1. »habilitierter Hochschullehrer
an einer Hochschulplanstelle, der zur Lehre an einer Hochschule
berechtigt ist, »Forschung und
Lehre unter eigener Organisation betreibt und »Prüfungen
abnehmen darf »Juniorprofessur.
2. In Ländern
wie Italien und Frankreich auch eine Bezeichnung und Anrede für
Lehrer mit akademischer Ausbildung an staatlichen oder privaten
Schulen.