Die
Bezahlung von »Beamten und »Professoren ist Sache des
Staates. Verbeamtete Dozenten erhalten ihren Sold in bestimmten
Besoldungskategorien, den sog. Besoldungssstufen. Professoren etwa in
C1 (Hochschulassistent) bis C4, Ordinarius.
Die
Dienstbezüge der Professoren, Hochschulassistenten und Dozenten
sind in der neuen Besoldungsordnung "W" (W1 bis W3)
geregelt. Für bereits ins Amt eingesetzte Professoren gilt ein
Alternativmodell, nach dem sie im alten System der C-Besoldung
weiterhin verbleiben können. Die Besoldung setzt sich zusammen
aus: Grundgehalt, Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen,
Auslandsdienstbezüge, Anwärterbezüge,
Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen und Urlaubsgeld
»Beamte.
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