Lexikon - Grundordnungsversammlung
Grundordnungsversammlung
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Bei
der Gründung einer Hochschule über die Satzung
»Grundordnung beratendes
Gremium. Das Ergebnis der Beratung ist eine Art von Verfassung nach
den Maßgaben des Hochschulgesetzes des entspr. Bundeslandes.
Die ~ entscheidet etwa zwischen Rektorats- oder Präsidialverfassung,
über die Größe und Gestalt der einzelnen Gremien, die
Fakultätengliederung und Wahlperioden.
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Autoren:
Behmel,
Albrecht
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Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005 |
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