Begriff
aus der »Logik. Die
Darlegung der Richtigkeit (Verifikation) oder Unrichtigkeit
»Falsifikation
einer Aussage oder eines Urteils durch empirische oder logische
Gründe. Man unterscheidet hierbei zwischen induktiven oder
empirischen ~ und deduktiven oder axiomatischen ~n, wie sie bereits
von dem griechischen Mathematiker Euklid maßgeblich entwickelt
wurden. Auch ein ~ kann falsifiziert werden, etwa, wenn gezeigt
werden kann, dass ein Versuchsaufbau fehlerhaft war.