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Lexikon - Konsistorium

Konsistorium

lat. consistorium = Kabinett, Beratung. Das ~ setzt sich meistens aus Mitgliedern des »Rektorats oder »Präsidiums und anderen Mitgliedern der Hochschule zusammen. Die Aufgabe dieses »Gremiums besteht darin, die Verfassung der Hochschule zu bestimmen, die Leitung zu wählen und den Jahresbericht zu überprüfen. Es bestehen beträchtliche Unterschiede zwischen einzelnen Hochschulen, was die Kompetenzen beziehungsweise was den Namen des ~ betrifft.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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