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Lexikon - Grundordnungsversammlung

Grundordnungsversammlung

Bei der Gründung einer Hochschule über die Satzung  »Grundordnung beratendes Gremium. Das Ergebnis der Beratung ist eine Art von Verfassung nach den Maßgaben des Hochschulgesetzes des entspr. Bundeslandes. Die ~ entscheidet etwa zwischen Rektorats- oder Präsidialverfassung, über die Größe und Gestalt der einzelnen Gremien, die Fakultätengliederung und Wahlperioden.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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