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Lexikon - Besoldung

Besoldung

Die Bezahlung von »Beamten und »Professoren ist Sache des Staates. Verbeamtete Dozenten erhalten ihren Sold in bestimmten Besoldungskategorien, den sog. Besoldungssstufen. Professoren etwa in C1 (Hochschulassistent) bis C4, Ordinarius.

Die Dienstbezüge der Professoren, Hochschulassistenten und Dozenten sind in der neuen Besoldungsordnung "W" (W1 bis W3) geregelt. Für bereits ins Amt eingesetzte Professoren gilt ein Alternativmodell, nach dem sie im alten System der C-Besoldung weiterhin verbleiben können. Die Besoldung setzt sich zusammen aus: Grundgehalt, Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen, Auslandsdienstbezüge, Anwärterbezüge, Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen und Urlaubsgeld  »Beamte.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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