Ursprünglich:
"Fachgebundene Hochschulreife", auch verwendet als
Bezeichnung für die Fachhochschulreife. SchulAbschluss, der den
Träger berechtigt, ein Studium an einer Fachhochschule oder
Gesamthochschule aufzunehmen. Das ~ berechtigt ohne Zusatzprüfungen
nicht zum Studium an einer Universität.