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Lexikon - Talarrecht

Talarrecht

Heute in Deutschland nur noch selten ausgeübtes Privileg einer Hochschule, bzw. ihrer Angehörigen, »Talar zu tragen. Im Ausland ist das ~ noch in höherem Maße lebendig, an der Universität von Helsinki etwa darf sogar ein Degen zum Talar getragen werden. In Deutschland wird der Talar seit 1968 weitgehend als veraltet empfunden nur noch selten angelegt. Ein Spottvers der »Studentenbewegung war: "Unter den Talaren, Muff von tausend Jahren!" In der Tat läßt sich die akademische wie auch die kirchliche Tracht in weiten Teilen auf byzantinische Zeremonienkleidung zurückführen und ist somit noch älter als "tausend Jahre".

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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