Arbeitsrechtliche
Vertretung der drei beruflichen Gruppen »Arbeiter und »Angestellte, »Arbeiter und »Beamte),
die für eine Hochschule tätig sind. Die Aufgaben eines
Hochschul-~ entsprechen denen eines Betriebsrates in der Wirtschaft,
also die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen vor allem etwa bei
Fragen der Arbeitssicherheit und Kündigungen.
Pertinenzprinzip
lat.
pertinere = sich beziehen, erstrecken
Ordnungsprinzip
einer Sammlung oder eines Archivs nach Sachbetreffen unabhängig
von den Zusammenhängen der Entstehung des Archivgutes oder der
Sammlungsstücke (»
Provenienzprinzip).
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