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Lexikon - Naturgesetz

Naturgesetz

Beobachtbare und durch Experimente nachvollziehbare Regelmäßigkeit, die bei Erscheinungen in der belebten und unbelebten Natur auftritt. Ob ~ Beschreibungen von z.B. physikalischen Vorgängen sind oder ob ihre Funktionsweise selbst zur Natur gehört, ist umstritten. Der Begriff "Gesetz" an sich ist daher nicht unproblematisch. Ein Beispiel für ein ~ ist die biologische Unvererbbarkeit erworbener Eigenschaften. Mit der Frage nach dem Wesen der ~ hat sich u.a. der Physiker Werner Heisenberg beschäftigt, wichtig hierbei ist die Feststellung, dass auch Naturgesetze falsifiziert werden können, oder genauer gesagt, die Hypothese, dass es sich bei einem bestimmtem Zusammenhang um ein ~ handeln könnte.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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