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Lexikon - Beamter

Beamter

Vom Staat oder einer Einrichtung der öffentlichen Verwaltung beschäftigter Mitarbeiter im Gegensatz zum Arbeiter oder Angestellten (z.B. Urkunde, nicht Arbeitsvertrag). Der Status von Beamten, ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis, kann in einzelnen Bundesländern verschieden ausfallen. Man unterscheidet jedoch allgemein vier verschiedene Laufbahnen: Einfacher Dienst, Mittlerer Dienst, Gehobener Dienst, Höherer Dienst. Der letzte auf der Grundlage einer abgeschlossenen Hochschulausbildung. Man unterscheidet insbesondere: Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit, sowie nach Dienstherren: Bundesbeamte, mittelbare Bundesbeamte, Landesbeamte und Kommunalbeamte. Der Beamtenstatus von Hochschuldozenten ist Gegenstand von Diskussionen: »Hierarchie»Evaluation»Hochschulreform.

www.beamten-informationen.de

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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