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Lexikon - Dekan

Dekan

lat. decanus = Unteroffizier. Der lateinische Begriff bezeichnete zunächst lediglich einen militärischen Befehlshaber von zehn Mann; später allgemein einen Verantwortlichen unabhängig von der Zahl der Untergebenen, z.B. in der Kirche oder in der Diplomatie  »Doyen. Heute ist es der Titel des meist auf 2 Jahre gewählten Vorsitzenden einer Fakultät, bzw. des Vorsitzenden des Fakultätsrates, der die Fakultät nach außen vertritt und deren Geschäfte er führt. Der ~ wird vertreten durch einen oder mehrere Prodekane. Die korrekte Anrede, auf die ein ~ auch heute noch ein Anrecht hat, lautet »Spektabilität, bzw., durch seine Kollegen aus der Professorenschaft lat. Spectabilis.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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