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1. Einleitung

Die Krise des 17. Jahrhunderts, wie sie Christopher Friedrichs in seiner gleichnamigen Untersuchung beschreibt, begann mit einem europaweiten Umsichgreifen von politischen, religiösen und wirtschaftlichen Unruhen. Doch dabei beschränkten sich die zum Teil blutigen Unruhen nicht mehr nur auf die unterdrückte Bauernschaft, sondern auch auf die freien Städte des heiligen römischen Reiches deutscher Nation, die bis dahin weitgehend ein hohes Maß an politischer Stabilität aufgewiesen hatten.

Im Folgenden soll exemplarisch an den Unruhen der Städte Aachen (1608-1611) und Frankfurt (1612-1624) die Gründe, der Verlauf und die Ergebnisse der bürgerlichen Proteste erörtert werden. Ähnliche Geschehnisse lassen sich, wenn auch meist nicht in so klarer Form, auch in vielen anderen freien Reichsstädten in diesem Zeitraum erkennen.

Eine genaue Gegenüberstellung der Unruhen in den zwei Städten, die von Matthias Meyn für Frankfurt und von Heinz Schilling für Aachen zudem ausführlich dokumentiert wurden, ergibt schließlich einen deutlichen Eindruck des religiösen, sozialen und politischen Konfliktpotentials in den freien Reichsstädten am Vorabend des Dreißigjähringen Krieges.

 

2. Die Situation der deutschen Städte zu Beginn des 17. Jahrhunderts

Der Beginn des 17. Jahrhunderts kann im Hinblick auf den inneren Frieden der deutschen Reichsstädte als Zeitraum immer wieder aufflackernder Unruhen angesehen werden. Meist waren es aber nicht Hungerrevolten oder religiöse Unruhen, die zu Bürgeraufständen führten, sondern viel tieferliegende politische und soziale Probleme. Die freien Reichsstädte des Heiligen Römischen Reiches waren weitgehend unabhängig von Territorialherren und nur dem Kaiser verantwortlich. Die oberste Autorität hatte innerhalb der Städte meist der Rat inne, dessen Mitglieder sich zwar nicht durch allgemeine Wahlen, jedoch durch ein komplexes System von Auswahlverfahren aus Zünften oder Patriziern rekrutierten.[1] Allerdings unterschied sich das Selbstverständnis der Regierenden zunehmend von der Auffassung der Bürger. Die Magistrate sahen sich als absolute Herrscher, die analog zu ihren benachbarten Territorialherren unbedingten Gehorsam von ihren "Untertanen" forderten.[2] Die Bürger sahen in den Räten nach wie vor Treuhänder der städtischen Gemeinschaft. Die Diskrepanz dieser zwei Standpunkte erwies sich bald mehr und mehr als Konfliktstoff, da es unübersehbar war, daß die Magistrate ihre Macht mißbrauchten und das Vertrauen der Bürger verloren. Zwischen 1580 und 1700 kam es in fast allen größeren Reichsstädten zu Revolten gegen die mit fast unbeschränkter Macht regierenden Räte.[3] Die exakten Gründe variierten von Stadt zu Stadt, jedoch gingen meist langjährige sozial-ökonomische Krisen und Religionsstreitigkeiten den Unruhen voraus. Die Situation in den Städten wurde zudem von weit größeren politischen Konstellationen beeinflußt, die ihre Schatten voraus warfen. Katholiken und Protestanten, in Protestantischer Union und Katholischer Liga organisiert, begannen nach einer Periode sich verschärfender religiöser und politischer Konflikte, sich auf auf die Lösung ihrer Streitigkeiten mit militärischen Mitteln vorzubereiten.

Seit dem späten Mittelalter hatten sich die Konflikte zwischen Patriziern und Bürgerschaft in den freien Reichsstädten verschärft. In Zünften organisiert versuchten die Bürger ihr Recht auf politische Mitwirkung gegenüber der etablierten Obrigkeit durchzusetzen. Meist hatten sich mit der Zeit Zunftverfassungen entwickelt, in denen der politische Einfluß zwischen dem Patriziat bzw. dem "alten" Rat und den Zünften geregelt wurde. Das Verhältnis der sozialen und politischen Kräfte, das sich daraus ergab, war aber meist unterschiedlich. Es hing oft davon ab, ob die beiden Partner sich selbst einigten, ob Ratsvertreter befreundeter Nachbarstädte vermittelten oder der Kaiser selbst in die innerstädtischen Verhandlungen eingriff.[4] Obwohl diese neuen Arten von Stadtverfassungen über einen langen Zeitraum eine mehr oder minder große Stabilität garantierten, waren sie nach wie vor Kompromißlösungen, was sie für den Fall drastischer gesellschaftlicher Umbrüche wie den Auswirkungen der Reformation, für Krisen anfällig machte. Die Dynamik der reformatorischen Konflikte führte dazu, daß sich religiöse Forderungen bald mit politischen vermischten und sich dabei meist gegen die herrschenden Schichten richteten.[5]

 

3. Die Aachener Unruhen von 1608

Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts nahm der Kalvinismus in der Politik des Bürgertums der freien Reichsstadt Aachen eine stetig größer werdende Rolle ein. Die starke Zuwanderung von Niederländischen Protestanten hatte schon um 1581 zur Teilung der Stadt in zwei konfessionelle Lager geführt und gipfelte in der Entstehung eines katholischen und eines evangelischen Stadtrates - beide mit dem Anspruch einer Alleinvertretung der Bürger. Als kaiserliche Gesandte, trotz Schlichtungsauftrag, die Anerkennung der Protestanten verweigerten, führte noch im selben Jahr ein bewaffneter Bürgeraufstand zur Neuwahl des Stadtrates, der fortan überwiegend protestantisch dominiert wurde.[6] Nachdem das katholische Ratsregiment weder durch kaiserliche Mandate noch durch Jülicher Landsperren wiederhergestellt werden konnte, verhängte Kaiser Rudolf II. 1593 die Reichsacht über die Stadt und ließ sie 1598 gewaltsam vollstrecken.[7] Die Absetzung des evangelischen Rates durch kaiserliche Truppen beendete die fast zwanzigjährige Vorherrschaft der kalvinistischen Partei in Aachen.

Obwohl die Ratsfähigkeit auf Katholiken beschränkt wurde, blieb die bisherige Verfassung formell in Kraft. Da diese jedoch grundsätzlich allen Bürgern freie Ratswahl und Mitspracherecht bei allen die gesamte bürgerliche Gemeinde berührenden Probleme zusicherte, kam es zu einer gefährlichen Diskrepanz zwischen der Verfassungstheorie und der Realität.[8] Aufgrund des starken Rückhaltes der Protestanten in den genossenschaftlichen Institutionen der Stadt wurde es in den folgenden Jahren dem katholischen Rat zunehmend unmöglich, die verfassungsmäßig vorgeschriebenen Konsultationen mit diesen Gremien vorzunehmen. Streit innerhalb des katholischen Ratslagers über innen- und außenpolitische Fragen tat ein Übriges dazu, um das Vertrauen der Bürger in ihre Führung noch weiter sinken zu lassen.

Aufgrund ihrer geographischen Lage stand die Stadt im Überschneidungsbereich konfessioneller und machtpolitischer Einflußsphären. Vor allem die Vogteien Jülich und Brabant beriefen sich auf überkommene mittelalterliche Hoheitsrechte in der Stadt. Da der katholische Rat Aachens aber mit gerade diesen Kräften aus konfessionellen Gründen ein Bündnis anstrebte, ergab sich zwangsläufig die Kritik, mit dieser Gesinnung reichsstädtische Freiheiten aufzugeben.[9]

Die Protestanten hatten seit 1598 das Recht auf Ausübung ihrer Religion verloren und eine Welle von Bücherverbrennungen und Ausweisungen evangelischer Prediger über sich ergehen lassen müssen. Ein katholisches Sendgericht wachte fortan über die Beachtung der tridentinischen Tauf- und Eheschließungsdekrete. Der neu angesiedelte Jesuitenorden sorgte für die katholische Erziehung der Jugend und die Rekatholisierung der Bürgerschaft. Doch gerade die katholische Erneuerungsbewegung stellte eine viel größere Gefahr für die evangelischen Gemeinden dar, da die Bemühungen der Jesuiten bald Wirkung zeigten.[10] Die Anwendung inquisitorischer Maßnahmen, wie sie der Kaiser vorgeschlagen hatte, war gerade noch von der Bürgerschaft verhindert worden, um den inneren Frieden nicht vollends zu zerstören. Die Situation des Aachener Protestantentums erreichte damit zu Beginn des 17. Jahrhunderts einen Tiefpunkt. Nach hoffnungsvollen Jahren der Expansion des evangelischen Glaubens in der Bürgerschaft, sah man sich nicht nur in allen Bereichen um Jahrzehnte zurückgeworfen, sondern hatte auch den langsamen Exitus der eigenen Gemeinden vor Augen.[11]

Neben den genannten konfessionellen Problemen gab es aber auch im wirtschaftlichen Bereich deutliche Spannungsfelder. Die Stadt Aachen machte zu Beginn des 17. Jahrhunderts eine deutliche ökonomische Krise durch, die sowohl kurz- wie auch längerfristige Ursachen besaß. Sie übte sowohl starken sozialen als auch politischen Einfluß in der Stadt aus. Schon während der Zeit des evangelischen Rates hatten die Handelssperren und Konfiskationen Aachener Güter durch die Spanier und Jülicher die Wirtschaft stark getroffen. Die niederländischen Befreiungskämpfe und der Truchseßsche Krieg taten ein Übriges, um sowohl die Versorgung mit Grundstoffen, als auch den Export der auf Fernhandel angewiesenen Aachener zu erschweren.[12]

Obwohl die Wiedereinsetzung des katholischen Rates die Lösung dieser Probleme versprach, behinderten die fortdauernden Auseinandersetzungen in den Niederlanden weiterhin den Handel und auch der katholische Rat wurde bald in neue Auseinandersetzungen mit Jülich über die städtischen Hoheitsrechte hineingezogen, was schließlich zu einer Neuauflage der Handelsblockade führte. Innerhalb der Stadt hatten Bußgelder und Enteignungen der evangelischen Unternehmerschicht wichtiges Kapital entzogen und mit einer allgemeinen Unsicherheit eine Rekonsolidierung der Aachener Wirtschaft verhindert. In der breiten Schicht der von Textil- und Messingproduktion abhängigen Arbeiter griff zunehmend soziale Unsicherheit um sich.

Mit den obengenannten Punkten, dem starken Autoritätsverlust der Obrigkeit und deren Schwächung durch interne Spannungen, ergab sich eine fast klassische Atmosphäre für eine Erhebung gegen das herrschende Regime.

Der Anlaß des Aufstandes von 1608 war die Gefangensetzung eines Aachener Bürgers auf dem Territorium des Großherzogtums Jülich. Damit wurde deutlich, daß der Rat nicht fähig war, Sicherheit und Eigentum der Bürger gegenüber den Einschüchterungsversuchen des benachbarten Territorialstaates sicherzustellen.[13] Aus diesem Umstand ergab sich eine spontane Zusammenrottung von Bürgern aller Konfessionen mit dem Ziel, drohende Gefahr von der Stadt abzuwenden. Angesichts des Versagens des Rates fühlte man sich legitimiert, selbst in die Geschicke der Stadt einzugreifen. Die Bürger versprachen sich gegenseitigen Beistand bei Repressalien durch die Obrigkeit und wählten einen Ausschuß von Vertretern der 14 Aachener Gaffeln. Dieser "ad hoc" gebildete Ausschuß wurde dem Rat beigestellt, um die städtische Politik in mehreren mißliebigen Punkten zu korrigieren - immer mit der Möglichkeit eines direkten Rückgriffs auf die Bürgerschaft.[14] Aufgrund des gegebenen Anlasses sollten vor allem die Beziehungen zu Jülich neugeregelt und später die Sendgerichtsverfahren der katholischen Kirche eingestellt werden. Die Entfernung der Verantwortlichen für die mißbilligte Politik der letzten Jahre aus dem Rat ergänzte den Forderungskatalog.

Wider Erwarten zeigte der massive Bürgerprotest Wirkung. Der Rat gab allen wesentlichen Punkten der Forderungen nach. Die gravierendste Folge der Unruhen war letztlich die Tatsache, daß der Bürgerausschuß auch nach Beendigung der Streitigkeiten bestehen blieb und sein politisches Gewicht zu wahren verstand. Somit war es zu einer deutlichen Stärkung der Position von Gemeinde und Gaffeln gegenüber dem Rat gekommen. Obwohl im Rat noch immer nur Katholiken vertreten waren, erhielten die Gaffeln freiere Hand bei der Aufnahme von Protestanten, die sie sogar wieder in Zunftämter wählen durften.[15] Das politische Monopol der Katholiken war damit gebrochen.

Die damit erreichte Stärkung der genossenschaftlichen Verfassungskomponente auf der einen, sowie die erneute obrigkeitliche Verhärtung des Ratsregimentes auf der anderen Seite, führte im Juli 1611 zu einer zweiten bürgerlichen Oppositionsbewegung in Aachen.[16] Anlaß dazu war der Gottesdienstbesuch Aachener Protestanten auf jülicher Territorium, da dort mittlerweile protestantische Fürsten das Regime übernommen hatten. Obwohl der Rat nach dem Aufstand von 1608 ausdrücklich den protestantischen Bürgern religiöse Aktivitäten außerhalb der Stadt zugestanden hatte, schritt er gegen fünf Aachener Bürger ein, welche die Stadt zum Zwecke des Gottesdienstes verlassen hatten. Angesichts des Übertretens des benachbarten Territoriums in das protestantische Lager sah sich der Rat soweit innenpolitisch geschwächt, daß er bemüht war, den Bürgern ihre Gehorsamspflicht gegenüber der städtischen Obrigkeit einzuschärfen. Als Antwort auf diese grundlegende Verletzung der bürgerlichen Freiheiten rotteten sich am 5. Juli 1611 200 bewaffnete Bürger zusammen, um dem Rat ihre Beschwerden vorzutragen.[17] Die Absetzung des protestantischen Rates 1598 wurde dabei nochmals als Verletzung des Prinzips der freien Wahlen bezeichnet und als Unterminierung der genossenschaftlichen Grundlagen der Stadtverfassung. Nach Ansicht der Bürger waren gerade damit die fähigsten Köpfe der Bürgerschaft von der polititischen Partizipation ausgeschlossen worden. In religiöser Hinsicht wurde in der Beschwerdeführung der Stadtrat als Organ der Bürgerschaft auf die religiösen Bedürfnisse der Bürger verpflichtet. Das bedeutete, daß aufgrund des hohen Anteils von Protestanten unter den Bürgern die Tolerierung protestantischer Religionsausübung und die Aufhebung der politischen Diskriminierung gefordert wurde. Der dritte Beschwerdenkomplex bezog sich auf die Rechtsbrüche des Rates gegenüber den Bürgern. Es wurden besonders die Verstöße gegen die Freiheitsrechte der Bürgerschaft beklagt, die ja auch den Anlaß der Proteste ergeben hatten. Dem Rat wurde vorgeworfen, er benachteilige Protestanten bei der Vergabe von Bürgerrechten und Zunftämtern. Weiterhin beschwerte man sich über Fahrlässigkeit in der Verwaltung öffentlicher Gelder und Besitzes sowie über Veruntreuungen der Ratssekretäre.

Doch die politische Lage beruhigte sich trotz der Ablehnung der Forderungen durch den Rat bis Mitte Oktober, als ein neuer Auslöser den Konflikt wieder belebte. Anlaß war diesmal ein Abkommen, welches der Stadtrat mit der katholischen Brabanter Regierung abgeschlossen hatte und welches die Bürgerschaft argwöhnen ließ, man werde der spanischen Unterjochung ausgeliefert. Aus dieser Vermutung heraus zog eine aufgebrachte Menge vor den Rat und forderte Zutritt zum Stadtarchiv, um die Vereinbarungen des Vertrages selbst in Augenschein nehmen zu können. Vertreter des Rates wiesen solche Forderungen empört zurück. Es zeigte sich, daß sich das Verhältnis von Rat und Bürgerschaft bereits grundlegend geändert hatte. Die Obrigkeit fühlte sich den Bürgern nicht mehr verantwortlich und berief sich auf eine Erklärung, die der katholische Rat 1612 dem Kaiser während der Krönungsfeierlichkeiten in Frankfurt überreicht hatte. Darin hieß es, daß bei möglichen Verfehlungen des Rates, ein Urteil darüber :

"nitt bey der Gemeindt undt unterthanen (läge), sunst würdt kein Kayser, König oder Fürst, oder einiche obrigkheitt bey Ihrem Regiment eine stundt lang gesehen sein. Es wurde auch der Religions-Landtfriedt und alle Reichs-Constitutiones uff einmahl hinweggenommen." Der einzig erlaubte Weg sei dagegen eine Beschwerdeführung beim Kaiser als höchster Obrigkeit, dessen "geburendes bescheidts (die Bürgerschaft) friedlich und ruhig zerwarten" hätte. "Nemo enim contra Magistratum proprium, qui Sanctus et a Deo constitutes est, insurgere, arme sumere, vi agere, vel eondem inferre, aut sibi ipsi, quando Juicem, et Superiorem habet, Jus dicere debet; adeo ut qui Superioribus et Magistratui resistit Deo resistit: Neque singulis est concedendum, quod per Magistratum publice fieri multoque minus contra illum quid attendari debet, ne maioris Tumultus inde nascatur occasio."[18]

Damit setzte der Rat der Forderung der Bürgerschaft nach politischer Mitwirkung das neue Selbstverständnis des Gottesgnadentums entgegen, welches selbstverständlich jedes Recht auf Widerstand ausschloß. Es folgten in den nächsten Tagen mehrmals gefährliche Ausschreitungen gegen Magistratsbeamte. Als am 29. Oktober Vertreter des Rates eine Inventur des Archivs durchführen wollten, zwang sie eine aufgebrachte Bürgermenge, einigen "ad hoc" gewählten Vertretern Einblick in die umstrittenen Akten zu gewähren. Damit war das primäre Ziel der bürgerlichen Bewegung erreicht worden und die Bürger konnten ihren politischen Einfluß ausbauen. Im neuen Jahr, 1612, erfolgte schließlich eine Neuwahl des Rates nach der alten Stadtverfassung. Die Wahl der Mitglieder erfolgte aus den 14 Gaffeln und schloß erstmals wieder Protestanten ein, womit die Bürgerschaft auch ihr letztes Ziel erreicht hatte.[19]

 

4. Der Bürgeraufstand in der Reichsstadt Frankfurt 1612-1614

Auch der Frankfurter Bürgeraufstand 1612-1614 läßt sich in die Krise des deutschen Städtetums im 17. Jahrhundert einordnen. Der Aufstand, der zu Unrecht oft auf die alleinige Initiative des Rädelsführers Vinzenz Fettmilch zurückgeführt wurde, ergab sich aus einer komplexen Mischung aus sozialen, wirtschaftlichen, verfassungsrechtlichen und kulturell-religiösen Gründen.[20]

Das Patrizische Stadtregime Frankfurts hatte durch Korruption und Mißwirtschaft schon seit langem den Rückhalt in der Bevölkerung verloren. Das Patriziat, welches sich seit Beginn des 16. Jahrhunderts gegenüber der Bürgerschaft sozial abgeschlossen und vom bürgerlichen Erwerbsleben zurückgezogen hatte, schloß die wirtschaftlich aufsteigende kaufmännische Oberschicht von jeglicher politischen Beteiligung aus. Die Patrizier sahen die Ratssitze als ein frei verfügbares und vererbbares Eigentum, das sie unabhängig vom Willen der Bürgerschaft benutzten. Ausgedehnte Vetternwirtschaft sorgte für eine Verfilzung der städtischen Verwaltung und eine unkontrollierte Schuldenpolitik brachte die Stadt in große finanzielle Bedrängnis. Auch der städtischen Justiz wurde Bestechlichkeit, parteiische Entscheidungen und voreilige Urteilsvollstreckungen vorgeworfen. Das Fehlen eines Kornmarktes in der Stadt führte dazu, daß Zwischenhändler das Getreide im Umland billig erwerben und mit hohem Gewinn in der Stadt wieder verkaufen konnten, was bei den Bürgern der Stadt zu einem dauerhaften Beschwerdepunkt wurde.[21] Aber auch die Juden, die unter kaiserlichem Schutz in der Stadt wohnten, wurden in den Augen der Bürger zu einem Problem. Man warf ihnen vor, entgegen einschlägiger Beschlüsse verschiedener Städtetage, statt 6% bis zu 12% Zinsen zu fordern und mit einer besonders rigorosen Eintreibung von Schulden zur Verarmung vieler Frankfurter beigetragen zu haben.[22] Man warf in diesem Zusammenhang auch den Ratsherrn vor, diese Praxis nicht nur zu dulden, sondern auch die Juden mit hinterzogenen Steuergeldern zu unterstützen.

Der Anlaß, welcher zum Ausbruch der Unruhen in Frankfurt führte, war die Wahl des Königs Matthias zum Kaiser des heiligen Römischen Reiches im Mai 1612. Gemäß der Vorschrift der Goldenen Bulle hatten Rat und Bürgerschaft dem Kaiser den Treueid geleistet. Im Gegenzug erhielt der Frankfurter Rat die Privilegien der Stadt bestätigt. Da die patrizischen Ratsherrn jedoch nicht bereit waren, die Art der kaiserlichen Stadtprivilegien der Bürgerschaft mitzuteilen, entstand bei diesen die Vermutung, das Privileg der Abgabenfreiheit werde den Bürgern vorenthalten. Desweiteren forderten sie die Zahl der in der Stadt wohnenden Juden zu verringern und die Einrichtung eines wöchentlich stattfindenden Kornmarktes.[23] Allein die Verschiedenartigkeit der Forderungen zeigt hier die unterschiedlichen Gründe für die Unzufriedenheit der Bürger. Eine entsprechende Bittschrift der Bürger an den Magistrat der Stadt zeigte aber ebensowenig Wirkung, wie entsprechende Schreiben an die Kurfürsten und sogar an den Kaiser.[24]

Die Unnachgiebigkeit des Rates sorgte schließlich dafür, daß radikalere Elemente unter den oppositionellen Bürgern zunehmend Auftrieb erhielten. Diesen gelang es, einen Bürgerausschuß zu gründen, der am 12. Juli 1612 mit der Unterstützung von ca. 200 Bürgern in den Römer eindrang, um eine sofortige Antwort auf die Forderungen zu erhalten.[25] Der Rat stellte den Bürgern darauf einen Einblick in die Privilegien in Aussicht, bezeichnete sich jedoch im Hinblick auf des Judenproblem als nicht verantwortlich und lehnte auch die Forderung nach einem Kornmarkt ab. Die Unzufriedenheit über diese Antwort und das Gerücht, der Magistrat wolle den Streit mit Hilfe von 400 noch vom Wahltag anwesenden Söldnern lösen, führte dazu, daß sich die Bürger rasch bewaffneten und begannen, organisiert die Straßen zu kontrollieren. Zu den bisherigen Forderungen des Bürgerausschußes wurde zusätzlich noch die Forderung aufgestellt, aus der Stadtkasse, dem "Aerar", Geld zu günstigen Konditionen leihen zu dürfen, um so nicht von jüdischen Bankiers abhängig zu sein. Am 14. Juli zeigte sich der Rat gegenüber einer in den Römer eingedrungenen Bürgern verhandlungsbereit. Eine Bürgerdelegation sollte Einblick in die Privilegien erhalten, ein Kornmarkt eingerichtet werden, der Aerar unter bestimmten Bedingungen beleihbar werden und auch in der Judenfrage wollte man sich bei dem Kaiser für die Forderungen der Bürger verwenden.[26] Doch diese Zugeständnisse konnten die aufgebrachte Bürgerschaft schon nicht mehr beruhigen. Diese nahmen jetzt den Disput als Anlaß, noch viel grundsätzlichere Änderungswünsche vorzubringen.

Mitten in die laufenden Verhandlungen traf am 30. Juli ein kaiserlicher Herold ein, der gemäß des kaiserlichen Beschlusses verkündete, daß der Bürgerausschuß ungesetzlich sei und die Bevölkerung dazu aufrief, die Waffen niederzulegen. Gesandte aus Speyer, Worms und Nürnberg, die ebenfalls in der Stadt eingetroffen waren, boten beiden Seiten die Vermittlung in dem Streit an. Doch die Forderungen der Bürgerkommission erstreckten sich jetzt auch auf die Zusammensetzung des Rates, bei dem die Mitgliedschaft zu vieler Personen der gleichen Familien kritisiert wurde. Ein ewiger Bürgerausschuß sollte ebenfalls die Geschäfte des Rates kontrollieren. Mit dem Eintreffen der kaiserlichen Subdeligierten am 8. Oktober erhoffte sich nun jede Seite die kaiserliche Unterstützung bei den Streitfragen. Nach ausführlichen Verhandlungen mit beiden Seiten erreichten die Delegierten eine Verhandlungsgrundlage, die nach dem Eintreffen der beiden kaiserlichen Kommissare, dem Erzbischof von Mainz und dem Landgraf von Hessen-Darmstadt, in einem 71 Punkte umfassenden Vertrag fortgeführt werden konnte. In dieser Vereinbarung, die am 24. Dezember 1612 vollendet wurde, einigten sich Rat und Bürger in allen wesentlichen Punkten.[27] Die Privilegien sollten einer Gruppe von sieben vereidigten Bürgerdeputierten offengelegt werden, aus 36 von der Bürgerschaft vorzuschlagenden Kandidaten sollten 18 neue Ratsherrn gewählt werden und der Höchstzins für das Kreditgeschäft mit den Juden wurde auf 8% festgelegt.

Doch diese Einigung bescherte nur eine kurze Zeit trügerischer Ruhe. Da die kaiserliche Bestätigung des Vertrages erst im Mai 1613 eintreffen sollte, ließ dieser Umstand Intrigen der Ratsherrn vermuten und verhinderte eine Entspannung der Lage. Ein neuer Streit ergab sich bald aus Anlaß des von den einzelnen Amtspersonen, den neuen Ratsherrn und den Neunern zu schwörenden Eides. Der Bürgerausschuß bestand auf seiner Anwesenheit bei diesem Akt und machte dem Rat damit wichtige Hoheitsrechte streitig. In diesem Stadium des Disputs traten auch die führenden Köpfe der Bürgerbewegung deutlich als Volkstribunen hervor. Vor allem der Lebkuchenbäcker Vinzenz Fettmilch, der Schneider Konrad Schopp, der Schreiner Konrad Gerngross und der Buchdrucker Johann Saur erschienen bei jeder Gelegenheit im Römer, um in Begleitung einer großen Menschenmenge ihre Forderungen vorzutragen.[28] Währenddessen schritt die Auflösung der öffentlichen Ordnung weiter voran. Drohungen und Übergriffe gegen Juden waren an der Tagesordnung, einzelne Stadtteile Frankfurts überwarfen sich und die Messen des Jahres 1614 schienen in Gefahr. Die Entdeckung von Korruptionsaffären und Veruntreuungen von Ratsmitgliedern schürte die Volkswut dabei noch mehr und führte im Februar 1614 zur Entlassung der verhaßten Beamten Schacher und Pyrander. Unter der Androhung der kaiserlichen Inquisition, die zudem eine massive Einmischung in die Belange der freien Reichsstadt nach sich gezogen hätte, einigten sich die beiden Seiten jedoch sehr schnell. Um weiteren kaiserlichen Interventionen zu vorzukommen, leisteten am 27. Januar die Bürger dem Rat einen Treueid, und ein kirchliches Dankfest wurde ausgerufen.

Nachdem das gemeinsame Interesse an der städtischen Autonomie die Gegensätze so vorübergehend überdeckt hatte, kam es jedoch schon im Mai 1614 anläßlich der Neuwahl der Bürgermeister zu neuen Unruhen.[29] Am Tag der Wahl erschien Vinzenz Fettmilch mit großem Gefolge auf dem Römer und warf dem Rat Korruption und Amtsmißbrauch vor. Schon am nächsten Tag, als der Rat wieder zusammentreten wollte, stieß er auf organisierte Gewaltanwendung, als verschiedene Mitglieder in Zunftstuben verschleppt und dort festgehalten wurden. Als es dem Rat schließlich am 15. Mai doch noch gelang zusammenzutreten, zwang eine wütende Menge die 18 neuen Ratsmitglieder, den Römer zu verlassen und setzten die übrigen Ratsherrn in der Ratsstube fest. Während sich in der Stadt wilde Gerüchte über den Angriff fremder Truppen verbreiteten, patrouillierten bewaffnete Bürgerverbände in den Straßen. Auch die am 16. Mai in der Stadt eintreffenden kaiserlichen Subdelegierten konnten keinerlei Zugeständnisse erwirken, bis am 19. Mai endlich der alte Rat sich aus Hunger, Durst und Entkräftung geschlossen zur Abdankung bereit erklärte.

Doch in diesen Sieg der Bürger platzte am 5. August ein Mandat des Kaisers, wonach alle Bürger binnen 14 Tagen sich dem alten Rat aufs neue zu unterwerfen hätten.[30] Von den ultimativen kaiserlichen Forderungen verunsichert, unterschrieben viele Bürger in Kürze eine entsprechende Erklärung. Den übrigen, unter der Führung von Vinzenz Fettmilch, drohte man mit Reichsacht. Angesichts solch einer Drohung fühlte man sich in die Enge getrieben, nahm die Subdelegierten gefangen und begann mit Plünderungen im Judenviertel. Die um ihr Leben bangenden Subdelegierten stimmten schließlich einer Neuwahl des Rates zu, bei der am 8. September die 18 neu eingetretenen Bürger durch 25 weitere ergänzt wurden. Mit der Erpressung der Subdeligierten, dem Pogrom an den unter kaiserlichem Schutz stehenden Juden und der erzwungen Ratswahl, war jedoch das kaiserliche Maß an Toleranz überschritten. Am 8. Oktober 1614 traf ein kaiserlicher Herold mit der Achtserklärung über Fettmilch, Gerngross und Schopp ein.[31] Während der Rat nun in tatenloser Resignation versank, rüsteten sich die Anhänger der Geächteten für einen bewaffneten Konflikt. Als jedoch immer mehr Frankfurter Bürger sich schriftlich dem kaiserlichen Mandat unterwarfen, stellte sich am 7. Dezember Gerngross den kaisertreuen Bürgern. Einen Tag später gelang es der kaisertreuen Partei, auch die übrigen zwei Geächteten festzunehmen. [32]

Nach der Festnahme der Rädelsführer schritt die Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung in Frankfurt schnell voran. Am 10. Dezember wurden die neugewählten Ratsherrn durch ein kaiserliches Mandat aus ihren Ämtern entfernt und bis zum 4. Januar 1615 waren alle flüchtigen Patrizier wieder in Amt und Ehren. Es folgten bis zum 28. Februar noch ausgedehnte Verhöre und Verhaftungen von Bürgern, die sich bei den Unruhen hervorgetan hatten. An diesem Tage erfolgte auch die Vollstreckung der Urteile und damit das endgültige Ende der Frankfurter Unruhen. Neun öffentliche Hinrichtungen, allen voran Fettmilch, Gerngross und Schopp, neun ewige Verbannungen und 23 zeitweilige Verbannungen sollten für alle Zeiten abschreckend auf mögliche Unruhestifter wirken.[33] Weiterhin wurden 2136 Bürger mit unterschiedlich hohen Geldstrafen belegt.

Gemäß dem kaiserlichen Urteil wurde der alte Rat von jeder Schuld freigesprochen und die Juden in ihre früheren Rechte wiedereingesetzt. Allerdings wurde ihre Zahl in Frankfurt jetzt begrenzt und die Zahl ihrer Heiraten reglementiert. Die politische Organisationsbasis der Handwerker, die Zünfte, wurden durch Gewerbevereine ohne eigene Gerichtsbarkeit ersetzt. Die Gewerbeaufsicht fiel völlig an den Rat. Die aus inneren Schwierigkeiten entstandene Krise der freien Reichsstadt Frankfurt hatte nicht mit den Kräften der Stadt selbst behoben werden können. Die entscheidenden Einflüsse zur Lösung der Konflikte waren letztendlich von außen gekommen.[34]

 

5. Schlußbetrachtung

Die Geschehnisse in den beiden Städten reihen sich fast nahtlos in jenes Phänomen ein, das in der Literatur als die "Krise des 17. Jahrhunderts" bezeichnet wird. Die Ereignisse jener Zeit, die im Dreißigjährigen Krieg ihren Höhepunkt finden sollten, waren im Wesentlichen von Unruhen gekennzeichnet, die sich überall in Europa und zum Teil sogar weltweit nachweisen lassen.

Am Beispiel der Krisen in den zwei Städten Aachen und Frankfurt lassen sich die politischen Problemkreise der damaligen Zeit konkret nachweisen. In beiden Städten zeigten sich deutliche Bemühungen des Magistrates, den genossenschaftlichen Legitimierungsgrund seiner Herrschaft abzustreifen. Der Anspruch der Bürger, Ursprung jeder legitimen Herrschaftsausübung in der Stadt zu sein, wurde bestritten. Die Magistrate verteidigten ihren Anspruch auf Herrschaftsausübung, indem sie sich auf das Gottesgnadentum zurückführten. Die verfassungsrechtliche Erstarrung machte es den aufsteigenden Gruppen der Bürgerschaft unmöglich, sich an der städtischen Regierung zu beteiligen. Politische Vorstellungen von Herrschaft, wie sie in den Territorialstaaten dieser Zeit schon praktiziert wurden, machte sich nun auch in den Städten bemerkbar. Vor diesem Hintergrund vollzog sich die Krise der städtischen Verwaltung, die durch Mißwirtschaft und Korruption das Vertrauen der Bürgerschaft in die städtische Regierung verlor. Sowohl in Aachen als auch in Frankfurt zeigte sich diese Tendenz im selbstherrlichen Betragen der Magistratspersonen und in deren mangelnder Bereitschaft, grundlegende Verträge oder Privilegien der Bürgerschaft offenzulegen.

Obwohl in beiden Städten die Bürgerschaft sich im Recht glaubte und ihre Forderungen mit Nachdruck, aber ohne die Anwendung übertriebener Gewalt vorbrachte, unterschieden sich die Ergebnisse der Unruhen deutlich. In Frankfurt kam es durch den Einfluß äußerer Kräfte, in diesem Fall durch den Kaiser, zu einer vollkommenen Restauration der alten Zustände. Darüber hinaus wurde mit dem Verbot der Zünfte zukünftigem bürgerlichem Protest eine mögliche Basis geraubt. Nach der Beendigung der Frankfurter Unruhen war die wirtschaftliche und soziale Situation der Bürger schlechter als zuvor

Der bürgerliche Protest in Aachen hatte, im Vergleich zu Frankfurt, mehr Erfolg. Frei von äußeren Einflüssen gelang es hier der Bürgerschaft, die Oligarchisierungstendenzen der Obrigkeit abzuwehren und mit der Durchsetzung von Neuwahlen dem Rat wieder eine Legitimationsgrundlage zu geben. Nach den Unruhen hatte die Aachener Bürgerschaft sowohl soziale und wirtschaftliche Mißstände beseitigt, als auch eine religiöse Gleichheit für Protestanten und Katholiken geschaffen.

 

6. Literatur

BLICKLE, PETER, Social Protest and Reformation Theology, in : KASPAR VON GREYERZ (ED.), Religion, Politics and Social Protest, London 1980, S. 1 - 23.

BOTHE, FRIEDRICH, Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Reichsstadt Frankfurt, Frankfurt a. M. 1906.

BOTHE, FRIEDRICH, Frankfurts wirtschaftlich-soziale Entwicklung vor dem dreißigjährigen Kriege und der Fettmilchaufstand (1612-1616), Zweiter Teil, Statistische Bearbeitungen und urkundliche Belege, Frankfurt a. M. 1920.

FRIEDRICHS, CHRISTOPHER, German Town Revolts and the Seventeeth-Century Crisis, in : Renaissance and Modern Studies 26 (1982), S. 27 - 51.

KOLEWA, HERBERT, Reichsstadt und Territorium. Studen zum Verhältnis zwischen der Reichsstadt Aachen und dem Herzogtum Jülich, Frankfurt a. M. 1993.

MASCHKE, ERICH, Verfassung und soziale Kräfte in der deutschen Stadt des späten Mittelalters, vornehmlich in Oberdeutschland, in : VSWG (46) 1959, S.289-349.

MEYN, MATTHIAS, Die Reichsstadt Frankfurt vor dem Bürgeraufstand von 1612 bis 1614. Struktur und Krise. Studien zur Frankfurter Geschichte, Heft 15, Frankfurt 1980.

SCHILLING, HEINZ, Bürgerkämpfe in Aachen zu Beginn des 17. Jahrhunderts, in : Zeitschrift für historische Forschung, vol.1 (1974), S. 176 - 231.

SCHILLING, HEINZ, The European Crisis of the 1590s : The Situation in German Towns, in : Peter Clark (ed.), The European Crisis of the 1590s. Essays in Comparative History, London 1985.


Anmerkungen:

[1] Vgl. Christopher Friedrichs, German Town Revolts and the Seventeeth-Century Crisis, in : Renaissance and Modern Studies 26 (1982), S. 28.

[2] Vgl. Heinz Schilling, The European Crisis of the 1590s : The Situation in German Towns, in : Peter Clark (ed.), The European Crisis of the 1590s. Essays in Comparative History, London 1985, S. 150.

[3] Vgl. Friedrichs, S. 29.

[4] Vgl. Erich Maschke, Verfassung und soziale Kräfte in der deutschen Stadt des späten Mittelalters, vornehmlich in Oberdeutschland, in : VSWG (46) 1959, S. 309.

[5] Vgl. Peter Blickle, Social Protest and Reformation Theology, in : Kaspar von Greyerz (ed.), Religion, Politics and Social Protest, London 1980, S. 7.

[6] Vgl. Friedrichs, S. 40.

[7] Vgl. Herbert Kolewa, Reichsstadt und Territorium. Studien zum Verhältnis zwischen der Reichsstadt Aachen und dem Herzogtum Jülich, Frankfurt a. M. 1993, S. 50.

[8] Vgl. Heinz Schilling, Bürgerkämpfe in Aachen zu Beginn des 17. Jahrhunderts, in : Zeitschrift für historische Forschung, vol.1 (1974), S. 181.

[9] Vgl. Schilling, Aachen, S. 184.

[10] Vgl. ebd., S. 185.

[11] Vgl. ebd., S. 186.

[12] Vgl. Schilling, Aachen, S. 187.

[13] Vgl. ebd., S. 190.

[14] Vgl. ebd., S. 191.

[15] Vgl. Schilling, Aachen, S. 192.

[16] Vgl. ebd..

[17] Vgl. ebd., S. 193.

[18] Schilling, Aachen, S. 200.

[19] Vgl. ebd., S. 199.

[20] Vgl. Matthias Meyn, Die Reichsstadt Frankfurt vor dem Bürgeraufstand von 1612 bis 1614. Struktur und Krise. Studien zur Frankfurter Geschichte, Heft 15, Frankfurt 1980, S. 36.

[21] Vgl. Friedrich Bothe, Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Reichsstadt Frankfurt, Frankfurt a. M. 1906, S. 93.

[22] Vgl. Meyn, S. 69.

[23] Vgl. Meyn, S. 37.

[24] Vgl. Bothe, Urkunden, Supplikation der Bürger an die Kurfürsten vom 10. Juni 1612, S. 328-329 und Supplikation der Bürgerschaft an den Kaiser vom 21. Juni 1612, S. 331-335.

[25] Vgl. Meyn, S. 40.

[26] Vgl. ebd., S. 41.

[27] Text des Vertrages, in : Bothe, Urkunden, S. 492-510.

[28] Vgl. Meyn, S. 37.

[29] Vgl. Meyn, S. 51.

[30] Vgl. ebd., S. 52.

[31] Vgl. ebd., S. 54.

[32] Vgl. ebd., S. 56.

[33] Vgl. Meyn, S. 57.

[34] Vgl. ebd., S. 58.


Diese Arbeit wurde angefertigt im Wintersemester 1994/95
Historisches Seminar der Albert - Ludwigs-Universität Freiburg
Proseminar : Oberdeutsche Städte der frühen Neuzeit
Dozent : Dr. Mark Häberlein

© Stefan Mannes. mannes@ruf.uni-freiburg.de