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Lexikon - Zeugnisabschrift

Zeugnisabschrift

Beglaubigte Kopie eines »Zeugnisses etwa zur Vorlage oder Einreichung bei einem Prüfungsamt, so dass das Original des Dokuments bei seinem Besitzer verbleiben kann.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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