lat.
absolvere = lösen. Kandidaten mit abgeschlossener und
bestandener »Abschlussprüfung
werden als ~ bezeichnet, nicht identisch mit dem Begriff
Hochschulabgänger, die nach ihrem erfolgreichen Abschluss die
Hochschule verlassen. Ein Teil der ~ bleibt an der Hochschule, um ein
Zweit-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium aufzunehmen, bzw. eine
Promotion zu beginnen (»wissenschaftlicher
Nachwuchs).