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Inhaltsverzeichnis

1. Der kategorische Imperativ

2. Wortdefinitionen

3. Herleitung des k.I.

4. Der "gute Wille"

a. Ein guter Wille und die Pflicht

5. Mittel und Zweck

6. Sätze und Aussagen

7. Die allgemeine Gesetzmäßigkeit als Prinzip des Willens.

8. Begriff und Bedeutung des "kategorischen Imperativs"

a. Wille und praktische Vernunft

b. Die Voraussetzung des Imperativs.

c. Objektiv - subjektiv.

d. Kategorische und hypothetische Imperative.

10. Kants vier Beispiele zur zweiten Formel des kategorischen Imperativ

a. Selbstmord

b. Das Versprechen Geliehenes zurückzuzahlen

c. Entwicklung von Anlagen

d. Nächstenliebe

11. Otfried Höffe - Immanuel Kant

a. Sittlichkeit als Moralität

b. Der Begriff des kategorischen Imperativs

c. Maximen

d. Verallgemeinerung

e. Die vier Beispiele

f. Die Autonomie des Willens

12. Wie läßt sich der k.I. pädagogisch umsetzen?

13. Literaturverzeichnis

 

 

1. Der kategorische Imperativ

Nur der kategorische Imperativ verdient, Gesetz genannt zu werden, da nur er vor aller Erfah rung, also a priori, wenn auch gerade für alle faktisch gegebenen Handlungslagen eine moralisch zwingende Grundlage benennt.

Kant untersucht die Arbeitsweise unserer praktischen Vernunft und findet dabei, daß ihr all gemeinstes Prinzip dieser kategorische Imperativ ist. Er ist bis heute nicht widerlegt!

"Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde"

Er möchte, daß die Maxime zum Gesetz wird, also eine Selbstgesetzgebung. Hier legt er gleich zeitig den Grundstein zur Autonomie des Willens.

Er beruht auf keiner Bedingung, beruht auf keinem Zweck. Das kategorische an sich ist die Form. Der k.I. muß so allgemein sein, daß er mit jedem Inhalt gefüllt werden kann.

 

2. Wortdefinitionen

Gebot: Ein Gebot ist etwas ganz und gar von außen Kommendes, wohingegen die objekti ven Prinzipien der praktischen Vernunft Manifestationen unserer eigenen vernünf tigen Natur sind.

Kant macht keine Unterscheidung von einem Gebot oder einem Imperativ.

Gesetze: objektive Prinzipien, nach denen jedes vernünftige Wesen handeln soll (d.h. Impe rative).

Gesetze drücken aus, was geschehen soll.

Da die Gesellschaft die Gesetze bringt, können diese nicht allgemeingültig sein

Imperativ: Kant definiert es so. "Die Vorstellung eines objektiven Prinzips, sofern es für einen Willen nötigend ist, heißt ein Gebot und die Formel des Gebots heißt Imperativ"

Es einen hypothetischen und einen kategorischen Imperativ. Die Gesetze der theoretischen Vernunft haben einen zwingenden Charakter. Sie sagen: So ist es. Die Gesetze der praktischen Vernunft haben einen fordernden Charakter. Sie sagen: So sollst du handeln. Diese nennt Kant deswegen Imperative.

Solche Imperative können bedingt (hypothetische) oder unbedingt (kategorisch) sein. Ein h.I. ist gegeben wenn: "Willst du gut Klavier spielen können, so sollst du viel üben". Dieser Imperativ trifft nur dann zu wenn man Klavier spielen will.

Maxime: Subjektive Grundsätze des Wollens oder das subjektive Prinzip (oder Regeln) des Handelns. Sie sind die Grundsätze nach denen ich tatsächlich handle.

Maximen ist der Ausdruck dessen, was ich, von meiner Vernunft beraten, wirklich tue.

Die Maxime hat immer die Form: "Wenn ich mich in einer bestimmten Lage befinde, will ich etwas bestimmtes tun, was bestimmte Folgen hat"

Kant: "Praktische Grundsätze, welche eine allgemeine Bestimmung des Willens enthalten, die mehrere praktische Regeln unter sich hat. Sie sind subjektiv...wenn die Bedingung nur als für den Willen des Subjekts gültig von ihm eingesehen wird.

Sie drückt die Haltung aus, die man hat. In der Maxime liegt die Moral. Jeder hat seine für sich relativen Maximen. Der moralische Inhalt einer Maxime liegt in seiner Form. Die Maxime ist ein Grundsatz, welcher nur für einen einzelnen Menschen gilt. Der Gegensatz zur Maxime, ist das praktische Gesetz ein Grund satz, der den Willen jedes Menschen bestimmen soll.

Pflicht: Wir dürfen nicht zulassen, daß unser Streben nach bestimmten Folgen unser Urteil darüber bestimmt, was unsere Pflicht ist.

Pflicht ist die Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz.

Pflicht ist das was man machen muß (nicht: Ich muß aufs Klo, Ich muß tanken um Auto zu fahren). Man hat keine Wahl zu entscheiden

Es gibt vollkommene und unvollkommene Pflichten.

Eine Handlung aus Pflicht hat ihren moralischen Wert nicht in der Absicht, welche dadurch erreicht werden soll, sondern in der Maxime, nach der sie beschlossen wird. Hängt also nicht von der Wirklichkeit des Gegenstandes der Handlung ab, sondern bloß von dem Prinzip des Wollens, nach welchem die Handlung unange sehen aller Gegenstände des Begehrungsvermögens geschehen ist.

Vernunft: Sie hat zwei praktische Funktionen: (1) das Streben nach Glückseligkeit und (2) das Streben nach dem Guten

Kant: Vernunft im allgemeinsten Sinne oberstes Erkenntnisvermögen ist und im Gegensatz zur sinnlichen Erkenntnis steht. Die Vernunft besitzt das Vermögen der Urteilskraft und als reine Vernunft das Vermögen der Prinzipien, d.h. die schöpfe rische Möglichkeit, selbsttätig Vernunftbegriffe und Ideen hervorzubringen.

Alle sittlichen Begriffe haben völlig a priori ihren Sitz und Ursprung in der Ver nunft.

Kant versteht unter Vernunft "das ganze obere Erkenntnisvermögen", neben der Sinnlichkeit der andere der beiden Stämme unserer Erkenntnis. Sie ist das Ver mögen der Prinzipien; als solches erzeugt sie selbst Begriffe oder Ideen; sie bezieht sich nicht direkt auf einen Gegenstand der Sinneswelt, sondern auf den Verstand (das Denken), um dessen Erkenntnissen Einheit zu verschaffen.

Sie ist das Vermögen, nach Grundsätzen zu urteilen (theoretische Vernunft) und zu handeln (praktische Vernunft). die reine Vernunft enthält nur regulative Prinzi pien. Der Grundsatz der Vernunft im logischen Gebrauch ist der, zu dem be dingten Erkenntnis des Verstandes das Unbedingte zu finden, womit die Einheit desselben vollendet wird.

Alles Interesse der Vernunft vereinigt sich in drei Fragen:

1. Was kann ich wissen?

2. Was soll ich tun

3. Was darf ich hoffen

Verstand: Er bildet die Urteile und Kategorien und ordnet unsere Sinneseindrücke in Raum und Zeit ein.


3. Herleitung des k.I.

Alle bisherigen Versuche der Philosophen, eine Ethik als Lehre vom richtigen Handeln zu entwickeln, haben nach Kant den Fehler, daß Sie den Bestimmungsgrad für unseren Willen außerhalb unser selbst legen. Sie stellen alle ein "höchstes Gut" auf; sei es nun "Glückseligkeit", ... Sie suchen dann den Weg zu weisen, wie man zu diesem Gut gelangen könnte. Das ist Heteronomie.Auf diese Weise ist kein notwendig und allgemein geltendes Prinzip des Handelns zu gewinnen. Wie man am besten zu einem erstrebeten Gut gelangt, das ist schließlich eine Sache der Erfahrung. Ein wirklich allgemein geltendes Prinzip könnte nur der Vernunft entnommen werden.

Herleitung des einzig richtigen Moralbegriffs:

1. Mensch sein heißt handeln müssen. Wie sollen wir handeln? Es gibt zwei Möglichkeiten, wodurch unser Wille zu handeln bestimmt wird: durch unsere Vernunft (Autonomie = selbstgesetzgebend) oder er wird von außen, außerhalb unserer Vernunft bestimmt (Hetero nomie = Fremdbestimmung)

2. Welches Handeln betrachten wir als richtig bzw. welche Entscheidung ist richtig (sittlich bzw. moralisch)?

3. Bei den Tieren gibt es den Instinkt nach dem sie handeln müssen. Sie haben insofern keinen eigenen Willen und müssen sich dem Naturgesetz beugen, da sie nicht anders können. Sie haben keine Möglichkeit zu entscheiden.

4. Mit Hilfe der Vernunft soll nun so eine immergültige Regel auch für den Menschen aufge stellt werden. Eine Regel für ein sittliches Verhalten das für jedes vernünftige Wesen gültigist.

5. Welche Moral könnte ich zugrunde legen? (Hedonismus=Streben nach Lustgewinn, Eudä monismus=Streben nach Glückseligkeit, Utilitarismus=Streben nach dem größtmöglichen Nutzen, heteronome Gebotsethik=Religionen,...). Jede bisherige Moral kann auch miß braucht werden. Es muß also eine her, mit deren Hilfe man Handlungen auf Moralität testen kann. Man braucht halt eine oberste Norm für die Beurteilung aller dieser.

6. Was er gefunden hat, nennt Kant Sittengesetz oder praktisches Gesetz oder moralisches Gesetz. Mit ihm kann man eindeutige sittliche Entscheidungen treffen.

7. Die Vernunft jedoch kann oder will den sinnlichen Horizont durchbrechen und denken, was vor aller Erfahrung ist.

8. Er schließt die Zwecke aus. Ein Ding kann nur Mittel zu einem Zweck sein. Zwecke können auch negativ sein.

9. Der Wille erzeugt die Handlungen. Der Wille kann sich von der Vernunft und/oder von den Neigungen leiten lassen. Kann der Wille durch die Vernunft bestimmt werden, ohne daß irgendeine Erfahrung im Spiele ist? (Meine Erfahrung kann sich ändern und ist deswegen nicht allgemeingültig. Was auf Erfahrung basiert ist eine praktische Regel)

10. Er findet, daß allein der gute Wille uneingeschränkt gut sein kann.? Weder der Verstand, noch Witz, Humor, Mut, Entschlossenheit, Beharrlichkeit, Macht, Reichtum oder Ehre. Alles kann nämlich mißbraucht werden. Außer allein dem guten Willen! Dieser lenkt auch die Charaktereigenschaften und macht aus Ihnen etwas gutes oder böses.

11. Wann ist ein guter Wille gut? Der gute Wille (mit der Aufbietung aller uns möglichen Mittel) ist allein durch das Wollen gut. Er ist nicht durch das was er ausrichtet gut, welches oftmals durch Neigung und damit aus der Erfahrung stammt. Er ist zweckungebunden. Denn wer kann schon alle Folgen einer Handlung abschätzen. Dies ist unmöglich. Vielleicht bleibt unter dem Strich doch etwas Negatives übrig. Er kann also allein durch das Wollen an sich, gut sein. Aber wann?

12. Kant erkennt: Der Wille ist wirklich gut, wenn er allein durch die Pflicht bestimmt wird! Der Wille macht aber Handlungen. Handlungen können pflichtwidrig, aus Neigung, pflichtmäßig oder aus Pflicht sein. Die ersten beiden Fälle schließen sich für einen guten Willen schon einmal aus.

13. Aus Pflicht / pflichtgemäß. Es gibt einmal die pflichtmäßige Handlung. Sie ist äußerlich nicht von derselben Handlung aus ehrlichen Grundsätzen heraus zu entscheiden (Der Krämer ist ehrlich weil er keinen Kunden verlieren will; eigennützige Handlung). Der Wert der Handlung liegt also nicht in der Absicht, sondern allein in der Maxime, nach der sie be schlossen wird. Entsprechend entziehen wir der Handlung das materielle Prinzip um die eigennützige Handlung auszuschließen, so bleibt nur noch das Prinzip des Handelns (for melle Prinzip) übrig. Dies ist eine Handlung aus Pflicht. Der moralische Wert liegt allein in der Maxime meines Handelns.

14. Die Maxime. Es ist ein Prinzip des Wollens. Ein subjektives Prinzip zu handeln (nach Kant). Oder: Maxime ist eine beabsichtigte Handlungsweise mit dem Anspruch, über die singuläre Verwirklichung hinauszugehen. Eine Maxime ist eine Regel, nach der jemand handelt oder beabsichtigt, nach ihr zu handeln. (Eine Handlung ist noch nicht eine Handlung aus Pflicht, wenn sie nach einer Maxime beschlossen ist, sondern nur dann, wenn die zugrunde liegende Maxime einer bestimmten Prüfung unterzogen wird, nämlich der Prüfung durch den katego rischen Imperativ).

15. Welcher Prüfung muß nun die zugrundeliegende Maxime durchlaufen?

16. Die Achtung für das Gesetz (= Sittengesetz: Das praktische Gesetz ist die Gesetzmäßigkeit, die herrschen würde, wenn bei allen vernünftigen Wesen die Vernunft die volle Gewalt über unseren Willen hätte, und nicht unsere Neigungen!) Wenn diese Achtung geschieht, dann ist die Handlung wirklich eine Handlung aus Pflicht. Sie hat nichts mit einem Zweck zu tun.

17. Um den Willen nun zu nötigen nach der Vernunft zu walten, bedarf es der Befehlsform Imperativ (Du sollst...). Ein Mensch kann danach handeln (er macht es aber nicht immer).

18. kategorischer / hypothetischer Imperativ. Es gibt zwei Arten von Imperativen. Der h.I. sagt nur, daß die Handlung zu irgend einer möglichen oder wirklichen Absicht gut sei (wenn ich Klavierspielen will, muß ich jeden Tag üben). Dies betrifft einzelne Menschen. Wenn ich nun keine Bedingung stelle, dieser Imperativ also immer gültig sein muß, so wird er kategori scher Imperativ genannt. Er betrifft die Form und das Prinzip woraus die Handlung erfolgen soll. Bei dem h.I wird der Wille nur genötigt wenn er die Bedingung (Klavierspielen) will. Nur der k.I. hat den Charakter eines unbedingten Gesetzes.

19. Das gefundende praktische Gesetz hat die Formel des kategorischen Imperativs. Ers betrifft die Form der Handlung und nicht die Materie der Handlung. Er formuliert ihn folgend: "Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß Sie ein allgemeines Gesetz werde".

- Die bloße Gesetzmäßigkeit wird zum Gesetz, da ich alles was Neigung hat, entferne. Die Inhalte der Gesetze sind empirisch und deswegen neigungsanfällig.


objektiv (Gesetz)

subjektiv (Wille)


unbedingt

Gesetz

(bei Engeln wäre das objektive und subjektive gleich, da sie nur nach Vernunft handeln)

Sollen (Imperativ = Befehl)

für Menschen gültig, da sie danach handeln können

bedingt Regeln, die nicht moralisch sind
(techn. Vorgehen beim Einbruch)

technisch gut: das richtige Mittel zum Zweck


4. Der "gute Wille"

Er ist sittlich höher zu schätzen, als all das, was durch ihn zustandegebracht werden könnte. Nicht nur als ein bloßer Wunsch ist der gute Wille zu denken, sondern als die Aufbietung aller Mittel, die in unserer Gewalt sind.

Handel kann nicht moralisch / unmoralisch sein. Nur der Wille kann moralisch sein.

Auf die Motivation der Pflicht kommt es an!

a. Ein guter Wille und die Pflicht

Um die Natur eines guten Willens deutlich zu machen, nimmt Kant sich vor, den Begriff der Pflicht zu prüfen. Ein Wille, der aus Pflicht handelt, ist ein guter Wille, aber es darf nicht angenommen werden, daß ein guter Wille notwendigerweise aus Pflicht handeln muß. Im Gegenteil, ein völlig guter und vollkommener Wille würde niemals aus Pflicht handeln, denn gerade in der Idee der Pflicht liegt ja der Gedanke an Wünsche und Neigungen die überwunden werden müssen. Ein vollkommen guter oder - wie Kant sagt - "heiliger Wille" würde ganz aus einem Guß sein: er würde sich in guten Handlungen manifestieren, ohne natürliche Neigungen zurückdämmen zu müssen, und so würde er überhaupt nicht unter einem Pflichtbegriff handeln. Wir dürfen annehmen, daß Gottes Wille heilig ist; und es wäre absurd, von Gott so zu sprechen, als täte er seine Pflicht. Aber in endlichen Kreaturen, jedenfalls in solch einer endlichen Kreatur, wie der Mensch es ist, gibt es gewisse »subjektive Einschränkungen«. Des Menschen Wille ist nicht ganz gut, sondern wird durch sinnlich bedingte Wünsche und Neigungen beeinflußt, die Hindernisse für seinen guten Willen sein können. Daher erscheinen ihm die guten Handlungen als Pflicht, in denen sich - wären nicht diese Hindernisse - sein guter Wille zeigen würde, d.h. als Handlungen, die trotz dieser Hindernisse getan werden sollen. Ein guter Wille unter mensch lichen Bedingungen, ist ein Wille, der aus Pflicht tätig wird.


5. Mittel und Zweck

Zweck ist nur mit einem Organismus verbunden. Man geht davon aus, daß jemand Sinn in den Organismus gelegt hat. Die Frage "wozu dient das (z.B. Herz": Die Frage kann nur gestellt werden, wenn man davon ausgeht, daß das "Herz" einen schon reingelegten Sinn hat.

Zweck oder Ziel sind a posteriori. Sie sind empirisch. Die Zwecke sind weder moralisch noch unmoralisch. Jeder Zweck ist naturbedingt und empi

risch. Der Zweck ist auch von der Absicht, den Umständen, abhängig.

Hervorzuheben wäre, wenn ich nach vielen besonderen Maximen für die besten Mittel zu meinen mannigfaltigen Zwecken handle, daß diese Handlungen sich wohl alle unter eine allgemeine Maxime bringen ließen, die Maxime nämlich: »Ich will das wirksamste Mittel für den Zweck, den ich im Auge habe, benutzen«. Dieser Satz ließe sich dann als die übergeordnete Maxime anse hen, wenn ich besondere Mittel für einen besonderen Zweck benutze. Für sich gestellt ist diese mehr allgemeine oder höhere Maxime inhaltlos, und Sie wird auch vielleicht gar nicht bewußt formuliert, aber man könnte trotzdem sagen, daß wir nach ihr handeln, wenn wir ablehnen, nach besonderen Maximen zu handeln, die ihr zuwiderlaufen. In einem solchen Fall ließe sich sagen, daß wir nur nach den Maximen handeln, die unter die höhere Maxime fallen, die wirksamsten Mittel für unseren Zweck zu gebrauchen.

Bsp.: Wird ein Taxifahrer nur als Mittel benutzt?

Wenn derjenige aus der Freiheit heraus zustimmt, dann wird er nicht als Mittel benutzt. Beide müssen Einsicht in die Handlung haben. Beide kommen zu ihrem Zweck.


6. Sätze und Aussagen

Kant sagt, daß eine Handlung, wenn Sie moralischen Wert haben soll, nicht nur pflicht gemäß sein, sondern aus Pflicht geschehen muß

Nur Handlungen, in denen sich ein guter Wille äußert, haben moralischen Wert Kant: Die "Natur" des Vernunftwesens Mensch ist das besagte Auseinandertreten in subjek tive und objektive Notwendigkeit, während die "Natur" der Natur die objektive Notwendig keit des Ursache-Wirkungs-Mechanismus ist. So werden die Natur der Natur und die Natur des Menschen qua Vernunft miteinander versöhnt.

Gesetzgebung durch Maximen Er sagt, daß ein vernünftiges Wesen so handeln soll, daß es durch seine Maximen sich selbst zugleich als allgemein gesetzgebend betrachten könne. Unsere sinnlichen Motive müssen in unsere Maximen aufgenommen werden.

Die Idee des Gesetzes an sich hat ihren Ursprung in der einen praktischen Vernunft, aber die Aufstellung bestimmter moralischer Gesetze macht die Würde und das Prärogativ des Menschen als eines vernünftigen Naturwesens aus; denn die Maximen, durch die er Gesetze gibt, beruhen auf seiner sinnlichen Natur und nicht nur auf reiner Vernunft.

Haß der Vernunft: Vernunft stört die Instinkte, Glückseligkeit, falls Glückseligkeit der Zweck des Menschen wäre Was gut oder moralisch ist, darf nicht der Neigung entspringen. Es muß a priori gut sein.

Moralisches zielt nicht auf die Wirkung, sondern nur aus der Achtung vor dem Gesetz


7. Die allgemeine Gesetzmäßigkeit als Prinzip des Willens.

In dem Begriff des guten Willens zeigte es sich, daß der moralische Wert der Handlung nicht in der daraus zu erwartenden Wirkung liegt, also darf er auch nicht einem Grundsatze entnommen sein, der von dieser erwarteten Handlung irgendwie abhängig ist. Nur die Vorstellung des Gesetzes an sich selbst - eine Vorstellung, die freilich nur in Vernunftwesen stattfindet, kann, insofern Sie der Bestimmungsgrund des Willens ist, als das sittlich Gute bezeichnet werden. Des Gesetzes? Welches Gesetzes denn? Erklärt ist das ja zunächst noch nicht! So fragt denn auch Kant weiter, was das für ein Gesetz sei, dessen bloße Vorstellung den Willen bestimmen könne ohne Rücksicht auf die zu erwartenden Wirkungen. - Da ich nun nicht frage nach der Wirkung, da überhaupt ein jedes bestimmte Gesetz z. B. du sollst nicht töten, mit irgendeinem Triebe, irgendeiner sinnlichen Beimischung verbunden ist, so bleibt nur die allgemeine Gesetzmäßigkeit.

übrig, die allein dem Willen zum Prinzip dienen soll. Das heißt ich soll niemals anders verfahren als so, daß ich auch wollen könne, meine Maxime solle ein allgemeines Gesetz werden. ,,Hier ist nun die bloße Gesetzmäßigkeit überhaupt (ohne irgendein auf ,gewisse Handlungen bestimmtes

Gesetz zum (Grunde zu legen) das, was dem Willen zum Prinzip dient und ihm auch dienen muß, wenn Pflicht nicht überall ein leerer Wahn und schimärischer Begriff sein soll; hiermit stimmt die gemeine Menschenvernunft in ihrer praktischen Beurteilung auch vollkommen überein und hat

das gedachte Prinzip jederzeit vor Augen. Jedes materielle Prinzip des Handelns, Selbstliebe, Vollkommenheit, usw. würde etwas Subjektives in sich schließen. Objektiv allein, kann dabei nur gefordert werden, daß meine Handlungen gesetzmäßig sein sollen. Also dient hier die bloße Gesetzmäßigkeit dem Willen als Prinzip. Wenn eine Handlung überhaupt gut sein soll, wie soll Sie dann erfolgen?: So, daß der Grundsatz des Handelnden zugleich zu einem allgemeinen Gesetz werden könnte.


8. Begriff und Bedeutung des "kategorischen Imperativs"

a. Wille und praktische Vernunft

Kant geht aus von dem Begriffe des Gesetzes. Alle Dinge er Natur, so argumentiert er, wirken nach Gesetzen, nur die vernünftigen Wesen können nach der Vorstellung eines Gesetzes handeln, das heißt nach Prinzipien, Grundsätzen. Gehen wir etwa aus von dem Begriff der Wahrheit.

Ich habe ihre ,,Idee", und wenn ich Sie im Leben, in der Wirklichkeit durchsetzen will, so handle ich demgemäß wobei ich mir freilich bewußt bleiben muß, daß die Wahrheit einem im Unendlichen liegenden Punkte gleicht, mathematisch gesprochen, in der Richtung auf den ich mich zwar bewegen kann, ohne daß ich aber erwarten kann ihn jemals zu erreichen. So wie aber der Punkt die Richtung, also das Gesetz meines Fortschreitens, so soll die Wahrheit die Richtung, das Gesetz meines Handelns bestimmen. Sie ist ewig unerreichbar (das könnte zu pessimistischen Betrachtungen stimmen!), aber ich komme ihr doch stets näher (und in dieser Sicherheit des Fortschreitens liegt umgekehrt ein Gefühl der Befriedigung). Sie ist also jeden- falls die Vor stellung einer Gesetzmäßigkeit, insofern, als, wenn und soweit Sie herrscht, die Aussagen der Menschen harmonisch, einheitlich, widerspruchsfrei sein werden. Der Sinn einer jeden Aussage nämlich: Mitteilung dessen, was ist, wird durch das kontradiktorische Gegenteil der Wahrheit, die Lüge, zerstört. Ein solches Vermögen aber, nach der Vorstellung von Gesetzen, d.h. nach Prinzipien zu handeln, bezeichnet Kant als Willen. Die Fähigkeit, den einzelnen Fall unter ein Gesetz, ein Prinzip zu subsumieren, unterzuordnen, ist gleich Vernunft, daher kann ,,Wille" gleichgesetzt werden mit praktischer Vernunft". Nun ist zweierlei möglich: entweder die Vernunft bestimmt den Willen vollständig, d.h. ich handle notwendig so, wie die Vernunft es mir vorstellt, - dann sind meine Handlungen, wenn Sie als objektiv-notwendig erkannt sind, auch subjektiv- notwendig, d. h. der Wille wählt dasjenige (unabhängig von irgendwelchen ,,materialen" sinnlichen Beweggründen) aus, was die Vernunft als praktisch notwendig, das heißt als gut erkennt, oder der Wille wird nicht bloß durch die Vernunft bestimmt, dann ist er noch anderen, subjektiven Bedingungen unterworfen, gewissen ,,Triebfedern", nach Kants Sprachgebrauch. In dem letzteren Falle, wo also der Wille nicht an sich völlig mit der Vernunft übereinstimmt, sind wir Menschen alle, daher denn bei uns die Handlungen, wenn Sie auch objektiv-notwendig sind, d. h. an sich der ,,Idee des Guten" entsprechen, doch nicht auch ,,subjektiv-notwendig", d.h. für uns als handelnde, in Raum und Zeit existierende Individuen zufällig sind. Es wird unser Wille -zwar auch durch Vernunft- gründe bestimmt, aber er ist Ihnen seiner beschränkten Natur gemäß nicht notwendig folgsam.

b. Die Voraussetzung des Imperativs.

Die Vorstellung eines objektiven Prinzips, sofern es für einen Willen nötigend ist, heißt ein Gebot (der Vernunft), und die Formel des Gebot heißt Imperativ. So führt Kant den Begriff des Imperativs ein, wobei zu beachten ist, daß dieser also nur die Formel eines Gebots, nicht selbst ein solches ist. Man darf also nicht diskutieren, ob Kant mit dem kategorischen Imperativ ein richtiges Gebot aufgestellt bat oder nicht, ob dieses Gebot gelte oder abzulehnen sei. Es handelt sich nur nm eine Formel, die der bloße Ausdruck des (für alle Vernunftwesen gültigen) Vernunftgebotes ist. Imperative aufzustellen bat nur Sinn für einen Willen, der nicht rein durch Vernunft regiert wird. Ein jeder Imperativ besagt gleichsam: Handle allein der Vernunft gemäß, lasse dich allein durch Vernunftgründe bestimmen. Glaubt man, auf Imperative verzichten zu können, so liegt darin die Überzeugung ausgesprochen, daß unser Wille ein solcher reiner Vernunftwille sei, aber wer möchte wagen, das aus der Beobachtung des Menschenlebens und aus der geschichtlichen Betrachtung heraus zu entnehmen? Gelten aber für unseren Willen - und das ist Kants Ansicht - in der Tat auch sinnliche Motive, sogar so stark, daß es schwer fallen, ja schlechterdings unmöglich sein dürfte, durch Erfahrung auch nur einen einzigen Fall mit völliger Gewißheit auszumachen, wo die Maxime, der Grundsatz einer im übrigen pflichtgemäßen Handlung lediglich auf moralischen Gründen beruht habe, so ist die Voraussetzung eines Imperativs nicht zu umgehen.

Alle Imperative, so heißt es bei Kant weiter, zeigen das Verhältnis eines objektiven Gesetzes der Vernunft zu einem Willen an, der seiner subjektiven Beschaffenheit nach dadurch nicht notwen dig bestimmt wird. (34, 38-41.) In dieser Anzeige liegt eine Nötigung, denn was zu tun oder zu unter lassen gut ist, sagen Sie einem Willen, der darum, weil etwas ihm als gut vorgestellt wird, es darum noch keineswegs auch immer tut. Praktisch gut ist aber dasjenige, was vermittels der Vorstellung der Vernunft, also nicht subjektiv, sondern Objektiv den Willen bestimmt.

c. Objektiv - subjektiv.

Den Willen objektiv bestimmen, das, so könnte man paradox sagen, heißt den Willen gerade nicht durch ein Objekt, einen Gegenstand, etwas Dingliches, sondern ihn aus Vernunft gründen bestimmen, die für jedes vernünftige Wesen als solches gültig sind. Man darf sich also durch die gewöhnliche Auffassung der Ausdrücke subjektiv und objektiv nicht irreführen lassen; denn die Kantische Auffassung ist der vulgären wie man wohl Sagen. kann, genau entgegenge setzt. Wird nämlich der Wille durch ein Objekt, anders ausgedrückt, wird er durch das Sinnliche bestimmt, das natürlich ein Einzelnes, .ein Beschränktes ist, so ist das ein Subjektives, wird er dagegen durch das erkannte Vernunftgesetz (also durch dasjenige, was nach vulgärer Auffassung subjektiv ist) bestimmt, so bezeichnet Kant dies als objektiv.

Wenn. und sofern ich mich rein aus Vernunftgründen bestimmen lasse, handle ich. gesetzmäßig oder ,,praktisch gut"; der Begriff des Guten ist also nicht der erste der ethischen Begriffe, sondern er wird erst aus demjenigen der Gesetzlichkeit abgeleitet. Handeln gemäß der Wahrheit ist ,,gut", weil durch die Wahrheit die Herrschaft der Vernunft befestigt, die menschliche Gemeinschaft aufgebaut wird. Das Gute gilt für jeder- mann, also objektiv, das Angenehme dagegen nur subjektiv, denn derselbe Wind z. B., der von einem Gesunden als angenehm empfunden wird, könnte einem Kranken unangenehm dünken; hierbei bin ich also von meinen Empfindungen, von meinem ganzen zufälligen physisch-psychischen Zustande, das heißt von etwas rein Zufälligem abhängig. Die Abhängigkeit dadurch nicht notwendig bestimmt wird. (34, 38-41.) In dieser Anzeige liegt eine Nötigung, denn was zu tun oder zu unterlassen gut ist, sagen Sie einem Willen, der darum, weil etwas ihm als gut vorgestellt wird, es darum noch keineBwegs auch immer tut. Praktisch gut ist aber dasjenige, was vermittels der Vorstellung der Vernunft, also nicht subjektiv, sondern Objektiv den Willen bestimmt.

des Begehrungsvermögens von Empfindungen aber bezeichnet Kant als Neigung. Diese beweist jederzeit ein Bedürfnis; die Abhängigkeit dagegen eines zufällig bestimmbaren Willens (wie des unseren) von Prinzipien der Vernunft nennt Kant ein Interesse. Ein solches kann also nur bei eingeschränkten Wesen, wie bei dem Menschen, nicht aber bei Gott, dem vollkommenen Wesen vorhanden sein. Wir können nun woran ein Interesse nehmen, ohne doch darum aus Interesse zu handeln. So würde eine Handlung zwar ihren sittlichen Wert verlieren, wenn sie aus Interesse geschähe, aber das entbindet uns nicht von dein Interesse an der Sittlichkeit. Ein jeder Wille steht also unter Gesetzen, denn Wille heißt praktische Vernunft; praktische Vernunft aber bedeutet gemäß der Erkenntnis von Gesetzen handeln. Freilich gäbe es für den vollkommen guten Willen keine Nötigung; er würde seiner Definition nach einfach durch die Vorstellung des Guten bestimmt werden. Für den göttlichen, überhaupt einen heiligen Willen gelten also keine Imperative, gilt kein Sollen. Da ist das Wollen eben von vornherein als ein stimmig zu (lenken mit dem Gesetz. Imperative sind daher nur Formeln, um das Verhältnis objektiver Gesetze des Willens zu einem unvollkommenen Willen, auszudrücken.


d. Kategorische und hypothetische Imperative.

Alle Imperative gebieten nun entweder kategorisch, das heißt unbedingt, oder hypothetisch, das heißt bedingt, und zwar stellen die hypothetischen Imperative die praktische Notwendigkeit eines Handelns vor als Mittel zu etwas anderem, was man will, das also erreichbar, möglich ist.

"Wenn - dann muß du so und so handeln" lautet die Formel der hypothetischer Imperative, z. B. wenn du leben willst, mußt du Nahrung zu dir nehmen. Kategorisch dagegen, unbedingt, wäre ein solcher Imperativ, der eine Handlung als für sich selbst ohne Beziehung auf einen anderen Zweck, daß heißt als objektiv-notwendig vorstellte. Damit ist also eine Handlung gefordert, die nicht als Mittel zu einem fremden Zweck diente, sondern die Endzweck, Selbstzweck wäre.

Kategorischer Imperativ

(fragt nicht nach dem Zweck, hat keine Absicht)

Hypothetischer Imperativ

(notwendiges Gebot, baut auf wahren Sätzen auf [Ursache-Wirkung], hat Absicht)

Diese, nur bedingt zwingende Imperative, sind von der Form: "Wenn du a willst, dann mußt du b tun."

Bei diesem Imperativ ist die Handlungsanweisung in einem externen Handlungsziel schon impliziert und also analytisch aus ihm zu gewinnen.

Die Möglichkeit hypothetischer Imperativ ließ sich auf einfache Weise verständlich machen, weil Sie auf dem rein analytischen Satz beruht, daß, wer den Zweck will, auch das Mittel will. Daher würde jedes vernünftige Wesen, soweit die Vernunft entscheidenden Einfluß auf seine Neigungen

hat, notwendig das Mittel zu dem von ihm gewählten Zweck wollen und sollte es auch dann wollen, wenn es unvernünftig genug ist, zu anderem Tun versucht zu sein.

Bsp. Arzt sagt: "Nehmen Sie 1 Tbl., wenn sie Herzschmerzen haben"


9. Die dritte Formel (des Zwecks an sich selbst) des kategorischen Imperativs:

"Handle so, daß du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst"

Kant gibt insgesamt fünf Formeln des k.I. an!


10. Kants vier Beispiele zur zweiten Formel des kategorischen Imperativ

"Handle so, als ob die Maxime deiner Handlung zum allgemeinen Naturgesetz werden sollte."

Im kategorischen Imperativ werden keine Handlungen oder Handlungsfolgen verallgemeinert, sondern Maximen. Kann Sie ein Gesetz ähnlich eines Gesetzes der Naturordnung sein?

a. Selbstmord

Wenn er, um einem beschwerlichen Zustande zu entfliehen sich selbst zerstört, so bedient er sieh einer Person bloß als eines Mittels zur Erhaltung eines erträglichen Zustandes bis zu Ende des Lebens. Der Mensch aber ist keine Sache, nicht etwas, das bloß als Mittel gebraucht werden kann, sondern muß bei allen seinen Handlungen jederzeit als Zweck an sich selbst betrachtet werden. Also kann ich über den Menschen in meiner Person nicht disponieren, ihn zu verstümmeln, zu verderben oder zu töten.

Der Mensch, der Selbstmord begeht, weil die unangenehmen Lebensaussichten die angenehmen zu überwiegen scheinen, macht das Wohlgefühl und die Vermeidung von Schmerz zu seinem Endzweck; und in ihm wird die praktische Vernunft, die fähig ist, einen absoluten moralischen Wert zu realisieren, als bloßes Mittel dem relativen Zweck, Unbehagen zu vermeiden, untergeordnet. Wenn - von allen etwaigen Fragen der Pflicht gegenüber anderen abgesehen - ein Recht auf Selbstmord bestehen kann, dann läßt es sich nur auf der Grundlage rechtfertigen, daß keine Möglichkeit mehr besteht, ein sittliches Leben zu führen und darin moralischen Wert zu manifestieren. Derartige Fälle können vorkommen, wenn der Schmerz unerträglich oder der Wahnsinn sicher ist. Wir können Selbstmord nicht schlechthin auf Grund von bloßem Unbehagen recht fertigen, wie vorsichtig wir auch über die urteilen mögen, die durch Unglück in einen so verzweifelten Gemütszustand geraten sind. Kants Prinzip ist von Grund aus vernünftig, auch wenn er es, was ich nicht behaupte, unverhältnismäßig streng auslegt.


Kants Argumentation ist auf die Maxime der Selbstliebe gerichtet, die das eine Mal das Leben erhalten will und das andere Mal das Leben abkürzen möchte. Beide Teile zusammen können nun kein Naturgesetz sein.

b. Das Versprechen Geliehenes zurückzuzahlen

Zweitens, was die notwendige oder schuldige Pflicht gegen andere betrifft, so wird der, so ein lügenhaftes Versprechen gegen andere zu tun im Sinne hat, sofort einsehen, daß er sich eines anderen Menschen bloß als Mittels bedienen will, ohne daß dieser zugleich den Zweck in sich enthalte. Denn der, den ich durch ein solches Versprechen zu meinen Absichten brauchen will, kann unmöglich in meine Art, gegen ihn zu verfahren, einstimmen und also selbst den Zweck dieser Handlung enthalten. Deutlicher fällt dieser Widerstreit gegen das Prinzip an derer Menschen in die Augen, wenn man Beispiele von An griffen auf Freiheit und Eigentum anderer herbeizieht. Denn da leuchtet klar ein, daß der Übertreter der Rechte der Menschen sich der Person anderer bloß als Mittel zu bedienen gesonnen sei, ohne in Betracht zu ziehen, daß Sie als vernünftige Wesen jederzeit zugleich als Zwecke d. i. nur als solche, die von eben derselben Handlung auch in sich den Zweck müssen enthalten können, geschätzt werden sollen.

Wenn wir anderen mit falschen Versprechungen Geld entlocken, so ist es klar, daß wir Sie nur als Mittel und nicht als Zweck gebrauchen. Wie Kant sagt, ist dies noch deutlicher bei Gewalt verbrechen. Interessant ist seine Auffassung, daß andere als Zwecke an sich selbst zu behandeln bedeutet, Sie so zu behandeln, daß ihr vernünftiger Wille mit unserem übereinstimmen kann, und daß Sie "von unserer Handlung Ihnen gegenüber in sich den Zweck müssen enthalten können."

c. Entwicklung von Anlagen

In Ansehung der zufälligen (verdienstlichen) Pflicht gegen sich selbst ist's nicht genug, daß die Handlung nicht der Menschheit in unserer Person als Zweck an sich selbst widerstreite; Sie muß auch dazu zusammenstimmen. Nun sind in der Menschheit Anlagen zu größerer Vollkommenheit, die zum Zwecke der Natur in Ansehung der Menschheit in unserem Subjekt gehören; diese zu vernachlässigen würde allenfalls wohl, mit der Erhaltung der Menschheit als Zwecks an sich selbst, aber nicht der Beförderung dieses Zwecks bestehen können.

Was die unvollkommene Pflicht des Menschen, seine Talente zu entwickeln, angeht, so bedeutet, diese Pflicht außer acht zu lassen nicht wirklich, sich selbst nur als Mittel zu gebrauchen. Wir erhalten dann immer noch die Menschheit in uns und zerstören Sie nicht, aber wir unterlassen es, die Menschheit in uns als Zweck aktiv zu fördern. Hier legt Kant uns die Annahme nahe, daß es der Zweck der Natur ist, die Menschheit in uns zu entwickeln, d.h. in uns besonders die Kräfte zu entwickeln, die uns von den Tieren unterscheiden. In diesem Argument umfaßt "Menschheit" nicht nur unseren eigenen vernünftigen Willen sondern alle unsere vernünftigen Vermögen, wie Sie sich etwa in Kunst und Wissenschaft manifestieren, und sogar unsere Körperkräfte, soweit diese zur Führung eines menschlichen Lebens erforderlich sind.

Maxime der Selbstverwahrlosung. Talente sind zur Verwirklichung da. Sie sind naturgegeben. Ein Naturgesetz der Verwahrlosung widerspricht dem!

d. Nächstenliebe

In Betreff der verdienstlichen Pflicht gegen andere ist der Naturzweck, den alle Menschen haben, ihre eigene Glückseligkeit. Nun würde zwar die Menschheit bestehen können, wenn niemand zu des anderen Glückseligkeit was beitrüge, dabei aber ihr nichts vorsätzlich entzöge; allein es ist dieses doch nur eine negative und nicht positive Übereinstimmung zur Menschheit als Zweck an sich selbst, wenn jedermann auch nicht die Zwecke anderer, so viel an ihm ist, zu befördern trachtete. Denn das Subjekt, welches Zweck an sich selbst ist, dessen Zwecke müssen, wenn jene Vorstellung bei mir alle Wirkung tun soll, auch soviel möglich meine Zwecke sein."

Im Falle unvollkommener Pflichten gegenüber anderen - hier sind in erster Linie die Pflichten der Nächstenliebe und der Wohltätigkeit gemeint - erkennt Kant an, daß der natürliche Zweck des Menschen (der von dem Zweck oder der Absicht der Natur unterschieden werden muß) Glückseligkeit ist. Wenn wir positiv, nicht nur negativ mit der Menschheit als Zweck an sich selbst zusammenstimmen sollen, d.h. wenn wir Sie aktiv befördern sollen und nicht nur davon abstehen, Sie zu verletzen, dann müssen wir diesen natürlichen Zweck anderer soweit wie möglich zu unserem eigenen machen. Das heißt, daß wir soweit wie möglich die relativen Zwecke anderer befördern müssen. Andere Menschen als Zwecke an sich selbst zu behandeln, muß heißen, daß wir ihre Zwecke, ihr relativen und persönlichen Zwecke "soviel möglich" zu unseren eigenen machen, wenn diese Vorstellung zu ihrer vollen Wirkung kommen soll.

Der Ausdruck "soviel möglich" bedeutet wahrscheinlich zweierlei:

1. Daß es nicht in unserer Macht liegt, die Zwecke aller Menschen gleichmäßig zu befördern, und daß von uns nur die Annahme einer Maxime verlangt wird, die nach eigenem Ermessen angewendet werden muß, und

2. daß wir die Zwecke anderer nur insoweit befördern sollten, als Sie nicht offensichtlich töricht oder mit dem moralischen Gesetz unvereinbar sind.

Die Hilfsbedürftigkeit des Menschen ist naturgegeben. Deswegen darf es kein Gesetz geben welches zur Grundlage macht niemanden zu helfen.

Einwurf

Da aber dies ein Zweck darstellt, wäre dies doch eher der hypothetische Imperativ. an muß fragen, ob ein jeglicher dies gerne hätte, und nicht nur die eine Person, welche Kant beschreibt.

11. Otfried Höffe - Immanuel Kant

a. Sittlichkeit als Moralität

Die Grundlegung zur Metaphysik der Sitten beginnt ohne umständliche Einleitungsworte. Gleich der erste Satz stellt die bis heute provokative Behauptung auf: ohne Einschränkung gut ist allein ein guter Wille. An dieser Behauptung ist nicht erst die ausdrückliche These von Bedeutung. Wichtig sind schon die zugrundeliegende Frage, was denn ohne Einschränkung gut sei, und die in der Frage versteckte Behauptung, "sittlich gut" heiße ,,ohne Einschränkung gut". In dieser Behauptung wird der Begriff des sittlich Guten definiert. So geht Kant in der Grundlegung nicht, wie in der Regel angenommen, von den Phänomenen des guten Willens und der Pflicht aus. Er beginnt mit einer allerdings versteckten Begriffsbestimmung, also einer metaethischen, nicht einer normativ-ethischen Aussage. Durch sie wird der Begriff des Sittlichen bestimmt und von allen anderen Begriffen des Guten abgehoben. Eine gründliche Verteidigung oder Kritik der Kantischen Ethik muß hier ansetzen.

Nach Kants Erläuterung (GMS, IV 393f.) ist das, was ohne Einschränkung gut ist, in keiner Weise relativ, sondern schlechthin oder absolut gut. Die Sittlichkeit kann deshalb nicht die funktionale (technische, strategische oder pragmatische) Tauglichkeit von Handlungen oder von Gegenständen, Zuständen, Ereignissen und Fähigkeiten für vorgegebene Absichten bezeichnen, auch nicht bloß die Übereinstimmung mit Brauch und Sitte oder den Rechtsverbindlichkeiten einer Gesellschaft. Denn in all diesen Fällen ist das Gutsein durch günstige Voraussetzungen oder Umstände bedingt. Das schlechthin Gute ist aber von seinem Begriff her ohne jede einschränken de Bedingung, also unbedingt, es ist an sich und ohne weitere Absicht gut.

Der Begriff des uneingeschränkt Guten erscheint als die notwendige und zureichende Bedingung, um die Frage nach dem Guten zu vollenden. Der Begriff ist notwendig, sagt Kant, da alles eingeschränkt Gute für sich genommen doppelköpfig ist; sind die Bedingungen, insbesondere die Absichten gut, ist auch das Bedingte gut, sonst aber schlecht. Also ist das unbedingt Gute die Voraussetzung dafür, daß das bedingt Gute überhaupt gut ist. Andererseits ist der Begriff zureichend, um die Frage nach dem Guten zu vollenden, denn das uneingeschränkte Gute läßt sich grundsätzlich nicht mehr überbieten.

Die Beschränkung der Sittlichkeit auf die personale Seite der Praxis nimmt die Grundlegung von Beginn an vor. Als schlechthin gut sieht sie allein den guten Willen an, und als mögliche Konkurrenten zieht sie nur persönliche Gegebenheiten in Betracht wie Talente des Geistes, Eigen schaften des Temperaments, Glücksgaben und Charaktereigenschaften. Alle Konkurrenten, zeigt Kant, sind nicht schlechthin gut, vielmehr zweischneidig; sie lassen ebenso einen guten und wünschenswerten wie einen schädlichen und bösen Gebrauch zu. Dagegen ist es der Wille, der als guter oder schlechter darüber entscheidet, welche der beiden Richtungen der Gebrauch nimmt. Folglich sind die Alternativen nur bedingt gut, und die Bedingung für ihr Gutsein liegt im guten Willen, der seinerseits nicht aufgrund höherer Bedingungen, vielmehr an sich gut ist. Worin der gute Wille besteht, entwickelt Kant mit Hilfe des Pflichtbegriffs. Allerdings haben "Pflicht" und "guter Wille" nicht denselben Begriffsumfang. Denn der gute Wille enthält den Pflichtbegriff nur unter dem Vorbehalt von "gewissen subjectiven Einschränkungen und Hinder nissen" (GMS, IV 397). Die Pflicht ist die Sittlichkeit in der Form des Gebots, der Aufforderung, des Imperativs. Diese imperativische Form macht nur für jene Subjekte einen Sinn, deren Wille nicht von vornherein und mit Notwendigkeit gut ist. Sie ist gegenstandslos bei reinen Vernunft wesen, deren Wille wie bei Gott von Natur aus stets und ausschließlich gut ist (vgl. Kp V, V 72, 82). Von Pflicht kann man nur dort reden, wo es neben einem vernünftigen Begehren noch konkurrierende Antriebe der naturwüchsigen Neigungen, wo es neben den guten noch ein schlechtes oder böses Wollen gibt. Dieser Umstand trifft für jedes Vernunftwesen zu, das auch von sinnlichen Bestimmungsgründen abhängig ist. Ein solches nichtreines oder endliches Vernunftwesen ist der Mensch. Soweit Kant die Sittlichkeit mit Hilfe des Pflichtbegriffs erläutert, verfolgt er das Interesse, den Menschen als moralisches Wesen zu begreifen.

Nun gibt es drei Möglichkeiten, die sittliche Pflicht zu erfüllen. Erstens kann man die Pflicht befolgen und doch letztlich vom Selbstinteresse bestimmt sein; das trifft für den Geschäftsmann zu, der aus Angst, seine Kunden zu verlieren, auch unerfahrene Käufer ehrlich bedient. Zweitens kann man pflichtgemäß und zugleich mit einer unmittelbaren Neigung zur Pflicht handeln, beispielsweise einem Notleidenden aus Sympathie helfen. Schließlich kann man die Pflicht rein "aus Pflicht" anerkennen.

Der gute Wille liegt nicht schon dort vor, wo man die sittliche Pflicht aufgrund irgendwelcher Bestimmungsgründe tut; die Sittlichkeit einer Person besteht nicht in bloßer Pflichtgemäßheit, die Kant Legalität nennt. Denn die bloße Pflichtgemäßheit (sittliche Richtigkeit) einer Handlung hängt von den Bestimmungsgründen ab, aus denen man die Pflicht befolgt, ist also bedingt, nicht unbedingt gut. Das (metaethische) Kriterium der Sittlichkeit, das un- eingeschränkte Gutsein, wird erst dort erfüllt, wo das sittliche Richtige aus keinem anderen Grund ausgeführt wird, als weil es sittlich richtig ist, dort also, wo die Pflicht selbst gewollt ist und als solche erfüllt wird. Nur in diesen Fällen spricht Kant von Moralität.

Da die Moralität nicht in der bloßen Übereinstimmung mit der Pflicht besteht, darf sie nicht auf der Ebene des beobachtbaren Verhaltens oder ihrer Regeln angesiedelt werden. Im Unterschied zur Legalität kann die Moralität nicht an der Handlung selbst, sondern nur an ihrem Bestimmungsgrund, dem Wollen, festgestellt werden.

Nach Kant besteht das Wollen nicht etwa in einem bloßen Wunsch, sondern in der Aufbietung aller Mittel - soweit sie in unserer Gewalt sind (GMS, IV 394). Der Wille ist keineswegs gleich gültig gegen seine Äußerung in der gesellschaftlichen und politischen Welt; er ist kein Jenseits zur Wirklichkeit, vielmehr ihr letzter Bestimmungsgrund - soweit der Grund im Subjekt selbst liegt. Gewiß kann die Äußerung des Willens wegen körperlicher, geistiger, wirtschaftlicher und anderer Mängel hinter dem Gewollten zurückbleiben; zum Beispiel mag eine Hilfeleistung unverschuldet zu spät oder zu schwach kommen. Doch kann der Mensch dieser Gefahr nie entgehen. Sein Tun und Lassen spielt sich in einem Kräftefeld ab, das von natürlichen und gesellschaftlichen Bedingungen abhängt und nicht durch dein Willen des Handelnden allein bestimmt von ihm nicht einmal voll überschaut wird. Weil sich die Sittlichkeit nur auf den Verantwortungsraum des Subjekts, auf das ihm Mögliche, bezieht, kann das nackte Resultat, der objektiv beobachtbare Erfolg, kein Gradmesser der Moralität sein. Die personale Sittlichkeit läßt sich nicht an der Handlung als solcher, sondern nur am zugrundeliegenden Willen ausmachen. Eine zur "bloßen Gesinnungsethik" alternative Moralphilosophie, die im tatsächlichen Erfolg den entscheidenden Maßstab sieht, betrachtet den Menschen für Bedingungen als vollverantwortlich, die er gar nicht voll verantworten kann. In Verkennung der Grundsituation des Menschen bringt sie keine Verbesserung, sondern ist dort, wo sie konsequent angewandt wird, in einem fundamentalen Sinn inhuman. Im moralischen Handeln wird erstens das sittlich Richtige getan, die Pflicht erfüllt und zweitens die Pflichterfüllung zum Bestimmungsgrund gemacht.


b. Der Begriff des kategorischen Imperativs

Er zeigt nicht unparteiisch, worin die sittlichen Verbindlichkeiten bestehen, um es dem Handeln den großzügig zu überlassen, ob er solche Verbindlichkeiten anerkennen will oder lieber nicht. Als Imperativ ist er ein Sollen; er fordert uns auf, in einer bestimmten Weise zu handeln; und diese Aufforderung, das besagt der Zusatz des Kategorischen, ist die einzige, die ohne jede Einschränkung gültig ist. Die Formel des kategorischen Imperativs beginnt deshalb mit einem bedingungslosen "handle.. .!" Nur in zweiter Linie sagt der kategorische Imperativ, worin das sittliche Handeln liegt, nämlich in verallgemeinerungfähigen Maximen. An erster Stelle fordert er uns auf, überhaupt sittlich zu handeln. In seiner kürzesten Form könnte er deshalb heißen:

"Handle sittlich!"

Der kategorische Imperativ folgt unmittelbar aus dem Begriff der Sittlichkeit als des schlechthin Guten, deshalb "kategorisch" - bezogen auf endliche Vernunftwesen' deshalb "Imperativ". Genauer und darin liegt die unhintergehbare Einsicht Kants - ist der kategorische Imperativ nichts anderes als der Begriff der Sittlichkeit unter den Bedingungen endlicher Vernunftwesen. Im kategorischen Imperativ wendet Kant seine metaethische Grundthese auf Wesen vom Typ des Menschen an.

Da bedürftige Vernunftwesen wie der Mensch nicht von allein und notwendigerweise sittlich handeln, nimmt die Sittlichkeit für sie den Charakter eines Sollens, nicht eines Seins, an. Unbe schadet der Möglichkeit, sich sekundär zu Charakterhaltungen und einer normativen Lebenswelt zu befestigen, hat die Sittlichkeit primär einen Imperativ-Charakter. Das beweist die auch von Aristoteles und Hegel nicht zu leugnende Tatsache, daß nicht jeder Charakter und jede in stitutionelle Lebenswelt unbesehen sittlich sind. Freilich darf man den Imperativ-Charakter nicht zu eng verstehen und auf ausdrückliche Gebote und Verbote festlegen. Der Imperativ-Charakter kann sich auch verstecken, wie beispielsweise bei den biblischen Gleichnissen, wo er allenfalls im Zusatz erscheint: "Geh hin und tu´ desgleichen!". Auch dort, wo die Ethik bewußt auf Gebote und Verbote verzichtet und ohne jeden moralischen Zeigefinger Beispiele und Vorbilder entwickelt oder - wie in der hermeneutischen Ethik - auf die in unserer Welt schon verwirklichte sittliche Substanz aufmerksam macht, geht es doch um Verhaltensweisen und Lebensformen, die als die sittlich richtigen gelten, ohne daß sie die Bedeutung von Naturgesetzen haben, die ausnahmslos und notwendigerweise anerkannt werden.

Überdies meint Kant, wenn er von Sollen oder Imperativ spricht, mehr als irgendeine Aufforderung. Den willkürlichen Befehl einer überlegenen Macht schließt er von vornherein aus. Die Aufforderungen, ein Fenster zu schließen oder nicht mehr zu rauchen, sind im Sinne Kants nur dann Imperative, wenn im Hintergrund ein Zweck steht, etwa die Gesundheit, der die geforderte Handlung als geboten erscheinen läßt. Auf die praktische Grundfrage des Menschen: ,,Was soll ich tun?" antworten Imperative nicht mit einem äußeren oder inneren Zwang, sondern mit Gründen der Vernunft, freilich mit Gründen, die der Handelnde nicht notwendig anerkennt (GMS, IV 413). Selbst nichtsittliche Imperative sind praktische Notwendigkeiten, d.h. Verbindlichkeiten des Handelns, die für jedermann gelten und sich vom Angenehmen unterscheiden, das sich bloß subjektiven Empfindungen verdankt (ebd.).

Kant zeigt, daß die Grundfrage, was ich tun soll, in dreierlei Weise verstanden werden kann. Daher gibt es drei verschiedene Klassen von Antworten, die ebensoviele Klassen von Vernunftgründen enthalten. Die heute gesuchte Lehre praktischen Argumentierens ist nach Kant dreiteilig. Die drei Teile (Klassen) stehen nicht nebeneinander, sondern bauen aufeinander auf. Sie bedeuten drei Stufen der praktischen Vernunft; man könnte auch sagen: der Rationalität des Handelns. Und zwar unterscheiden sich die drei Vernunft- oder Rationalitätsstufen nicht durch die Strenge, sondern durch die Reichweite der Vernunft. Die strenge Notwendigkeit, die aller Vernunftzukommt, ist im Fall der beiden ersten Stufen, den hypothetischen Imperativen, in eine nicht notwendige Voraussetzung eingebunden. Auf der dritten Stufe, dem kategorischen oder moralischen Imperativ, sind alle einschränkenden Voraussetzungen ausgeschlossen. Der kategorische Imperativ bzw. die Moralität sind nichts Irrationales. Im Gegenteil findet die Idee der praktischen Vernunft oder Rationalität des Handelns hier ihre grundsätzliche Vollendung. Dem Kriterium des uneingeschränkten Guten folgend, sind sittliche Verbindlichkeiten ohne jeden Vorbehalt gültig; sie bilden die dritte und nicht mehr überbietbare Rationalitätsstufe einer voraussetzungslosen, eben kategorischen Verbindlichkeit. Weil ein Imperativ dieser Stufe ohne jede Einschränkung verpflichtet, gilt er schlechthin allgemein: ausnahmslos und notwendig. Daher kann die strenge Allgemeinheit als Erkennungszeichen und Maßstab der Sittlichkeit gelten. Die bisher entwickelten Elemente definieren zwar den kategorischen Imperativ; die objektive Verbindlichkeit und ihre nichtnotwendige Befolgung entsprechen dem Imperativ, und die strenge Allgemeinheit beweist seinen kategorischen Charakter.


c. Maximen

Der kategorische Imperativ bezieht sich nicht auf beliebige, etwa auch moralisch belanglose Regeln, sondern allein auf Maximen. Unter Maximen versteht Kant subjektive Grundsätze des Handelns, die eine allgemeine Bestimmung des Willens enthalten und mehrere praktische Regeln unter sich haben (GMS, IV 420f.). (1) Als subjektive Grundsätze sind sie von Individuum zu Individuum verschieden. (2) Als Willensbestimmungen bezeichnen sie nicht Ordnungsschemata, die ein objektiver Beobachter dem Handelnden unterstellt; es sind Prinzipien die der Akteur selbst als die eigenen anerkennt. (3) Als Grundsätze die mehrere Regeln unter sich haben, beinhalten Maximen die Art und Weise, wie man sein Leben als ganzes führt - bezogen auf bestimmte Grundaspekte des Lebens und Zusammenlebens, wie etwa Hilfsbedürftigkeit, Lebensüberdruß oder Beleidigungen.

Einer Maxime folgt, wer nach dem Vorsatz hebt, rücksichtsvoll oder aber rücksichtslos zu sein, auf Beleidigungen rachsüchtig oder großmütig zu antworten, sich in Notsituationen hilfsbereit oder aber gleichgültig zu verhalten. Je nach der Situation und den Fähigkeiten des Handelnden fallen die praktischen Regeln verschieden aus, auch wenn sie derselben Maxime folgen; so wird der hilfsbereite Nichtschwimmer einem Ertrinkenden anders helfen als der geübte Schwimmer. Deshalb ist nicht die weit verbreitete Regel- oder Normenethik, vielmehr eine Maximenethik die angemessene Form der Moralphilosophie.


d. Verallgemeinerung

Die Allgemeinheit, die in jeder Maxime steckt, ist eine subjektive (relative) Allgemeinheit nicht die objektive (absolute oder strenge) Allgemeinheit, die schlechthin für jedes Vernunftwesen Gültigkeit hat.


e. Die vier Beispiele

Die Prüfung der Verallgemeinerbarkeit hat zwei Formen. Die erste und strengere Form betrifft die vollkommenen Pflichten und überlegt, ob sich eine Maxime als allgemeines Gesetz wider spruchsfrei denken läßt. Auf einen Widerspruch stößt man nach Kant beispielsweise, wenn man die Maxime, sich aus Lebensüberdruß zu töten, zu einem allgemeinen Gesetz macht. Kant geht davon aus, daß die Unlustempfindungen für das Leben (im biologischen Sinn) die Bestimmung haben, "zur Beförderung des Lebens anzutreiben" (GMS> IV 422). Die Unlustempfindungen zeigen nämlich einen Mangel an, als Hunger etwa einen Energiemangel, und treiben zur Überwindung des Mangels an, hier: zum Essen. Nun ist der Lebensüberdruß eine Form von Unlustempfindung. Dann aber hat der Selbstmord aus Lebensüberdruß, sofern er als allgemeines Gesetz gedacht wird, zur Folge, daß dieselbe Empfindung für zwei widersprüchliche Aufgaben bestimmt ist, für die Beförderung und die Zerstörung des Lebens (ebd.).

Nach Kant besteht der Wille oder die praktische Vernunft in der Fähigkeit, nicht nach Gesetzen, sondern nach der Vorstellung von Gesetzen, das heißt nach objektiven Vernunftgründen zu handeln.

Beim falschen Versprechen kommt es Kant nicht, wie häufig unterstellt, darauf an, daß ein Versprechen unter allen Umständen eingehalten werden muß. Weder ist ein Kind unsittlich, wenn es ohne zu wissen etwas verspricht, das seine Mittel und Fähigkeiten übersteigt, noch ein Erwachsener, der sein Versprechen aufgrund höherer Gewalt brechen muß.

f. Die Autonomie des Willens

Der kategorische Imperativ wird häufig als Moralprinzip betrachtet. Dieses Verständnis ist irreführend, da in der Ethik und für Kant die Prinzipienfrage eine doppelte Bedeutung hat. Auf der einen Seite ist der Begriff und höchste Maßstab allen sittlichen Handelns gesucht, auf der anderen Seite der letzte Grund dafür, gemäß dem Begriff und Maßstab handeln zu können.


12. Wie läßt sich der k.I. pädagogisch umsetzen?

Man soll die Bildung nicht zum Mittel machen. D.h. mündige Arbeiter heranziehen, um die Produktion zu steigern. Bildung, obwohl sie dem Gesellschaftssystem schaden könne.

13. Literaturverzeichnis

Buchenau, Dr. Artur: Kants Lehre vom kategorischen Imperativ, 2.Auflage, Felix Meiner

Verlag, Leipzig, 1923. (kurzes und relativ einfaches Buch)

Höffe, Otfried: Immanuel Kant, C.H.Beck´sche Verlagsbuchhandlung, München, 1983. sehr gut

verständliches, aber trotzdem kurz gehaltenes Buch).

Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Philip Reclam GmbH Stuttgart, 1984.

Ludwig, Ralf: Kant für Anfänger; Der kategorische Imperativ, dtv Verlag GmbH, München,

2.Auflage 1996. (sehr gut und einfach beschrieben)

Ludwig, Ralf: Kategorischer Imperativ und Metaphysik der Sitten. Verlag Peter Lang GmbH,

Frankfurt a.M., 1992. (halbschlecht beschrieben, beinhaltet Interpretationen von vielen

Leuten, im Prinzip unbrauchbar)

Paton, H.J.: Der kategorische Imperativ, Walter de Gruyter & Co., Berlin, 1962. (sehr lang

atmiges Buch, das ein größeren Umfang hat als Kant selbst, relativ verständlich)

Schmidt, Prof. Dr. Heinrich: Philosophisches Wörterbuch. Alfred Kröner Verlag, Leipzig, 1922.

Störig, H.J.: Kleine Weltgeschichte der Philosophie. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart,

11.Auflage, 1970. (Sehr kurz erklärt. Einigermaßen verständlich, aber zu kurz. Komplette

Philospohie der Welt ist dargestellt)