Das Verfahren
einer Hochschule, mittels einer Einladung durch eine Kommission einen
freigewordenen Lehrstuhl mit einem geeigenten Wissenschaftler neu zu
besetzen. Dies kann aufgrund einer Bewerbung oder als Ergebnis eines
Auswahlverfahrens geschehen. Einen Ruf zu erhalten gilt als
beträchtliche Ehre.