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Lexikon - Personalrat

Personalrat

Arbeitsrechtliche Vertretung der drei beruflichen Gruppen  »Arbeiter und »Angestellte, »Arbeiter und »Beamte), die für eine Hochschule tätig sind. Die Aufgaben eines Hochschul-~ entsprechen denen eines Betriebsrates in der Wirtschaft, also die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen vor allem etwa bei Fragen der Arbeitssicherheit und Kündigungen.

Pertinenzprinzip

lat. pertinere = sich beziehen, erstrecken

Ordnungsprinzip einer Sammlung oder eines Archivs nach Sachbetreffen unabhängig von den Zusammenhängen der Entstehung des Archivgutes oder der Sammlungsstücke (» Provenienzprinzip).

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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