lat.
consistorium = Kabinett, Beratung.Das ~ setzt sich
meistens aus Mitgliedern des »Rektorats
oder »Präsidiums und
anderen Mitgliedern der Hochschule zusammen. Die Aufgabe dieses »Gremiums besteht darin, die
Verfassung der Hochschule zu bestimmen, die Leitung zu wählen
und den Jahresbericht zu überprüfen. Es bestehen
beträchtliche Unterschiede zwischen einzelnen Hochschulen, was
die Kompetenzen beziehungsweise was den Namen des ~ betrifft.