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Lexikon - Titelei

Titelei

Die ersten 5 Seiten eines Buches oder an beliebiger Stelle eines anderen »Mediums auf denen die verlagsrelevanten »bibliographischen Informationen vermerkt sind. Dazu zählen: Name des Autors oder des Herausgebers; Erscheinungsjahr; Titel und Untertitel; Erscheinungsort / Verlag; Auflage, nach der zitiert wurde und oft ein Copyrighthinweis.

Titularprofessor

Bezeichnung für einen Träger des Professorentitels, der jedoch kein ordentlicher Professor ist, sondern nur über den Titel, nicht aber über Rechte und Pflichten verfügt.

Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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