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1. Das Programm einer Föderalisierung
2. Bundesstaaten und Staatenbünde
3. Internationale Organisationen
3.1. Vereinte Nationen
3.2. regionale internationale Organisationen
3.3. supranationale Organisationen
4.Der föderalistische Gedanke als Grundlage einer funktionierenden
Gesellschaft
I. Der "föderative" Aspekt
1. Das Programm einer Föderalisierung:
Der Begriff Föderalismus kommt aus dem lateinischen "foedus" und bedeutet demnach "Bund". Es gibt mehrere Erscheinungsformen des Föderalismus, man unterscheidet zunächst zwischen gesellschaftlichen oder staatlichen Institutionsordnungen.
Als gesellschaftliche Erscheinungsform der föderalistischen Organisationen sind Kirchenverbände, wirtschaftliche Verbände, Hochschulen und Gewerkschaften zu nennen, welche aus einem Bund von mehreren, weitgehend selbständigen Teilen bestehen, die auch an der politischen Willensbildung beteiligt sind.
"Am häufigsten wird der Begriff Föderalismus heute im institutionell-staatsrechtlichen Sinn für einen Staatsaufbau verwendet, somit besteht ein Staat aus mehr oder minder selbständigen Gliedstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Länder) und dem durch ihren Zusammenschluß gebildeten Zentralstaat ( in der Bundesrepublik Deutschland der Bund)." [1]
Als völkerrechtliche Gemeinschaftsform bezeichnet Föderalismus einen Staatenbund, der aus einem Zusammenschluß von jeweils souveränen Staaten
besteht.
Die Reichweite des Föderalismus erstreckt sich von den kommunalen Organisationen bis hin zu den supranationalen Organisationen. Zippelius faßt dieses föderative Schema, in dem Prozeße wie Interessenausgleich, Konfliktbereinigung und Zielbestimmung stattfinden, Probleme zu einem Kompromiß gebracht werden, unter dem Modell," kooperative Konfliktsbereinigung" , zusammen.[2]
Der Gedanke der Aufteilung der staatlichen Funktionen ist erst im 17. Jahrhundert politisch aktuell geworden. Montesquieu sah die Chance für eine ausgeglichene Staatspolitik darin, einen Mißbrauch der Staatsmacht möglichst gering zu halten. Montesquieus Mißtrauen gegen den Machthaber wird auch in seiner folgenden Aussage deutlich, es ist "eine ständige Erfahrung, das jeder geneigt ist, die Gewalt, die er hat, zu mißbrauchen; er geht so weit, bis er Schranken findet. Ja selbst die Tugend hat Schranken nötig". Dies erfordertete eine gewisse Pluralität der Gewalten, es müßte also jeder in der Lage sein, die Neigung, die die Macht zu mißbrauchen drohte, zu erkennen und sich dagegen zu wehren, und dies könnte nur gelingen, wenn dem Volk die Freiheit gewährt wurde. [3]
Mit der Gewaltenteilungslehre im Staat beschäftigten sich die Staatstheoretiker aber schon seit der Antike; Aristoteles, Platon, Polybius und Machiavelli sind die wichtigsten unter Ihnen. So sprachen sie fast alle über das Problem der Gewaltenteilung und entwickelten oft ähnliche Theorien, die sich auf wechselseitige Beobachtung, Überwachung und Aufsicht konzentrierten. Nach Polybius sollten die Machtfaktoren so ausgeglichen sein, "daß keiner ein Übergewicht erhält und den Ausschlag gibt, sondern daß sie im Gleichgewicht bleiben wie auf einer Waage, die widerstreitenden Kräfte sich gegenseitig aufheben und der Verfassungszustand dadurch lange erhalten bleibt".[4]
Im Föderalismus wird versucht, daß die politische Macht durch vertikale und horizontale Gewaltenteilung eingeschränkt wird, womit auch ein Mißbrauch der politischen Macht durch homogene Kräfte erheblich reduziert wird. Durch horizontale Gewaltenteilung soll eine bessere gegenseitige Kontrolle der einzelnen Gewalten ermöglicht werden, das also gesetzgebende, ausführende und rechtsprechende Staatsgewalten sich personell und organisatorisch streng von einander trennen. Dieser Gedanke ist wiederum auf Montesquieu zurückzuführen, was auch in der Literatur unter Freiheitssicherung bei Montesquieu nachzulesen ist.
Diese Gewaltenteilungslehre von Montesquieu hatte auch entscheidenden Einfluß auf das Denken der Amerikaner, und somit auch bei den Vorbereitungen der Verfassung der Vereinigten Staaten von Nordamerika.
Zippelius gibt als Beispiel der horizontalen Kontrolle, die Kontrolle zwischen Regierung und Parlament an, und bezeichnet diese auch als Interorgankontrolle .
Als Gegenbeispiel nennt er dann die Intraorgankontrolle, die in einem Staatsorgan selbst wirksam werdende, z.B. durch die Kollegialstruktur entstehende Kontrolle.[5] Föderalismus beinhaltet mehrere Merkmale, die sich vom Einheitsstaat unterscheiden, besonders anzusehen, wie schon oben aufgeführt, ist das Vorhandensein der Staatlichkeit sowohl auf der Ebene des Zentralstaates wie auf der der Gliedstaaten. Ein föderalistischer Staatsaufbau ermöglicht den Gliedstaaten wichtigste Strukturelemente der Staatlichkeit zu besitzen und diese anzuwenden; nämlich, Exekutive einschließlich der Verwaltung, Legislative und Gerichtsbarkeit.
Somit tritt zwischen dem Bund und den Ländern im Hinblick auf die staatlichen Aufgaben ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältniß auf. [6] Im Einheitsstaat dagegen herrscht eine zentrale Staatslenkung, an dieser Stelle könnte man das Beispiel Frankreich für einen Zentralstaat anbringen. Der Einheitsstaat, mit seinen politischen Organisationsformen, wäre dann die
dem Föderalismus entgegengesetzte politische Organisationsform, der unter dem Sammelbegriff Unitarismus anzusehen ist. Auch die Herkunft dieses Begriffes (lat.unitas = Einheit) macht die Kontraste zwischen der unitarischen und föderalistischen Institutionenordnungen deutlich.
Das gemeinsame Kennzeichen aller föderativen Ideen ist das Subsidiaritätsprinzip, das auch heute durch die europäische Politik wieder an Bedeutung zunimmt. Es wird z.B. auf EU- Ebene über den Subsidiaritätsbegriff diskutiert, dabei stellt man fest, daß dieser Begriff von einigen Ländern, wie die Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien positiv, auf der anderen Seite von traditionell zentralistischen Regierungen, wie Frankreich eher negativ gesehen wird. Man kann aber im allgemeinen davon ausgehen, daß das natürliche Gefühl der Bürger für ein Subsidiaritätsprinzip spricht, da es das natürliche Recht jedes Einzelnen ist, sich am politischen Geschehen zu beteiligen; und dies kann dem Einzelnen nicht näher herangebracht werden, als es unter dem Subsidiaritätsprinzip läuft: "Hier steht für den Einzelnen die Politik vor der Haustür" ; zumindest bei der Kommunalpolitik, die eigentlich auch die Bürger in direkter oder indirekter Weise persönlich betrifft.
"Je kleiner nämlich eine Gemeinschaft ist, desto größer ist der relative Anteil des Einzelnen an der Bildung des gemeinschaftlichen Willens. Je mehr Entscheidungsgewalt also bei den kleineren Gemeinschaften liegt, desto größer ist das Ausmaß, in dem sich die Einzelnen im Gemeinschaftsleben zur Geltung bringen können". [7] Dem Subsidiaritätsprinzip zufolge hat die übergeordnete Gemeinschaft solche Aufgaben zu übernehmen, die von der nach- oder untergeordneten Gemeinschaft nicht mehr oder nur teilweise zu erfüllen sind.
Auch Zippelius bezieht die Notwendigkeit des Subsidiaritätsprinzips auf das natürliche Gefühl des Menschen; "da man sich in bürgernäheren Lebensbereichen stärker heimisch und zusammengehörig fühlt als in bürgerferneren , beheimatet auch das politische Gesamtsystem seine Bürger um so stärker, je mehr es das Eigenleben der kleineren Gemeinschaften kultiviert".8
Je mehr die politische Entscheidungsgewalt auf niedrigeren Ebenen liegt, desto mehr ist der Einzelne gefordert, seine staatsbürgerliche Verantwortung auszuüben.
"In die gleiche Richtung drängt auch die demokratische Forderung, ... die Chancen für demokratische Partizipation und staatsbürgerliche Verantwortung des Einzelnen sind um so größer, je mehr Entscheidungsgewalt auf niedrigeren organisatorischen Ebenen liegt."[8] Zu Beginn des modernen Regionalismus stand die Lösung der ethnischen Probleme mehr im Vordergrund. Heute müßte man sich allerdings unter Regionalismus etwas mehr vorstellen, als es damals der Fall war. Aus heutiger Sicht ist Föderalismus darum bemüht, viele Arten von Disparitäten abzubauen und zu einem Kompromiß zu bringen. Vor allem die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Regionen soll ausgeglichener gestaltet werden, so daß eine Ausbeutung zu Gunsten einer anderen Region möglichst ausgeschlosssen bleibt. Durch die regionalen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen das politische Gesamtsystem interessanter machen.
In diesem Zusammenhang weist Zippelius darauf hin, daß diese bürgernäheren Lebensbereiche auch eine gewisse Autonomie und Autarkie nachweisen.
Der Föderalismus nimmt sich als Ziel auch, die Schaffung überschaubarer Lebens- und Funktionsbereiche, " ...und sie mit wenigstens gewisser Autonomie und Autarkie ausgestattet sein, d.h. mit Befugnis und der faktischen Möglichkeit, ihre Angelegenheiten selbst regeln und besorgen".8 Beispiele für föderalistisch aufgebaute Länder sind besonders bei den westlichen Industrieländern zu sehen.
Seit den 80 ´er Jahren zeichnet Belgien in Europa, mit Bundesrepublik Deutschland einen föderalistischen Staatsaufbau, vor allem bis zur Vereinigung war das unitarische Element in Deutschland kräftig entwickelt (s. unitarischer Bundesstaat).
2. Bundesstaaten und Staatenbünde
Erste Ansätze einer Bundesstaatstheorie reichen weit zurück, Ludolph Hugo hatte schon 1661 das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, als ein "gemeinsames Staatswesen" bezeichnet, auf dessen einzelnen Territorien sich je ein besonderes, jenem höheren untergeordnetes Staatswesen befinde". Schon in diesem Modell machte sich die Gewltenteilung bemerkbar, wobei die Majestätsrechte zwischen dem Reich und den Territorialgewalten geteilt waren. [8]
Montesquieu erkennt die Stärke einer föderativen Republik nach außen und deren innere Fruchtbarkeit; deren Grundlage sei "eine Konvention, durch die mehrere politische Körperschaften übereinkommen, Glieder eines größeren Staates zu werden, den sie schaffen wollen. Es ist eine Gemeinschaft von Gemeinschaften, die sich als eine neue Gemeinschaft konstituieren". "Da er sich aus kleinen Republiken zusammensetzt, erfreut ein solcher Staat sich der guten inneren Regierung einer jeden, während er nach außen, durch die Macht der Vereinigung, alle Vorteile großer Monarchien besitzt.".[9] Die Stärke nach außen hat bei den Gründungen solcher föderativen Republiken die wesentliche Rolle gespielt. Die gemeinsamen Verteidigungsnotwendigkeiten gegen militärischen Druck von außen oder eventuell gemeinsame Angriffsabsichten der Staaten mit gleicher Interessengruppe führten zu einer Konföderation ( Staatenbund ) oder Föderation ( Bundesstaat ) . Aber auch der Wunsch nach wirtschaftlicher Zusammenarbeit, sowie die existierender gemeinsamer kultureller Anliegen und geschichtlicher Traditionen dieser Staaten brachten diese meist zersplitterten Staaten auf einen gemeinsamen Nenner.
Montesquieu fügte aber hinzu, daß es wichtig sei, daß Gliedstaaten, die nach solch einem Zusammenschluß streben, möglichst gleiche Interessen haben, die auf geschichtlicher Tradition beruhen, da eine dauerhafte Funktion sonst fast unmöglich ist. Die Bürger müssen also das Bewußtsein von Heimat und Nachbarschaft zu der Erkenntnis vertiefen, daß Stämme oder Länder nur Glieder eines Ganzen sind. Andernfalls ist die Gefahr der Neigung zur Absonderung und Trennung wesentlich erhöht.[10]
Bundesstaaten und Staatenbünde sind föderalistische Staatsstrukturen. Im folgendem wird versucht, auf die Unterschiede dieser beiden Staatsstrukturen einzugehen. Ein Bundesstaat zeichnet sich dadurch aus, daß die Souveränität im Bund liegt und nicht bei den Gliedstaaten, damit haben die Gliedstaaten kein Austrittsrecht aus dem Bund. Außerdem ist der Bundesstaat völkerrechtlich und staatsrechtlich ein souveräner Staat mit einheitlichem Staatsgebiet, besitzt eine nach außen einheitliche Staatsgewalt und ein Staatsvolk. Da die Gliedstaaten eines Bundesstaates nicht als souverän, sondern als Bestandteile eines Gesamtstaates anzusehen sind, wird die bundesstaatliche Ordnung auch als innerstaatlicher Föderalismus bezeichnet.
" In einem Bundesstaat bricht grundsätzlich das Bundesrecht Landesrecht. Überdies gilt das Homogenitätsgebot, dem zufolge die Verfassung der Länder sich im wesentlichen nach der des Bundes zu richten hat. Ferner ist Bundestreue Pflicht. Anderseits haben die Länder gesicherte Mitwirkungsrechte in der politischen Willensbildung des Gesamtstaates." [11]
Die Staatsgewalt ist zwischen Bund und Ländern geteilt, dadurch besitzen sowohl die Gliedstaaten als auch der Zentralstaat eine Staatsqualität. Die Gliedstaaten besitzen damit Gestaltungsrechte in Einzelbereichen staatlicher Hoheitsübung und sind an der Bildung des Bundeswillens beteiligt. Je nach Struktur des Bundesstaates sind die Gliedstaaten in bestimmten politischen Bereichen mehr oder minder selbständig, z.B. in der Bildungs- und Kulturpolitik. Ihre Hoheitsmacht ist allerdings beschränkt, sie wirkt z.B. bei der Außenpolitik nicht oder nur peripher. [12] Die staatlichen Aufgaben werden zwischen Bund und Gliedstaaten so aufgeteilt, daß ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis besteht. So können z.B. die legislative (Gesetzgebung ) dem Bund, also Zentralorganen, und die exekutive ( Gestzesvollzug) Entscheidungen den Ländern zugewiesen werden.
Diese Kompetenzverflechtung bringt auch erhebliche Probleme mit sich, somit sind viele politische Entscheidungen oft nicht zu durchschauen, welches staatliches Organ nun für sie verantwortlich ist und bleiben anonym. In diesem Zusammenhang kann die politische Forderung des kooperativen Föderalismus, klar abgegrenzte und überschaubere Entscheidungs- und Verantwortungsbereiche zu schaffen, in Gefahr geraten.[13]
Außerdem ist die Abgrenzung der Aufgaben von Bund und Ländern verschieden, als Mindestmaß ist jedoch ein Dualismus der Entscheidungsgewalten vorgesehen.
Somit unterscheidet man zwischen "dem dualen Bundesstaat , in dessen Rahmen der Bund und die Länder jeweils getrennt voneinander staatliche Aufgaben übernehmen, und dem kooperativen Bundesstaat, in dessen Rahmen Bund und Länder bei der Aufgabenbewältigung kooperieren". Besonders zu unterscheiden ist der Mischtyp, der von K.Hesse als unitarischer Bundesstaat bezeichnet wurde, in dem sich die Politikverflechtung hervorhebt, aber auch das unitarische Element kräftig entwickelt ist. Die Bundesrepublik Deutschland mit großer Politikverflechtung ist ein gutes Beispiel für diesen Mischtyp. Hier tritt eine autonome und souveräne Politikgestaltung auf, die Entscheidungsgewalt ist bei der Aufgabenbewältigung sehr verflochten, jedoch macht sich das unitarische Element in den Rechts,- Wirtschafts,- und Lebensverhältnissen auffällig.[14]
Der Staatenbund ist ein Zusammenschluß souveräner Staaten. Die Gliedstaaten haben damit das Recht zum Austritt. Die Gliedstaaten besitzen gemeinsame Organe und Einrichtungen zur Regelung bestimmter gemeinschaftlicher Anliegen. Diese gemeinsamen Institutionen unterscheiden auch eine Konföderation von einer
Allianz. Eine Konföderation übt keine eigene staatliche Gewalt aus; im Unterschied zum Staatenverbund (vgl. supranationale Organisationen:EU ) besitzt sie keine für alle Mitglieder verbindliche Gesetzgebung und Rechtsordnung und keine oder nur geringe Zwangsmittel gegenüber ihren Mitgliedern ".[15]
Die Beibehaltung der inneren und äußeren Souveränität ihrer Mitgliedsstaaten trennt den Staatenbund vom Bundesstaat. Außerdem ist der Bund eines Staatenbundes im Unterschied zum Bund eines Bundesstaates keine verfassungrechtlich (staatsrechtlich) festgelegte, sondern eher eine völkerrechtliche Gemeinschaftsform.
Die gemeinschaftlichen Anliegen der zusammengeschlossenen Staaten in einem Staatenbund, bezogen sich zum größten Teil auf militärische Zwecke. Zippelius bezeichnet solch einen Staatenbund, dessen Zweck " im wesentlichen den Schutz des Bundesgebietes nach außen und die Bewahrung des Friedens zwischen den verbündeten Staaten" ist, als einen klassischen Staatenbund.[16]
Beispiele für einen Staatenbund sind: der Deutsche Bund von 1815 bis 1866, die Schweiz von 1815 bis 1848 und die Vereinigten Staaten von Nordamerika von 1781 bis 1787. Auch die GUS, die gemeinsame Union von Nachfolgestaaten der Sowjetunion, kann man dem Typus Staatenbund zuordnen.
3. Internationale Organisationen
Die internationalen Organisationen sind ein weiteres Beispiel für Institutionen, die nach einem föderativen Schema funktionieren. In diesem Fall bilden souveräne Staaten einen Zusammenschluß, um ihre gemeinsamen Anliegen anhand einer institutionalisierten Ordnung zu regeln. Auch hier tritt eine kooperative Konfliktbereinigung, Interessenregelung und Zielbestimmung als gemeinsames Interesse aller Staaten in Erscheinung. Trotz dieser Paralelle zu den bundesstaatlichen Erscheinungen kann man bei den internationalen Organisationen von der Staalichkeit nicht sprechen, da hier noch einige Eigenschaften einer föderativen Struktur fehlen. "Insbesondere die Gewaltenbalance, die bundesstaatlichen Dualismus der Kompetenzenverteilung liegt, ist in den internationalen Organisationen nicht voll ausgebildet; auch hier entwickelt sich aber durch wirtschaftliche und verteidigungspolitische Interdependenzen ein nicht unerhebliches Maß gegenseitiger Kontrollen."[17]
Im Zeitalter der technischen und wissenschaftlichen Entwicklung sind die Staaten der Welt so nahe zusammengerückt wie nie zuvor in der Geschichte. Diese Welt ist aber durch den Ost-West-Gegensatz gespalten. Der daraus resultierende Druck und Gegendruck führte die Staaten dieser Welt zwangsweise zu internationalen Zusammenschlüssen. Aus heutiger Sicht haben die internationalen Organisationen jedoch weitere Funktionen, und nicht nur wie zunächst in den Bereichen der Außen-, Sicherheits- und Wirtschaftspolitik. Sie sollen " ..auch die internationalen Kontrollen und Machtbalancen stärken und austarieren. Zugleich soll auf diese Weise die internationale Ausbreitung und Verwirklichung individueller Freiheitsgarantien vorangebracht werden."[18]
3.1. Vereinte Nationen
Die weltweit wichtigste und nach Aufgabenbereich umfassendste internationale Organisation sind die Vereinten Nationen, abgekürzt aus dem englischen; United Nations Organization, UNO. Die Vereinigten Nationen bestehen aus 151 Staaten mit dem Ziel zur Sicherung des Weltfriedens und zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit. "Der UNO selbst sind -um nur das wichtigste zu nennen- unter anderem anvertraut: Maßnahmen zur Sicherung des Weltfriedens (Sicherheitsrat), zur Koordinierung wirtschaftlicher Interessen ( Wirtschafts- und Sozialrat; regionale Wirtschaftskommisionen; UNCTAD = UN Conference on Trade and Development), zur Verhütung und Behebung sozialer Not (Flüchtlingshochkommisar; UNICEF = UN International Children´s Emergency Fund); ferner die gerichtliche Beilegung internationaler Streitigkeiten (Internationaler Gerichtshof = ICJ = International Court of Justice)."[19]
Die Vereinten Nationen mit ihren Spezialorganisationen haben ein komplexes Aufgabengebiet. Die Aufgabengebiete dieser Spezialorganisationen umfassen wirtschaftliche, soziale, medizinische und kulturelle Aufgabenbereiche.
3.2. regionale internationale Organisationen
Einen föderativen Charakter besitzen auch die regionalen, internationalen Organisationen, die in erster Linie eine gemeinsame Verteidigung oder eine wirtschaftliche Zusammenarbeit sich als Ziel vorgenommen haben.
Die Mitglieder der Organisationen, bei denen die gemeinsame Verteidigung im Vordergrund steht, sind auch bemüht im Rahmen der vertraglichen Regelungen gemeinsame Strategien und Planungen zu entwickeln, um nach außen sicherer zu wirken.
Die bekanntlich wichtigste regionale internationale Organisationen sind, die 1949 entstandene NATO (North Atlantic Treaty Organization) und ihr 1955 gegnübergestellter Warschauer Pakt, der inzwischen wieder aufgelöst wurde.
Die Auflösung des Warschauer Paktes beruht auf der Lockerung der west-östlichen Gegesätze. Dadurch änderte sich auch das Gesicht der NATO , nun müßte die NATO seine Aufgaben im größten Teil neu bestimmen.[20]
Die Organisation für Afrikanische Einheit (OAU), die Organisation der Amerikanischen Staaten (OAS), die Arabische Liga und die Südostasiatische Regionalorganisation (ASEAN) sind weitere Beispiele für regionale internationale Organisationen.[21]
3.3. supranationale Organisationen
Mit völkerrechtlichen Vertragspflichten herkömmlicher Art war die Fülle der damit gestellten übernationalen Ordnungs-und Ausgleichsaufgaben nicht sachgemäß zu bewältigen. Man brauchte Institutionen, die über den Bereich der einzelnen Staaten hinausreichen. Die Staaten mußten auch in der Lage sein, Detailprobleme zwischen Staaten in Sachzusammenhänge zu bringen, diese kontinuierlich zu planen und zu regeln. Es mußte sich also eine internationale Organisation entwickeln, die sich solche Anliegen,die im Interesse mehrerer Staaten stehen, als Aufgabe nimmt;
so entstanden supranationale Organisationen. [22]
Modell dieser Organisationen ist die Europäische Union. Die Basis der Europäischen Union bildete "die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), in der Verbindung mit ihren Schwesterorganisationen, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG)".[23] Diesen wirtschaftlichen Organisationen wurden noch Ziele der politischen Integration zugesprochen. Somit entstand durch den Vertrag von Maastricht ein Zusammenschluß von 15 europäischen Staaten; zum Zweck der Herstellung eines einheitlichen europäischen Wirtschaftraumes mit den vier Marktfreiheiten; freier Verkehr von Waren, Diensleistungen, Kapital und Personen. Zum weiteren stand im Mittelpunkt der Zweck , die politische Integration Europas zu vertiefen. Die fruchtbaren Ergebnisse dieser politisch und wirtschaftlichen Union machen sich schon bei den Einzelnen dieser Union bemerkbar. Der freie Verkehr innerhalb der Mitgliedsstaaten, erweiterte Horizonte im Arbeitsmarkt rückt besonders die junge Bevölkerung aneinander .
Inzwischen sind auch andere Staaten darum bemüht, eine wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit zu schließen, wie die Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) und die (derzeit 51 Staaten umfassende) Organisation der Afrikanischen Einheit (OAU=Organization of African Unity).
In beiden Beispielen besteht das Ziel darin, die wirschaftliche Zusammenarbeit auszudehnen und die politische Integration der Mitgliedstaaten zu dieser Wirtschaftsgemeinschaft zu bewegen.
4. Der föderalistische Gedanke als Grundlage einer funktionierenden Gesellschaft
Im Rahmen dieser Hausarbeit wurde versucht, den Begriff Föderalismus aus staatsrechtlicher Perspektive zu erläutern und anhand seiner Erscheinungsformen auf die Funktionsgebiete einzugehen. Man mußte innerhalb dieser Erscheinungsformen Merkmale finden, die sich von der anderen Erscheinungsform trennen , um dadurch eine klare Differenzierung zwischen den verschiedenen föderativen Systemen zu schaffen. Die fließenden Übergänge der föderativen Elemente machten aber solch eine Trennung unmöglich. Diese Vielzahl föderalistischer Strukturen weisen auch von Staat zu Staat Unterschiede auf. So sind z.B. die föderalistischen Strukturen von Argentinien und Brasilien schwer einzuordnen. Diese Beispiele haben zwar keine erheblichen Einflüsse auf den Inhalt dieser Arbeit, sie sollten hier jedoch ein Differenzierungsproblem der föderativen Strukturen andeuten.
Weiterhin sind Vor- und Nachteile einer föderativen Struktur ein Thema, worüber die Meinungen auseinander gehen. Als großer Vorteil eines föderativ aufgebauten Staatssystems läßt sich die Sachnähe im politischen Gesamtsystem aufführen. Dadurch entsteht gegenseitige Koordination zwischen den politischen Körperschaften, für sie dann situationsbedingt neue Anpassungs- und Entscheidungsräume zu suchen gefordert werden. Diese neuen Entscheidungsräume reichen somit bis hin zu den regionalen Bedürfnissen, und sie werden auch wiederum durch regionale Mitwirkungen auf Bundesebene mitgestaltet.
Vor allem aber die Gewaltenteilung macht die Demokratie demokratischer als zuvor. Wie soll man sonst in einem Staat, in dem die Staatsgewalt unter einer Decke liegt, als Bürger seine demokratischen Freiheiten genießen. In einem Staatsaufbau, wo die Staatsgewalt nur einem Staatsorgan unterliegt, ist es für den Einzelnen ausgeschlossen, seine demokratischen Rechte in Anspruch nehmen zu dürfen. Es sei denn, daß die Rechte ihm angeboten werden.
Es ist nicht auszuschließen, daß die große Politikverflechtung, die für sachnahe Politikgestaltung sorgt, auch Probleme mit sich bringt. Immer wieder neue Kompromißversuche erschweren die Problematik und lassen die Kosten hochsteigen.
Die politische Verantwortung wird weit zersplittert, so daß Entscheidungen - falls die Parteien durch die Vielfalt der Hemmnisse einen gemeinsamen Nenner gefunden haben - oft anonym bleiben.
Wie auch viele andere Begriffe der Politikwissenschaft lassen sich für den Föderalismus nicht einheitliche Linien zu geben. Andererseits hat er sich als ein
Literaturverzeichnis:
Allgemeine Staatslehre (Politikwissenschaft) Dr. Reinhold Zippelius Verlag C.H.Beck, München 1991 11. Auflage
Die politischen Theorien der Gegenwart Klaus von Beyme R. Pipper & Co. Verlag, München
Wörterbuch zur Politik Manfred G. Schmidt Alfred Kröner Verlag, Stuttgart 1995
Föderalismus, Beitrag zur Geschichte der Freiheit Helmut Rüdiger AHDE-Verlag, Berlin 1979
fruchtbares Staatssystem bewiesen.
ARBEITSLOHN
Stoßfänger V ausbauen und ersetzen
Abschlußblech V Aus-/ Einbauen/ Ersetzen
Nebelscheinwerfer L R Aus-/ Einbauen
Kotflügel L und Schloßträger V Aus-/ Einbauen
[1] Manfred G. Schmidt, Wörterbuch zur Politik, S.307
[2] Reinhold Zippelius, Allgemeine Staatslehre, S. 21
[3] a.a.O., S.298,299
[4] Reinhold Zippelius, Allgemeine Staatslehre, S.297
[5] a.a.O., S.300
[6] Manfred G. Schmidt, Wörterbuch zur Politik, S.307
[7] Reinhold Zippelius, Allgemeine Staatslehre, S.118 8 a.a.O., S.368
[9] Reinhold Zippelius, Allgemeine Staatslehre, S.368 10 a.a.O., S.367 -368
[8] Reinhold Zippelius, Allgemeine Staatslehre,S.371
[9] a.a.O., S.371
[10] a.a.O., S.371
[11] Manfred G. Schmidt, Wörterbuch zur Politik, S.162
[12] a.a.O., S.162
[13]Reinhold Zippelius,Allgemeine Staatslehre, S.373
[14] Manfred G. Schmidt, Wörterbuch zur Politik, S.162
[15] a.a.O., S497
[16] Reinhold Zippelius, Allgemeine Staatslehre, S.375
[17] Reinhold Zippelius, Allgemeine Staatslehre,S.378
[18] a.a.O., S.378
[19] Reinhold Zippelius,Allgemeine Staatslehre, , S.379
[20] Reinhold Zippelius,Allgemeine Staatslehre, S.381
[21] Manfred G. Schmidt, Wörterbuch zur Politik, S.443
[22] Reinhold Zippelius,Allgemeine Staatslehre, S.378
[23] a.a.O., S.382