Lexikon - Disziplinarverfahren
Disziplinarverfahren
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lat.
disciplina = Erziehung, Zucht. Dienstrechtliche Verfolgung von
Fehlverhalten bei schweren Verstößen von
Hochschulangehörigen, wie Untreue, Fahrlässigkeiten,
Hinterziehung, Abrechnungsbetrug an Universitätskliniken,
Unterschlagungen. Meist in Kombination mit einem Gerichtsprozeß
werden ~ durch die Hochschulleitung eröffnet und meist im Rahmen
einer Pressekonferenz bekanntgegeben. Ziel des Verfahrens ist
Klarstellung des Sachverhalts sowie evtl. die Suspendierung des
Beschuldigten vom Dienst.
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Autoren:
Behmel,
Albrecht
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Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005 |
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