundesrepublik Deutschland 1945 - 1949, Band 1...

]

[16] vgl. a.a.O., Protokoll der 1. Konferenz der Chefs der Länder und Provinzen der britischen Besatzungszone in Bad Nenndorf 21.09.1945, Dokument Nr. 1, S. 121 f

.

[17] Dies erfolgte aufgrund der "Zonenpolitik-Instruktion Nr. 12", vgl. a.a.O., Anmerkung 1 zu Dokument Nr. 15, S. 33

8

[18] Zur Zusammensetzung des Zonenbeirats vgl. Anmerkung 8, a.a.O., S. 33

9

[19] Schaap, K. und Willenborg, R.: Der Weg zum Land Niedersachsen, in: Gründung des Landes Niedersachsen - Darstellungen und Quellen, Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Hannover 1986, S. 2

3

[20] zur Organisation der Militärregierung 229 (P) MilGovDet HANNOVER REGION vgl.: Schneider, U.: Niedersachsen 1945/46..., Abb. 2, S. 4

7

[21] im folgenden abgekürzt als MilGovDe

t

[22] vgl. Schreiben des Kommandanten der Provinzmilitärregierung Brigadegeneral Lingham an den stellvertretenden Oberpräsidenten von Hannover und die Ministerpräsidenten von Oldenburg und Braunschweig, in: Gründung des Landes Niedersachsen - Darstellungen und Quellen, Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Hannover 1986, Quelle Nr. 2 zu Kapitel IV, S.45

 

[23] Anschreiben des Leiters der zu errichtenden Gebietskanzlei Dr. Seelmann-Eggebert zur Anordnung der britischen Militärregierung betr. den Staatsvertrag zwischen Hannover, Oldenburg und Braunschweig, a.a.O.,  Quelle Nr. 4 zu Kapitel IV, S. 4

7

[24] zur Organisation des 821 (L/R) MilGovDet LAND OLDENBURG vgl. Schneider, U.: Niedersachsen 1945/46..., Abb. 3, S. 4

9

[25] vgl. Grotjahn, K.-H.: Demontage, Wiederaufbau, Strukturwandel - Aus der Geschichte Niedersachsens 1946 - 1996, unter der Mitarbeit von Reinhard Oberschelp, Veröffentlichungen der Niedersächsischen Landesbibliothek 15, Hameln 1996, S. 12 - 13

 

[26] Die Zuordnung konnte aufgrund von Telegrammen über Zugtransporte von Flüchtlingen aus "Neupolen" in das Land Oldenburg vorgenommen werden, vgl. Nds. STAO Best. 136 - 7227. Der Terminus "Neupolen" wurde bis in den April 1946 benutzt. Auf Weisung des Oberpräsidenten der Provinz Hannover vom 26. April 1946 wurde er ersetzt durch die Bezeichnung "Unter polnischer Verwaltung stehenden Gebieten östlich der Oder und Neisse", vgl. Nds. STAO Best. 136 - 7227, Nr. 14

4

[27] vgl. Nds. STAO Best.136 - 7201, Nr. 8

7

[28] vgl. Mitteilung T. Tantzen an den Landrat von Westerstede, Nds. StAO Best. 231, 2 A, Nr. 6

9

[29] Akten zur Vorgeschichte der Bundesrepublik Deutschland 1945 - 1949, Band 1..., S. 4

7

[30] vgl. Schneider, U.: Niedersachsen 1945/46..., S. 11

2

[31] ebd

.

[32] Ob diese Indizien richtig gewertet wurden, müsste eine eigene Untersuchung zur Rolle Oldenburgs im Zonenbeirat und Gebietsrat ergeben

.

[33] vgl. Kleßmann, C.: Die doppelte Staatsgründung, Deutsche Geschichte 1945-1955, Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Band 193, Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Bonn , S. 41. Flüchtlinge aus der Tschechoslowakei und Ungarn wurden dem Land Oldenburg nicht zugewiesen. Im wesentlich wurden diese Flüchtlinge in der amerikanischen Besatzungszone untergebracht, vgl. Nds. STAO Best. 136

-

[34] vgl. Nds. STAO Best. 136 - 727, Nr. 22

1

[35] vgl. a.a.O., Nr. 97 und 9

8

[36] vgl. Nds. STAO Best. 136 - 722

1

[37] vgl. Nds. STAO Best. 136 - 722

7

[38] vgl. Nds. STAO Best. 136 - 7213 und 731

4

[39] vgl. Nds. STAO Best. 136 - 722

3

[40] vgl. a.a.O., Nr. 97, Punkt 3

.

[41] vgl. a.a.O., Nr.232 - 23

3

[42] vgl.  in: Reinders-Düselder, C., von Reeken, D., Nistal, M., Sommer, K.-L-., Düselder, H.: Geschichte der Stadt Oldenburg 1830 - 1995, Band 2, Stadt Oldenburg (Hrsg.), Oldenburg 1996, S. 47

6

[43] vgl. Nds STAO Best. 136 - 7223, Nr. 167 - 17

4

[44] vgl. Niedersachsen und das Flüchtlingsproblem, Heft 2, Tabellenteil, Ergebnisse der Sonderauszählung der Volks- und Berufszählung vom 29. Oktober 1946 und der Flüchtlingserhebung in Niedersachsen vom 10. Oktober 1948, Veröffentlichungen des Niedersächsischen Amtes für Landesplanung und Statistik, Reihe F Band 6 Heft 2, Hannover 1950, S. 6-7 und 10, [im folgenden zitiert als Niedersachsen und das Flüchtlingsproblem, Heft 2 ...

]

[45] vgl. Nds STAO Best. 136 - 7223, Nr. 16

7

[46] vgl. a.a.O., Nr. 16

8

[47] vgl. Nds. STAO Best. 136 - 7206, Nr. 27

9

[48] vgl. a.a.O., Nr. 26

0

[49] vgl. a.a.O., Nr. 33

0

[50] vgl. a.a.O.

 

[51] vgl. Niedersachsen und das Flüchtlingsproblem, Heft 2 ..., S.

6

[52] vgl. a.a.O., Nr. 17

0

[53] Welche Flüchtline damit gemeint sind, war aus dem Akten des Nds. STAO nicht zu ermitteln. Vermutlich handelt es sich um Flüchtlinge aus deutschen Siedlungsgebiete in Südosteuropa und dem Baltiku

m

[54] vgl. ebd.

[55] vgl. a.a.O., Nr. 169

[56] Die Bevölkerung der Stadt Wilhelmshaven nahm von 1939 bis September 1946 um 24% ab, vgl. Nds. STAO Best. 136 - 7223, Nr. 169

[57] ebd

.

[58] vgl. Nds. STAO Best. 136 - 7223, Nr. 17

1

[59] vgl. Nds. STAO Best. 136 - 7227, Nr. 122 und Nr. 9

8

[60] vgl. Nds. STAO Best. 136 - 7223, Nr. 17

1

[61] vgl. eine Auswahl in: Nds. STAO Best. 136 - 7202 Nr. 21, 24-26, 39, 72-77, 309 - 31

0

[62] vgl. Nds. STAO Best. 136 - 7227, Nr. 12

2

[63] vgl. eine Auswahl in: Nds. STAO Best. 136 - 7721, Band 2, Nr. 302, 304, 316, 31

7

[64] vgl. ebd

.

[65] vgl. Nds. STAO Best. 136 - 7206, Nr. 31

8

[66] vgl. §§ 1 und 2 des vorläufigen Gesetzes zur Organisation des Staatsministeriums durch den ernannten Landtag für das Land Niedersachsen, ohne Datum, Nds. StAO Best. 39 - 21253, Nr.

1

[67] vgl. Nds. STAO Best. 136 - 7205 Nr. 31

4

[68] vgl. Geschäftsverteilungsplan des Staatsministeriums des Inneren, Nds. StAO Best. 231-2 A, Nr. 6

9

[69] Nds. STAO Best. 136 - 7201, Nr. 195 - 20

3

[70] vgl. a.a.O., Nr. 198 - 19

9

[71] vgl. Nds. StAO Best. 136 - 7721, Nr. 15

2

[72] vgl. Geschäftsverteilungsplan des Staatsministeriums des Inneren, Nds. StAO Best. 231-2 A, Nr. 6

9

[73]

 

[74] Zocher, P.: Die Neuordnung der ev.-luth. Landeskirche in Oldenburg in der Nachkriegszeit, Oldenburg, 199

5

[75] vgl. Nds. STAO Best. 136 - 7205, Nr. 14 f

.

[76]vgl. a.a.O., Nr. 22

3

[77] vgl. a.a.O., Nr. 3

5

[78] vgl. Nds. STAO Best. 136 -

 

[79] vgl. Nds. STAO Best. 136 - 7206, Nr. 23

0

[80] vgl. Nds. STAO Best. 136 - 7202 Nr. 2 und Nr. 14

6

[81] vgl. a.a.O., Nr. 51, 201, 357 und 17

8

[82] vgl. Nds. STAO Best. 136 - 7201, Nr. 4

5

[83] vgl. Nds. STAO Best. 136 -7201, Nr. 41

[84] vgl. a.a.O., Nr. 40

[85] vgl. a.a.O., Nr. 37

[86] vgl. a.a.O., Nr. 86

[87] vgl. a.a.O., Nr. 78 und 79

[88] vgl. a.a.O., Nr. 74 und 7

5

[89] vgl. a.a.O., Nr. 61. Damit war gemeint, daß die Stadt Delmenhorst die zügige Unterbringung absichtlich verzögert habe, um zu erreichen, daß die Flüchtlinge anderen Landkreisen zugewiesen würden

.

[90] a.a.O., Nr. 5

4

[91] vgl. a.a.O., Nr. 5

9

[92] vgl. a.a.O., Nr. 5

8

[93] vgl. a.a.O., Nr. 78 und 7

9

[94] vgl. a.a.O., Nr. 7

1

[95] vgl. a.a.O., Nr. 78 - 7

9

[96] vgl. ebd

.

[97] vgl. a.a.O., Nr. 61 und 6

2

[98] vgl. a.a.O., Nr. 3

9

[99] vgl. a.a.O., Nr. 4

2

[100] vgl. a.a.O., Nr. 4

4

[101] vgl. a.a.O., Nr. 8

5

[102] vgl. a.a.O., Nr. 3

5

[103] vgl. a.a.O., Nr. 9

0

[104] vgl. a.a.O., Nr. 8

8

[105] vgl. ebd

.

[106] vgl. a.a.O., Nr. 8

3

[107] vgl. a.a.O., Nr. 5

5

[108] vgl. a.a.O., Nr. 72 und 7