1.
Altertümliche Bezeichnung für die Gründung einer
Hochschule meist durch einen Landesherren oder einer Bürgerschaft,
wie im Fall der Universität Köln. Bei jüngeren
Hochschulen spricht man dagegen eher von Gründungsurkunden.
2. Organisation
zur Förderung eines bestimmten Zwecks auf Grundlage eines
verzinsten Vermögens, etwa Förderung begabter Studenten,
geregelt in §§ 80 ff. BGB, sowie in Vorschriften der
Stiftungsgesetze einzelner Länder.