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Lexikon - Mitbestimmungsrecht

Mitbestimmungsrecht

Die durch die jeweilige Grundordnung gewährleistete Partizipation aller »Kurien an wichtigen internen Prozessen, Abstimmungen und »Wahlen, bei Haushaltsfragen und Berufungen im Rahmen der routinemäßigen Arbeit von »Hochschulgremien. Vor allem das studentische ~ wird von den Studenten häufig als zu gering empfunden.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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