lat.
senatus = Ältestenrat. Durch die »Grundordnung
einer Hochschule geregelte Versammlung, einem Parlament vergleichbar,
in der die verschiedenen »Kurien
der Hochschule vertreten sind, wobei die Professorenschaft immer die
Mehrheit hat. Der Vorsitz des ~ obliegt dem Präsidenten oder dem
Rektor, je nach Grundordnung der Hochschule »Gremium.
Aufgabenbereiche des ~ liegen zumeist in akademischen
Angelegenheiten in Lehre, Studium, Weiterbildung und Forschung.