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Studienschwerpunkt Rechnungswesen/Controlling

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechnungslegung nach IAS

im Vergleich zur Rechnungslegung

in Deutschland

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Referat von Antje Barbara Schmidt

Studiengruppe: 7

Datum: 12.11.98


 

Inhalt

 

I.                  Die Bedeutung internationaler Rechnungsabschlüsse

II.               Das IASC

1.     Allgemeines über den IASC

2.     Die Struktur des IASC

3.     IASC in Deutschland

4.     List of current IASC standards

III.           Wesentliche Unterschiede des Rechnungsabschlusses nach HGB und IAS

IV.            Vergleich der Bilanzpositionen HGB - IAS

V.               Vergleich der Gewinn- und Verlustrechnung HGB - IAS

VI.            Besondere Probleme

VII.        Herstellungs- und Anschaffungskosten

VIII.     Abschreibungsverfahren

IX.            Zusammenfassung der Gegenüberstellung

X.               Literatur


I. Die Bedeutung internationaler Rechnungsabschlüsse

 

Durch die zunehmende internationale Ausrichtung deutscher Unternehmen gewinnt ein internationaler Rechnungsabschluß an Bedeutung. So werden neue Produktionsstandorte und neue Beschaffungs- und Absatzmärkte erschlossen. Voraussetzung für eine Geschäftsbeziehung ist jedoch, daß Informationen, auf Basis eines einheitlichen Rechnungsabschluß, verglichen werden können. Gegenwärtig werden noch die meisten Abschlüsse nach HGB oder US GAAP[1] praktiziert. Die Rechnungslegung nach US-GAAP und IAS wurden in letzter Zeit einander stark angenähert. Nachdem die SEC[2] (US-Börsenaufsicht) die Abschlüsse nach IAS ab 1999 anerkennt[3], steht einer Börsenzulassung deutscher Konzerne nichts mehr im Wege. Denn nach § 292 a HGB sind deutsche Konzern-Muttergesellschaften von der Erstellung eines separaten Konzernabschluß nach HGB befreit, wenn der internationale Abschluß in deutscher Sprache veröffentlicht und darauf hingewiesen wird, daß es sich um einen nicht nach deutschem Recht aufgestellten Konzernabschluß und Konzernlagebericht handelt. Die Abschlüsse nach IAS gewinnen also in Zukunft an Bedeutung.

 

II. Das IASC

 

1. Allgemeines über den IASC[4]

 

Die International Accounting Standards (IAS) werden vom International Accounting Standards Committee (IASC) herausgegeben.

 

Das IASC ist eine unabhängige private Fachorganisation mit Sitz in London. 1973 wurde sie von den verschiedenen sich mit Rechnungslegungsfragen befassenden Berufsverbänden aus 10 Ländern (Australia, Canada, France, Germany, Japan, Mexico, the Netherlands, the United Kingdom and Ireland, and the United States of America) gegründet. Seit 1983 sind alle Berufsverbände miteinbezogen, die Mitglied der International Federation of Accountants (IFAC) sind.

Heute (Stand 20.10.98) umfaßt die Organisation 140 Berufsverbände in 101 Ländern (inkl. 5 außerordentlichen und 4 angeschlossenen Mitgliedern)

Die Vertretung der deutschen Seite ist das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. .

 

Die Ziele des IASC sind

"...(a) to formulate and publish in the public interest accounting standards to be observed in the presentation of financial statements and to promote their worldwide acceptance and observance; and

     (b) to work generally for the improvement and harmonisation of regulations, accounting standards and procedures relating to the presentation of financial statements."

 

Die Richtlinien (Standards), die vom IASC herausgegeben werden haben in den Mitgliedsländern keinerlei rechtliche Bindung, die Mitglieder haben sich lediglich dazu verpflichtet eine Durchsetzung dieser Richtlinien in ihren Heimatländern zu fördern.

Da die IAS kein nationales Recht bilden, besteht zwar nicht die Gefahr des Vorwurfs nationaler Unterordnung, aber andererseits kann die Durchsetzung nur mittels der fachlichen Überzeugung von der Zweckmäßigkeit und der wachsenden internationalen Verbreitung und Bedeutung der IAS geschehen.

 

Die Richtlinien werden vom IASC Bord in Form von "standards" herausgegeben.

 

 

2. Die Struktur des IASC

 

Das IASC besteht aus dem

 

IASC Board, wich makes decisions on accounting principles and publishes them in form of International Accounting Standards.

 

Mitglieder dieses Boards werden vom IFAC[5] in Zusammenarbeit mit dem IASC ernannt. Die Amtszeit beträgt zweieinhalb Jahre. Das Board trifft sich vier mal im Jahr. Eine Wiederernennung für eine weitere Amtszeit eines Mitgliedes ist möglich. Der Vorsitzende (Chairman) wird von den Mitgliedern des Boards für zweieinhalb Jahre gewählt. Eine weitere Amtszeit ist nicht möglich. Zur Zeit besteht das Board aus 16 Mitgliedsorganisationen. Möglich sind bis zu 17. Die Mitglieder dieses Boards sind Organisationen, keine Personen. Jedes Mitglied entsendet zwei Personen, die bei Bedarf durch einen technischen Berater unterstützt werden können. Die aktuellen Mitglieder sind Australia, Canada, France, Germany, India and Sri Lanka, Japan, Malaysia, Mexica, Netherlands, Nordic Federation of Public Accountants, South Africa and Zimbabwe, United Kingdom, United States of America, International Co-ordinating Committee of Financial Analysts' Associations (ICCFAA), Federation of Swiss Industrial Holding Companies, International Association of Financial Executives Institutes (IAFEI).

 

Consultative Group, wich advises the Board on technical issues in IASC projects, on IASC's work programme, and strategic matters.

 

Die aktuellen Mitglieder der Consultative Group sind: Fédération Internationale des Bourses de Valeurs (FIBV), International Association for Accounting Education and Research (IAAER), International Banking Associations, International Bar Association (IBA), Internationel Chamber of Commerce (ICC), International Confederation of Free Trade Unions (ICFTU), and Word Confederation of Labour, International Valuation Sandards Committee (IVSC), International Finance Corporation (IFC), The World Bank, Financial Accounting und als Observers: Financial Accounting Standards Board, European Commission, Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD), United Nations Division on Transnational Corporations and Investment.

 

Advisory Council wich reviews the Board's strategy and plans so as to satisfy itself that the needs of IASC's constituencies are being met; prepares an annual report on the Board's effectiveness; promotes participation in an acceptance of the work of IASC by the accountancy profession, the business community, the users of financial statements and other interested parties; seeks and obtains funding for IASC's work in a way that it does not impair IASC' independence; and reviews IASC' budget and financial statements

Standing Interpretations Committee (SIC), wich considers, on a timely basis, accounting issues that are likely to receive divergent or unacceptable treatment in the absence of authoritative guidance and develops, for Board approval, Interpretations of IAS.

 

A Strategy Working Party, formed in 1996, will review the strategy of IASC generally for the period following completion of the current work programme in 1998. It will adress such matters as the IASC structure, operating procedures, relationships with national standard-setters, IASC's involvement in training and education, and funding.

 

3. IASC in Deutschland

 

Von deutscher Seite aus wird die Arbeit des IASC künftig vom Arbeitskreis Internationale Bilanzierung begleitet. Dieser wurde 1998 neu gegründet, die erste Sitzung fand am 29.8.98 statt. Die Gründung wurde vom Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) initiiert. Damit wird auf die zunehmende Bedeutung internationaler Rechnungslegungsvorschriften reagiert.[6]

 

Die IAS werden regelmäßig in den Fachnachrichten des Instituts der Wirtschaftsprüfer veröffentlicht.

 

Seit 1994 bilanzieren bereits eine Vielzahl renomierter deutscher Unternehmen nach IAS-Normen. Hier zum Beispiel Hoechst, Bayer und Schering.

 

Möglichkeiten einen Konzern-Abschluß nach beiden Normen zu erstellen gibt es schon länger. Zum einen der "duale Konzernabschluß". Dieser Abschluß wird gleichzeitig nach Vorschriften des HGB und Regelungen des IAS aufgestellt. Hierbei wird der Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB wie folgt erweitert: "Nach dem Ergebnis unserer Prüfung entspricht der Konzernabschluß unter Berücksichtigung der ergänzenden Erläuterungen im Konzernanhang auch den Standards des International Accounting Standards Committee. (Bayer AG, Schering AG)

 

Zum Anderen nach "qualitativer Reconcilliation". Dieser Abschluß wird nach den nationalen Vorschriften erstellt und darüber hinaus finden die Vorschriften des IASC Anwendung, sofern sie mit dem nationalen Recht vereinbar sind. Die Differenzen zwischen beiden Rechnungslegungssystemen müssen diese jedoch im Abschluß ausreichend erläutert werden.[7]

 

Es gibt auch Unternehmen, die einen "parallelen Konzernabschluß" erstellen. Hierbei werden zwei Abschlüsse - einen nach HGB und einen nach IAS - erstellt. Dies verursacht zusätzliche Kosten und es kann die Glaubwürdigkeit der Abschlüsse darunter leiden. So hat die Daimler Benz AG 1993 einen Gewinn von 615 Millionen DM nach deutschem Handelsrecht ausgewiesen, aber nach den internationalen Rechnungslegungsnormen einen Verlust von 1.839 Millionen DM.[8]

 


4. List of current IASC standards[9]

 

IAS 1

Presentation of Financial Statements (1.7.98) (this replaces IAS 1, Disclosure of Accounting Policies, wich remained in effect until 1.7.98)

IAS 2

Inventories (1.1.76)

IAS 3

No longer effective. Replaced by IAS 27

IAS 4

Depreciation (1.1.77)

IAS 5

Information to Be Disclosed in Financial Statements (1.1.77) (superseded by IAS 1 (revised 1997) effective 1.7.98)

IAS 6

No longer effective. Replaced by IAS 15

IAS 7

Cash Flow Statements (1.1.79)

IAS 8

Profit or Loss for the Period, Fundamental Errors and Changes in Accounting Policies(1.1.79)

IAS 9

Research and Development Costs (1.1.80)

IAS 10

Contingencies and Events Occuring after the Balance Sheet Date (1.1.80)

IAS 11

Construction Contracts (1.1.80)

IAS 12

Income Taxes (1.1.98) (this replaced IAS 12, Accounting for Taxes on Income wich remained in effect until 1.1.98

IAS 13

Presentation of Current Assets an Current Liabilities (1.1.81) (superseded by IAS 1 effectve 1.7.98)

IAS 14

Segment Reporting (1.7.98) (this replaced IAS 14, Reporting Financial Information by Segment, wich remained effective until 1.7.98)

IAS 15

Information Reflecting the Effects of Changing Prices (1.1.83)

IAS 16

Property, Plant and Equipment (1.1.83)

IAS 17

Accounting for Leases (1.1.84) (will be superseded by IAS 17 (revised 1997), Leases, effective 1.1.99)

IAS 18

Revenue (1.1.84)

IAS 19

Employee Benefits (1.1.85)

IAS 20

Accounting for Government Grants and Disclosure of Government Assistance (1.1.84)

IAS 21

The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates (1.1.85)

IAS 22

Business Combinations (1.1.85)

IAS 23

Borrowing Costs (1.1.86)

IAS 24

Related Party Disclosures (1.1.86)

IAS 25

Accounting for Investments (1.1.87)

IAS 26

Accounting an Reporting by Retirement Benefit Plans (1.1.88)

IAS 27

Consolidated Financial Statements an Accounting for Investments in Subsidiaries (1.1.90)

IAS 28

Accounting for Investments in Associates (1.1.90)

IAS 29

Financial Reporting in Hyperinflationary Economies (1.1.90)

IAS 30

Disclosures in the Financial Statements of Banks an Similar Financial Institutions (1.1.91)

IAS 31

Financial Reporting of Interests In Joint Ventures (1.1.92)

IAS 32

Financial Instruments: Disclosures and Presentation (1.1.96)

IAS 33

Earnings Per Share (1.1.98)

IAS 34

Interim Financial Reporting (1.1.99)

IAS 35

Discontinuing Operations (1.1.99)

IAS 36

Impairment of Assets (1.7.99)

IAS 37

Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets (1.7.99)

IAS 38

Intangible Assets (1.7.99)

III. Wesentliche Unterschiede des Rechnungsabschlusses nach HGB und IAS

 

 


HGB

 

IAS

Rechtsquellen

 

HGB

Gesellschaftsrecht

Spezialgesetze

unverbindliche Standards, die vom IASC Board herausgegeben werden.

Adressaten

Gesellschafter und Gläubiger

Arbeitnehmer, Investoren, Kreditgeber, Lieferanten, Behörden (allerdings nicht der Fiskus) und die allgemeine Öffentlichkeit

Zweck der Rechnungs-legung

Ermittlung des Periodenergebnisses, unter Berücksichtigung des Gläubiger- und Gesellschafterschutzes, Kapitalerhaltung,

Grundlage für die Ermittlung des zu Versteuernden Gewinns

Schutz der Anleger

Ziele

Ermittlung des Periodenergebnisses

Dokumentation der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens am Stichtag

Handelsbilanz als Grundlage für die Ermittlung des zu versteuernden Gewinns

Einem weitem Adressatenkreis einen Einblick in die Vermögens- und Finanzlage, die Veränderungen dieser Lage und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu ermöglichen

Bestandteile des Jahres-abschlusses

Bilanz und

Gewinn und Verlustrechnung (GuV) (§ 242 HGB) und zusätzlich für Kapitalgesellschaften

Anhang und

Lagebericht (§ 264 Absatz 1)

IAS 1   balance sheet (Bilanz)

            income statement (GuV)

            cash flow statement

                     (Kapitalflußrechnung)

            Statement showing changes

                    in equity

            weiteres (notes to fnancial statements (Anhang))

 

Steuerliche Einflüsse

Maßgeblichkeitsprinzip, bzw. umgekehrtes Maßgeblichkeitsprinzip

weitgehend zurückgedrängt

Handels und Steuerbilanz sind streng voneinander getrennt (latente Steuern gewinnen dadurch an Bedeutung)

Grundprinzip

 

Vorsichtsprinzip

true and fair view

Vor allem eine Informationsfunktion

Gewinn-ermittlung

 

ausschüttfähiger Gewinn

wirtschaftliche Leistungsfähigkeit


IV. Vergleich der Bilanzpositionen HGB - IAS

 

Gliederungsgrundsätze

allgemeine Grundsätze nach § 265 HGB

Kontenform nach § 266 Abs. 1 Satz 1 HGB

nur Mindestangaben nach IAS 1 und Zuordnungsregeln, Gliederung der Bilanz nach Bedarf und individuellen Gegebenheiten des Unternehmens

 

Aktiva

 

 

Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes, Gründung des Unternehmens und Beschaffung des Eigenkapitals

Wahlrecht nach § 269 HGB (Ausnahme Aufwendungen zur Gründung des Unternehmens und Beschaffung des Eigenkapitals § 248 HGB)

keine explizite Regelung,

Aktivierungspflicht, wenn eine zuverlässige Ermittlungsmöglichkeit der Anschaffungskosten und dieWahrscheinlichkeit eines zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens besteht.

 

Anlagevermögen

 

Immaterielle Vermögens-gegenstände

§         Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

§         Geschäfts- oder Firmenwert

§         geleistete Anzahlungen

absolutes Aktivierungsverbot bei selbstgeschaffenen oder unentgeltlich eworbenen immateriel-len Vermögensgegenständen § 248 Abs. 2 HGB

bei entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegen-ständen: Abschreibung: über die voraussichtliche Nutzungsdauer, linear, degressiv, leistungsabhängig

 

soll ab dem 1. Juli 1999 gelten und IAS 9 - Research and Developement Cost – ergänzen. Bisher nur ein Entwurf E60- Intangible Assets und wird dann zu IAS 38

 

 

Aktivierungspflicht bei Erfüllung enger Voraussetzungen auch bei immateriellen Vermögensgegen-ständen (z.B. Entwicklungskosten, die sich eindeutig zuordnen lassen)

Abschreibung: maximal 20 Jahre, aber Ausnahmen sind möglich

 

Geschäfts- oder Firmenwert

Aktivierungsverbot bei originärem Firmenwert

Wahlrecht bei derivativem Wert

Aktivierungsverbot bei originärem Firmenwert

Pflicht bei derivativem Wert.

 

Eigene Forschungs- und Entwicklungs-kosten

Aktivierungsverbot (Aktivierung nur möglich bei Erwerb über Tochtergesellschaft)

Aktivierungspflichtig bei eindeutiger Bestimmung des Erzeugnisses, Vermarktung oder Selbstnutzung des Erzeugnisses, Kosten sind zuverlässig ermittelbar und zuordnenbar, ausreichende Mittel - für die gesamte Entwicklungszeit - sind im Unternehmen vorhanden (IAS 9)

 

Anlage- und Umlaufvermögen

Sachanlagen

Gliederung nach HGB

§         Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grudstücken

§         technische Anlagen und Maschinen

§         andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

§         geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Wertminderung nur möglich bei voraussichtlich andauernder Wertminderung.

property, plant and equipment

§         land and  buildings (Grundstücke und Gebäude)

§         plant and equipment (technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung)

§         other categories of assets, suitably identified  (andere Vermögensgegenstände)

§         accumulated depreciation (kummulierte Abschreibung)

Angaben zur Entwicklung des Buchwertes

Anschaffungskosten:

Kaufpreis, Zölle, nicht abziehbare Steuern und Nebenkosten zur Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand, abzüglich Skonti und Rabatte.

Neubewertung möglich nach der alternativen Methode (allowed alternative treatment) Aufwertung – Neubewertungsrücklage bilden, bei

Abwertung – Aufwand

Abschreibung: über die voraussichtliche Nutzungsdauer, regelmäßige Prüfung der Abschreibungsmethode

Finanzanlagen

§         Anteile an verbunden Unternehmen

§         Ausleihungen an verbundene Unternehmen

§         Beteiligungen

§         Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

§         Wertpapiere des Anlagevermögens

§         sonstige Ausleihungen

keine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten verschiedener Vermögensgegenstände

Bewertungsobergrenze: historische Anschaffungskosten

long term assets

§         investments in subsidiaries (Anteile an Tochterunternehmen)

§         investments in associates (Anteile an assoziierten Unternehmen

§         other long-term investments (sonstige langfristige Finanzinvestitionen)

Möglichkeit der Verrechnung von Gewinnen und Verlusten verschie-dener Vermögensgegenstände

Bewertungsobergrenze: keine (höher als historischer Anschaffungswert: Neubewertungsrücklage)

Bewertungsmethoden:

1.      at cost (zu Anschaffungskosten)

2.      at revalued amounts (Bewertung zum Neubewertungsbetrag)

3.      Niederstwert des Portfolios

Vorräte

§         Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

§         unfertige Erzeugnisse und Leistungen

§         fertige Erzeugnisse und Waren

§         geleistete Anzahlungen

 

Bewertung:

Verbrauchsfolgeverfahren (tatsächliche Verbrauchsfolge, i.d.R. Lifo, da auch steuerlich zulässig)

Gruppenbewertung

Festbewertung

Inventories

§         Vermögensgegenstände, die zum Verkauf im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb bereitgehalten werden

§         unfertige Gegenstände, die zum Verkauf nach Fertigstellung bestimmt sind

§         Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe , die im Produktionsablauf verbraucht werden oder dem Erbringen von Dienstleistungen dienen.

 

eigener Ausweis von Handelswaren möglich, bei größerem Umfang Pflicht.

 

Bewertung:

Durchschnittsmethode und Fifo -Methode sind zulässig

Lifo nur bei besonderer Berichter-stattung

Hifo ist verboten

Niederstwertprinzip mit Wertaufholungsgebot, wenn der Grund für den Wertabschlag nachträglich entfällt

Forderungen und sonstige Vermögensgegen-stände

§         Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

§         Forderungen gegen verbundene Unternehmen

§         Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

§         sonstige Vermögensgegenstände

Ausweis der gewährten Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates oder des Beirats nur im Anhang

Wertberichtigung pauschal zugelassen

long-term and short-term receivables

§         accounts and notes receivable - trade (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einschließlich aller Handelswechsel)

§         receivables from directors (Forderungen gegenüber der Geschäftsführung)

§         intercompany receivables (Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

§         receivables from associates (Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen

§         other long-term, other receivables an prepaid expenses short-term (sonstige Forderungen und transitorische Aktiva)

Ausweis von Forderungen gegen die Geschäftsleitung (directors)

keine pauschale Wertberichtigung, muß im konkreten Einzelfall nachweisbar sein

Wertpapiere des Umlaufvermögens

§         Anteile an verbundenen Unternehmen

§         eigene Anteile

§         sonstige Wertpapiere

 

Einzelbewertung jedes Wertpapiers,

Gruppenbewertung nur bei gleichartigen Wertpapieren zum Durchschnittswert

Bewertung zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Marktwert am Bilanzstichtag (Obergrenze: historische Anschaffungskosten)

müssen leicht veräußerbar sein, nicht länger als ein Jahr im Unternehmen behalten (Absicht zählt)

Einzelbewertung und

Portfolio-Bewertung auch nicht gleichartiger Wertpapiere

Bewertung zum Marktwert am Bilanzstichtag, auch über historische Anschaffungskosten hinaus – Neubewertungsrücklage, aber auch zum niedrigeren Anschaffungswert möglich.

Im Anhang weitergehende Angaben:

-          Buchwert der Wertpapiere

-          Einbeziehung von Martwert-änderungen in den Ansatz der Wertpapiere

-          Behandlung der Neubewertungs-rücklage beim Verkauf von Wertpapieren

-          Marktwerte, der nicht zu Markt-werten, sondern zu lower of cost and market value angesetzen Wertpapiere und

-          Entwicklung der Neubewertungsrücklage

Schecks, Kassenbestand, Bundesbank und Postbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

Bewertung zum Nennwert. Bei z.B. zweifelhaften Schecks muß auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben werden. Bei Verfügungsbeschränkungen Umgliederung in sonstige Vermögensgegenstände.

cash and bank balances

Bewertung zum Nennwert.

cash flow statement erläutert Entwicklung dieses Postens

Verfügungsbeschränkungen sind anzugeben.

Aktiver Rechnungsabgren-zungsposten

§ 250 Abs. 1 Satz 1 HGB

Ausgaben, die Aufwand nach dem Bilanzstichtag darstellen gehören in den Posten other receivables and prepaid expenses.

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Sonderposten nach § 268 Abs. 3 HGB

nicht geregelt

 


 

Passiva

 

Eigenkapital

Gliederung nach § 266 Abs. 3 HGB

vergleichbare Angaben, eigene Anteile müssen vom Eigenkapital getrennt ausgewiesen werden.

über die im HGB erforderlichen Angaben hinaus weitergehende Erläuterungen in den notes

 

Sonderposten mit Rücklageanteil

§ 273 HGB

keine vergleichbare Normierung vorhanden

 

Rückstellungen

Pensionsrückstellungen

 

leistungsorientierte Zusagen Verteilung der Anpassungen auf die gesamte Restlaufzeit

 

 

Steuerrückstellungen

 

keine Unterscheidung zwischen Steuer-rückstellungen und -verbindlichkeiten

 

 

sonstige Rückstellungen

stärkere Konkretisierung der Rückstellungen als im HGB, Ansatz des wahrscheinlichsten - nicht des niedrigsten - Wertes

 

Verbindlichkeiten

·        Anleihen, davon konvertibel

·        Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

·        erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

·        Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

·        Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel

·        Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen

·        Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

·        sonstige Verbindlichkeiten

davon aus Steuern

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

 

liabilities

current liabilities (können auf Verlangen des Gläubigers jederzeit fällig werden) zum Teil sind auch Rückstellungen enthalten, Möglichkeit der Verrechnung mit den current assets, wenn die Verpflichtung durch Aufrechnung mit einer Forderung beglichen werden kann.

(a)    Bankdarlehen und Überziehungskredite

(b)   kurzfristiger Teil der long-term liabilities

(c)    Zahlungsverpflichtungen

-          aus Lieferungen und Leistungen

-          gegenüber Mitgliedern der Geschäftsführung

-          gegenüber verbundenen Untenehmen

-          wegen geschuldeter Ertragssteuern

-          aus Dividendenausschüttungen

-          aus sonstigen Verpflichtugen und Abgrenzungsposten

long-term liabilities (> 1 Jahr)

(a)    besicherte Darlehen

(b)   unbesicherte Darlehen

(c)    Darlehen von verbunden Unternehmen

(d)   Darlehen von assoziierten Unternehmen

other liabilities and provisions

(a)    deferred taxes (latente Steuern)

(b)   deferred income (transitorische Passiva)

(c)    provisions for pensions (Pensionsrückstellungen)

 

Bewertung mit Rückzahlungswert (settlement value) oder Barwert (present value)

 

 

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

§ 250 Abs. 2 HGB

zu finden unter current liabilities

 

V. Vergleich der Gewinn- und Verlustrechnung HGB - IAS

 

Gewinn- und Verlustrechnung

nach § 275 Absatz 1 Satz 1 HGB Staffelform nach dem Umsatzkosten oder Gesamtkostenverfahren vorgeschschrieben. Gliederungsschema, das bei Bedarf auch ergänzt oder weiter untergliedert werden darf.

income statement

nach IAS 1 wird die Aufstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkosten oder Umsatzkostenverfahren ausdrücklich gefordert. Dieses wurde über den Entwurf E53 ab dem 1. Juli 1998 in IAS 1 einbezogen und ersetzt nun die IAS 1 (alt), IAS 5 und IAS 13.

-          Umsatzerlöse

-          Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

-          Finanzergebnis

-          Ergebnis aus Investitionen

-          Ertrag aus Minderheitsbe-teiligungen

-          Periodenergebnis nach Steuern

Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens werden zusätzlich Angaben zu Abschreibungen, Personalaufwand und Materialaufwand verlangt.

 


VI. Besondere Probleme

 

Währungsumrechnung

§ 244 HGB

Der Abschluß ist in DM aufzustellen, ab dem 1.1.99 Übergangsvorschriften zur Einführung des Euro Art. 42 ff EGHGB

IAS 21 – The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates

 

Bewertung zum Stichtagskurs

Latente Steuern

aktive latente Steuern

Wahlrecht

(IAS 12 – Income Taxes)

Pflicht

passive latente Steuern

Pflicht

 

Pflicht

Langfristige Auftragsfertigung

i.d.R. erst nach Abschluß des Projektes) Realisationsprinzip

Bewertung über den Baufortschritt, Percentage of Completition Method (POC), Erläuterungen hierzu in den notes

Leasing

Beim wirtschaftlichen Eigentümer, je nach Leasingvertrag aber auch beim Leasinggeber

Nutzungsdauer lt. AfA-Tabelle

Im Anhang Erläuterungen über langfristige Verträge

In jedem Fall beim Leasingnehmer, auch bei anderslautenden Leasingverträgen.

Nutzungdauer = tatsächliche

Öffentliche Zuwendungen

Keine Vorschriften

IAS 20

In der GuV Income Approach

 


VII. Herstellungs- und Anschaffungskosten

 

Herstellungskosten

 

Handelsbilanz

Steuerbilanz

IAS

Materialeinzelkosten

Pflicht

Pflicht

Pflicht

Materialgemeinkosten

Wahlrecht

Pflicht

Pflicht

Fertigungseinzelkosten

Pflicht

Pflicht

Pflicht

Fertigungsgemeinkosten

Wahlrecht

Pflicht

Pflicht

Sondereinzelkosten

Pflicht

Pflicht

Pflicht

Sondergemeinkosten

Wahlrecht

Pflicht

Pflicht

fertigungsbezogene Verwaltungskosten

Wahlrecht

Pflicht

Pflicht

nicht fertigungsbezogene Verwaltungskosten

 

 

Verbot

fertigungsbezogene Fremdkapitalzinsen

Wahlrecht

Wahlrecht

Wahlrecht bei Erstellung über einen längeren Zeitraum/Verbot

nicht fertigungsbezogene Fremdkapitalzinsen

Verbot

Wahlrecht

Verbot

Vertriebskosten

Verbot

Verbot

Verbot

 

Anschaffungskosten

 

HGB

IAS

Kaufpreis

./. Anschaffungspreisminderungen

Anschaffungsnebenkosten: Transport etc.

+ nachträgliche Anschaffungskosten (z.B. Um- und Ausbaukosten)

Kaufpreis

Zölle

Nicht abziehbare Steuern

Nebenkosten zur Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand

./. Skonti und Rabatte

 

VIII. Abschreibungsverfahren

 

Abschreibungsverfahren

 

 

 

HGB

IAS

 

§ 243 HGB

das Abschreibungsverfahren darf dem Nutzungsverlauf nicht widersprechen

leistungsabhängig

linear oder

degressiv

progressiv zwar handelsrechtlich erlaubt, aber selten zu finden,

steuerlich verboten

§ 254 HGB erlaubt steuerrechtliche Abschreibungen, der niedrigere Wertansatz darf auch nach dem Wegfall des Grundes beibehalten werden.

IAS 4 für immaterielle Vermögensgegenstände

Abschreibungsverfahren darf weitestgehend frei bestimmt werden.

IAS 16 für Sachanlagen

Abschreibungen müssen den Nutzungsverschleiß widerspiegeln.

linear (straight line depreciation)

degressiv (diminishing balance method)

leistungsabhängig (sum-of-the-units method)

Keine steuerlichen Abschreibung wie in § 254 HGB

IX. Ergebnis der Gegenüberstellung

 

In vielen Bereichen unterscheidet sich die Rechnungslegung nach IAS deutlich von den deutschen Vorschriften.

Vor allem sind nach IAS wesentlich umfassendere Angaben in den notes zu machen.

 

Forschungs- und Entwicklungskosten sind im Abschluß nach IAS sogar Aktivierungspflichtig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nach HGB besteht ein absolutes Aktivierungsverbot.

 

Bei langfristiger Auftragsfertigung erlauben die IAS Vorschriften über die Percentage of Completigtion Method sogar eine Gewinnrealisierung entsprechend des Baufortschrittes. Nach HGB sieht das Realisationsprinzip dieses nicht vor.

 

Die Anschaffungs- und Herstellkosten bilden nach HGB die Bewertungsobergrenze. Nach IAS kann aber auch über diesen Wert hinaus gegangen werden. Es muß dann allerdings eine Neubewertungsrückstellung gebildet werden.

 

Nach IAS sind keine Risikorückstellungen erlaubt. Eine Rückstellung muß konkret sein und darf nicht auf Annahmen fußen.

 

Beim Leasing gibt es auch einige Unterschiede. So muß der geleaste Gegenstand in jedem Fall beim Leasingnehmer bilanziert werden. Nach deutschem Recht kann dies über entsprechende Leasingverträge umgangen werden.

 

Da die IAS eine strenge Trennung von Steuer- und Handelsbilanz vorsehen, gewinnen die latenten Steuern an Bedeutung.


Literatur

 

 

Bücher

 

Selchert, Erhard, Internationale Rechnungslegung, Der Jahresabschluß nach HGB, IAS und US GAAP, Oldenbourg, Verlag, München 1998,

 

Georg Wörner, Handels- und Steuerbilanz nach neuem Recht mit US GAAP, IAS und EURO, 5., überarbeitete und erweiterte Auflage, Verlag moderne industrie, Landsberg a.L. 1998

 

Philip Lettmann, Internationale Rechnungslegung, Nutzenpotentiale für multinationale Konzerne, Gabler Verlag, Wiesbaden 1997

 

Förschle, Kroner, Mandler, Internationale Rechnungslegung: US GAAP, HGB und IAS, 2. Auflage, Economica Verlag, Bonn 1996

 

Gesetzestexte

 

HGB, Beck-Texte im dtv, 32. Auflage München 1998

 

 

Aufsätze

 

Eine Synopse, Dipl.-Kff. Cornelia Scott, bilanz & buchhaltung 9/97 Seite 334 ff.

 

Internationalisierung schreitet unaufhaltsam fort, Dipl.-Kff. Cornelia Scott, bilanz & buchhaltung 10/98 Seite 372 ff.

 

 

Internet

 

Homepage des IASC, www.iasc.org.uk

 

 

Sonstiges

 

Arbeitskreis Internationale Bilanzierung gegründet, Betrieb und Wirtschaft 20/1998, Seite 764

 

 



[1] Generally Accepted Accounting Principles

[2] Securities and Exchange Commission

[3] Georg Wörner, Handels- und Steuerbilanz nach neuem Recht - mit US-GAAP, IAS und EURO, Verlag mi, Landsberg a.L. 1998

[4] vgl. Homepage des IASC www.iasc.org.uk/frame/cen1_1.htm ABOUT IASC

[5] International Federation of Accountants

[6] Betrieb und Wirtschaft, 20/1998, Seite 764

[7] Bilanz & Buchhaltung (b&b) 9//98 Seite 334

[8] Bilanz & Buchhaltung (b&b) 10/98 Seite 374

[9] Internet Homepage des IASC vom 20.10.1998 www.iasc.org.uk/frame/cen2_1.htm