Lexikon - Ombudsmann der DFG
Ombudsmann der DFG
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Ein
allen Wissenschaftlern unmittelbar und unabhängig von einer
Beteiligung der Deutschen Forschungsgesellschaft zur Beratung und
Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und
ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung
stehender Berater.
Der
~ hat die Funktion eines Beraters und Vermittlers, insbesondere für
die Beratung von Personen, die wissenschaftliches Fehlverhalten
gegenüber Ermittlungsgremien zur Kenntnis gebracht haben und
dadurch Sanktionen anderer Einrichtungen ausgesetzt sind.
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Autoren:
Behmel,
Albrecht
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Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005 |
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