Die
erlaubte Zusammenstellung von zwei oder drei Fächern für
einen Studiengang. Im Fall von Magisterstudiengängen oder
Lehramtsstudiengängen sind dies meist ein Hauptfach und zwei
Nebenfächer oder zwei Hauptfächer. Nicht alle Kombinationen
von Fächern sind möglich. Näheres regelt die »Studienordnung der einzelnen
Hochschule.