Die
ersten 5 Seiten eines Buches oder an beliebiger Stelle eines anderen »Mediums auf denen die
verlagsrelevanten »bibliographischen
Informationen vermerkt sind. Dazu zählen: Name des Autors
oder des Herausgebers; Erscheinungsjahr; Titel und Untertitel;
Erscheinungsort / Verlag; Auflage, nach der zitiert wurde und oft ein
Copyrighthinweis.
Titularprofessor
Bezeichnung für
einen Träger des Professorentitels, der jedoch kein ordentlicher
Professor ist, sondern nur über den Titel, nicht aber über
Rechte und Pflichten verfügt.
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